Beweisfoto einer Radarkontrolle

VW Golf 1 (17, 155)

hi leutz!

hab da mal ne kurze frage!

wie sieht das denn mit dem foto aus wenn man geblitzt worden ist? müssen die das einem zuschicken oder nicht?

normalerweise doch schon! oder?

Mfg chrisi

37 Antworten

ich gehe mal davon aus, dass der der die strafe bezahlt auch die punkte bekommt. der war ja dann zu schnell 😁

Zitat:

Original geschrieben von hansi37


ich gehe mal davon aus, dass der der die strafe bezahlt auch die punkte bekommt. der war ja dann zu schnell 😁

was ist denn wenn auf dem foto nur das NR-schild zu sehen ist und das Kfz aber kein gesicht!

und keiner kann genau sagen wer gefahren ist!

wie siehts dann aus?

mfg chrisi

bist du aus Ö oder nicht??

Das mit dem ausländischen lenker geht prinzipiell, wenn er für den zeitpunkt ein gültiges Visum aufweisen kann, keinen hauptwohnsitz in deinen Staat hat (es reicht nicht die staatsbürgeerschaft).

@hansi37: stimmt nicht, du kannst nicht als unschuldiger bestraft werden. Das ganze Verfahren wird in Ö meines wissens nach nach 6 monate eingestellt, da zu teuer. Das problem für den Staat ist, das nach ungarn z.B die Zustellung des briefes und die ganze formalitensache zu langwierig wird und eben diese frist inzwischen verstrichen ist. Das hauptproblem ist, das die rückmeldung über den erhalt des schriftstückes zu kompliziert ist und zum teil verschusselt wird oder nicht retourgesendet. Somit hat der Staat keinen beweiß, das er das schriftstück erhalten hat.

kfz mit nummernschild führt ja bekanntlich zum halter des fahrzeuges. der bist du. bist du gefahren? bist ned gefahren? entweder du musst zahlen oder ned. ich gehe mal davon aus dass das nummernschild auch zum kfz passt 😁 sonst werden einige fragen auf dich zukommen.

@merlin
hab auch ned behauptet als unschuldiger betsraft zu werden, allerdings wundern tut mich in österreich nix. dass mit den 6monaten stimmt, meistens bekommst zu aber 100% was zugestellt. dann kann man ja einspruch über höhe des busgelds oder art des vergehns machen (o.ä.) ausserdem hat sich bei mir auch schon die variante des "absitzens" bewährt. 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von hansi37


kfz mit nummernschild führt ja bekanntlich zum halter des fahrzeuges. der bist du. bist du gefahren? bist ned gefahren? entweder du musst zahlen oder ned. ich gehe mal davon aus dass das nummernschild auch zum kfz passt 😁 sonst werden einige fragen auf dich zukommen.

ne der halter bin ich ned! gefahren bin ich! leider! nummernschild passt zum KFZ!

frage is ja nur wenn ich nicht zu erkennen bin! was dann?

mfg chrisi

Zitat:

Original geschrieben von hansi37


@merlin
hab auch ned behauptet als unschuldiger betsraft zu werden, allerdings wundern tut mich in österreich nix. dass mit den 6monaten stimmt, meistens bekommst zu aber 100% was zugestellt. dann kann man ja einspruch über höhe des busgelds oder art des vergehns machen (o.ä.) ausserdem hat sich bei mir auch schon die variante des "absitzens" bewährt. 😁 😁

was heißt da absitzen? Knast? jo ne!

aber wie geht das denn dann? wie lange sitzt man?

mfg chrisi

wenn du nicht der halter bist, bekommt eben der halter des kfz das schreiben. dann muss eben der den lenker ausfindig machen. ob du zu erkennen bist oder nicht, irgendwer muss ja gefahren sein. kannst ja mal testen: mit ner clown maske ins radar zu fahren. bist auch ned erkennbar, aber die bullen werden dann sicherned sagen: " achsoooo, der erkennwa ja ned, na dann lassma!" 😁 😁

um wieviel gehts bei der Übertretung??
Würde an deiner stelle sobald das schriftstück da ist, gleich zahlen, erspart dir ärger.

Du als fahrzeugeigentümer bekommst immer was zugestellt, nur wenn du z.B im koma gelegen bist, wirst kaum gefahren sein. Es reicht auch ein auszug aus der stempelzeit in der firma zu diesen Tag.

Habe allerdings selbst noch nie was bekommen (wunder mich selbst, da ich oft anstelle von 100 110-120 fahre auf der AB dieselbe übertretung).

was heißt da absitzen? Knast? jo ne!

aber wie geht das denn dann? wie lange sitzt man?

mfg chrisi

bei uns in ö hast die möglichkeit: entweder zahlen oder knast. wird beides im strafregister nicht vermerkt! allerdings sehen die beamte die die strafanträge bearbeiten dann schon, ob du zahlst oder sitzt. und mir kommt vor, je öfter du sitzt umso länger brauchsd, um die beträge abzusitzen. ich war mal für 5tage drinn statt 1300.- zu zahlen. da frage ich ned lange 😁 später waren es für 600.- schon 4 tage 😉

Zitat:

Original geschrieben von 2er Golf GTI


heißt das erst wenn ich den Bußgeldbescheid bekommen hab? oder wie?

mfg chrisi

Ja, dann hast Du ein Einsichtsrecht in die Akten. Bei kleineren Verstößen geht es ja manchmal auch mit einem Verwarnungsgeld statt Bußgeld.

Also hier in Brandenburg ist es so ... man kann das Bild anfordern ... ohne aufpreis .. wiel die Polizei in der Beweispflicht stehen .. und wenn du nicht einwandfrei erkennbar bist musst du beweisen das du das nicht bist zumindest bei höheren strafen .. bei kleineren lassen se auch manchmal dann die sache gleich fallen

Bei uns hast du die Möglichkeit auf der Wache das Ffoto anzuschauen. Steht allerdings dann gleich ein Polizist daneben und vergleicht dein Gesicht mit dem Foto. Zuschicken ist bei uns vor ca. 2 Jahren abgeschafft worden

Hatte vor kurzen einen Fall, mein Vater fuhr mit meinen Golf zu schnell und bei Rot. SUPER.

ABER, er und ich sind davon gekommen. Wie???

Ich wurde als erstes angeschrieben, weil ich Fahrzeughalter bin, darauf antwortete ich nicht, könnte ich ja nie bekommen haben, war ja kein Einschreiben, wo das Schreiben kam waren bereits ca 6 Wochen vergangen.

Einen Monat später kam wieder ein Schreiben, darauf antwortete ich, das ich nicht am angegebenen Zeit und Fahrzeug nicht gefahren bin, sondern mein Vater.

Nach einer Woche kam wieder ein Schreiben, Ende des Liedes, nach drei Monaten wird das Verfahren eingestellt. Das ist in Deutschland so üblich.

Also 3 Punkt und 50 Euro gespart (war kein qualivizierter Rotlichtverstoß).

Beim nächsten Mal wird mein Vater wohl antreten müssen und Zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von hansi37


bei uns in ö hast die möglichkeit: entweder zahlen oder knast. wird beides im strafregister nicht vermerkt!

Darf der Betroffene sich wenigstens aussuchen, wann er die Tage absitzen möchte...😁

Deine Antwort