Bild Artikel: Schild gilt wenn es in Sichtweite ist?

http://www.bild.de/.../...irrsinn_jetzt_tempo_chaos-36743560.bild.html

Wie darf ich das denn verstehen. Gibt es dazu irgendetwas im Gesetz?
Natürlich ist an der Stelle wo dieses Schild steht klar das ich nicht 20m schnell fahren sollte, aber dürfte ich?
Ein Tempolimmit gilt doch soweit ich weiss ab dem Schild und nicht wenn ich es sehen kann.
Moorteufelchen

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Quark. Was auf dem Schild steht, gilt auch erst ab dem Schild.

Ich frage mich nur, welcher Depp da auf das Aufstellen der Schilder geklagt hat. Da handelt eine Verwaltung ausnahmsweise mal mit gesundem Menschenverstand und wird von irgend einem Paragraphenhansel dafür verklagt.

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Zitat:

Original geschrieben von MvM


Bei dem Gesetz muss man die reglung richtig deuten und auch mitdenken. Naja, es ist halt die Bildzewitung inklusive dessen ungebildete Leser. Es gillt nicht, das dieses Schild ab diesem Moment gültig ist, ab dem man es sieht. Der Autofahrer hat "nur" die Aufgabe das Schild zu beachten, ab dem Moment, wo er es sieht.

absolut nichts gegen dich, aber das ist echt ne blöde Formulierung. Und ich mein nicht deine Forlulierung MvM : wahrscheinlch ist das auch von irgendwo rauszitiert😉

es ist aber typisch für die deutsche Rechtslage=)

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Du willst jetzt nicht wegen eines so "dahingerotzten" Satzes in einem "Artikel" einer Boulevardzeitung diskutieren?

Aber ja, genau genommen ist weder in § 41 StVO noch im Anhang, zu Zeichen 274 eine Rede davon, dass das Tempolimit erst ab dem Schild gilt. Bei anderen Schildern ist der Geltungsbereich hingegen sehr wohl definiert.

Bin aber auch kein Experte, da müsste man einmal den Kommentar zur StVO wälzen.

Hat da denn mal einer was gefunden?

LG Moorteufelchen

Dafür sind doch die in dem Falle zusätzlichen Verkehrszeichen da, um einen Einzelfall zu regeln. Denn ansonsten gilt doch 50 km/h innerorts, 100 km/h außerorts bzw. 130 km/h /Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen. Also gelten alle anderen Regelungen ab Schild, heißen nicht umsonst Vorschriftzeichen. 😉

http://www.sicherestrassen.de/_VKZ.htm

Urteile/Meinungen zu Zeichen 274

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Es ist ein Streckenverbot und gilt nicht mehr, wenn die Strecke verlassen wird. Bei Kombination mit einem Gefahrzeichen gilt es solange, bis sich aus der Örtlichkeit die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht mehr ergibt. Der Kraftfahrer kann darauf vertrauen, dass die angegebene Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen entspricht (BGH(Z) VM 73,4).
In Verbindung mit dem Zusatzschild "Bei Nässe" ordnet das Zeichen wirksam an, dass die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf, solange die Fahrbahn nass ist (BGH, 20. 12. 1977 – 4 StR 560/77). Nass ist nicht schon bloße Feuchtigkeit. Nässe liegt dann vor, wenn sich auf der Fahrbahnoberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat. Die Fahrbahn muss insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein und nicht nur in Spurrillen mit Wasser überzogen sein (OLG Hamm VRS 53,220).
Ist im (alten) Verkehrszeichen noch der Zusatz "km" vorhanden, hat das Zeichen seine amtliche Bedeutung am 31. 12. 1998 verloren. Eine spätere Nichtbeachtung kann nicht als OWi geahndet werden (OLG Stuttgart VM 2001, 92).

Ich stelle beim Abbremsen die vorgeschriebene Geaschwindigkeit zumeist vor dem Schild her, nicht Punkt genau am Schild oder 50 m dahinter und beschleunige auch erst nach der Aufhebung/Anhebung.

Was mir allerdings auffällt:

Die meisten fahren zu schnell rein in ein Limit - und bei Sichtweite der Aufhebung/Anhebung - wird schon auf (meist über) das neue Limit erhöht.

Scheint also wirklich ein Mysterium für die meisten Autofahrer zu sein. 😁 🙄

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Die Stellen, die im Artikel gezeigt werden, sind alle bekannte Raser- und Blitzerstellen (teilw. stehen da jetzt auch feste Säulen).

Wird wohl jemand gedacht haben, er ist ganz schlau und klagt gegen sein Verwarngeld, weil er ja theoretisch außerhalb der geschlossenen Bebauung und daher außerorts geblitzt wurde.

Furchtbar unnötig.

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