Beweisfoto einer Radarkontrolle

VW Golf 1 (17, 155)

hi leutz!

hab da mal ne kurze frage!

wie sieht das denn mit dem foto aus wenn man geblitzt worden ist? müssen die das einem zuschicken oder nicht?

normalerweise doch schon! oder?

Mfg chrisi

37 Antworten

jepp kannst machen. allerdings wenn die bullen wegen absitzen abhohlen kommen, kannst es dir nimmer aussuchen 😁

wurde geblitzt mit 10kmh zu viel, bei dem geringen aufwand wurde wohl auf Zusenden des Fotos verzichtet.
Als ein Kumpel mit 26 drüber fotografiert wurde, gab es das foto zum einrahmen gleich mit 😉

Zitat:

Original geschrieben von sachse-dd


Nach einer Woche kam wieder ein Schreiben, Ende des Liedes, nach drei Monaten wird das Verfahren eingestellt. Das ist in Deutschland so üblich.

Seit diesem JAhr nicht mehr. Ist jetz anders geregelt. Die Frist beginnt jetzt erst später.

Haben sie aus dem von dir genannten Grund gemacht und für die Leute die schon Punkte haben und sich noch retten wollen. Wenn die z.B. drei Punkte abgebaut bekommen in 3 Monaten, die aber wieder was gemacht haben, haben die des früher einfach lange laufen lassen und dann bekamen sie die neuen Punkte erst als die alten schon abgebaut waren. Habe das so damals mitbekommen

Ich hab nicht mitbekommen, dass sich an der dreimonatigen Frist was geändert hat.

Allerdings: Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Fahrer angeschrieben wird. Bei Sachse-dd ist es nach 3 Monaten verjährt weil er ja nicht der Fahrer war. Wäre er selbst gefahren, hätte sich die Frist auf sechs Monate verlängert mit der Zusendung des ersten Briefes.

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


Ich hab nicht mitbekommen, dass sich an der dreimonatigen Frist was geändert hat.

Allerdings: Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Fahrer angeschrieben wird. Bei Sachse-dd ist es nach 3 Monaten verjährt weil er ja nicht der Fahrer war. Wäre er selbst gefahren, hätte sich die Frist auf sechs Monate verlängert mit der Zusendung des ersten Briefes.

Bin ganz deiner Meinung, habe nichts mitbekommen über eine Veränderung.

Mein Fall war ja auch diese Jahr im April.

Mit der Verlängerung von 6 Monaten stimmt.

Diesen wunderbaren Post kann ich nur allen ans Herz legen wobei der vermutlich nur für D gilt!

Klärt ne menge auf und ist interessant gegen die Rennleitung!!!

http://www.radarforum.de/forum/index.php?act=ST&f=2&t=12

Grüße

Lord

Zitat:

Original geschrieben von sachse-dd


Bin ganz deiner Meinung, habe nichts mitbekommen über eine Veränderung.

Mein Fall war ja auch diese Jahr im April.

Mit der Verlängerung von 6 Monaten stimmt.

Sorry ihr habt recht, hab des glaub ich ein bisschen falsch mitgekriegt. Da stehts auch so:

http://www.schork-wache.de/Informationen_link2000/punkte.html

Zitat:

Original geschrieben von hansi37


wenn dein auto geblitzt wird dann hast ja sowieso die möglichkeit einen lenker anzugeben. ob dass so einfach ged einem ausländischen "freund" anzugeben weis ich nicht. wenn du meinst nicht gefahren zu sein wird eine lenkererhebung genmacht. bleibt diese erfolglos wirst du als zulassungsbesitzer zur verantwortung gezogen.

Is ja nicht richtig 😁

Wenn der Fahrer absolut nicht ermittelt werden kann. (z.b. da foto undeutlich) und alle die Schuld von sich weisen, bleibt der Bußgeldstelle nix anderes übrig als das Verfahren einzustellen. Sowas machst du aber nur max. 2 mal. Danach bekommste als Fahrzeugeigentümer ein Fahrtenbuch aufgedrückt. Dieses bedeutet, das wenn das Buch nicht ordentlich geführt wurde du Strafe zahlen musst und wenn aus dem Buch der Fahrer nicht ersichtlich auch die Strafe für Verkehrsverstösse.

Und natürlich kann man sonstwen angeben. Bei einem ausländischen Freund fragt man natürlich, wie der nach Deutschland kommt

andre

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