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Bild Artikel: Schild gilt wenn es in Sichtweite ist?

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 13:28

http://www.bild.de/.../...irrsinn_jetzt_tempo_chaos-36743560.bild.html

Wie darf ich das denn verstehen. Gibt es dazu irgendetwas im Gesetz?

Natürlich ist an der Stelle wo dieses Schild steht klar das ich nicht 20m schnell fahren sollte, aber dürfte ich?

Ein Tempolimmit gilt doch soweit ich weiss ab dem Schild und nicht wenn ich es sehen kann.

Moorteufelchen

Beste Antwort im Thema

Quark. Was auf dem Schild steht, gilt auch erst ab dem Schild.

Ich frage mich nur, welcher Depp da auf das Aufstellen der Schilder geklagt hat. Da handelt eine Verwaltung ausnahmsweise mal mit gesundem Menschenverstand und wird von irgend einem Paragraphenhansel dafür verklagt.

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Themenstarteram 12. Juli 2014 um 12:37

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen

 

Also gut, wenn dich das mit der bild so stört:

Also doch wohl die Aussage eines Behördenmittarbeites.

Und offenbar vom Weser-Kurier falsch wiedergegeben. Es heisst sicher nicht -Sichtweise-, sondern -Sichtweite-.

Und dann noch der Hinweis, dass es viele Autofahrer trotz Führerschein nicht wissen. Ich bin ziemlich sicher, dass mir in der Fahrschule beigebracht wurde, dass die Schilder erst ab Standort gelten.

Was ich mir vorstellen kann: Dass man sich mit dem Sehen des Schildes schon Gedanken machen sollte und gegebenenfalls schon die Bremse tritt.

Ansonsten würden alle Behörden ihre Blitzer gleich vor dem Schild, welches die Begrenzung angibt, aufstellen. Komischerweise erfolgt die Messung aber immer nach dem Schild.

Genau, da bin ich mir eigentlich auch sicher. Auch wenn mein Führerschein von 1984 ist stolpere ich einfach über den komentar " was viele Autofahrer nicht wissen....."

LG Moorteufelchen

ersetze doch einfach Autofahrer durch Schmierfinken, trifft dann wenigstens den Richtigen ;)

und zum Thema: VK-Zeichen gelten ab Schild

Ich frage mich immer noch wo das steht... also zeigt doch den Paragraph, die Richtlinie, den Gesetzeskommentar... etc.

Richtig, ist dass meist erst 50, 100 oder 150 m nach dem Schild geblitzt wird, aber das ist wieder was anderes.

Themenstarteram 12. Juli 2014 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von Cyberpunk69

ersetze doch einfach Autofahrer durch Schmierfinken, trifft dann wenigstens den Richtigen ;)

und zum Thema: VK-Zeichen gelten ab Schild

Das ist dann jetzt aber genau die gleiche Masche wie der Vogel von der Presseabteilung sie gebracht hat.

Das ist so, Punkt Aus.

Nicht das ich nicht bei dir wäre aber genau da liegt der Punkt. Der Vogel hat behauptet es gäbe da was was die meissten Autofahrer garnicht wüssten...

Wo gibt es dazu was genaues?

Wie kommt der Vogel zu solchen Aussagen?

Wo steht welches Schild schon vor seinem Aufstelungsort gilt und welches nicht?

Moorteufelchen

Zitat:

Original geschrieben von Cyberpunk69

und zum Thema: VK-Zeichen gelten ab Schild

Bingo! Und ab Ortsausgangschild bis zum 50er Limit ist sogar gar kein Limit da zwei Fahrspuren pro Richtung bei baulicher Trennung der Fahrbahnen. :D

Vielleicht sollte man den Schmierfinken der Bild mal fragen was die Behörden davon halten wenn man schon beschleunigt wenn man das Schild mit dem kommenden höheren Limit (oder der Aufhebung) erkennen kann.

Wenn es so wäre das Limitierungen ab Erkennbarkeit gelten würde Das ja auch gelten wenn man ein höheres Limit als Aktuell geltend sieht, also je nach Sehstärke und Streckenführung könnte man schon mehrere 100m vor dem neuen Limit Stoff geben, dummerweise ist die Justiz da anderer Meinung.

Vielleicht sollte man die Bildredakteure mal zur Nachschulung schicken?

:eek:Oder war der Bericht vom Praktikanten welcher noch gar keinen Führerschein hat? ;)

Themenstarteram 12. Juli 2014 um 17:47

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Du hast die ganzen Beiträge aber noch nicht gelesen oder?

Moorteufelchen

Bild sprach zuerst mit dem Schild :p:rolleyes::D:eek:

Hier in D ist doch alles geregelt. ;)

Wo kein Schild, da keine Regelung. Nur wo halt ein Schild steht, ab da wird etwas geregelt, sonst bräuchte man ja kein Schild. Das warum und wieso lassen wir mal Außen vor. ;)

Ich merke gerade, ich denke wohl wieder zu einfach.

cheerio

Die 50 km/h gelten mit Sicherheit erst ab dem Schild. Allerdings dürfte sie mann trotzdem nicht fahren in der gezeigten Situation. Woran viele nie denken sind die ganzen Umweltvorschriften in der StvO. Unnötiges Beschleunigen (unötige Abgasbelästigung) sind nunmal ebenso verboten wie zu schnelles fahren.;) Wahrscheinlich wurde sich darauf bezogen und die Bild hat es nur mal wieder falsch weiter gegeben

Zitat:

Original geschrieben von rabbit1988

Die 50 km/h gelten mit Sicherheit erst ab dem Schild. Allerdings dürfte sie mann trotzdem nicht fahren in der gezeigten Situation. Woran viele nie denken sind die ganzen Umweltvorschriften in der StvO. Unnötiges Beschleunigen (unötige Abgasbelästigung) sind nunmal ebenso verboten wie zu schnelles fahren.;) Wahrscheinlich wurde sich darauf bezogen und die Bild hat es nur mal wieder falsch weiter gegeben

Schrieb ich auch schon...

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Bei dem Gesetz muss man die reglung richtig deuten und auch mitdenken. Naja, es ist halt die Bildzewitung inklusive dessen ungebildete Leser. Es gillt nicht, das dieses Schild ab diesem Moment gültig ist, ab dem man es sieht. Der Autofahrer hat "nur" die Aufgabe das Schild zu beachten, ab dem Moment, wo er es sieht.

Folgendes Beispeil: 50 Meter hinterm Ortsausgangsschild steht bereits sichtbar ein 30KMH Schild

Beschleunigung von 50KMH auf 100KMH ist hinter dem Ortsausgangshild erlaubt, das spätere Abbremsen auf 30KMH ab dem TL-Schild ist pflicht. Ein knöllchen wird daher nicht kommen. Aber aufgrund des Sprit verbrauches und des bremsenverschleißes sollte ein Autofahrer es sich überlegen, ob er nun gas gibt, oder gleichmäßig bis zum TL weiter fährt. Wie ich dieses Land kenne gibt es bestimmt ein Gesetz, inklusive Bußgeld, wenn die Umwelt unnötig belastet wird. Das Beispil in dem Bild-Artikel ist noch einfacher, da der Autofahrer gemütlich weiterfahren darf.

Habe aber immer noch nichts im Bußgeldkatalog gefunden. :(

Also bei mir steht es mit drin.

Unnötige Lärm - oder Abgasbelästigung 10 Euro

Zitat:

Original geschrieben von rabbit1988

 

Unnötige Lärm - oder Abgasbelästigung

Auch so eine Gummi-Formulierung. Wer legt denn fest, was unnötig ist ?

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Zitat:

Original geschrieben von rabbit1988

 

Unnötige Lärm - oder Abgasbelästigung

Auch so eine Gummi-Formulierung. Wer legt denn fest, was unnötig ist ?

Ermessenssache;)

Aber man muss ja wohl nicht darüber diskutieren das das Gas geben unnötig ist wenn sichtbar ist das ich in 50m wieder abbremsen muss.

Der BILD Redakteur ist Fahrradfahrer?

Hat wohl die MPU nicht geschafft und deshalb schon lange nicht mehr Kraftfahrzeuge gefahren...

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