Bezahlungsdauer nach Schaden?
Hallo Leute,
anfang Juni ist ein Rollerfahrer auf das parkende Auto meiner Schwester gefahren. Die Polizei hatte den Unfall an dem Tag auch protokolliert, bei dem der Halter, Versicherung, Datum usw. aufgelistet war.
Ein paar Tage später habe ich dann die Versicherung (Württembergische) angerufen und denen mitgeteilt, dass Ihr Kunde bei uns in den Wagen rein gefahren ist und ob ich ein Angebot von einer Opel-Werkstatt einschicken kann oder lieber etwas anderes. Dann hat mir die Dame alles erklärt. Ein paar Tage später kam von der Versicherung auch ein Schreiben, dass sobald es sich um ein Totalschaden handeln würde, dass wir erst nach Rücksprache mit der Versicherung zu veräußern. Sicherheitshalber habe ich einen KFZ-Sachverständigen geholt und einen Gutachten anfertigen lassen. Der Gutachter hat auch gleich sein Schreiben an die Versicherung geschickt. Ca. 1200 Euro.
Da ich danach 4 Wochen von der Versicherung nichts gehört hatte, hatte ich gestern die Versicherung angerufen und gefragt, was los sei.
Die Versicherung meint nun, man würde von der Polizei auf ein Schreiben warten. (Ich denke um die Schadensaufnahme). Dies könnte 2-3 Monate dauern. Eventuell auch länger bis zu 6 Monate. Anscheinend sei noch etwas unklar. (Vielleicht hat sich ein parkendes Auto selbstständig gemacht ne?)
Ist das normal, dass dies so lange dauern kann oder machen das die Versicherungen mit Absicht um dies herauszuzögern?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Frag doch einfach mal bei der Sachbearbeiterin nach, warum sie die Ermittlungsakte benötigen und was ggfs. sonst noch zur abschliessenden Regulierung fehlt!
Sachbearbeiterin Guten Tag, was kann ich für Sie tun?
Oh.. ich sehe gerade, sie sind anwaltlich verteten. Tut mr leid, aber Auskünfte darf ich ihnen hier nicht geben.
Auf Wiederhöhren.
🙁😉
21 Antworten
@ Taney:
danke für die Nachmeldung der genauen Geschehnisse!
Jetzt erklärt sich auch die lange Wartezeit auf die Polizeiakte:
Wir haben hier mind. eine Straftat vorliegen (Trunkenheitsfahrt) + event. eine zwite (Fahren ohne FE durch die Freundin) = die Polizei ermittelt für die Staatsanwaltschaft.
Diese (die StA) ist Herrin des Verfahrens und für die Akteneinsicht zuständig. Es läuft somit wie folgt ab:
- VS schreibt an Polizei
- Polizei gibt Schreiben an StA weiter und erteilt Abgabenachricht an VS
- StA schreibt an VS "Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, bitte warten"
- StA bittet Polizei um Abschluss der Ermittlungen
- Polizei arbeitet (wie immer) schnell alles ab und gibt Akte vollständig an StA
- StA kann nun Akteneinsicht gewähren!
Und NEIN es bringt der VS nichts nur einen Teil der Akte (die ersten Ermittlungen) zu erhalten (wenn sie sie denn überhaupt von der StA bekommt).
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Oh.. ich sehe gerade, sie sind anwaltlich verteten. Tut mr leid, aber Auskünfte darf ich ihnen hier nicht geben.
.....geben dürfen tut sie schon, ob sie viel Lust dazu hat bezweifele ich aber auch!
@TE
Sorry für den Schmarrn mit den widersprüchlichen Angaben..... Ich hab Deinen Post mit Aufklärung des Sachverhalts schlicht überlesen 😰!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
.....geben dürfen tut sie schon, ob sie viel Lust dazu hat bezweifele ich aber auch!
Sie hat ja einen guten Grund das abzulehnen.....😁
Zitat:
Wir haben hier mind. eine Straftat vorliegen (Trunkenheitsfahrt) + event. eine zwite (Fahren ohne FE durch die Freundin) = die Polizei ermittelt für die Staatsanwaltschaft.
Diese (die StA) ist Herrin des Verfahrens und für die Akteneinsicht zuständig.
Was würde das für mich heißen?
D.h., ich kann nur abwarten. Und evtl. wird mit die Zahlung von der Versicherung auch verweigert, weil der Führer des Mopeds fahrlässig oder sonst gehandelt hat und dies von der Versicherung nicht gedeckt wird?
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Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Sachbearbeiterin Guten Tag, was kann ich für Sie tun?Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Frag doch einfach mal bei der Sachbearbeiterin nach, warum sie die Ermittlungsakte benötigen und was ggfs. sonst noch zur abschliessenden Regulierung fehlt!Oh.. ich sehe gerade, sie sind anwaltlich verteten. Tut mr leid, aber Auskünfte darf ich ihnen hier nicht geben.
Auf Wiederhöhren.
🙁😉
5sec später
anwaltskanzlei sowiso, was kann ich für sie tun?
ja ich verbinde sie mit dem chef...
ja ich ruf gleich an!
und schon hat man die selbe antwort.