Beweisfoto einer Radarkontrolle
hi leutz!
hab da mal ne kurze frage!
wie sieht das denn mit dem foto aus wenn man geblitzt worden ist? müssen die das einem zuschicken oder nicht?
normalerweise doch schon! oder?
Mfg chrisi
37 Antworten
Re: Beweisfoto einer Radarkontrolle
Zitat:
Original geschrieben von 2er Golf GTI
hi leutz!
hab da mal ne kurze frage!
wie sieht das denn mit dem foto aus wenn man geblitzt worden ist? müssen die das einem zuschicken oder nicht?
normalerweise doch schon! oder?
Mfg chrisi
Müssen tun die garnix! Aber du kannst es anfordern und das kostet glaube ich 25 Eus! Warte aber mal auf mehr antworten!
Gruß Jackme
Also meines wissens nach in Österreich nicht, es wird am zuständigen posten hinterlegt bei nachfragen. (ist der Posten, in welchem zuständigkeitsgebiet du hauptwohnsitzt hast).
bei uns im Süden bekommste das Bild garnicht mehr, weil sich früher jeder das Bild hat zuschickenlassen und danach hat niemand es wieder zurückgegeben.
Zitat:
Original geschrieben von Merlin666
Also meines wissens nach in Österreich nicht, es wird am zuständigen posten hinterlegt bei nachfragen. (ist der Posten, in welchem zuständigkeitsgebiet du hauptwohnsitzt hast).
nein ist er nicht!
ist ca 50km weiter weg!
mfg chrisi
Bin im Sommer in Norddeutschland geblitzt worden und habe das Bild auf dem Anhörungsbogen mitbekommen, halt als Ausdruck...leider konnte man mich einwandfrei indentifizieren und ich zahlte ohen zu murren, ob man das Foto aber zugeschickt bekommen muß , ist , denke ich, von Landkreis zu Landkreis bzw von Bundesland zuu Bundesland verschieden..
generell find ich die Blitzerei aber pure Abzocke, denn es wird nur seltenst an wirklich "Blitzenswerten" also Sicherheitsrelavanten Stellen geblitzt, meist dort wo man am meisten abzocken kann,...
Gruß
Der Dingens
Wo du geblitzt worden bist ist egal, auch wenn es in einen anderen bundesland ist gehts folgend:
An das Landesgendarmariekommando, dann einmal an die Bezirkshauptmanschaft, die dir das Schriftstück sendet und einmal das bild an den polizei/gendarmarieposten deines hauptwohnsitzes.
Ps.: du meinst doch wohl den Radarkasten und nicht die Lasermessung, oder?? von der Lasermessung gibts bei uns kein bild, aber es reicht aus.
ich meine dieses fahrzeug mit dem blitzer hinten drin!
ob ich mal nach ner kopie das fotos fragen sollte?
mfg chrisi
hi,
und soweit ich weis gilt dass foto nur, wenn dein kfz ALLEINE zu sehen ist. ich meine jez österreich, da wird man ja von hinten geblitzt.
Zitat:
Original geschrieben von hansi37
hi,
und soweit ich weis gilt dass foto nur, wenn dein kfz ALLEINE zu sehen ist. ich meine jez österreich, da wird man ja von hinten geblitzt.
da sehen die ja gar nicht wer gefahren ist?!
da kann ja jeder mit gefahren sein!
deshalb will ich ja auch mein foto sehen!
mfg chrisi
Also in D kriegst Du es meistens sowieso mitgeschickt (oft als Kopie), ansonsten hast Du ein Recht auf Akteneinsicht, aber erst im Bußgeldverfahren.
Zitat:
Original geschrieben von 400.000km
Also in D kriegst Du es meistens sowieso mitgeschickt (oft als Kopie), ansonsten hast Du ein Recht auf Akteneinsicht, aber erst im Bußgeldverfahren.
heißt das erst wenn ich den Bußgeldbescheid bekommen hab? oder wie?
mfg chrisi
wenn dein auto geblitzt wird dann hast ja sowieso die möglichkeit einen lenker anzugeben. ob dass so einfach ged einem ausländischen "freund" anzugeben weis ich nicht. wenn du meinst nicht gefahren zu sein wird eine lenkererhebung genmacht. bleibt diese erfolglos wirst du als zulassungsbesitzer zur verantwortung gezogen.
Das mit dem alleine stimmt recht gut, da oft auch rechts überholt wird (was zwar auch illegal ist, aber in solchen fällen oft von vorteil ist. allerdings brauchst du zeugenaussagen. hätte ja sein können, das du genau das gefahren bist, was erlaubt ist).
Ps.: deshalb kommt bei geringen sachen zuerst ne anonymverfügung an den Fahrzeugeigentümer. Und dann, wenn innerhalb von einer gewissen frist nicht bezahlt wird ne lenkererhebung. Dann musst du einen lenker angeben bzw nachweisen können wer gefahren ist (ab 30kmh übertretung auf AB, landesstrasen).
Und billiger wirds mit der lenkererhebung sicher nicht. wenns ein freund war, sag zu dem, das er es zahlen sollte, ansonsten bist du als fahrzeughalter immer der dämliche. falls du z.B nachweislich gearbeitet hast und dein fahrzeug verliehen hast und dein kollege ist so dähmlich, das er den geringeren betrag nicht zahlen will, musst du wohl oder übel auf eine lenkererhebung raus. was ich aber für eine dumme idee halte.
Zitat:
Original geschrieben von hansi37
wenn dein auto geblitzt wird dann hast ja sowieso die möglichkeit einen lenker anzugeben. ob dass so einfach ged einem ausländischen "freund" anzugeben weis ich nicht. wenn du meinst nicht gefahren zu sein wird eine lenkererhebung genmacht. bleibt diese erfolglos wirst du als zulassungsbesitzer zur verantwortung gezogen.
aber wer bekommt dann die Punkte?
Bußgeld muss bezahlt werden! das is klar!
mfg chrisi