Richtungsgebundener Reifen als Reserverad?
Hallo,
ich habe einen intakten richtungsgebundenen Dunlop Wintersport 5 und möchte ihn als Reserverad in den Kofferraum legen.
Problem dabei: Wenn ich mich jetzt nicht kompett täusche kann er, da richtungsgebunden, nur für eine Fahrzeugseite richtig herum auf die Felge montiert werden. Wenn ich die Panne auf der anderen Seite habe, dreht er sich in die falsche Richtung.
Abgesehen von allen möglichen fahrdynamischen Problemen (Aquaplaning durch falsche Drehrichtung des Reifens, 1 Winterreifen mit 3 breiteren Sommerreifen, 1 älterer Reifen mit 3 neuen Reifen, ...) dieser Konstellation meine Frage: Kann es sein dass es mir auf einer Urlaubsreise den in falscher Drehrichtung montierten Reservereifen nach ein paar hundert Kilometern zerreist, nur weil ich in falsch herum, also gegen die vorgegebene Drehrichtung montiert habe? Oder kann er das ab?
LG
22 Antworten
Zitat:
Also ich, TE, spreche von einem 225er Winterreifen als Reserverad, der im Sommer im Pannenfall gemeinsam mit drei 255er Sommerreifen betrieben werden würde.
Mit einer solchen nicht eingetragenen "Mischbereifung" mal zum TÜV fahren, was die dazu meinen. 😁
Meiner Meinung nach erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Selbst die offiziellen kleinen Noträder müssen eine Betriebsfreigabe haben, mit der entsprechenden Höchstgeschwindigkeit.
Fahren kann man im Notfall mit einer solchen Mischbereifung schon, das ist keine Frage. In Usbekistan fragt auch sicher keiner nach der Eintragung.
Da es sich nicht um die identische Fahrbereifung gemäß der Fahrzeug-Betriebserlaubnis handelt, wird die ungleiche Rad-/Reifengröße als Notrad behandelt.
Nur mal so nebenbei.
Es gibt Felgen die brauchen Kegelbund Schrauben. Viele Noträder haben Kugelkopf Aufnahme.
Also Rechtzeitig die passenden Radschrauben einpacken.
Zitat:
@Rufus24 schrieb am 28. Jan. 2022 um 16:59:38 Uhr:
Mit einer solchen nicht eingetragenen "Mischbereifung" mal zum TÜV fahren, was die dazu meinen. ??Meiner Meinung nach erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Das ist natürlich Unsinn.
Bei einer HU muß die Vorschriftsmäßigkeit selbstverständlich gegeben sein, also alle Reifen (Größen) laut Papiere.
Aber bei einer Panne zählt der Nothilfe Gedanke, es soll das liegengebliebene Fzg. aus dem Verkehrsraum geschafft werden. Deshalb dürfen beispielsweise auch beim Abschleppen "Züge" gefahren werden, für die man keine Fahrerlaubnis hat, der gezogene braucht sogar gar keine.
(Und das Thema "Erlöschen der BE" will ich nicht immer wieder hier durchkauen, da sind ganz andere Voraussetzungen nötig)
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Na ja, so einfach ist das nicht.
Wenn nun aufgrund der nicht fahrzeugkonformen "Mischbereifung" das Auto aus der Kurve fliegt oder in ein anderes Auto kracht, möchte ich nicht wissen, was dann die Versicherung bzw. ein Gutachter dazu sagt.
Es gäbe auch die Möglichkeit das Fahrzeug über die Pannenhilfe zu verladen, wenn kein geeignetes Notrad verfügbar ist.
Doch, genau so einfach ist das.
Deswegen ist der Nothilfe Gedanke auch nicht mehr da, wenn du mit dem Ersatzrad bis nach Italien weiterfährst. Sondern nur bis zur Werkstatt/Reifendienst etc.
Das Abschleppen auf der Autobahn ist ja auch nur bis zur nächsten Abfahrt erlaubt.
Und wer mit montiertem Ersatzrad so rast, daß er aus der Kurve fliegt, dem ist eh nicht zu helfen....
Zitat:
@Wotan7 schrieb am 28. Januar 2022 um 12:56:24 Uhr:
Der TE schreibt,
1 Winterreifen mit 3 breiteren Sommerreifen,
dann gilt das Rad als Notrad!
Egal ob Seitengrösse oder nicht.
Das wird hier öfter behauptet aber ich hab dazu nirgendwo Hinweise gesehen.
Meiner Meinung nach ist ein Notrad nur dann ein Notrad wenn es kleiner oder schmaler ist als die kleineste oder schmalste zugelassene Serienbereifung. Wenn es mindestens der kleinsten zugelassenen Serienbereifung entspreicht, ist es ein vollwertiges Ersatzrad.
Bekanntestes Beispiel ist wahrscheinlich der VW Golf, der Golf IV hatte einn vollwertiges Ersatzrad in 195/65R15 während der Golf V nur ein Notrad in 125/70R18 hatte.
Nun fahren aber ausser Rentnergölfe die meisten Gölfe grössere Räder, zum Beispiel 215/45R17.
Weder auf dem Ersatzrad noch im Handbuch gibt es einen Hinweis das mir dem Ersatzrad irgendwelche Einschränkungen gelten würden. Gut, man sollte die ersten paar Kilometer immer vorsichtig fahren, und man muss mit 1x 195/65R15 und 3x 215/45R17 nicht gerade Vmax ausfahren wollen, aber bei 140 km/h auf der Autobahn mitschwimmen ist kein Ding.
Anders beim Golf V, da ist der 80 km/h Hinweis (und ich glaub noch auf 50km Strecke aber da bin ich nicht mehr ganz sicher) unübersehbar auf der Felge des Notrads, in der Mulde und im Handbuch.
Zitat:
@blermpl schrieb am 27. Januar 2022 um 23:58:27 Uhr:
Hallo,ich habe einen intakten richtungsgebundenen Dunlop Wintersport 5 und möchte ihn als Reserverad in den Kofferraum legen.
Problem dabei: Wenn ich mich jetzt nicht kompett täusche kann er, da richtungsgebunden, nur für eine Fahrzeugseite richtig herum auf die Felge montiert werden. Wenn ich die Panne auf der anderen Seite habe, dreht er sich in die falsche Richtung.Abgesehen von allen möglichen fahrdynamischen Problemen (Aquaplaning durch falsche Drehrichtung des Reifens, 1 Winterreifen mit 3 breiteren Sommerreifen, 1 älterer Reifen mit 3 neuen Reifen, ...) dieser Konstellation meine Frage: Kann es sein dass es mir auf einer Urlaubsreise den in falscher Drehrichtung montierten Reservereifen nach ein paar hundert Kilometern zerreist, nur weil ich in falsch herum, also gegen die vorgegebene Drehrichtung montiert habe? Oder kann er das ab?
LG
Bei Neukauf würde ich für das Ersatzrad natürlich einen Reifen ohne Laufrichtung nehmen.
Aber wenn du einen passenden Dunlop WinterSport 5 übrig hast geht der natürlich auch. Beim Schnelllauf macht eine falsche Laufrichtung keinen Unterschied. Es kommt bei Nässe aber viel eher zu Aquaplanning und auf Schnee ist die Traktion deutlich schlechter wenn der Reifen entgegengesetzt zur Laufrichtung läuft.
Und Regen und Schnee sind eh die übelsten Umstände für einen Radwechsel.