Beule auf der Reifen Lauffläche
Seit Anfang der Woche ist mir bei meinem Auto eine leichte Unwucht beim Fahren aufgefallen. Mit montiertem Rädern ließ sich so erstmal nichts erkennen. Ich hatte jetzt gerade Zeit mir das mal genauer anzuschauen und habe Vorne die Räder demontiert. Dabei ist mir beim Reifen vorne links eine leichte Beule auf der Innenseite der Lauffläche aufgefallen. Die Beule ist nicht wirklich stark und ich hätte sie wohl fast übersehen.
Die Frage ob ich damit weiterfahren kann brauche ich wohl nicht zu stellen 😉. Die Frage ist aber trotzdem wie ich nun möglichst schnell wieder fahrbereit werde, ich muss am Sonntag eine größere Strecke (100km) zurücklegen. Vom Wetter aktuell könnte man schon Sommerräder drauf machen, allerdings ist davon gerade noch 1 Felge beim Lackierer. Kann ich als Notlösung erst mal nur vorne Sommerräder montieren? Winterreifen sind 225/45 R17 und Sommerreifen 235/35 R19. Alternativ habe ich auch noch ein schmales Notrad auf Stahlfelge, das ist aber wahrscheinlich nur bis 80km/h zugelassen.
Für die 17" Winterfelgen neue Reifen kaufen kommt für mich nicht infrage, da ich die Felgen verkaufen und auf 18" umrüsten möchte. Ich hatte schon gebrauchte Felgen gekauft und hätte der Reifenhändler diese beim Reifen aufziehen nicht zerkratzt wären die 17" Felgen schon weg.
Abschließend würde mich nochmal interessieren wie so ein Schaden entsteht. Es gab definitiv keinen Bordsteinkontakt und ich bin auch nirgendwo drüber gefahren. Die Reifen sind von 2018, also 7 Jahre alt. Die Reifen haben Geschwindigkeitsindex V und werden häufiger bei 240km/h (aber nicht darüber) bewegt. Letzten Sonntag war ich wieder schnell damit unterwegs, dabei ist mir noch nichts aufgefallen und Montag Morgen hatte ich die Unwucht.
41 Antworten
Es ging doch aber hier um Winterreifen in 225/45 R17 und Sommerreifen in 235/35 R19 und das Mischen dieser Grösen an einem Wagen.
wenn es serienmässige Räder- und Reifengrössen und keine Sonderräder sind, kann man die mischen wie man lustig ist, selbst auf derselben Achse ist das zulässig. Sinnvoll ist es eher weniger.
Oh, oh...
Du hast 120 min diesen Post nochmal zu überarbeiten. 🙂
wieso?
darf ich mit meinem kleineren Reserverad also nicht fahren wenn ich mit den grossen Sommerrädern einen Plattfuss habe?
Ähnliche Themen
Was genau hat der "Regelbetrieb" eines Kfz mit den Sonderregelungen einer Panne (Nothilfegedanke) zu tun?
welche "Sonderregel" behandelt den Pannenfall? Und ist darin auch geregelt, wie weit oder wie lange die Nothilfe in Anspruch genommen werden darf?
Mir ist jetzt auch keine Vorschrift bekannt, die gleiche Rad-/Reifengrössen vorschreibt oder verschiedene Grössen verbietet, vielleicht gibt es ja hier Nachhilfe :-)
Mit Notrad darf man nicht unendlich weit fahren, steht aber auch auf jeden Notrad drauf, ebenso die Höchstgeschwindigkeit
dann musst du eine anderes Notrad haben als alle anderen, sonst steht nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit drauf, und der passende Luftdruck.
Aber von einem Notrad hatte ich auch nichts geschrieben, ich meinte ein vollwertiges Ersatzrad.
Du hast von einem kleinen Reserverad geschrieben....
Ich finde es auch Schade, dass zu den gesetzlichen Regelung bisher rein gar nichts geschrieben wurde. Google ist auch absolut nutzlos, ich finde nur Artikel die erklären, dass ein Not/Reserverad gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Was für Anforderungen an solche Räder gelten, dazu konnte ich rein gar nichts finden. Die StVO scheint sich zu dem Thema komplett auszuschweigen. Ich hab hier im Forum noch ein paar Threads zu dem Thema gefunden, aber mein Verständnis zu dem Thema ist noch nicht komplett.
Bei einem Notrad scheint ja erstmal fast alles möglich zu sein (andere Reifen/Felgen Größe, Sommer/Winterreifen). Hauptsache das Auto kommt erstmal von der Straße runter, aber Weiterfahrt nur bis zur nächsten Werkstatt erlaubt.
Was ein vollwertiges Ersatzrad ist, da habe ich noch das größte Fragezeichen. Eine komplett identische Felge mit identische Bereifung wäre hier sicher optimal. Was wäre wenn die Felge nicht identisch ist, z.B. Stahlfelge statt Alufelge, sonst aber identische Dimensionen? Am Fahrzeug zugelassene Felge mit anderen Dimensionen (Breite/ET), aber identische Reifengröße? Winter/Sommerreifen gemischt? Hier wird sogar behauptet man kann andere Reifendimensionen nehmen, was ja dann meinem Fall entspricht.
Mir scheint wir haben in Deutschland noch viel zu wenig Gesetze. Da müssen dringend ein paar neue Paragraphen her!
Zitat:
@Hennaman schrieb am 6. März 2025 um 21:50:00 Uhr:
Du hast von einem kleinen Reserverad geschrieben....
ich schrieb von einem "kleineren" Ersatzrad, nicht von einem "kleinen", damit war gemeint "kleiner" als die restlichen 4 Räder.
Jedes Ersatzrad ist auch ein Notrad, denn es hilft dir in der Not.
Gruß jaro