Bitte um euer Wissen,wie ist das Angebot oder kann ich noch Kündigen??
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und würde mich direkt an euch wenden.
was haltet ihr von meinem Leasingvertrag:
NP.:27.000
116i (Auslieferung Dez-122PS)
17" Alu
Advantage-Paket
PDC vorn+hinten
Klimaautomatik
Sportlederlenkrad
NP.:27.000
24Monate 11.250km/1Jahr
Anzahlung: 2500€
monat-Rate inkl.Vollkak.Vers: 166€
Überführung: 550€
Einen Bestellungsauftrag hab ich schon unterschrieben (vor 5Tagen), den Leasingvertag noch nicht.
Wie sieht es Rechtlich aus, kann ich noch zurücktreten ohne Unkosten???
Danke im voraus
23 Antworten
Dann aber bitte in einem anderen Thread!!! Natürlich gibt es da rechtlich gesehen Unterschiede...sowas lernt man in jeder kfm. Ausbildung!Danke für den Hinweis, zufällig habe ich ne kfm. Ausbildung gemacht und bin Bankkaufmann, deshalb kann ich nur von den Bankprodukten reden, denke aber mal das sich diese im Vertragswesen nicht wesentlich von denen eines Autokaufvertrages, bzw. Leasingvertrages unterscheiden.
Kündigen kann man einen Vertrag erst dann, wenn er schon besteht, dh. er das Auto hat, dass geht also in diesem Fall nicht, aber zurücktreten kann er noch, da die 14 Tage noch nicht um sind. Wobei ich den Vertragsrücktritt eigentlich auch als Kündigung ansehe (rein rechtlich mag das anders sein), da der Händler, so nehme ich an, den gegebenen Auftrag stornieren (Kündigen) muss.
Aber nochmal zurück zum Thema:
Ich persönlich finde die Rate auch sehr günstig und auch wenn man dasselbe Angebot woanders 3€ günstiger bekommen sollte, sollte man sich im Klaren darüber sein, dass das eigentlich sehr unfair gegenüber dem Autohaus ist, wo man den Wagen bestellt hat. Denn der Verkäufer hat sich Mühe gegeben ein Angebot zu machen und mit dem Kunden alles besprochen und rennt dann zum Autohaus XY und sagt "machst du es 3€ billiger"???
Dasselbe gibt es in meiner Branche auch, aber es ist schlichtweg gesagt schei*e, wenn dann sollte man ZUVOR Angebote vergleichen und lieber sagen "ich schlaf nochmal ne Nacht drüber", als nach dem Motto "ich schließ das mal ab, wenn ichs billger finde, trete ich halt einfach nochmal zurück".
Irgendwie Scheinheilig finde ich und ich würde mich glaube ich bei dem Autohaus nie wieder ohne schlechtes Gewissen blicken lassen können, aber das ist Ansichtssache! Geiz ist Geil, aber irgendwann hörts ja dann auch auf. (Meine Meinung)
Zitat:
Original geschrieben von Jonny Flash
und ich dachte immer das Bankkaufmann/frau eine kaufmännisch fundierte Ausbildung ist...
dann scheint es wohl, als hättest du falsch gedacht, ne ? 😉
Aber dann erklär doch bitte einfach mal den Unterschied, damit wir alle an Deinem fundierten Wissen
teilhaben können, bis jetzt schreibst du ja immernur, dass ich keine Ahnung davon hab, aber eine
genaue Erläuterung von dir kommt ja scheinbar auch nicht.
Kündigen kann man nur Verträge, die auch nach einer 14 Tägigen Widerrufsfrist zustanden kommen... D.h., du hast immer eine Widerrufsfrist... 14 Tage!
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Warum bzw mit welcher Begründung kann man einen Kaufvertrag widerufen der nicht an der Haustüre oder übers Internet sondern in den Geschäftsräumen eines Autohändlers zustande gekommen ist?
Zitat:
Original geschrieben von Jonny Flash
Warum bzw mit welcher Begründung kann man einen Kaufvertrag widerufen der nicht an der Haustüre oder übers Internet sondern in den Geschäftsräumen eines Autohändlers zustande gekommen ist?
Entsprechend BGB bei jedem Leasingvertrag.
Mit deinem Halbwissen würde ich mich nicht über andere User lustig machen 😉
Zitat:
Original geschrieben von KingKamehaMeha
Zitat:
Original geschrieben von Jonny Flash
Warum bzw mit welcher Begründung kann man einen Kaufvertrag widerufen der nicht an der Haustüre oder übers Internet sondern in den Geschäftsräumen eines Autohändlers zustande gekommen ist?
Entsprechend BGB bei jedem Leasingvertrag.
Mit deinem Halbwissen würde ich mich nicht über andere User lustig machen 😉
Es wurde kein Leasingvertrag unterschrieben!
Wir reden von einer Bestellung - eventuell auch einem Kaufvertrag?
Zitat:
Original geschrieben von Labi
...außerdem gibt es meineswissens eine gesetzliche Widerrufsfrist für geschlossen Verträge!
wo soll die stehen ? In welchem Gesetz?
Würde mein Halbwissen gerne feintunen.