Bitte um Kaufberatung

Mercedes E-Klasse W211

Hallo Leute,
ich überlege mir einen w211 Mopf zu kaufen.
Ich habe diesen (siehe link) gefunden.
Was haltet ihr davon (ich weiß leider keine Bilder)...
Passt das vom Preis her?

https://www.mercedes-benz.net/.../7c7d15fb178adc4f67113fe7b78fb953

Ich hätte da noch ein paar fragen zu Motor und Getriebe.

Ist die 7 G TRONIC zu empfehlen?

Der Motor M272 hatte doch Problem mit sich abnutzenden Kettenräder!?
War das in 2008 erledigt?
Hat der Motor eine Simplex oder Dubplex Steuerkette?

Gruß und schönen Wochenende

127 Antworten

Ok, muss ich bei dem Motor was besonderes beachten oder bei dem Getriebe

Ja, was denn nun.? Kundenauftrag oder Händler verkauft mit Garantie.?

Meinte zumindest er könnte eine Garantie anbieten

Also sprichst du mit dem Händler.? Der tritt also als Verkäufer auf. Dann hat sich das mit dem Kundenauftrag erledigt.

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Ja genau

Zitat:

@GT-Liebhaber schrieb am 19. August 2017 um 23:49:26 Uhr:


Dann hat sich das mit dem Kundenauftrag erledigt.

Iiiiwoooooo...eine Gerauchtwagengarantie kann sogar ich für dein Fahrzeug verkaufen...und ich bin nicht dein "Händler" und ich verkaufe den Wagen auch nicht "im Kundenauftrag". Grundsätzlich gilt aber bei "im Kundenauftrag" von "Händler" Angeboten besondere Vorsicht walten zu lassen, da dieses Konstrukt einzig der Umgehenung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen dient. Der "Händler" ist nach wie vor nur Vermittler. Vermittler des Fahrzeugs. Vermittler der Versicherung. Verdienen tut er an beidem. Nämlich Provision. Sein Risiko ist Null.

Seriös ist meiner Meinung nach dann doch ein kleines bisschen anders...

Ja das stimmt natürlich.
Aber mit einer Garantie bin ich doch auch irgendwo abgesichert. Falls mal etwas kommt

Gebrauchtwagengarantien zahlen meist 40% der Materialkosten und bis zu 100% der Lohnkosten, allerdings nur auf gewisse Baugruppen und keine Verschleißteile.

Es gibt Garantieversicherungen, die dem Händler als Verkäufer die Rabattierungen kürzen, bzw. ihn bei in Anspruchnahme von Garantieleistungen an den Kosten beteiligen. Ich hatte seit meinem letzten Gebrauchtwagenkauf die Garantie zwei Mal in Anspruch genommen und musste mir diesen Umstand jeweils von Händler telefonisch vorwerfen lassen. Hat mich nicht sonderlich beeindruckt. Der Händler ist zu weit von meinem Wohnort entfernt, da nehme ich im Zweifel lieber eine Beteiligung an Reparaturkosten in Kauf, als mir einen "day off" leisten zu müssen. Ist eine einfache Rechnung. Muss aber jeder für sich entscheiden, wie er das handhaben möchte.

Aber übernehmen überhaupt garantieversicherungen Fahrzeuge die 10jahre alt sind?

Im Allgemeinen gilt wohl ein maximales Alter von 9 bis 10 Jahren. Bei einigen Versicherungen werden wohl auch 12 Jahre akzeptiert, was sich dann aber wohl im Preis für den Versicherungsnehmer negativ bemerkbar machen dürfte, da das Risiko etwaiger Defekte mit zunehmendem Alter steigt.

Ein Angebot im Kundenauftrag lässt immer Raum für Spekulationen. Bei einem gebrauchten Fahrzeug mit zehn oder mehr Jahren auf dem Buckel ist einfach mit Mängeln zu rechnen; unabhängig davon, ob dem Verkäufer diese im Vorwege nun bekannt sind oder nicht. Bei Händlern ist der Käufer in dem Punkt der Sachmängelhaftung einfach besser aufgehoben als bei Geschäften mit privaten Anbietern und einer Gebrauchtwagengarantie, die nicht alle Baugruppen, und Teilekosten ebenfalls nicht komplett, abdeckt.

Zitat:

@JundS schrieb am 20. August 2017 um 08:48:51 Uhr:


Ja das stimmt natürlich.
Aber mit einer Garantie bin ich doch auch irgendwo abgesichert. Falls mal etwas kommt

bnee, nicht so ganz. garantie erfolgt nach festgelegten garantiebedingungen = wenn was kaputt, dann leistung, wenn es im garantievertrag steht. kaufst du das auto und es ist was kapuut bei kauf, was nicht im garantievertrag steht, müsste der händler gewährleistung leisten = wenn er nicht der verkäufer ist, bekommst du nichts. nennt sich im volksmund "gekauft wie gesehen". Beispiel: an meinem C280 4M hing bei der besichtigugn vor kauf ein tropfen öl hi nten am verteilergetriebe - ich habe das dem verkäufer (händler) gesagt und des stand auch in der tüv-bescheinigung der letzten prüfung als mangel drin. laut garantie war weder die abdichtung des verteilergetriebes noch das (vermutlich eher) defekte hydrolager abgesichert. der händler hat die sache trotzdem durch austausch des hydrolagers auf seine kosten repariert. hätte ich das auto von privat gekauft, wäre ich auf der reparatur sitzen geblieben. verkauft der händler "im auftrag" ist es für dich als wenn du von privat gekauft hast. und glaub es ruhig: am w211 kann schon manches nicht i.O. sein, unabhöngig von laufleistung und alter.

Gebrauchtwagengarantien von Kiesplatzhändlern sind meiner Meinung zu 95% Murks (Ausschlüsse bzw. Zahlungsmoral). Habe da letztes Jahr eine ganze Weile recherchiert. Der Händler möchte damit natürlich den Gewährleistungsansprüchen entgehen. Juristisch hat zwar das eine mit dem anderen nichts zu tun, aber die meisten Käufer werden sich im Schadensfall wohl zunächst mit der Versicherung rumärgern.

Die einzige frei verfügbare Gebrauchtwagengarantie, die nicht völliger Murks war, kam - man höre und staune - von ATU. Dafür ist man natürlich im den meisten Fällen an deren Werkstattnetz gebunden.

Also lieber Finger weg?
Dabei hat er einen sehr gepflegten Eindruck gemacht. Der Wagen hat etwas über 100000km runter.
Letzter Service war bei 92000. immer mercedes.
Liegt aber schon ein paar Jahre zurück. Da der Wagen eine ganze Zeit stand.

Kann man so pauschal auch nicht sagen. Auch wenn das Auto vom rumstehen auch nicht besser wird.
Aber wenn es gefahren worden wäre, dann hätte es bei dem Bj auch schon die 200tkm Marke erreicht und wäre vermutlich bei deinen Suchkriterien rausgeflogen.

Wenn es wirklich einen guten Eindruck macht, dann kaufen und eben gleich mal in einen schönen Service investieren.
Anschließend einfach nur genießen, etwas Glück vorausgesetzt!

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