Blaue Standlichtbirnen ?
Hallo kann ich mir bei meinem 3er blaue Standlichtbirnen einbauen ? Ist das erlaubt oder werd ich angehalten von den Grünen
29 Antworten
Der Einbau blauer Standlichtbirnen ist gemäß StVZO nicht zulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des betreffenden Kraftfahrzeugs.
also bei tip bekommste du blaue. da steht auch nichts weiter drauf von wegen nicht erlaubt! 😉
3euro glaub ich
Zitat:
Original geschrieben von optik
da steht auch nichts weiter drauf von wegen nicht erlaubt!
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
ist verboten......!
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Zitat:
Original geschrieben von optik
also bei tip bekommste du blaue. da steht auch nichts weiter drauf von wegen nicht erlaubt! 😉
3euro glaub ich
Soweit ich weis ist das auch in Deutschland verboten, hier in der Schweiz sind sie zwar noch strenger und verstehen bei blauer Beleuchtung gar keinen Spass.
Zitat:
Original geschrieben von st328
ist verboten......
...da blaue Beleuchtungen ausschließlich Fahrzeugen bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im Einsatz vorbehalten sind...
aber ....
die dinger die ich meine sind von einer firma...keine ahnung welche.
die bieten auch LEDstandlich an. bei den led dingern steht drauf nicht gemäß der stvzo zugelassen. bei den blau eingefärbten steht das nicht drauf. aber es müßte doch draufstehn oda?
Re: Blaue Standlichtbirnen ?
Zitat:
Original geschrieben von stefberlin
Hallo kann ich mir bei meinem 3er blaue Standlichtbirnen einbauen ? Ist das erlaubt oder werd ich angehalten von den Grünen
ohh ein neuer berliner 😁
schreib mir mal ne pn, damit dir ein zugang zum berlinforum eröffnet werden kann.
da werden von uns immer interne treffen usw besprochen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
... sehr richtig!
hat mich bei ner kontrolle zwar "nur" 10 euronen und nen mängelschein gekostet... aber muss ja net sein
Zitat:
Original geschrieben von optik
bei den blau eingefärbten steht das nicht drauf. aber es müßte doch draufstehn oda?
Im Prinzip ja.
Zitat:
Original geschrieben von optik
. bei den blau eingefärbten steht das nicht drauf. aber es müßte doch draufstehn oda?
reicht es nicht, das kein E zeichen drauf ist?? 😉
Zitat:
Original geschrieben von MuratKreuzberg
reicht es nicht, das kein E zeichen drauf ist??
Im Prinzip schon. Aber da man nicht davon ausgehen kann, daß sich jeder Fahrzeughalter explizit im Zulassungsrecht auskennt, sollte der eine verständliche Satz schon auf der Packung stehen...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Im Prinzip schon. Aber da man nicht davon ausgehen kann, daß sich jeder Fahrzeughalter explizit im Zulassungsrecht auskennt, sollte der eine verständliche Satz schon auf der Packung stehen...
es war keine frage meiner seits! 😉
sondern eher eine selbstbeantwortende frage an optik.
aber solche sachen weiss schon mein 12 jähriger bruder und da sollte man von einem typen der über 18 ist und blau in den standlichter haben will schon erwarten dürfen, dass er sich damit gefälligs beschäftigt. wenn er dann doch ärger bekommt soll er es auch ausbaden.
mein got... bitte richtig lesen...
ich erzähle euch von EINER FIRMA die auf die verpackung der led-dinger korrekter weise raufschreibt NICHT ZULÄSSIG... dpch bei den eingefärbten steht nichts drauf!!!
warum machen sie das auf das eine und nicht auf das andere!!!?????
meines wissens nach ist es verboten ja!!!
es war nur ein "einwurf" ... der zu nachdenken gibt 😉
(geben soll)