BF17 - beim Fahren ohne Begleitung erwischt. Brauche Rat.
Hallo guten Abend
Mein Name ist kamel
Und zwar hatte ich meine Führerschein mit 17 gemacht und dürfte nur mit Begleitung fahren und ich würde vor 3 Tage ohne Begleitung erwischt.
Und bin heute 18 geworden, was kommt jetzt auf mich zu und wie bekomm ich meine Führerschein wieder zurück und müss man das komplette Führerschein neue machen mit teohri und Praxis Prüfung oder wie ist es jetzt.
Ich werde mich freuen wenn ich Antworten bekomme.
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Das wurde auf Seite 1 schon festgestellt, aber der Moorteufel wollte diese Feststellung aus irgendwelchen Gründen nicht. Dabei stehen die Antworten alle schon in dem anderen Thread, egal ob die beiden User nun identisch sind oder nicht.
58 Antworten
Zitat:
@ttru74 schrieb am 16. Dezember 2019 um 07:37:57 Uhr:
Das Fahren ohne Begleitperson gleicht der Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis. Laut § 21 Straßenverkehrsgesetz kann eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden.
Unfug
Zitat:
Also erstmal: Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG.. ist Nachsitzen angesagt.
richtig. Plus die 70.- €und ein Punkt. Die Fahrerlaubnis wird dazu ganz normal neu erteilt, keine Sperrfrist, keine Prüfungen, keine MPU.
handelt es sich eigentlich um eine auflage oder eine beschränkung?
peso
um die Namensdiskussion zu beenden:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 16. Dezember 2019 um 16:28:15 Uhr:
handelt es sich eigentlich um eine auflage oder eine beschränkung?
Das ist eine Auflage.
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Hier ist einiges weg.
Bei den nächsten OT-Kommentaren schau ich genau hin.
Wiederholungstäter haben dann sicher Konsequenzen zu erwarten.
Moorteufelchen
Das wird von den Gerichten unterschiedlich und in eigener Hoheit gehändelt:
Die in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson muss während der Fahrt zwingend anwesend sein. Wer mit einer anderen als der eingetragenen Person oder gar gänzlich ohne Begleitung unterwegs ist, zeigt eine mangelhafte Einstellung zum erforderlichen Verhalten im Straßenverkehr (vgl. VG Aachen v. 23.04.2010, Az.: 3 L 121/10) und erweist sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne von § 3 StVG. Die Folge ist der Verlust der Fahrerlaubnis (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg v. 06.09.2016, Az.: 10 S 1404/16).
In Anlage I zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes“ (Drucksache 17/3022) heißt es hierzu unmissverständlich: „Es soll nur deutlicher herausgestellt werden, dass das Fahren ohne Begleiter einen schwerwiegenden Verstoß darstellt, der wie bisher mit dem Widerruf der Fahrerlaubnis geahndet wird.“
Den jugendlichen Fahrer erwarten nun ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, eine Verlängerung der Probezeit, und - vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis - die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Quelle: https://www.bussgeldprofi.de/.../...rson-fahrerlaubnis-widerrufen.html
Zitat:
@gardiner schrieb am 16. Dezember 2019 um 17:53:28 Uhr:
Das wird von den Gerichten unterschiedlich und in eigener Hoheit gehändelt:
Nein, das wird ganz einheitlich gehandhabt, weil es gesetzlich so vorgeschrieben ist, siehe § 6e Abs. 2 StVG.
Die verlinkten Urteile geben also nur die klare Rechtslage wieder und waren von vornherein nicht anders zu erwarten.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 16. Dezember 2019 um 18:16:45 Uhr:
Zitat:
@gardiner schrieb am 16. Dezember 2019 um 17:53:28 Uhr:
Das wird von den Gerichten unterschiedlich und in eigener Hoheit gehändelt:Nein, das wird ganz einheitlich gehandhabt, weil es gesetzlich so vorgeschrieben ist, siehe § 6e Abs. 2 StVG.
Die verlinkten Urteile geben also nur die klare Rechtslage wieder und waren von vornherein nicht anders zu erwarten.
Das ist so, Du hast Recht, hatte gerade nochmal gelesen, eindeutige Sache!