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Bis wie vel kg darf ich ein Wohnwagen ziehen mit FS Klasse B?

Hallo

ich hab leider nur den Klasse B Führerschein. Normal darf man ja mit Klasse B Pkws bis 3,5 T Gesammtgewicht fahren. Anhänger sind ja bis 750 kg mit 1er Achse auch kein Problem. (Natürlich wieder unter Beachtung der 3,5 T). So habe ich es aus der Fahrschule im Jahre 2006 noch in Erinnerung.

Jetzt bin ich mir aber etwas unicher was Wohnwagen ziehen angehtmit Klasse B. Es gibt doch die Regel das der Hänger immer weniger wiegen muss wie das Zugfahrzeug und nur 1 Achse hben darf Die 3,5 T aus PKW und Hänger nicht überschritten werden um noch mit Klasse B fahren zu dürfen. Ist das richtig? Sobald der Hänger mehr wiegt als das KFZ oder er Doppelachse hat ist BE nötig bzw BE96.

Ich würde gern ein Wohnwagen ziehen bis max 1200 kg. Mein Nissn wiegt leer 1320kg und zulässige Gesammtmasse 1700 kg. Damit dürfte doch den Wohnwagen mit 1000 KG Leergewicht bzw 1200 KG Gesammtgewicht fahren. Ich hab j die 3,5 T nicht überstritten und far nur mit 1 Achse, und der Hänger wiegt weniger als das KFZ.

PS: Hab 3 Fahrschulen gefragt. Eine sagt ich brauche BE bzw B96 sobald ich mehr als 750KG habe. Und die anderen zwei sagen mir das was ich hier geschrieben habe. Also B wäre noch ausreichend solange Hänger weniger wiegt wie das KFZ, und nur 1 Achse. Und natürlich alles unter 3,5 T.

Hoffe ihr könnt mich aufklären.

mfg

Beste Antwort im Thema

Fahrerlaubnisrechtlich darfst Du mit Klasse B jeden Anhänger bis 750 kg ziehen.
Oder einen Anhänger über 750 kg wobei die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigen darf.

Bei einem Fahrzeug mit 1700 kg zgM darfst Du einen Anhänger mit einer zgM bis 1.800 kg ziehen (Fahrerlaubnisrechtlich).

Nachzulesen in der FeV §6 zu Klasse B:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Anzahl der Achsen spielt zudem keine Rolle.

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Bis wieviel kg darf ich einen Wohnwagen ziehen?
Gespann gesammtgewicht 3.000 kg
Das gibt schon mal der Fahrzeughersteller an.

Der Astra Kombi mit 100 PS darf nur 800 kg ziehen
zGG 1.830 + 800 gebremst. = 2.630

mit 150 PS 1.915 + 1420 = 3.335
mit 200 PS 1.960 + 1650 = 3.610 für B 3.500 genau genommen einwenig zuviel

Es gibt eigentlich zwei Seiten, die das begrenzen.
Einmal steht im Fahrzeugschein des Anhängers (Wohnwagen= Wohn-ANHÄNGER) das Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs mit oder ohne Anhänger-ESP. Das Gewicht muss mindestens vorhanden sein.
Z.B. mein Planenanhänger braucht 1091 kg Leermasse für "ohne Anhänger-ESP".
Dann muss man schauen, was das Fahrzeug eigentlich maximal gebremst/ungebremst ziehen darf bei wieviel max. Steigung. Z.B. mein Astra G zieht 1.400 kg bis 8 % und 1.300 kg bis 10 % Steigung.

Und dann muss man mit dem gesamten Gespann unter 3.500 kg liegen. Mein Astra G wiegt leer 1.313 kg. Das bedeutet, selbst ein mit 1.200 kg vollgepackter Hänger oder Wohnwagen (unser Hobby darf 1,2 t wiegen und hat 8,10 m Umlaufmaß) erreiche ich das zul. Gesamtgewicht laut Gesetzgeber mit keiner Gespannkombination, also= alles gut.

Einfach mal die Fahrzeugscheine beider Fahrzeuge (Auto und Wowa) zur Hand nehmen und abgleichen.
Ich vermute, wenn das ein normaler Wohnwagen mit 5 m Aufbau/ 8-9 m Umlaufmaß ist, wird man den mit jedem Ford Focus Mk 2 des Planeten ziehen dürfen. 😉

cheerio

Das Mindestleergewicht ist aber nur für Tempo 100 interessant. Für die Fahrerlaubnis und ob das Auto es ziehen darf interessiert es nicht.

Tipp für den TE: Achte beim Beladen des Wohnwagens auf die Stützlast. Die kannst Du auch einfach per Personenwaage kontrollieren, indem Du die Deichsel auf die Waage stellst.

Die meisten PKW haben zwischen 50kg bis 75kg. Vermeide aus Gründen der Fahrstabilität eine negative Stützlast! Lade so, dass Du die Stützlast ausnutzt, um Fahrstabilität ins Gespann zu bekommen.

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Und nicht vergessen das einige Modelle ein angegebenes Gesamtzuggewicht eingetragen haben.
Wenn zb das Auto max 2000kg wiegen darf, der Hänger max 1500kg = exakt auf dem Grenzwert von 3500kg. Aber das Gesamtzuggewicht könnte auf 3000kg begrenzt sein und dann darf das Gespann max die 3000kg wiegen, juckt zwar nicht was den Führerschein angeht aber geht ins Geld wenn man diese Feinheit nicht beachtet und dann überladen erwischt wird.

Noch eine kleine gemeine rechtliche Gemeinheit. Bei einigen Hersteller kann es vorkommen das das Fahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von exakt 3500kg hat und man immer noch einen 750kg Hänger anhängen könnte, wenn da nicht im kryptischen Kleingedruckten stehen würde da sich bei Hängerbetrieb die zulässige Gesamtmasse auf zb 3590kg erhöht. Unbedacht einen Klaufix angehängt und schon fahren ohne gültige Fahrerlaubnis an der Backe. Wobei sich da keine Behörde festlegt ob man solche Gespanne noch mit dem B fahren darf oder schon den C1 braucht, nicht mal Anfragen beim Bundesverkehrsministerium brachten da Klarheit. Hat einfach Keiner an mögliche Folgen gedacht.

Welche Autos sind das denn, bei denen sich die zGM ändert?

Ist wohl bei dem ein oder anderen Transporter so, damit man den voll ausladen darf und trotzdem noch ne Stützlast auf die Anhängerkupplung packen kann.

Sinn macht das natürlich nicht, ne Überladung um die (bspw.) 75 kg Stützlast fällt bei nem 3,5-Tonner bußgeldtechnisch nicht wirklich ins Gewicht, die Tatsache, dass das Gespann dann nicht mehr unter B(E) fällt schon eher🙄

Aufgefallen ist es Einem bei einem Sprinter und noch einer anderen Kiste dieser Gattung und im Verlauf sind noch ein oder zwei PKW dazugekommem wo sich die Gesamtmasse auch ändert wenn man was am Haken hängen hat. Aber da unter 3,5t keine echtes Problem.
Aber es zeigt das vom Hersteller gut gemeinte Eintragungen böse Fallen werden können. Traurig ist aber das nicht mal das Bundesverkehrsministerium eine verbindliche, nicht mal eine schwammige, Aussage über die Folgen machen wollte. Vermutlich ist das noch Keinem Aufgefallen und wenn dann eine Anfrage kommt ist eh keiner mehr Zuständig und schon gar Keiner wird irgendwelche Verantwortungen eingehen.
Man sollte halt die Papiere der Fahrzeuge aufmerksam studieren bevor man erstmals fährt.
Und da bisher nicht passiert mal den Schein des Meinen rausgezogen und siehe da...
F.1/F.2: +85kg B. Anhängerbetrieb
F1/F2 =2510kg. Anhängelasten 750kg/1800kg
Nominel ist mit dem B ist ein Hänger mit 990kg möglich, faktisch aber nur noch Einer mit 905kg da sonst das Gespann über 3,5t zulässige Gesamtmasse, denn 2510+85+990 = 3585kg Gesamtmasse = BE
Und sind Wir mal erhrlich,wer schaut sich den Schein normal so genau an? Davon abgesehen das schnell mal ein 1Tonner am Haken hängt, zb Wohnwagen.
Da wollte man die Führerscheine vereinfachen und vereinheitlchen und in schönster Bürokratenmanier ist ein Chaos rausgekommen.

Totales Chaos irgendwie. Naja wie gesagt mein Focus 1.8 darf gut 1100 kg gebremst ziuehen, und der Nissan Primera P11 gut 1300 kg. Da ich eh nur ein kleinen Wohnwagen kaufen will, bis max 1200 kg gibts für mich da ja kein Stress.

Noch ein wenig mehr Verwirrung?
Eine Doppelachse zählt für den Führerschein auch als eine Achse, wenn die Radnaben nicht mehr als 1 Meter auseinander sind...

Ein letzter gut gemeinter Tip. Wohnwagen sind oft schwerer als es in den Papieren steht. Dort ist die Zuladung mit z.B. 220Kg nicht hoch, es kann aber gut sein das real nur noch 140Kg über bleiben. Also wiegen bevor man kauft. Ne Gasflasche hat übern Daumen 20Kg, ein Vorzelt 30-40Kg, + Stuhl/Tisch, Anziehsachen, Geschirr, ... Läppert sich so zusammen.

Gruß Jan

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 21. Juli 2016 um 20:26:03 Uhr:


Aufgefallen ist es Einem bei einem Sprinter und noch einer anderen Kiste dieser Gattung und im Verlauf sind noch ein oder zwei PKW dazugekommem wo sich die Gesamtmasse auch ändert wenn man was am Haken hängen hat. …

Die zulässige Gesamtmasse ändert sich übrigens bei fast jedem Pkw, weil schlicht und einfach die Stützlast dazugerechnet wird.

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 21. Juli 2016 um 14:14:15 Uhr:


Tipp für den TE: Achte beim Beladen des Wohnwagens auf die Stützlast. Die kannst Du auch einfach per Personenwaage kontrollieren, indem Du die Deichsel auf die Waage stellst.

Besser und einfacher geht es, wenn man das Stützrad auf die Waage stellt und nicht die Deichsel. Natürlich im abgekuppelten Zustand 😉

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 21. Juli 2016 um 21:29:10 Uhr:


Also wiegen bevor man kauft. Ne Gasflasche hat übern Daumen 20Kg, ein Vorzelt 30-40Kg, + Stuhl/Tisch, Anziehsachen, Geschirr, ... Läppert sich so zusammen.

Du hast aber schweres Gas. Meine Gasflaschen wiegen gerade mal 9kg.

Und es gibt ja auch Leichtbauzelte. Wer schleppt heute noch ein schweres Gestänge und dickes Baumwollgewebe mit wenn er nicht gerade Wintercamper ist?

Gabs da nicht früher auch mal was, dass die maximal erlaubte Anhängelast bei der Montage der Kupplung aufgelastet werden konnte?

Ausserdem haben wir nicht überall in Deutschland 10% oder 5% Steigung. Wer mit seinem Hänger im Norden Urlaub macht, profitiert meist von höheren Anhängelasten.

9 kg (meist 9–11 kg) wiegt sie im leeren Zustand, das ist als Tara auch im Gehäuse eingeschlagen. Aber wer schleppt leere Gasflaschen mit sich rum? Voll wiegen sie ca. 20–23 kg.

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