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Zulassung von KFZ Standort EU-Ausland?

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 15:41

Hallo zusammen,

eine Frage an die Fachleute. Ich habe mir einen Wagen im EU-Ausland gekauft. Die Papiere und Schlüssel wurden mir zugeschickt. Der Wagen ist keine 2 Jahre alt, muss erst 2019 zur nächsten/ersten HU.

Ich wollte den Wagen zulassen, mit dem Zug oder Flugzeug zur Abholung und mit zugelassenem Wagen auf eigener Achse zurück.

Nun war ich auf der Zulassungsstelle. Mit den Papieren und der COC ist alles in Ordnung, meine eVB hatte ich natürlich auch dabei und die vorgefertigten Schilder der reservierten Nummer auch, aber die Zulassung wurde mir dennoch verweigert. Begründung: der Wagen muss beisichtigt werden zur VIN-Prüfung. Entweder von der Zualssungsstell selbst oder ich der TÜV/Dekra müsse die VIN Übereinstimmung bestätigen.

Kann das sein? Ich dachte Fahrzeuge mit einer gültigen HU könnte man problemlos zulassen?

Danke und Gruß,

Frank

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16 Antworten

Deutsche oder ausländische Zulassung?

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 16:32

@trouble01. der Wagen war im EU-Ausland zugelassen und soll nun in Deutschland zugelassen werden

Zitat:

 

Fahrzeugzulassungsverordnung

§ 6 Antrag auf Zulassung

 

(8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.

Also rechtlich hat Deine Zulassungsstelle die Möglichkeit sich das Fahrzeug vor Erstellen der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw der Zulassung auf Dich vorführen zu lassen. Einige ziehen das rigoros durch. Viele,wie auch unsere haben nicht das Personal und die räumlichen Möglichkeiten dazu.

Pech für Dich,dass Eure das so macht.

 

Gruß Martin

Steht bei unserer auch so auf deren HP, Fahrzeugwert über 30.000 Euro und /oder außerhalb des Zulassungsbezirks vorher angemeldet gewesen.

@TE

In welchem EU Ausland war der Wagen denn zugelassen. Und war er dort als VermietWagen zugelassen.

War dies der Fall,muss er alle 12 Monate zur HU und Du musst eine gültige HU nachweisen.

Zitat:

Fahrzeugwert über 30.000 Euro

Machen Sie damit die Anzahl der Überprüfungen überschaubar bleibt. Einige Importeure lassen auch generell einen SV kommen,der die Fin überprüft. Ob die tatsächlich immer aufs Fahrzeug schauen oder den Bericht nur ausdrucken, sei mal dahingestellt.

Gruß m

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 17:54

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Februar 2018 um 18:38:15 Uhr:

@TE

In welchem EU Ausland war der Wagen denn zugelassen. Und war er dort als VermietWagen zugelassen.

War dies der Fall,muss er alle 12 Monate zur HU und Du musst eine gültige HU nachweisen.

Niederlande, kein Mietwagen

 

Die Niederlande erkennen das deutsche KZK wohl nicht an. Zumindest hatte ich schon Kunden,denen sie die Karre mit KZK erstmal eingezogen und sichergestellt haben. Den Stress muss man nicht haben.

Ansonsten wäre das noch eine Möglichkeit gewesen,das Fahrzeug rüber zu holen.

Gruß m

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 18:09

Zitat:

 

Fahrzeugzulassungsverordnung

§ 6 Antrag auf Zulassung

 

(8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.

 

Gruß Martin

unter §6 der FZV steht das in der Tat unter dem letzten Punkt 8. Der Paragraph behandelt auch innerdeutsche Fahrzeugummeldungen... mir ist das noch nie untergekommen, dass einer mein Fahrzeug identifizieren will. Erst jetzt, wo es hunderte Kilometer weit weg steht und ich mir damit natürlich schwer tue es vorzuführen.

Habe im Moment keine Idee. Das Fahrzeug wiegt gut 2t, ein passender Hänger gut 500kg und ein Zugfahrzeug habe ich im Bekanntenkreis nur bis max 2,5t Anhängelast.

 

Idee: Eigentlich darf man ja mit einem Kennzeichen ohne Zulassunsplakette zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle fahren sofern das mit der Versicherung geklärt wird. Wäre es denkbar, dass ich ohne Zulassung vom Ausland auf direkten Wege zur Zulassungsstelle fahre?

Gibt es in den Niederlanden keine Zulassung das dem hiesigen KKZ gleicht.

Ich kann mich noch an Zeiten erinnern das wurde bei jedem FZG bei Zulassung die VIN kontrolliert. Man war das ein Theater. Bis denen wohl selbst die Schlangen, Wartezeiten und Pöbeleien zu schlimm wurden.:)

Irgendwann war das Thema bzgl. Vorführung durch und seit dem interessiert das bei uns keine Sau mehr. Zumindest ist es mir nie wieder untergekommen.

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 18:47

mich hat nur deren (es hat sich neben der Sachbearbeiterin noch eine junge Kollegin eingemischt) selbstbewusste Aussage irritiert/beeindruckt, dass die VIN-Prüfung/Identifikation bei Zulassung von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland Pflicht sei und dass, wenn andere Zulassungsstellen dies anders handhaben, ich daraus kein Recht herleiten könne, daß sie das auch so machen.

Dann wurde mir unaufgefordert etwas aus deren Internetseite (http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1064078/) kopiert, die ich mir vorher auch durchgelesen hatte und mich auch vorher extra dort telefonisch vergewissert hatte, da mir der letzte Absatz nicht klar war.

Dort steht folgendes:

Zu Beachten

Fahrzeuge aus dem Ausland müssen vor der Zulassung und vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II identifiziert werden.

Sollte das in Ihrem Fall noch nicht erfolgt sein, müssen Sie das Fahrzeug mitbringen und vor Ort durch die Zulassungsbehörde identifizieren lassen.

Die Identifizierung kann auch von jeder anderen deutschen Zulassungsbehörde, von amtlich anerkannten Sachverständigen, von Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder von Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden.

Von einer Identifizierung kann abgesehen werden, wenn das Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, ein Gutachten nach § 21 StVZO oder eine Begutachtung nach § 13 EG-FGV positiv abgeschlossen hat.

Mir wurde am Telefon gesagt, dass mein Wagen ja noch keine 3 Jahre alt ist (also keine HU ansteht) und daher von einer Identifizierung abgesehen wird.

Die Damen am Schalter interpretierten das aber anders, nämlich, dass der Wagen ja noch gar keine HU nach §29 hat! Die (deutsche) HU-Vorführung die der Wagen ja eben nicht hat diene ja unter anderem dazu das Fahrzeug anhand der VIN zu identifizieren!

So ist das halt im Leben. Jeder sagt was anderes und das solange bis keiner mehr weiß wer Recht hat.:(

Doof gelaufen.

Hattest denn nicht den Namen der Dame die dir das am Telefon vertellt hat?

Oft half mir auch die Nachfrage und das Gespräch mit einem Vorgesetzten weiter.

Leider kann ich dir aber bei deinem Problem direkt nicht helfen. War noch nicht in der Situation. Hab´s immer mit Spediteur gemacht.

Das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Hessen muss es vorgeführt werden.

Vielleicht wohnen deine Eltern oder ein Freund in einem anderen Bundesland, wo das nicht zu gehandhabt wird.

Dann könnte man es dort erst einmal auf einen anderen Halter zulassen und dann auf dich ummelden.

Ansonsten würde ich mal mit dem Leiter der Zulassungsstelle sprechen, vielleicht kann man ja eine Lösung finden, das man das Fahrzeug anschließend vorführt.

Der Leiter ist verantwortlich für die Umsetzung der FZV. Wenn dieser seine MA angewiesen hat,die VorführPflicht durchzuziehen, kann ich mir nicht vorstellen,dass er beim TE eine Ausnahme macht. Die MA denke ich,sind die letzten die Bock drauf haben, bei jedem importierten Fahrzeug die Fin zu suchen.

Dass anschließende Vorführen verursacht nur Mehrarbeit,sollte der Hatter nicht erscheinen. Dann müsste die Zulassung zurückgekommen werden und den Aufwand wird sich keiner freiwillig antun.

 

Gruß m

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