ForumPolo 3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 3
  7. Blaue Unterbodenbeleuchtung und der TÜV

Blaue Unterbodenbeleuchtung und der TÜV

Themenstarteram 17. April 2005 um 20:52

Hi Leute,

hat einer von Euch eine Unterbodenbeleuchtung verbaut?

Wenn ja was für Erfahrungen habr Ihr da mit dem TÜV gemacht?

Über Bilder würde ich mich sehr freuen!

Beste Antwort im Thema
am 17. Februar 2009 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von phil899

Hi,

weiß jemand wie ich bei einem polo 6n eine unterbodenbeleuchtung befestigen kann?

Gar nicht. UBB ist im Geltungsbereich der StVZO verboten. Hast du den Thread denn nicht gelesen?? :confused::confused:

Was er wohl damit andeuten will is, das man die zwar wohl schon irgendwie festbekommt, da wirds wohl schon passende oder geeignete Punkte geben, nur es is einfach nich zugelassen aus Gründen die schon weiter hinten im Thread erwähnt wurden. Machen kann man viel, es is jeder selbst dafür verantwortlich was er an sein Fahrzeug montiert, nur wenn dich die kleinen blauen Männchen anhalten und deinen wagen genau kontrollieren wird der mit ubb höchstwarscheinlich sofort stillgelegt. Falls du noch Probezeit haben solltest können die Folgen evtl Führerscheingefährdent sein.

MFG CP

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von munz

Und was ist mit denen?

Die darf ich montieren, und sie dürfen funktionieren!

Nicht, so lange du dich im Bereich der StVZO bewegst. Es gibt nunmal vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen am Auto und deren zugehörige Farben. Und da gehören diese Röhren definitiv NICHT dazu. Was du damit auf deinem Privatgrundstück machst, ist egal. Nicht aber auf öffentlichen Flächen, verkehrsähnlichen Flächen und grds. im Geltungsbereich der StVZO.

Gruß Tecci

sml's

 

seitenmarkierungsleuchten sind definitiv legal und dürfen auch angemacht werden wenn sie richtig montiert sind...

Re: sml's

 

Zitat:

Original geschrieben von sebuAC

seitenmarkierungsleuchten sind definitiv legal und dürfen auch angemacht werden wenn sie richtig montiert sind...

...aber nur, wenn sie auch eine Bauartzulassung als SML's besitzen.

@munz

Das mit dem e-Prüfzeichen wird oft fehlinterpretiert.

Dieses Zeichen sagt nur aus, dass das geprüfte Bauteil der Kraftfahrzeugrichtlinie entspricht.

Es sagt jedoch nicht aus, zu welchem Zweck dieses Bauteil verwendet werden kann.

Das steht nur in der ABE oder Bauartgenehmigung.

Klar wird bei eBay geschrieben, dass das legal wäre.

Ist doch auch verkaufsfördernd.

Bsp.:

e1 020148

Dabei bedeuten:

e - Europäische Kraftfahrzeugrichtlinie

1 - Land der Prüfung (hier: Deutschland)

02 - zweite Änderungsfassung der Kfz-RL

0148 - Nummer des Prüfmusters bzw. Prüfberichts

Angebaute Teile die nicht funktionsfähig sind, dürfen ans Fahrzeug gebaut werden ?

Also Kabel hat der Hund abgebissen ?

Nee, sorry aber das ist dann verboten, selbst bei Bauteilen die ans Auto gebaut werden dürfen.

Denn es ist vorgeschrieben, dass jedes Teil, dass an einem Fahrzeug verbaut ist, zugelassen sein muss UND es MUSS funktionsfähig sein.

Wenn sich z.B. jemand Nebelscheinwerfer anbaut, aber nur die Leuchten, jedoch nicht die Kabel verlegt, so dass die Leuchten nicht funktionsfähig sind, dann dürfte im Extremfall der Wagen auch gar kein Tüv bekommen, sondern erst wieder, wenn die Kabel auch dran sind.

Manche Gesetze sind echt merkwürdig, aber viele Gesetze zusammen ergänzen sich wieder so, dass alles seine Richtigkeit hat :D

Zitat:

Original geschrieben von jimmy007

Denn es ist vorgeschrieben, dass jedes Teil, dass an einem Fahrzeug verbaut ist, zugelassen sein muss UND es MUSS funktionsfähig sein

Belege dafür???

Zitat:

Original geschrieben von jimmy007

Wenn sich z.B. jemand Nebelscheinwerfer anbaut, aber nur die Leuchten, jedoch nicht die Kabel verlegt, so dass die Leuchten nicht funktionsfähig sind, dann dürfte im Extremfall der Wagen auch gar kein Tüv bekommen, sondern erst wieder, wenn die Kabel auch dran sind

Glaube ich nicht, denn NSW zählen nicht zu den zu überprüfenden Teilen bei einer HU, ein Funktionstest ist nicht vorgeschrieben, wird nicht durchgeführt und somit ist eine Nichtfunktion kein Mangel...

am 24. Juni 2005 um 4:23

doch es gibt einen kleinen Mängel wenn sie nicht funktionieren oder das Glas eines der NSW defekt ist war bei mir so aber wiegesagt ist ja nur ein geringer Mängel.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Belege dafür???

Glaube ich nicht, denn NSW zählen nicht zu den zu überprüfenden Teilen bei einer HU, ein Funktionstest ist nicht vorgeschrieben, wird nicht durchgeführt und somit ist eine Nichtfunktion kein Mangel...

Dann fahr zum Tuv und hab defekte Teile :D

Wenn es dem Tüvprüfer auffällt, dann wird er es bemängeln MÜSSEN.

Ein Freund hatte mal einen Riss im rechten Außenspiegel, der war noch brauchbar, aber hatte einen großen Sprung drin.

Da meinte der Tüvmann, so sei alles top am Wagen, aber dere Spiegel müsse ausgetauscht werden, sonst kann er das nicht durchgehen lasse.

Dann meinte mein Freund, dass ein rechter Außenspiegel doch gar nicht pflicht wäre und daher völlig egal.

Der Tüvmann meinte dann nur, wenn er vorhanden ist muss er funktionieren, entweder er baut ihn ab und er bekommt seine Plakette oder er muss repariert werden, da ALLE Teile die angebaut sind, funktionieren müssen.

Dann hat er nochmal nachgefragt, was wäre wenn er den Spiegel jetzt sofort abmachen würde und dann hätte er sofort die Plakette bekommen.

Tja, er hat dann den Fuß genommen und den Außenspiegel abgetreten, komplett die ganze Halterung, nachdem der Tüvmann gelacht hatte, vergab er die Plakette :D

Es ist wirklich so, frag mal beim Tüv nach, angebaute Teile müssen in einem funktionsfähigen Zustand sein

Hi,

weiß jemand wie ich bei einem polo 6n eine unterbodenbeleuchtung befestigen kann?

Zitat:

Original geschrieben von phil899

Hi,

weiß jemand wie ich bei einem polo 6n eine unterbodenbeleuchtung befestigen kann?

Gar nicht. UBB ist im Geltungsbereich der StVZO verboten. Hast du den Thread denn nicht gelesen?? :confused::confused:

am 17. Februar 2009 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von phil899

Hi,

weiß jemand wie ich bei einem polo 6n eine unterbodenbeleuchtung befestigen kann?

Gar nicht. UBB ist im Geltungsbereich der StVZO verboten. Hast du den Thread denn nicht gelesen?? :confused::confused:

Was er wohl damit andeuten will is, das man die zwar wohl schon irgendwie festbekommt, da wirds wohl schon passende oder geeignete Punkte geben, nur es is einfach nich zugelassen aus Gründen die schon weiter hinten im Thread erwähnt wurden. Machen kann man viel, es is jeder selbst dafür verantwortlich was er an sein Fahrzeug montiert, nur wenn dich die kleinen blauen Männchen anhalten und deinen wagen genau kontrollieren wird der mit ubb höchstwarscheinlich sofort stillgelegt. Falls du noch Probezeit haben solltest können die Folgen evtl Führerscheingefährdent sein.

MFG CP

ja das war ja nicht meine frage ich wollte nur wissen wo ich die ganze sache am besten befestigen kann.(polo 6n)

am 18. Februar 2009 um 15:21

Zitat:

Original geschrieben von phil899

ja das war ja nicht meine frage ich wollte nur wissen wo ich die ganze sache am besten befestigen kann.(polo 6n)

Also ich glaub da wird dir kaum jemand weiter helfen können, da es wohl wenige gibt die so "leichtsinnig" sind und sich sowas unters auto montieren.........so ins blaue geraten kannstes ja mal mit kabelbindern probieren, das sollte halten denk ich.

meinse ich kann die auch im unterboden festschrauben? oder geht das nicht schrauben sind ja dabei

Man kann die Halter an dem Falz hinter dem Schweller ohne grossen Aufwand befestigen, aufpassen wer guckt, bevor das Licht angeht :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 3
  7. Blaue Unterbodenbeleuchtung und der TÜV