Bitte neue Moderatoren für V&S
Die aktuellen Moderatoren moderieren nicht mehr, die schließen nur noch kommentarlos Threads.
So macht MT keinen Spaß.
72 Antworten
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 16. Januar 2025 um 16:29:31 Uhr:
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 16. Januar 2025 um 16:26:25 Uhr:
„Grundsätzlich gilt das NetzDG auch für Internetforen und Blogs. „
Hast du gelesen und zur Kenntnis genommen, was ich zur Fassung des NDG geschrieben habe?
was hat sich betreffend unserer FRage geändert?
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 16. Januar 2025 um 16:26:25 Uhr:
„Grundsätzlich gilt das NetzDG auch für Internetforen und Blogs. „
Aktuelle Quelle, die sich auf den aktuellen Gesetzestext bezieht?
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 16. Januar 2025 um 16:32:28 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 16. Januar 2025 um 16:29:31 Uhr:
Hast du gelesen und zur Kenntnis genommen, was ich zur Fassung des NDG geschrieben habe?
was hat sich betreffend unserer FRage geändert?
Puh. Ich bemühe mich, sachlich zu bleiben.
Du hast auf das NDG verwiesen und möchtest daraus Rechtsfolgen ableiten, die sich aber seit Mai 2024 nicht mehr ableiten lassen, weil das Gesetz seitdem nicht mehr in der alten Form existiert.
Das alles hier ist reines Mod-Bashing.
Unterstreichen möchte man dies mit angeblicher Rechtskenntnis.
Aber nur weil man das Kürzel eines Gesetzes kennt und den Inhalt nicht richtig deuten kann, bedeutet das nicht dass MT sein Hausrecht nicht ausüben darf.
Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.
Aber wie es schon geschrieben wurde: Wie man‘s macht, macht man‘s falsch. Irgendjemand trommelt immer… 😁
Meint ihr nicht dass Motor-Talk richtig echten Rechtsbeistand hat, der das alles absegnet?
Ähnliche Themen
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Januar 2025 um 13:01:28 Uhr:
Wenn ich beschließe ein Forum zu eröffnen indem nur über Pyramidenenergie geredet werden darf und das nur zwischen 2:00 und 2:30 Uhr, dann ist das so.
genau, das gehört da nichts zum Raddrehmomenten und Kompressionswerten ... Schloß dran 😁
Gegebenenfalls kann man aber Beiträge zur Verwendung von levitiertem Wasser für Pyramidenreinigung durchlaufenlassen.
Ich bin da sehr zuversichtlich, dass sich MT nicht ohne Beratung durch die Winde treiben lässt.
Die Quelle ist das verlinkte Gesetz, was im Übrigen tatsächlich noch immer gilt und nicht, wie oben erwähnt, derart verändert wurde, dass die hier besprochenen Themen nicht gelten würden, sondern in Vorbereitung auf die europäische Regelung, die im Übrigen ebenso klar für MT gilt und die die Rechte der User bei gelöschten Inhalten noch einmal deutlicher schützen wird.
https://...tal-strategy.ec.europa.eu/.../...-act-questions-and-answers
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 16. Januar 2025 um 16:39:54 Uhr:
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 16. Januar 2025 um 16:32:28 Uhr:
was hat sich betreffend unserer FRage geändert?
Puh. Ich bemühe mich, sachlich zu bleiben.
Du hast auf das NDG verwiesen und möchtest daraus Rechtsfolgen ableiten, die sich aber seit Mai 2024 nicht mehr ableiten lassen, weil das Gesetz seitdem nicht mehr in der alten Form existiert.
und es gilt jetzt was?
Um es zusammenzufassen:
@B196BerlinScooter hat die Behauptung in den Raum gestellt, dass für MT das NetzDG gilt und das mit einer Quelle aus dem Jahr 2018 hinterlegt, welche jedoch lediglich eine Interpretation des damaligen Gesetztextes wiedergibt, der so überhaupt nicht mehr existiert.
Stattdessen ist es vielmehr so, dass der Gesetzgeber (mittlerweile) klar zwischen "Sozialen Netzwerken" und anderen Plattformen, welche der Verbreitung "spezifischer Inhalte" dienen, unterscheidet. Weiter steht ausdrücklich im Gesetzestext, dass das NetzDG für diese anderen Plattformen keine Anwendung findet.
Der Gesetzestext in seiner heutigen und damit gültigen und bindenden Fassung ist doch eindeutig:
Zitat:
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz gilt für Anbieter digitaler Dienste, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/BJNR335210017.htmlKönnen wir das damit bitte einfach abschließen?
Ja, genau.
Und jetzt gilt nach Hinweis hier: Gesetz über digitale Dienste. Ich werde Motor-Talk hierzu eine Mail schreiben und fragen.
Wir im CM schätzen ja immer, wenn ihr fleißig diskutiert, dennoch waren wir nun etwas verwundert, dass der Thread hier doch nochmal so hochgekocht ist. Ich will an der Stelle deshalb auf meinen Beitrag von Seite 2 hinweisen.
Zitat:
Threads werden normalerweise geschlossen, wenn ein Thema bereits hinreichend ausdiskutiert wurde oder schon viele Beiträge aufgrund von offtopic gelöscht werden mussten.
Das ist schon in vielen Fällen ein probates Moderationsmittel, da es für Nutzer ja besser ist, wenn sie die direkt die Informationen im Thread finden, die sie interessieren, ohne sich erst durch zahlreiche Beiträge kämpfen zu müssen, die nicht mehr wirklich mit dem Thema zu tun haben oder die sich ständig wiederholen.Wenn Du aber der Meinung bist, dass ein Thread zu Unrecht geschlossen wurde, melde uns sowas gern über support@motor-talk.de und wir schauen uns das dann.
Das gilt auch bei geschlossenen Beiträgen, wenn Ihr der Meinung seid, dass diese zu Unrecht geschlossen wurden. Wenn wir das prüfen und bestätigen, öffnen wir die nämlich natürlich wieder. Dennoch ist es in einer Fachcommunity ein absolut legitimes Mittel, Beiträge zu schließen. Wir werden im V&S-Forum also keine Moderatoren austauschen, nur weil diese Beiträge schließen. Natürlich müsst Ihr als Nutzer aber auch die Möglichkeit haben, solche moderativen Maßnahmen anzufechten. Wir haben da aktuell den genannten Prozess mit der support@-Mailadresse.
Die Gesetzeslage ist uns bekannt und wird von uns entsprechend umgesetzt. Grundsätzlich dürfen Plattformen aber selbstredend Beitragsregeln aufstellen und auf Basis derer moderieren. Gewiss können bei der Moderation mal Fehler passieren. Niemand ist perfekt. In solchen Fällen bittet wir Euch wie gesagt darum, uns zu kontaktieren, dann schauen wir uns das an. 🙂
Viele Grüße aus der Werkstatt
MT-Mike
@MT-Mike galt oder gilt für euch nun (noch) das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und wann dann das Gesetz über digitale Dienste?
"Die Gesetzeslage ist uns bekannt und wird von uns entsprechend umgesetzt. "
Ja, das Gesetz für digitale Dienste gilt für die allermeisten Online-Plattformen. In besonderen Maßen sind davon sehr große Online-Plattformen wie Facebook, X, Insta und Co (im zugrunde liegenden Gesetzestext „very large online platforms“ genannt) betroffen, aber auch Communities und Foren fallen unter Teile des DDGs. Nach dem Kauf von MOTOR-TALK befinden wir (d.h. die gutefrage.net GmbH) uns gerade dabei, die Infrastruktur von MT umzuziehen und an den technischen Stand von gutefrage.net anzugleichen. In diesem Prozess bauen wir auch die entsprechenden DDG-Elemente ein, die bei gutefrage schon in vollem Rahmen enthalten sind. Wir befinden uns also derzeit im marktüblichen Rahmen bei der Umsetzung der im DDG enthaltenen Vorgaben.
Nun schließen wir hier aber den Thread, da wir doch etwas weit vom ursprünglichen Thema abgekommen sind.
Viele Grüße aus der Werkstatt
MT-Mike