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Bitte um euren Rat/Schadensabwicklung nach Unfall; welche Option sinnvoll???

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 21:09

Ich mach an der Stelle mal selbst zu. Wieder mal werden in einem Forum komische Vorwürfe statt hilfreiche Antworten gegeben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@VW-Driver1 schrieb am 26. Februar 2020 um 06:34:55 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. Februar 2020 um 05:54:38 Uhr:

Wenn du reparieren lassen wolltest, dann wäre die Eintrittspflicht evtl. interessant, weil du aber fiktiv abrechnen willst, weiß ich nicht, wozu das gut sein soll.

Rein finanziell betrachtet, um erstmal auf die Gutachterkosten verzichten zu können und die RA-Vergütung nicht hochzutreiben. Ich frage später mal den Anwalt...

Wenn du keine Mitschuld trägst, zahlt die Gegenseite die Kosten für das Gutachten, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, sowie die Anwaltskosten. Du musst i.d.R. auch nicht in Vorleistung treten, denn dafür gibt es Abtretungserklärungen, gleichwohl bleibst du als Auftraggeber den Auftragnehmern gegenüber in der Pflicht, wenn die Versicherung nicht zahlt oder nicht komplett zahlen muß.

Ich verstehe aber fast alle deine Fragen hier im Forum nicht, die muß dir dein Anwalt beantworten, denn dafür bekommt er sein Geld.

38 weitere Antworten
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38 Antworten
Themenstarteram 25. Februar 2020 um 21:59

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. Februar 2020 um 22:56:59 Uhr:

Willst du fiktiv abrechnen oder fachgerecht reparieren lassen?

Fiktiv abrechnen wahrscheinlich.

Zitat:

@VW-Driver1 schrieb am 25. Februar 2020 um 22:54:16 Uhr:

Um nochmal auf die Frage zurückzukommen, unabhängig davon, ob ich den vereidigten Gutachter nehme.

Wie genau funktioniert das mit dem WBW (soweit ich weiß max. bis 130%) und den Restwert.

Der eine seriöse Gutachter meinte, dass, wenn ich das Auto für weitere 6 Monate weiter zugelassen habe, ich Geld von der Versicherung fordern kann???

Der SV ermittelt Rep.-Kosten, WBW und RW und die Werte müssen erst einmal feststehen.

Dann kann man etwas über eine etwaige Opfergrenze sagen und nicht vorher!

Mich beschleicht allerdings der Verdacht, dass du zu der Klientel gehörst, die den SV beauftragen, der vorher schon ein Ergebnis nennt, ist es nicht genehm, gehe ich zum nächsten.

Ich würde dich in dem Fall vom Hof jagen!

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 22:07

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 25. Februar 2020 um 23:02:00 Uhr:

Zitat:

@VW-Driver1 schrieb am 25. Februar 2020 um 22:54:16 Uhr:

Um nochmal auf die Frage zurückzukommen, unabhängig davon, ob ich den vereidigten Gutachter nehme.

Wie genau funktioniert das mit dem WBW (soweit ich weiß max. bis 130%) und den Restwert.

Der eine seriöse Gutachter meinte, dass, wenn ich das Auto für weitere 6 Monate weiter zugelassen habe, ich Geld von der Versicherung fordern kann???

Der SV ermittelt Rep.-Kosten, WBW und RW und die Werte müssen erst einmal feststehen.

Dann kann man etwas über eine etwaige Opfergrenze sagen und nicht vorher!

Mich beschleicht allerdings der Verdacht, dass du zu der Klientel gehörst, die den SV beauftragen, der vorher schon ein Ergebnis verlangt, ist es nicht genehm, gehe ich zum nächsten.

Ich würde dich in dem Fall vom Hof jagen!

Nein, eigentlich nicht. Aber ist ja deine Auffassung, sei mal dahin gestellt. Ich sagte doch sogar, dass mir der Gutachter mit der niedrigsten Schadenssumme am kompetentesten rüber kam.?

Du solltest davon ausgehen, dass die Versicherung das Gutachten prüfen wird.

Ob das dann ggf. auch einer gerichtlichen Prüfung standhält, müßte sich zeigen.

Du hast Anspruch auf Ersatz des dir entstandenen Schadens, nicht mehr und nicht weniger.

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 22:14

Genau darum geht es mir doch die ganze Zeit. Ich habe keine Lust auf ein Gegengutachten und weiteren Gerichtskosten (das Risiko reicht mir). Ich nehme mir deinen Ratschlag zu Herzen und suche einen vereidigten (und damit "gerichtsfesten") Gutachter aus.

Das schützt dich zwar nicht davor, dass im Fall der Fälle, ein Gericht ein eigenes Gutachten in Auftrag geben kann, aber ich sehe dein Risiko insgesamt als gering an.

Hat Dein RA der Versicherung zur Anerkenntniserklärung eine Frist gesetzt und die ist abgelaufen? Oder hat er 'nur nett gefragt'?

Mit Fahrzeugwert 1500 Euro wissen die natürlich, daß Klagen im Verhältnis zum FZ Wert teuer sein kann. Frag Deinen RA ggf. was die Klage nur zur Anerkenntnis kosten würde und was dagegenspricht, daß Du die gewinnst und die Vers. alle Kosten übernimmt. Dann weitersehn.

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 4:36

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. Februar 2020 um 23:24:01 Uhr:

Das schützt dich zwar nicht davor, dass im Fall der Fälle, ein Gericht ein eigenes Gutachten in Auftrag geben kann, aber ich sehe dein Risiko insgesamt als gering an.

Danke!

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 4:39

Zitat:

@Bnuu schrieb am 25. Februar 2020 um 23:48:24 Uhr:

Hat Dein RA der Versicherung zur Anerkenntniserklärung eine Frist gesetzt und die ist abgelaufen? Oder hat er 'nur nett gefragt'?

Mit Fahrzeugwert 1500 Euro wissen die natürlich, daß Klagen im Verhältnis zum FZ Wert teuer sein kann. Frag Deinen RA ggf. was die Klage nur zur Anerkenntnis kosten würde und was dagegenspricht, daß Du die gewinnst und die Vers. alle Kosten übernimmt. Dann weitersehn.

Er hat anfangs noch nett gefragt ;). Der letzte Brief ging dann mit Fristsetzung und Klageandrohung raus.

Danke dir! Ich rufe heute an, wobei ich wahrscheinlich erstmal nur auf die Anerkenntnis zur Eintrittspflicht klagen werde. Ich bin bin nämlich nicht sicher, ob ein sehr frisches Gutachten jetzt nicht formal juristisch betrachtet zu kurzfristig wäre, noch vor der Klage einzureichen.

Wenn du reparieren lassen wolltest, dann wäre die Eintrittspflicht evtl. interessant, weil du aber fiktiv abrechnen willst, weiß ich nicht, wozu das gut sein soll.

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 5:34

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. Februar 2020 um 05:54:38 Uhr:

Wenn du reparieren lassen wolltest, dann wäre die Eintrittspflicht evtl. interessant, weil du aber fiktiv abrechnen willst, weiß ich nicht, wozu das gut sein soll.

Rein finanziell betrachtet, um erstmal auf die Gutachterkosten verzichten zu können und die RA-Vergütung nicht hochzutreiben. Ich frage später mal den Anwalt...

Irgendwie fehlt der Beginn des Thread hier. Könnte der TE diesen bitte mit seinem Eingangstext der Ausgangssituation erstellen. Ist das Fahrzeug denn fahrbar zur Zeit und ist die Schuldfrage geklärt oder soweit klar.

@VW-Driver1

 

auch hier ist es einfach nur schlechter Stil wenn der Eingangsbeitrag nachträglich entfernt wird.

 

Grüße

Steini

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. Februar 2020 um 22:41:50 Uhr:

Beauftrage einfach einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Dein Rechtsanwalt sollte dann wissen was zu tun ist, sofern es sich um einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht handelt.

da war schon die richtige antwort

aber schon blöd, wenn man auch hier ,genau wie evtl. bei den gutachten nicht das hört, was man gerne hören möchte?

also doch nur trollerei?

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