Bitte helft mir! Auto zu Schrott gefahren von gutem Kumpel...

VW Vento 1H

Bitte helft mir

Hi

ich habe vorhin ausnahmsweise meinen Kumpel meinen Golf fahren lassen. Ich war Beifahrer und er hat ihn gegen die Leitplanke gefahren! Welche VErsicherung muss zahlen?

87 Antworten

Die Gesellschaften, die ich vertrete (keine Namen jetzt mal lieber... 😁 ), haben das nicht.
Ich hatte selbst mal einen Schaden in der Art mitbekommen. Allerdings kein Unfall!
Kompletter Lack zerkratzt, da der Kollege das Auto seines Freundes mit einem Glitzi Schwamm gewaschen hatte. Um Vogeldreck besser zu entfernen.
Der Fall war so gelagert, daß der Autobesitzer sein Fzg. 2 Wochen beim Kollegen auf dem Stellplatz abgestellt hatte, da er selber verreist war. Und der Kollege wollte dem Besitzer etwas gutes tun und hat den Wagen kurz vor Rückkehr gewaschen...
Auto war nicht verliehen und nicht gestohlen... Die Versicherung mußte den Schaden regulieren! Komplettlackierung...

Hmm ... das war dann aber auch kein Unfall - schätze mal dass das nochmal einen Unterschied macht. Vielleicht machen das die Versicherungen auch unterschiedlich.

Servus,

grundsätzlich zahlt keine Privathaftpflicht für Schäden an geliehen Sachen.

Wenn ich jemanden mit meinen Auto fahren lasse, verleihe ich es sozussagen, auch wenn ich selber mitfahre.

Leider ist hier in diesem Fall die Aufklärung nicht besonders weit fortgeschritten. Es sollte sich jeder klar sein, wenn man mit einem fremden geliehen Wagen fährt und diesen schrottet, das man mit seinem Privatvermögen haftet.

Sollte der Wagen Vollkasko versichert sein, so muß man als Fahrer den Selbstbehalt übernehmen.

Ist nunmal so das man sich gegen Dummheit nicht versichern kann.

@pommes1234

Es liegt in Deiner Hand ob Du Deinen Kumpel zur Kasse bitten willst oder nicht.

Es kommt auch hier wieder die alte Wahrheit an´s Licht:

Beim Geld hört die Freundschaft auf.

Zitat:

Original geschrieben von FettesBruder


Sollte der Wagen Vollkasko versichert sein, so muß man als Fahrer den Selbstbehalt übernehmen.

Wobei das ja noch längst nicht der ganze Schaden ist, weil der Verlust des Rabattes meist noch wesentlich teurer ist! Auch dafür muß der Verursacher haften.

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ich hab noch irgends gesehen was für einen wagen du hattest

sag mal an was das für eine kiste war, weil wenns eh nur 2-3000 € waren lohnt sich der ganze aufstand ja nicht

Also 3000 haben oder nicht haben sind schon 6000.
Du mußt es ja dicke haben, wenn Du sagen kannst: macht nix Kumpel - kauf ich mir halt nen neues Auto!

wie meinste 3000 haben oder nicht haben sind 6000?
3000 bleiben 3000

nö dicke haben nicht aber es ist wahrscheinlicher das er die 3000 € irgendwann mal ersetzt bekommt als wenn der golf z.b. 20000 € kosten würde

so muss man die sache sehen

Er meinte: Wenn du auf die 3000 verzichtest, den schaden selber zahlst und mir nochmal 3000 so schenkst in bar (wenn man es denn hat) sind es schon 6000 *g*

3000 Euro..............träum...........5 Monatsgehälter

Zitat:

Er meinte:

Sie meinte!! 🙂

Zitat:

und mir nochmal 3000 so schenkst in bar

wie kommst du denn darauf? Wenn einer das Geld bekommen sollte, dann bin ich das! 😁

Zitat:

3000 Euro..............träum...........5 Monatsgehälter

3000€ .................... träum ................... einmal weniger mit dem Finger schnippen!! (zumindest falls ich es schaffe, die Weltherrschaft an mich zu reissen ... *gg*)

Also zur Info von Wegen "anderer Fahrer als in der Versicherung angegeben":
Bei meiner Versicherung ist es so dass wenn ich Leute unter 24 (die bei mir nicht fahren dürfen) mit meinem Auto fahren lasse, ich im Schadensfall 140% Strafkaution nachzahlen muss die Versicherung den Schaden aber bezahlt.

Bei der VK kann man übrigens auch den Reparaturwert verlangen auch wenn der bei Totalschaden höher ist als der Zeitwert. Machen Versicehrungen zwar ungern aber es gibt Leute die haben drauf bestanden und es bekommen.

Ich sag den Leuten die mein Auto fahren übrigens zur Sicherheit vorweg dass sie jeden Schaden an meinem Auto selber zahlen müssen, egal ob Kratzer, Spiegel oder Totalschaden.

"3000 haben und nicht haben sind 6000" Das ist so'n Spruch wie "Ess' ich oder ess' ich nicht sind zwei "Wahlessen". 😉

Sorry, wenn ich da für Verwirrung gesorgt habe. Natürlich sind 3000 = 3000.

Gruß
Icke II

Zitat:

Original geschrieben von Icke II


Also 3000 haben oder nicht haben sind schon 6000.
Du mußt es ja dicke haben, wenn Du sagen kannst: macht nix Kumpel - kauf ich mir halt nen neues Auto!

das sagt nur einer, der sein eigenes auto nicht selbst bezahlt hat. ich denke mal das ist hier der fall.

würde meinen freund wenns wirklich fahrlässig war, kurz und klein schlagen und direkt zum anwalt, falls der sich drücken will....

@Billy Gun

Ehm, ich glaub da hast Du was falsch verstanden ...
Das war mein Kommentar auf den Beitrag von GOLFIWOLFI (s.o.)
Ich habe mir alle meine Autos selbst zusammengspart!

Gruß
Icke II

Zitat:

Original geschrieben von pommes1234


Kann ich denn immernoc zu meiner Versicherung gehen und dehnen sagen das ich gefahren bin????

nein nicht wenns im polizeilichem Unfallbericht steht, dass dein Kumpel gefahren is.

Der Schaden an deinem Auto bleibt auf dir und deinem Kumpel sitzen.

Der Schaden der sonst entstanden ist (Leitplanke, evtl Laterne etc.) wird von deiner Haftpflicht übernommen.
Solltest du jedoch als alleiniger Fahrer versichert sein, muss du der Versicherung eine Strafnachzahlung leisten.

Ich würde einfach mal abwarten wie teuer der Schaden ist.
Danach entscheiden ob du es der Versicherung meldest oder nicht.

Zitat:

Ich würde einfach mal abwarten wie teuer der Schaden ist.
Danach entscheiden ob du es der Versicherung meldest oder nicht.

Andersherum: Du MUSST der Versicherung den Schaden unverzüglich melden. Wenn sich herausstellt, dass die Kosten für den Schaden so gering sind, dass der Beitragsanstieg teurer ist, kannst du den Unfall von der Versicherung "zurückkaufen". Das geht sogar ein halbes Jahr nach dem Unfall noch.

Wenn du erst in 2 Monaten bei der Versicherung anklopfst und den Unfall meldest, zeigen die dir den Vogel, weil sie denken du hast solange gebraucht um Tatsachen zu verdrehen etc.

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