Bitte um Hilfe: ernstes Problem beim Gebrauchtwagenkauf

Guten Tag,

letzte Woche habe ich einen gebrauchten PKW gekauft. Und als ich heute damit
bei einem Karosseriebauer war, hat mich schier der Schlag getroffen.

Nun hat sich herausgestellt, dass dieser wohl einen Aufsetzer/Schaden auf der linken
Seite hatte, wodurch der komplette Schweller bis zum Innenraum durchgerostet ist.

Bei der Besichtigung sah dies bei weitem nicht so schlimm aus. Auch von dem Unfall links
wusste der Käufer natürlich nichts.
Heute hat ein Karosseriebauer die Reparaturkosten auf 2.400€ geschätzt, da man den
kompletten Schweller ausflexen muss, und auch Stücke vom Unterboden.

Jetzt wollte ich von euch wissen, ob man sich auf einen Schadenersatz / Teilung der Rechung
seitens des Verkäufers hoffen kann?

Im Kaufvertrag steht nichts von dem Unfall links. Lediglich "Unterboden links rost". Aber kein Wort über den Schweller.
Dabei ist dieser durch bis zum Innenraum & gefährdet die Festigkeit des Fahrzeugs nach den Worten des Karosseriebauers.
Außerdem steht im Kaufvertrag das folgende Klausel :

"Unter Ausschluss der Sachmängel-Haftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer
Pflichten beruhen, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluss nicht.
"

Außer die Sache mit komplett durchgerostetem Schweller hat der Verkäufer mir auch noch folgendes verschwiegen:
es hieß das Radio sei nur ab & zu ohne Funktion ist _(so steht es auch im Kaufvertrag)...
Habe das Auto seit bald einer Woche und das Radio hat genau 1x funktioniert. Das Navi geht überhaupt nicht.

Was kann ich nun machen bevor die berühmten 2 Wochen abgelaufen ist?
Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe, da ich langsam am Verzweifeln bin....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Stephan_22


Nachdem es hier schon öfters falsch gelesen wurde, möchte ich die Formulierung im Kaufvertrag richtigstellen:
Da steht "Rost am Unterboden".

Sorry, aber du hast bekommen, was du gekauft hast.

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Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel


@Stephan22

Lass da nix dran machen !! Stell dem Verkäufer den Kübel vor die Tür und verlang Dein Geld zurück. Wenn der Probleme macht...ab zum Anwalt. Dass ist ja wirklich der Hammer ! So verfault wie dass aussieht, hätte der Ofen nie und nimmer TÜV bekommen dürfen.
So rostet dass nie in 11 Monaten durch.

Die Klausel im Kaufvertrag ist nichtig...dass wird dir jeder halbwegs gescheite Jurist bestätigen. Weiterhin der verschwiegenen Unfall Schaden fällt unter den §§ arglistige Täuschung. Allein dieses, ohne den Rostschaden berechtigt dich zur Wandlung...sprich Geld zurück.

Problematisch ist das eine "arglistige Täuschung" bewiesen werden muss.

Stände im Kaufvertrag nicht der Satz : Rost am Schweller" drin könnte man durchaus gute Chancen haben, aber so?

Die Hauptuntersuchung sagt lediglich aus das das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Überprüfung ok war, wie es dennoch innerhalb von 11 Monaten so rosten kann kann ich auch nicht sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Der Verkäufer hat im Kaufvertrag  " Rost Schweller" geschrieben, wieviel Rost dort ist hättest du vor der Unterschrift des Kaufvertrages selbst oder durch Fachleute begutachten müssen.

Falsch ! Rost wird hier mit "normalem" Rost aber nicht mit Durchrostung verstanden.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ob und  in wie weit man dem Verkäufer eine arglistige Täuschung unterstellen kannst mag ich nicht beurteilen, da der Schaden am Schweller so immens groß ist das selbst ein Laie dieses hätte erkennen können.

Nein, hätte der Laie nicht ohne weiteres, da sich der Schaden nur auf eine Hebebühne augenscheinlich hätte erkennen lassen können. Bedenke, es war eine Verkleidung angebracht. Nennt sich juristisch verdeckter Mangel !

Fakt ist, dass dieses Fahrzeug

1. einen verschwiegenen Unfallschaden aufweist
2. Unberechtigter Weise, bei diesem Schadenbild, niemals eine TÜV Plakette hätte bekommen dürfen.

Hiermit ist juristisch gesehen, der Tatbestand der arglistigen Täuschung (nicht bezifferter Unfallschaden) vollumfänglich erfüllt.
Allein dieses berechigt nach geltendem Recht ( ohne Berücksichtigung der Durchrostung) auf Wandlung und beziffert schon ein Betrugsdelikt.
Wenn ich hier weiter gehen würde, könnte ?? man u.U. den Verkäufer noch wegen Betruges zur Rechenschaft ziehen. Hier musste bzw. könnte über einen Gutachter nachgewiesen werden, dass dieser Schaden definitiv zum Zeitpunkt der TÜV Abnahme bestanden hat. ...und glaube mir, dass hat er !

Wenn der Geschädigte dass richtig anstellt, wird die Luft für den Verkäufer und den TüV Prüfer aber richtig eng !!

Mein Tipp: Den Verkäufer anrufen und eine gutliche Einigung / Zug um Zug = Wagen gegen Geld einfordern. Stellt der sich quer, ihn über die Schritte die in erwägung gezogen werden Informieren. Stellt der sich immer noch quer, sofort zum nächsten Anwalt. Fotos zur Beweissicherung fertigen NICHTS an dem Fahrzeug verändern. In der Regel wird der RE einen vereidigten KFZ Sachverständigen anfordern.
Erfahrungsgemäß kommt es nicht zum letzteren und der Verkäufer lenkt ein, nimmt das Fahrzeug zurück. Übrigens trifft die Rücknahme auch zu, sollte der Verkäufer den Wagen selbst mit verschwiegenem Unfallschaden gekauft haben. Darüber bestehen Grundsatzurteile....dieses nur zur Info.

Was stand zum Thema "Unfallschäden" im Kaufvertrag ?

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel


Falsch ! Rost wird hier mit "normalem" Rost aber nicht mit Durchrostung verstanden.

Aha. Und wo ist in diesem Fall "hier"? Und wer versteht das so?

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel


1. einen verschwiegenen Unfallschaden aufweist

Das sagst du. Und der Karosseriebauer des TE

vermutet

es. Wenn der TE dies natürlich nachweisen kann, bitte sehr. Im Moment kann er dies nicht.

Und zum Schluss ist es immer noch Fakt, dass der TE nicht einfach behaupten kann "Das war arglistige Täuschung oder gar Betrug" wenn er vom Kauf zurücktreten möchte, sondern dies auch beweisen muss.
Betrug wäre übrigens eine Straftat und wird vom Staatsanwalt verfolgt und nicht von irgendeinem Autokäufer oder Rechtsanwalt.

MfG Zille

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Zitat:

Original geschrieben von Stephan_22


Habe gehört man kann den Wagen 2 Wochen nach dem Kauf zurückgeben.
Weiß aber nicht ob das stimmt, weshalb ich mich an euch wende.

Hallole zusammen.

Teile dem Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein mit das Du die Karre zurückgeben willst und begründe dies um die Fristen einzuhalten ( 10 Tage)

Rückgaberecht innerhalb 10 Tagen bei verschwiegenen und oder verdeckten Mängeln gem BGB. ich würede versuchen die kiste zurückzugeben wens wirklich so schlimm ist. Derartige aufsetzer habe ich auch schon durch unsachgemäßen Gebrauch von Hebebühnen gesehen, das könnte auch eine Ursache sein. gejh zum Sachverständigen und lass ein wertgutachten erstellen , mit dem gehst du zum Verkäufer und gibst die kiste zurück. Bei dieser Preiskategorie würde ich wenn der sich querstellt ggf einen anwalt aufsuchen., Wenn der schaden wirklich so groß ist wie Du hier beschreibst hast du sicher gute Chancen was zu erreichen wei es ein gravierender Unterschied zwischen Schweller hat Rost und einer 2500 Euro Reparatur gibt. Für die inzwischen durchgeführte mmeldung wirst du allerdings einige

finanziellen Einbusen in Kauf nehmen müssen. Jol.

Viel Geld fürn 10 Jahre altes E46 Coupe...

Wenn man schon so wahnsinnig ist einem Privaten 9000€ in die Hand zu drücken, mangelt es an den 50€ fürs Durchchecken bei der Dekra?
Rost am Schweller kann man so oder so auslegen, aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, daß ein Gericht deiner Klage zustimmt. Der Schaden wurde genannt.

Zitat:

Hiermit ist juristisch gesehen, der Tatbestand der arglistigen Täuschung (nicht bezifferter Unfallschaden) vollumfänglich erfüllt.

Ja du, ich sehe das nicht so deutlich. Der Verkäufer kann den Schaden arglistig verschwiegen haben, muss aber nicht. Vieleicht hat er auch nur gesehen, daß da ein wenig Rost ist.

Kann man die Plastikabdeckung denn wieder draufmontieren? Wenn nicht, dann hatte auch der Verkäufer die Leiste noch nie runter gehabt.

Ich glaube nämlich nicht, daß man davon wissen muss. Wer mal einen der ersten Astras oder einen 1er Jetta auf der Hebebühne hatte, kann sicher bestätigen, daß man einen Schweller auch ohne Beschädigung zur Durchrostung nach nur 10 Jahren bekommt.

Es ist zwar leider was spät, aber: Beim nächsten Kauf einfach mal feste (ohen Beulen zu machen) auf diesen Plastikverkleidungen rumdrücken. Wenn es knirscht (teilweise hört man den Rost im Schweller oder in der Tür sogar runterrieseln) dann weis man, was Sache ist, auch wenn man von außen nix sieht.
Wenn der VK schon darauf hinweist, daß da Rost ist, dann schaue ich mir die Stelle doch genau an.

Jetzt meine Rechtsberatung: Ab zum Anwalt!

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel


Falsch ! Rost wird hier mit "normalem" Rost aber nicht mit Durchrostung verstanden.

Nein, hätte der Laie nicht ohne weiteres, da sich der Schaden nur auf eine Hebebühne augenscheinlich hätte erkennen lassen können. Bedenke, es war eine Verkleidung angebracht. Nennt sich juristisch verdeckter Mangel !

Fakt ist, dass dieses Fahrzeug

1. einen verschwiegenen Unfallschaden aufweist
2. Unberechtigter Weise, bei diesem Schadenbild, niemals eine TÜV Plakette hätte bekommen dürfen.

Ich sehe keinen verdekten Unfallschaden, lediglich ist im Kaufvertrag eine schwammige Formulierung " Schweller Rost" zu lesen, dieses kann aber auch eine Durchrostung sein, denn das ist auch Rost und zutreffend.

Nun aber könnte der Verkäufer ähnlich argumentieren das ohne die Demontage der Verkleidung der Schaden nicht ersichtlich ist und es ein verdeckter Mangel ist welchen der Verkäufer auch nicht kannte.

Ich sehe keinerlei rechtliche Chancen  das der Verkäufer dem Käufer arglistig getäuscht hat um den Kaufvertrag widerrufen zu können. Die Beweislast liegt hier  beim Käufer.

P.S. wir sind hier nicht in der Schule mit deinem Falsch oder Richtig.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


[
Ich sehe keinerlei rechtliche Chancen  das der Verkäufer dem Käufer arglistig getäuscht hat um den Kaufvertrag widerrufen zu können. Die Beweislast liegt hier  beim Käufer.

So sieht es aus. Schwammige Formulierungen in Kaufverträgen sind immer so eine Sache. Man weiß nie, ob sie auf Unfähigkeit oder Gewieftheit des Verkäufers beruhen. Die Chancen kann nur ein versierter Fachanwalt abschätzen. Außerdem sollte der TE die Rückendeckung einer RSV haben.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel


Falsch ! Rost wird hier mit "normalem" Rost aber nicht mit Durchrostung verstanden.
Aha. Und wo ist in diesem Fall "hier"? Und wer versteht das so?

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel


1. einen verschwiegenen Unfallschaden aufweist
Das sagst du. Und der Karosseriebauer des TE vermutet es. Wenn der TE dies natürlich nachweisen kann, bitte sehr. Im Moment kann er dies nicht.

Und zum Schluss ist es immer noch Fakt, dass der TE nicht einfach behaupten kann "Das war arglistige Täuschung oder gar Betrug" wenn er vom Kauf zurücktreten möchte, sondern dies auch beweisen muss.
Betrug wäre übrigens eine Straftat und wird vom Staatsanwalt verfolgt und nicht von irgendeinem Autokäufer oder Rechtsanwalt.

MfG Zille

Ich kann dir nur Schreiben, wie ich beim momentanen "Sachstand" vom Richterstuhl aus entscheiden würde. Hier hat nach Justitia der TE Ersteller deutliche Vorteile.

Weiterhin hatte ich geschrieben, dass ein KFZ Gutachter durchaus dass Schadensbild auf ein "Vorhanden sein" vor der Hauptuntersuchung festlegen wird. Solche massiven Durchrostungen entstehen definitiv nicht innerhalb von 11 Monaten.
Somit ist dieser Schaden durchaus als bekannt, dass Fahrzeug nicht als Verkehrssicher an zu sehen. Eine Freigabe für den öffentlichen Verkehr entsagt werden müssen. Bitte meine Postings richtig Lesen bzw. auch so Zitieren.

Wie schon von mir geschrieben, erst eine gütliche Einigung versuchen. Wenn dieses nicht fruchtet dieses einem Fachanwalt für Vertragsrecht Übergeben. An dem Fahrzeug nichts Verändern.

Man sieht, daß der Schweller eingedrückt wurde, d.h. es gab m.M.n. einen Unfall (bin aber kein Gutachter/Unfallexperte)
Aus dem Vertrag kommt der TE nur raus, wenn der Wagen als 'unfallfrei' deklariert wurde.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, dann stellt sich die Frage, weshalb der Vertrag so unterschrieben wurde.

Wurde der Wagen als 'fahrbereit' deklariert? Denn mit dieser Durchrostung ist er es nicht, dann hätte die Sache (das Auto) an sich einen Mangel, da eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist.

Ich bleib dabei: Beim Kauf nicht aufgepasst, trotz Beschreibungen, wo die Alarmglocken hätten läuten müssen (Rost am Unterboden, kein unfallfrei usw.) dort nicht weiter nachgefragt und nachgesehen, keine Begutachtung durch Sachverständigen gemacht, KV ohne Gewährleistung oder Rückgabefrist unterzeichnet...
Der VK könnte behaupten, er hätte dem TE über den Schaden in voller gänze in Kenntnis gesetzt, steht ja auch im KV.

k.a. was man dazu noch schreiben soll.

Hallo

Ich habe mich gerade durch diesen "Wust" an Informationen durch gelesen. Leider nutzen solche Hilferufe, wie die des TE, einige User immer wieder zu Selbstdarstellungen und Attacken untereinander. Damit ist dem TE aber nicht geholfen!

Logisch wäre der Hinweis, dass er versuchen sollte, sich gütig mit dem Verkäufer zu einigen, d.h. Auto zurück und vollen Kaufpreis ebenfalls zurück. Sollte eine gütige Einigung nicht möglich sein, geh zum Anwalt. Alles andere ist reine Spekulation und gehört nicht in dieses Forum (wg. Rechtsberatung!).

Ich persönlich wünsche Dir viel Erfolg (wovon ich auch ausgehe, dass Du ihn haben wirst!).

Viele Grüße,
Michael Mark

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel


Ich kann dir nur Schreiben, wie ich beim momentanen "Sachstand" vom Richterstuhl aus entscheiden würde.

Nach Deinen Ausführungen zu schließen, sitzt Du da aber nicht drauf, würdest Du da sitzen, käme nicht solch fachlicher wie auch taktischer Blödsinn.

Zitat:

Hier hat nach Justitia der TE Ersteller deutliche Vorteile.

So deutlich sind die leider nicht.

Eine "arglistige Täuschung" liegt dann vor, wenn der Verkäufer von dem Schadensumfang gewusst hat und dies vorsätzlich verschwiegen wurde.

Ein Betrug ist eine deutliche Nummer größer. Für einen Betrug muss die primäre Tatabsicht zum Betrug vorliegen und das Fahrzeug nur ein sich gerade anbietender Tatgegenstand sein.

Hier ist es aber, wenn überhaupt, umgekehrt:
Hier geht es primär um einen Autoverkauf, in dessen Zusammenhang etwas verschwiegen wurde um einen höheren Preis bezahlt zu bekommen.

Hier geht es "nur" um eine Übervorteilung, die keine strafrechtliche Relevanz hat. Zivilrechtlich schon, daraus ergibt sich das Recht der Wandlung.

Eine Strafanzeige wegen Betruges wäre taktisch hochgradiger Unfug. Strafrecht geht vor Zivilrecht, somit wird in einem Zivilrechtsverfahrens immer erst abgewartet, wie das Strafrechtsverfahren aus geht. Das dauert derzeitig etwa 6-9 Monate, wo zivilrechtlich dann erst mal nichts passiert.

Eine zivilrechtliche Klage auf Rückabwicklung wegen Betruges würde dann auch in sich zusammenfallen, wenn das Strafverfahren keinen Betrug feststellt, was hier mit sehr großer Sicherheit sein wird.

Damit steht man dann nach 9 Monaten wieder bei null und fängt von vorne mit einer neuen Argumentation an - da kann man es doch gleich von Anfang an "richtig" machen. Bestrafungseifer kann man eventuell zwar moralisch nachvollziehen, geht aber immer nach hinten los.

Zitat:

Wie schon von mir geschrieben, erst eine gütliche Einigung versuchen. Wenn dieses nicht fruchtet dieses einem Fachanwalt für Vertragsrecht Übergeben. An dem Fahrzeug nichts Verändern.

Einzige vernünftige Verfahrensweise.

Hier können anhand der bisherigen Beschreibung schon einige Möglichkeiten zur Wandlung bestehen. Unfallschaden wie auch Rost sind zwar im Kaufvertrag benannt, aber in so deutlichem Umfang wie es tatsächlich vorhanden ist, dann vermutlich doch nicht.

Hier liegt schon ganz massiv der Verdacht vor, dass es sich um eine ebenso unzulässige sogenannte beschönigende oder verharmlosende Beschreibung handelt, die den Kaufvertrag zerbröckeln lässt.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Man sieht, daß der Schweller eingedrückt wurde, d.h. es gab m.M.n. einen Unfall (bin aber kein Gutachter/Unfallexperte)

dieser eingedrückte schweller, kann allerdings auch dadurch entstehen, das man gerade im winter, zu eng um nen

(vereisten)

schneehaufen

(unter dem wohlmöglich noch ein stein liegt)

fährt und da dann entsprechend sich das teil eindrückt - was man nichtmalmehr selbst merken muss...hab hier selbst sonen fall auffm hof stehen...

Zitat:

Ich bleib dabei: Beim Kauf nicht aufgepasst, trotz Beschreibungen, wo die Alarmglocken hätten läuten müssen

dem schleiße ich mich an!

wer eine solch massive durchrostung "übersieht" trotz das er auf rost hingewiesen wurde hatte nichtnur die rosarote brille auf, sondern war auch noch betrunken und hatte geld zu verschenken...erschwerend hierbei noch, das der te auf probleme mit der elektrik hingewiesen wurde... 🙄

und wenn der vk auch noch vor nem jahr beim tüv war, wird er sich - bei konfrontation mit dem te - darauf berufen, der er sich (da er ja nur laie ist!!!) auf den tüv verlassen hat...

aber wiedermal ein schönes beispiel dafür, warum ich meine altfahrzeuge ausnahmeslos in den export verkaufe...damit umgeht man jegliche probleme mit dem käufer die auch entstehen, wenn man die kiste als "nicht fahrbereites bastlerfahrzeug aus einem totalschaden der nurnoch als teileträger dient" deklariert...

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