Bitte um Hilfe, Fahrzeug vor übergabe beschädigt!

Ich habe einen gebrauchten VW Passat von einem VW Händler "verbindlich bestellt".
Daraufhin habe ich eine "Auftragsbestätigung" bekommen und der Händler sagte mir ich soll das Geld überweisen, was ich auch gemacht habe.
Der Händler bestätigt den Geldeingang und sendet mir die Papiere per Post.
Bevor die Papiere da sind bekommen ich eine Email, dass es zu einem "kleinen" Unfall gekommen ist.
Siehe Bilder anbei.

Das Fahrzeug sah bei Probefahrt tadellos aus.

Händler meint "Türen müssen wohl neu lackiert werden" ... aber der Schaden geht doch über die Tür hinaus?! Aber er sagt auch dass er momentan nicht weiß was genau gemacht werden muss, erst am Montag kann ein Fachkundiger sich den Schaden ansehen.

Ich habe jetzt eigentlich keine Lust mit dem Kauf fortzufahren.

Soweit ich weiß, habe ich das Recht zurückzutreten, weil der Zustand nicht mehr der ist, zudem ich das Fahrzug gekauft habe. Stimmt das? Ist das Verbindlich? Ich habe ja nur die Bilder und die Email.

Ich will aber Montag gleich noch ein anderes Fahrzeug ansehen und ggf. auch Kaufen. Ich will natürlich nur ein Fahrzeug haben. Wie kann ich sicherstellen dass ich mein Geld zurückbekommen und nicht mit zwei Fahrzeugen da sitze?

Muss ich jetzt schnell irgendetwas machen?

Papiere liegen mittlerweile im Briefkasten. Soll ich die öffnen oder einfach nur zurückschicken?

Sorry, bin etwas Kopflos. Danke für jegliche Hilfe.

Schramme...
Ziemlich lang. Warum hält man nicht an?
Ist wohl durch die Grundierung durch?
35 Antworten

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 8. Mai 2023 um 09:05:58 Uhr:


Ihr habt schon mitbekommen, dass der TE eine Lösung gefunden hat?

ja, siehe meinen letzten Absatz.

Dennoch muss man offenbar falsche Behauptungen ja nicht unkommentiert stehen lassen.

@gummikuh72
Mein Hinweis war nicht auf Dein Posting bezogen

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 8. Mai 2023 um 09:05:58 Uhr:


Ihr habt schon mitbekommen, dass der TE eine Lösung gefunden hat?

Trotdzem hat der TE noch die eine oder andere Option in Bezug auf die Übernahme des Wagen oder des Rücktritts. Es gibt noch etwas zwischen schwarz und weiß. Es wäre toll, wenn der TE sich nochmal melden würde, wie es letztlich (finanziell) ausgegangen ist @Raven737

Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 7. Mai 2023 um 00:42:13 Uhr:


Vom Kauf zurücktreten? Mit welchem Argument? Das Auto ist seit Bezahlung dein Eigentum.
Und gekauft wurde es nicht per Fernabsatz, also gibt es kein Widerrufsrecht.
Wenn Kaufrücktritt dann doch nur aus Kulanz.

Außerdem ist hier eh bald dicht 🙄

Es war ja auch nicht die Rede von Widerruf, sondern von Rücktritt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__346.html

Was hier allerdings steht, ist u.A. "wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt". Jetzt kommt das spannende: Ist die Leistungseigenschaft "unfallfreier Wagen" eine, die sich nicht wiederherstellen, und damit nicht nacherfüllen lässt?

Ein bisschen Paragraphen lesen und (zumindest versuchen zu) verstehen kann in vielen Lebenslagen helfen, habe da schon vieles bei Bedarf herausgefunden, es gibt in Deutschland ganz schön verrücktes Zeugs (Stichwörter Dinge Händler behauptet, Möbel von einem Webformular seien Sonderanfertigungen und damit kein Widerrufsrecht;;; Dinge in eigene Garage stellen;;; Von Onlineversendern Sperrgut nur bis zum Straßenrand gebracht bekommen ....)

Update: In diesem Fall kein Prolbem, der Verkäufer hat Rücktritt ja bereits angeboten.
Und einen Änderungsvertrag, der für beide Seiten die beste Lösung aus der Misere ist, würde ich wie von anderen auch Vorschlagen ebenfalls anstreben.

Ähnliche Themen

Hallo Zusammen, vielen Dank für die Hilfe.

Der Händler hat sich sehr professionell verhalten und dem Rücktritt vom Kauf ohne jegliche Einwände akzeptiert.
Die Rückzahlung hat etwas länger gedauert, als erwartet, ist aber vollständig erfolgt.

Fazit: Alles in Ordnung. Ich habe auch schon eine anderes Fahrzeug gefunden mit einer ähnlichen Konfiguration/Preis/etc bei einem anderen Händler.

Es handelte sich um ein Leasingrückläufer nach 2 Jahren zu ca. 50% vom Neupreis (>20k).

Besten Dank an alle!

Danke für die Rückmeldung
Super wenn alles so geklappt hat

Deine Antwort
Ähnliche Themen