Bin innerorts 33km/h zu schnell gewesen...

Hallo,
ich war vor kurzem Innerorts 33km/h zu schnell unterwegs.

Habe heute bei der Bussgeldstelle mal angerufen, nun solle ich nen Fahrverbot bekommen.
Dabei brauche ich meinen FS beruflich...
Die meinten wenn man bisher glaub null Punkte in Flensburg hat, oder sowas ähnliches vorweisen kann, dass man unauffällig fuhr, dass man eventuell dann ne höhere Strafe bezahlt und nochmals ums Fahrverbot rumkommt.

Hat jemand mit so nem Verfahren schon erfahrung?

Woher bekomme ich das gutachten, dass die wollen?🙄

Echt kacke inzwischen die Blitzer.
Die gestallten ne Auffahrt, auf die Bundesstraße, wie ne Autobahnauffahrt, 2 spurig, mit Tankstelle rechts, wie an ner Ab oder Schnellstraße, und blitzen dann von links ab 60. Sowas gehört verboten.😕

Beste Antwort im Thema

Lieber Te....
du hast also ein Schild 60 und fährst mit Tacho Hundertzehn.... (ca.)
du brauchst deinen Führerschein - dringend!
du findest den Blitzer Shice....

Aber merken tust du es schon noch?- wenn der Schuß fällt!
Man sollte immer soviel zu schnell fahren - dass man sich das leisten kann!

ich denke du hast ein Problem dass durch ERDUNG (im wahrsten Sinne des Wortes)
behoben werden kann
- Lauf zu Fuß!

Alternativ geh zu einem RA - weil alleine stemmst du dass nicht!
und hier wird dir einiges um die Ohren fliegen....

Alex

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Ich will jetzt nicht rücksichtslosen und vorsätzlichen Rasern beistehen: Aber wie schnell ist eine nicht erkannte Spielstraße mit einer Zone 30 verwechselt, und mit diesem Irrtum kann man ganz schnell im Punktebereich landen...

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur


Ich will jetzt nicht rücksichtslosen und vorsätzlichen Rasern beistehen: Aber wie schnell ist eine nicht erkannte Spielstraße mit einer Zone 30 verwechselt, und mit diesem Irrtum kann man ganz schnell im Punktebereich landen...

Wobei man in eine Spielstraße überhaupt nicht hineinfahren darf.

http://de.wikipedia.org/wiki/Spielstra%C3%9Fe

Danke für den Hinweis (ganz ohne Ironie). Kannte den Unterschied zum verkehrsberuhigten Bereich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Vampirella



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Wie es eigentlich sein kann - aus welchen Gründen auch immer auf den FS zwingend angewiesen zu sein - sich aber so zu Verhalten, dass der wichtige FS abhanden kommt?
Dur wirst es nicht glauben, aber es gibt Menschen, die machen FEHLER. Das ist ganz schwer zu verstehen, insbesondere wenn man selbst unfehlbar ist, aber es gibt solche Menschen. Jetzt kommt wahrscheinlich der Hinweis, daß man doch ein Limitschild nicht übersehen kann, und wer das doch übersieht, der hat sowieso nichts auf der Straße verloren. Nun, es gibt auch Autofahrer, die übersehen andere Autos und fahren dann mit ihrem Auto dagegen. Sowas passiert jeden Tag tausendfach, ohne daß dadurch dem Verursacher die Eignung zum Autofahren abgesprochen wird. Also kann man sich vielleicht darauf verständigen, daß es a) als Fehler durchgeht, wenn man zu schnell fährt, und das es b) noch wesentlich schlimmere Fehler gibt. OK?

Natürlich gestehe ich Allen - auch mir - Irrtümer zu.

Meinen FS hab ich jetzt 40 Jahre und noch kein einziges Knöllchen wegen Geschwindikeitsüberschreitung bekommen.

Irgend wann werd ich auch mal zahlen.

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Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur


Danke für den Hinweis (ganz ohne Ironie). Kannte den Unterschied zum verkehrsberuhigten Bereich nicht.

Den Unterschied habe ich auch erst bei MT gelernt😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Gab es da nicht so eine Möglichkeit, daß bei einem drohenden Jobverlust durch den Führerscheinentzug in eine Geldstrafe umgewandelt wird?
Ja, diese Möglichkeit gibt es auch heute noch, allerdings nur bei Ersttätern und wenn der Job wirklich gefährdet ist.

Das ist so nicht ganz korrekt...

Prinzipiell ist es grundsätzlich möglich ein Fahrverbot durch eine entsprechend erhöhte Spende an die Staatskasse zu umgehen.

Dieses hängt grundsätzlich NICHT von einer poetentiellen Gefährdung der beruflichen Existenz ab. Diese ist meist erst dann relevant, wenn das Punktekonto nicht mehr ganz jungfräulich ist und zudem die vermerkten Vergehen dann noch mit überhöhter Gecshwindigkeit in Zusammenhang stehen. Hilfreich ist hier übrigens (bei Selbstständigkeit oder Freiberuflern) wenn nicht nur die eigene Existenz, sondern auch noch die diverser Angestellten auf dem Spiel steht (alles selbstverständlich belegbar!).

Bei Ersttätern ist es prinzipiell recht simpel das Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße zu wandeln. Alternativ ist das Fahrverbot innerhalb von 4(?) Monaten anzutreten, somit hat man zumindest adäquate Vorbereitungszeit.

Ein versierter(!) Fachanwalt für Verkehrsrecht, ist in jedem Falle hilfreich, insbesondere bei Vorbelastung.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Ja, diese Möglichkeit gibt es auch heute noch, allerdings nur bei Ersttätern und wenn der Job wirklich gefährdet ist.
Das ist so nicht ganz korrekt...

Prinzipiell ist es grundsätzlich möglich ein Fahrverbot durch eine entsprechend erhöhte Spende an die Staatskasse zu umgehen.

Bei Ersttätern ist es prinzipiell recht simpel das Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße zu wandeln. Alternativ ist das Fahrverbot innerhalb von 4(?) Monaten anzutreten, somit hat man zumindest adäquate Vorbereitungszeit.

Ein versierter(!) Fachanwalt für Verkehrsrecht, ist in jedem Falle hilfreich, insbesondere bei Vorbelastung.

Gibt es Quellen, die das belegen eine erhöhte Buße zu zahlen? Ob es Spielraum gibt, entscheidet nur der Richter.

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