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Blaue Unterbodenbeleuchtung und der TÜV
Hi Leute,
hat einer von Euch eine Unterbodenbeleuchtung verbaut?
Wenn ja was für Erfahrungen habr Ihr da mit dem TÜV gemacht?
Über Bilder würde ich mich sehr freuen!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zitat:
Original geschrieben von phil899
Hi,
weiß jemand wie ich bei einem polo 6n eine unterbodenbeleuchtung befestigen kann?
Gar nicht. UBB ist im Geltungsbereich der StVZO verboten. Hast du den Thread denn nicht gelesen?? :confused::confused:
Was er wohl damit andeuten will is, das man die zwar wohl schon irgendwie festbekommt, da wirds wohl schon passende oder geeignete Punkte geben, nur es is einfach nich zugelassen aus Gründen die schon weiter hinten im Thread erwähnt wurden. Machen kann man viel, es is jeder selbst dafür verantwortlich was er an sein Fahrzeug montiert, nur wenn dich die kleinen blauen Männchen anhalten und deinen wagen genau kontrollieren wird der mit ubb höchstwarscheinlich sofort stillgelegt. Falls du noch Probezeit haben solltest können die Folgen evtl Führerscheingefährdent sein.
MFG CP
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34 Antworten
an welchem falz aber danke shcon mal für die antwort
Einen Paragraphen hat hier keiner gepostet, darum seh ich das alle hier als hörensagen an. So nun bitte die Rechtshelfer vortreten.
Als Hörensagen??
Sorry, aber sowas wüsste meine Oma auch.
Das ist doch eigentlich schon logisch, dass es eine Behinderung des Straßenverkehrs ist, wenn da auf einmal so ein Fahrzeug ankommt, was komisch beleuchtet ist. Wenn das ein Opa sieht, der sowas nicht kennt, dann passiert da schnell mal was, weil er davon abgelenkt ist.
Deswegen gibt es ja auch Straßenschilder, die auf Flugzeugverkehr hinweisen. Damit man davon nicht plötzlich total abgelenkt ist, wenn so ein kleines Sportflugzeug über hunderte Meter über einem fliegt.
Wenn man sogar von Flugzeugen abgelenkt werden kann, sonst würde es diese Schilder ja nicht geben, dann erst Recht von UBB.
Aber kannst ja mal welche montieren und die blauen Männchen das sehen lassen, die können dir ja bestimmt einen Paragraphen nennen, wo sowas steht und dich wieder melden.
Lese er die §§49a ff. StVZO durch, da steht alles drin, was am Auto angebracht sein darf an Leuchten. Eine UBB findet sich da definitiv NICHT...
Zitat:
Original geschrieben von phil899
meinse ich kann die auch im unterboden festschrauben? oder geht das nicht schrauben sind ja dabei
Mit dieser Lösung hättest du neben dem rechtlichen Problem auch noch eine Möglichkeit geschaffen, daß korrosive Medien das Unterbodenblech schneller schädigen, besonders wenn die Schrauben im Spritzwasserbereich positioniert werden. Also keine gute Lösung.