Bitte um Hilfe, Fahrzeug vor übergabe beschädigt!

Ich habe einen gebrauchten VW Passat von einem VW Händler "verbindlich bestellt".
Daraufhin habe ich eine "Auftragsbestätigung" bekommen und der Händler sagte mir ich soll das Geld überweisen, was ich auch gemacht habe.
Der Händler bestätigt den Geldeingang und sendet mir die Papiere per Post.
Bevor die Papiere da sind bekommen ich eine Email, dass es zu einem "kleinen" Unfall gekommen ist.
Siehe Bilder anbei.

Das Fahrzeug sah bei Probefahrt tadellos aus.

Händler meint "Türen müssen wohl neu lackiert werden" ... aber der Schaden geht doch über die Tür hinaus?! Aber er sagt auch dass er momentan nicht weiß was genau gemacht werden muss, erst am Montag kann ein Fachkundiger sich den Schaden ansehen.

Ich habe jetzt eigentlich keine Lust mit dem Kauf fortzufahren.

Soweit ich weiß, habe ich das Recht zurückzutreten, weil der Zustand nicht mehr der ist, zudem ich das Fahrzug gekauft habe. Stimmt das? Ist das Verbindlich? Ich habe ja nur die Bilder und die Email.

Ich will aber Montag gleich noch ein anderes Fahrzeug ansehen und ggf. auch Kaufen. Ich will natürlich nur ein Fahrzeug haben. Wie kann ich sicherstellen dass ich mein Geld zurückbekommen und nicht mit zwei Fahrzeugen da sitze?

Muss ich jetzt schnell irgendetwas machen?

Papiere liegen mittlerweile im Briefkasten. Soll ich die öffnen oder einfach nur zurückschicken?

Sorry, bin etwas Kopflos. Danke für jegliche Hilfe.

Schramme...
Ziemlich lang. Warum hält man nicht an?
Ist wohl durch die Grundierung durch?
35 Antworten

Zitat:

@der.bazi schrieb am 7. Mai 2023 um 11:42:01 Uhr:


Es ist ein Stück Blech. Je nachdem wie gut das Angebot war und wie lange du gesucht hast überlegen, ob Reperatur und mit Wertminderung einfach das Auto zu nehmen.
Was für Bedenken hast du denn wegen einer Reparatur?

Gruß,der.bazi

Wertminderung wurde nicht angeboten, nur die Reparatur. Ich habe aber auch noch kein Wertminderung gefordert bzw. erfragt.

Das Fahrzeug hatte vorher, laut Prüfbericht, rundum keine erkennbare Nachlackierungen (per Schichtdickenmessung).

Nach ein Lackierung wird es nicht mehr so sein. Beim Wiederverkauf soll ich dann glaubhaft machen dass es "nur ein Stück Blech" war?

Ich habe auch Zweifel an der Qualität der Reparatur. Ich müsste Warten bis die Reparatur durchgeführt wurde und mir dann das Fahrzeug erneut ansehen. Wenn ich dann nicht zufrieden bin hat der Händler ja schon in die Reparatur "investiert" und ich fühle mich irgendwie verpflichtet, dass will ich nicht. Der Händler soll gleich wissen dass ich das Fahrzeug jetzt so nicht mehr haben will, dann kann er besser entschieden was er damit macht.

Ich denke es ist am sinnvollsten dass der Händler den Kauf zurücknimmt und mir mein Geld zurück gibt. Der Händler kann mir gerne Beschied geben wenn der Wagen wieder Inseriert wird. Ich kann dann wieder vorbeikommen und mir den Wagen/Preis erneut ansehen. Eventuell kann der Händler den Wagen sogar besser verkaufen?

Wertminderung wird da nicht viel sein.
Hatte im Januar wg. Unfall ne neue Beifahrertür bekommen vorderer Kotflügel und hintere Tür Farbangleich - Wertminderung knapp 150,--.
Liegt also mehr am Händler, wie weit er Dir da noch entgegenkommt.

Ist doch super und dann alles geklärt :
Du nimmst den Wagen nicht und der Verkäufer erstattet das Geld. Besser dennoch die Papiere erst nach Geldeingang zurück senden

Zwecks Wiederverkauf kannst ja die Bilder aufheben. Einen Wartungsgutschein, WR, oder andere Goodies werden ja wohl drin sein.

Den lehnst jetzt ab und dein Nächster hat dann nen richten Treffer weg, dann beißt dich in A...
Sollte man auch drüber nachdenken, vor allem auch, einen so ehrlich Händler nochmal zu finden ist sicher auch nicht so einfach.
Gruß jaro

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Es geht um einen VW Passat. Da ist das Angebot riesig. Da muss man keine Kompromisse eingehen und einen beschädigtes Fahrzeug nehmen über das man sich dann jahrelang ärgert weil man Farbunterschiede sieht

Aber es ist ja doch gar nicht gesagt, dass man Farbunterschiede sieht. Das ist nur eine Vermutung.

Allein das Risiko,insbesondere bei Rot, würden mich vom Kauf Abstand nehmen lassen.

Ich würde mal den Händler fragen, wie viel Nachlass er gibt, wenn Du den Wagen unrepariert übernimmst. Dann würde ich bei einem lokalen Lackierer anhand der vorliegenden Fotos einen Kostenvoranschlag für die Nachlackierung einholen. Und anhand dieser Daten würde ich dann entscheiden...

ich würde morgen zunächst mal mit dem VK telefonieren.

Reparieren / Lackieren muss er den ja so oder so. Solange Du den Wagen noch zugelassen hast, hat der Händler noch keinen Wertverlust. Frage ihn doch mal, welche finanziellen Möglichkeiten es gäbe. Das ist ja kein Unfallschaden, sondern lediglich eine Nachlackierung, die fast jeder Gebrauchtwagen, wenn er Mieter oder im Leasing war, hat. Der Händler lackt den und stellt ihn zum gleichen Preis wieder ins Netz und beschreibt die Nachlackierung als solche im KV.

Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 7. Mai 2023 um 00:42:13 Uhr:


Vom Kauf zurücktreten? Mit welchem Argument? Das Auto ist seit Bezahlung dein Eigentum.
Und gekauft wurde es nicht per Fernabsatz, also gibt es kein Widerrufsrecht.
Wenn Kaufrücktritt dann doch nur aus Kulanz.

Außerdem ist hier eh bald dicht 🙄

Das Fahrzeug wurde doch überhaupt noch nicht übergeben. Ein Gefahr- bzw. Eigentumsübergang vom Verkäufer zum Käufer hat doch somit mMn überhaupt noch nicht stattgefunden.

Dementsprechend ist das Fahrzeug, und mit ihm der vertraglich vereinbarte Zustand, noch im Verantwortungsbereich des Verkäufers.

Ein Rücktritt bzw. Widerruf sollte somit problemlos möglich sein.

Und das hat dann auch nichts mit Kulanz zu tun.

Wenn dir Rücknahme/Rückabwicklung angeboten wird ist doch alles gut.
Ich hätte auch keine Lust die nächsten paar Jahre ein Nachlackiertes Fahrzeug zu haben - das Risiko, dass sich solch ein reparierter Schaden/Reperaturlackierung nach 5 oder 10 Jahren eben nochmal meldet ist ziemlich groß und dann hast du den Bock (so ein Gebrauchter geht dann nämlich nur mit deutlichen abschlägen weg bzw wenn es dich selbst stört hast die Kosten für die Beseitigung dann selbst an der Backe).

Obs bei der Reperatur Farbabweichungen geben wird weißt jetzt halt auch nicht sondern erst, wenn repariert ist.
Ich bin da also voll bei dir: Rückgabe/Rückabwicklung und nichts anderes.
(und wenn er repariert ist und du nichts anderes findest kannst ihn ja notfalls erneut ins Auge fassen (sofern der Händler die Karre nicht eh unrepariert weiterschiebt).
Ihn unrepariert für weniger Geld zu kaufen halte ich auch für unsinn - du wirst als Endkunde für eine Reperatur viel höhere Kosten haben als die Werkstatt intern - das wird eine eventuelle Preisminderung bei Kauf des unreparierten Fahrzeugs nicht ausgleichen können und ob die Reperatur dann gut wird weißt du auch wieder nicht. Sowas macht nur Sinn, wenn du selbst Lackierer bist oder einen in der Familie hast und selbst dann sollte man sich überlegen ob man sich diesen Aufwand gibt.

Der TE sollte mal die Rahmenbedingungen mitteilen. Es ist ja schon ein Unterschied, ob es sich um einen Jahreswagen für 35 TEUR, oder um einen x Jahre alten Gebrauchtwagen für 10 TEUR handelt.

Zitat:

@Raven737 schrieb am 7. Mai 2023 um 12:00:28 Uhr:



Zitat:

@der.bazi schrieb am 7. Mai 2023 um 11:42:01 Uhr:


Es ist ein Stück Blech. Je nachdem wie gut das Angebot war und wie lange du gesucht hast überlegen, ob Reperatur und mit Wertminderung einfach das Auto zu nehmen.
Was für Bedenken hast du denn wegen einer Reparatur?

Gruß,der.bazi

Ich habe auch Zweifel an der Qualität der Reparatur.

Bei solchen Reparaturen (Kaskoschäden) gibt es in der Regel 6 Jahre Garantie.

Nach den Bildern zu urteilen, gibt es keine Dellen, somit Feinspachtel, Feinschliff, Grundierung und Lackierung.

Das rot scheint auch kein Metalliclack zu sein. Im Prinzip simpelste Reparatur.

Zitat:

@790830 schrieb am 7. Mai 2023 um 21:29:52 Uhr:


Der TE sollte mal die Rahmenbedingungen mitteilen. Es ist ja schon ein Unterschied, ob es sich um einen Jahreswagen für 35 TEUR, oder um einen x Jahre alten Gebrauchtwagen für 10 TEUR handelt.

Prinzipiell ist das egal bzw. macht keinen Unterschied.

Das Fahrzeug hat bei Übergabe nicht mehr den Zustand bzw. die zugesicherten Eigenschaften wie bei Vertragsabschluss.

Was Käufer und Verkäufer dann daraus machen steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt.

Im Fall vom TE scheint es ja aber unkompliziert zu laufen und der Verkäufer hat offenbar ganz klar die Rechte des Käufers anerkannt.

Ihr habt schon mitbekommen, dass der TE eine Lösung gefunden hat?

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