Bitte um Hilfe: ernstes Problem beim Gebrauchtwagenkauf
Guten Tag,
letzte Woche habe ich einen gebrauchten PKW gekauft. Und als ich heute damit
bei einem Karosseriebauer war, hat mich schier der Schlag getroffen.
Nun hat sich herausgestellt, dass dieser wohl einen Aufsetzer/Schaden auf der linken
Seite hatte, wodurch der komplette Schweller bis zum Innenraum durchgerostet ist.
Bei der Besichtigung sah dies bei weitem nicht so schlimm aus. Auch von dem Unfall links
wusste der Käufer natürlich nichts.
Heute hat ein Karosseriebauer die Reparaturkosten auf 2.400€ geschätzt, da man den
kompletten Schweller ausflexen muss, und auch Stücke vom Unterboden.
Jetzt wollte ich von euch wissen, ob man sich auf einen Schadenersatz / Teilung der Rechung
seitens des Verkäufers hoffen kann?
Im Kaufvertrag steht nichts von dem Unfall links. Lediglich "Unterboden links rost". Aber kein Wort über den Schweller.
Dabei ist dieser durch bis zum Innenraum & gefährdet die Festigkeit des Fahrzeugs nach den Worten des Karosseriebauers.
Außerdem steht im Kaufvertrag das folgende Klausel :
"Unter Ausschluss der Sachmängel-Haftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer
Pflichten beruhen, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluss nicht. "
Außer die Sache mit komplett durchgerostetem Schweller hat der Verkäufer mir auch noch folgendes verschwiegen:
es hieß das Radio sei nur ab & zu ohne Funktion ist _(so steht es auch im Kaufvertrag)...
Habe das Auto seit bald einer Woche und das Radio hat genau 1x funktioniert. Das Navi geht überhaupt nicht.
Was kann ich nun machen bevor die berühmten 2 Wochen abgelaufen ist?
Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe, da ich langsam am Verzweifeln bin....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Stephan_22
Nachdem es hier schon öfters falsch gelesen wurde, möchte ich die Formulierung im Kaufvertrag richtigstellen:
Da steht "Rost am Unterboden".
Sorry, aber du hast bekommen, was du gekauft hast.
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes-Diesel
Weiterhin hatte ich geschrieben, dass ein KFZ Gutachter durchaus dass Schadensbild auf ein "Vorhanden sein" vor der Hauptuntersuchung festlegen wird. Solche massiven Durchrostungen entstehen definitiv nicht innerhalb von 11 Monaten.
Damit würde ich nun nicht gegen den Verkäufer antreten, das geht voll nach hinten los.
Hier wurde die HU erteilt und somit hat der Verkäufer einen gutachterlichen Nachweis in der Hand, dass das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt "einwandfrei" war.
Wenn der Sachverständige bei der HU Mist gebaut hat, dann ist der für die Fehlbegutachtung ggf. haftbar, aber der Verkäufer ist raus.
Sollte man in einer Argumentation nicht unbedingt in den Vordergrund stellen.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Wurde der Wagen als 'fahrbereit' deklariert? Denn mit dieser Durchrostung ist er es nicht,
Offensichtlich schon, denn der TE ist ja damit rumgefahren.
Nachdem es hier schon öfters falsch gelesen wurde, möchte ich die Formulierung im Kaufvertrag richtigstellen:
Da steht "Rost am Unterboden".
Von Problemen mit der Elektrik steht im Vertrag nichts, nur dass, das Radio gelegentlich außer Funktion ist.
Mittlerweile geht das Radio überhaupt nicht mehr.
Heute wolllte ich zu BMW mit dem, Entschuldigung, "Scheiß"-Auto fahren, aber es sprang nicht mal an:
sämtliche Lämpchen flackern im Tacho, aber statt Anspringen, ging nur der Scheibenwischer an.
Ich bin langsam am Ende mit den Nerven....
Zitat:
Original geschrieben von Stephan_22
Nachdem es hier schon öfters falsch gelesen wurde, möchte ich die Formulierung im Kaufvertrag richtigstellen:
Da steht "Rost am Unterboden".
Sorry, aber du hast bekommen, was du gekauft hast.
Ähnliche Themen
Daß der DEKRA-Gebrauchtwagen-Check für 50 € vor dem Kauf eine lohnende Investition ist, beweist sich hier mal wieder auf's Neue.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Daß der DEKRA-Gebrauchtwagen-Check für 50 € vor dem Kauf eine lohnende Investition ist, beweist sich hier mal wieder auf's Neue.
Eigentlich müsste es langsam heißen das die Anmeldung bei MT vor dem Kauf eine gute Idee ist um wertvolle Tips zu bekommen.😉
In diesem Fall hatte sich der TE ja schon vor dem Kauf bei MT angemeldet...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Daß der DEKRA-Gebrauchtwagen-Check für 50 € vor dem Kauf eine lohnende Investition ist, beweist sich hier mal wieder auf's Neue.
....bin ich anderer Meinung. Gerade wenn ich von einem Händler kaufe, nehme ich mir fachkundige Bekannte mit, da der DEKRA-Gebrauchtwagencheck sehr oberflächlich ist (das Auto wird nicht mal Probe gefahren, sondern nur auf der Hebebühne gecheckt wird) und der Verkäufer sich im Zweifel auf das Gutachten beruft, wenn man Gewährleistungsansprüche geltend machen möchte....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
In diesem Fall hatte sich der TE ja schon vor dem Kauf bei MT angemeldet...
Oh ja sehe ich auch gerade. Aber warum startet er dann nicht vor dem Kauf einen Neues Thema zb so: Will BMW Kaufen brauche Beratung, am Unterboden ist Rost und die Elektrik geht nicht was meint Ihr ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Daß der DEKRA-Gebrauchtwagen-Check für 50 € vor dem Kauf eine lohnende Investition ist, beweist sich hier mal wieder auf's Neue.
Einmal mit der Taschenlampe druntergeleuchtet und man hätte das auch gesehen. Wenn man schon auf Rost hingewiesen wird, dann guckt man doch eigentlich mal genauer hin...
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes-Diesel
@Stephan22Lass da nix dran machen !! Stell dem Verkäufer den Kübel vor die Tür und verlang Dein Geld zurück. Wenn der Probleme macht...ab zum Anwalt. Dass ist ja wirklich der Hammer ! So verfault wie dass aussieht, hätte der Ofen nie und nimmer TÜV bekommen dürfen.
So rostet dass nie in 11 Monaten durch.Die Klausel im Kaufvertrag ist nichtig...dass wird dir jeder halbwegs gescheite Jurist bestätigen. Weiterhin der verschwiegenen Unfall Schaden fällt unter den §§ arglistige Täuschung. Allein dieses, ohne den Rostschaden berechtigt dich zur Wandlung...sprich Geld zurück.
grundsätzlich hast du vielleicht recht....ABER:
ich sehe plasteclips! das heisst das über dem metalteil warscheinlich ein plasteschweller drüber ist. das ist bei diversen fahrzeugen IMMER ein problem. der dreck sammelt sich drunter und es gammelt. der tüv merkt es nicht weils ja UNTER der plasteabdeckung fault. da sieht der beste tüv net hin.
deshalb kann es auch durchaus sein das dem halter oder dem tüv keine schuld trifft.
desweiteren hier von einer arglistigen täuschung zu reden ist auch falsch. der rost wurde ja angegeben. wo ist die täuschung? wiegesagt unter schweller schauen?
ich finde es immer "schade" das man gleich immer die grosse keule rausholen will. natürlich ist es "doof" wen man solch eine grotte kauft. ABER wen ich ein auto kaufe das ROST hat (und bei 9000€ denke ich das es kein 20 jahre alter 2er golf ist sondern etwas neuere/hochwertigeres) und dieses auch vermerkt wird DANN schaue ich mir den rost doch wenigstens an. wen jetzt meine mutter/schwester etc ihr auto verkauft und nach besten wissen (das nicht viel ist) das auto als "rostig" kauft und jemand kauft es ungesehen um nach ein paar tagen festzustellen das es eben ne grotte war dann wäre das in meinen augen "pech gehabt".
ich denke das keine hausfrau irgendwelche schnweller abmintiert um zu schauen wie weit der rost den fortgeschritten ist...sondern dann heissts nur "da unten rostets etwas". und gelogen ist es ja nicht. nicht jeder autoverkäufer ist vereidigter gutachten der ein auto zu 100% geprüft verkauft.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Nach Deinen Ausführungen zu schließen, sitzt Du da aber nicht drauf, würdest Du da sitzen, käme nicht solch fachlicher wie auch taktischer Blödsinn.Zitat:
Original geschrieben von Mercedes-Diesel
Ich kann dir nur Schreiben, wie ich beim momentanen "Sachstand" vom Richterstuhl aus entscheiden würde.
Meine Ernennungsurkunde werde ich mal hier nicht Posten....Dein Einverständnis setze ich da mal voraus 😁 wir sind hier nicht in der juristischen Fakultät und Deine Angriffe bzw. Meinung werde ich mal Überlesen.
Bei meinen Ausführungen kann ich mich auch nur auf die Angaben des TE berufen, setze damit auch voraus, dass dieses der Wahrheit entsprach. Dieses sollte auch nur als Hinweis auf evtl. rechtliche Schritte angesehen werden..nicht mehr und nicht weniger.
Nur sollte man zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Versuche den gütlichen Weg, wie es hier auch andere vorgeschlagen haben. Sollte dieses tatsächlich fruchtlos Enden, bleibt Dir nur der Weg, dieses auf dem Zivilrechtlichen Weg zu klären. Betrachte dieses einfach als Lebenserfahrung, denn ich glaube schon, dass Dir dieses mit ziemlicher Sicherheit kein zweites Mal widerfahren dürfte. Alles andere ist zum gegebenen Zeitpunkt höchst spekulativ.
Halte uns mal auf dem Laufenden
entweder ist das auto extremst selten oder der TE hat einfach extremst zuviel dafür gezahlt.
Mein jetziges auto mit fast vollausstattung habe ich um 7.000€ gekauft und hatte das halbe alter.
Über den hohen Preis habe ich mich auch schon gewundert. Aber vielleicht teilt uns der TE ja noch mit, welche Ausstattungsdetails diesen Preis rechtfertigen.
Zitat:
Original geschrieben von Merlin666
entweder ist das auto extremst selten oder der TE hat einfach extremst zuviel dafür gezahlt.
ein bmw ist nunmal in der anschaffung um einiges teurer als ein renault...allerdings ist der vom te genannte preis - bei den im kaufvertrag aufgeführten mängeln - wirklich sehr hoch.....