Bin innerorts 33km/h zu schnell gewesen...
Hallo,
ich war vor kurzem Innerorts 33km/h zu schnell unterwegs.
Habe heute bei der Bussgeldstelle mal angerufen, nun solle ich nen Fahrverbot bekommen.
Dabei brauche ich meinen FS beruflich...
Die meinten wenn man bisher glaub null Punkte in Flensburg hat, oder sowas ähnliches vorweisen kann, dass man unauffällig fuhr, dass man eventuell dann ne höhere Strafe bezahlt und nochmals ums Fahrverbot rumkommt.
Hat jemand mit so nem Verfahren schon erfahrung?
Woher bekomme ich das gutachten, dass die wollen?🙄
Echt kacke inzwischen die Blitzer.
Die gestallten ne Auffahrt, auf die Bundesstraße, wie ne Autobahnauffahrt, 2 spurig, mit Tankstelle rechts, wie an ner Ab oder Schnellstraße, und blitzen dann von links ab 60. Sowas gehört verboten.😕
Beste Antwort im Thema
Lieber Te....
du hast also ein Schild 60 und fährst mit Tacho Hundertzehn.... (ca.)
du brauchst deinen Führerschein - dringend!
du findest den Blitzer Shice....
Aber merken tust du es schon noch?- wenn der Schuß fällt!
Man sollte immer soviel zu schnell fahren - dass man sich das leisten kann!
ich denke du hast ein Problem dass durch ERDUNG (im wahrsten Sinne des Wortes)
behoben werden kann
- Lauf zu Fuß!
Alternativ geh zu einem RA - weil alleine stemmst du dass nicht!
und hier wird dir einiges um die Ohren fliegen....
Alex
97 Antworten
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twindance
Da du wohl als Fahrer feststehst, immerhin hast du bei der Bußgeldstelle angerufen - geht da nicht mehr viel.
Aber, als Ersttäter hast du 4 Monate Zeit den Führerschein abzugeben.
Das kann man auch noch etwas weiter hinauszögern indem man den Bußgeldbescheid nicht akzeptiert und rein aus "zeitraushol" Gründen bis kurz vor nen Gerichtstermin geht.
Also kann man gut bis Weihnachten kommen, allein schon mit den 4 Monaten, und Weihnachten fällt gut dieses Jahr. 😉
Mit Gerichtstermin vielleicht bis Februar - da sinds am wenigsten Tage.
Die "mehr Geld und kein Fahrverbot" Idee ist nett, erfordert aber meist einen Richter der mitspielt. Verdoppelung ist meist das Minimum geht auch schonmal Richtung 3x.
Und bei 4 Monaten Zeit zum raussuchen und dann im Prinzip alten Urlaub und neuen Urlaub zur Verfügung - wird schwer.
Aber möglich - nur darauf vertrauen kann man nicht.
@speedpiet:
ich sehe den Aufwand eines Fahrtenbuches nicht als hoch an.
Aber das muß jeder selbst entscheiden.
Und auch ob es das Risiko wert wäre. Was hier kaum der Fall ist denn TE dürfte als Fahrer bekannt sein.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...habe ich schon gelesen. Ich gehe aber davon aus, dass es nur ein informativer Anruf war und der TS dort nicht sofort seine Personalien hinterlegt hat. Wenn doch, dann hast du natürlich recht.Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Diesen Trumpf hat der TE bereits verspielt: "Habe heute bei der Bussgeldstelle mal angerufen, nun solle ich nen Fahrverbot bekommen."NT
Ja, so war es.
War nur ein kurzer, informativer anruf. Wo man mir sagte, was im Computer steht.
Zitat:
Original geschrieben von AndyTHL
Ja, so war es.
War nur ein kurzer, informativer anruf. Wo man mir sagte, was im Computer steht.
Ich gehe aber mal davon aus, daß man sich auf der Dienststelle bewußt war,
werder gerade anruft. Oder liege ich da gänzlich falsch?