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Betrunkenen umgefahren.

Themenstarteram 18. Juli 2016 um 8:50

Hallo Forenten,

wie ist die Sachlage für den Autofahrer.

PKW befährt nachts beleuchtete Hauptverkehrsstraße mit korrekten 40-50km/h.

Betrunkener mit 2,6 Volt in der Leitung (polizeilich festgestellt) geht einfach von der Mittelinsel über die Straße und wird erfasst.

Angesichts der starken Alkoholisierung des Fußgängers ist dem Autofahrer doch keine Teilschuld zu geben? Hat der Besoffene etwaig irgendwelche Ansprüche (Schmerzensgeld)?

Andy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bressco schrieb am 18. Juli 2016 um 11:00:19 Uhr:

Gute frage aber wer fährt auf einer Hauptstraße bitte mit "korrekten" 40?

Jemand, der weiß, dass 50 km/h schon zuviel sind.

Zitat:

Wenn 50 sind dann sollte man auch 50 oder schneller fahren, alles andere nervt einfach nur.

Wenn max. 50km/h erlaubt, dann darfst du auch nur 50 und nicht schneller.

Die Schilder mit dem roten Rand geben dir die Höchstgeschwindigkeit vor. Die sind nicht pro Achse gemeint.

Wenn dich das nervt, ist das dein Problem und du kannst dich bei enstprechenden Stellen ausweinen.

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Themenstarteram 18. Juli 2016 um 9:34

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Juli 2016 um 11:30:01 Uhr:

Es gibt Urteile für alle Abstufungen zwischen 100 % Schuld für den Besoffenen und 100 % Schuld für den Autofahrer. Wie der Richter nachher entscheidet, kann vorher niemand wissen.

O.k. Denke ich auch. Werde das Ergebnis hier posten. Unfall war wohl vor 2 Monaten. Also kanns noch dauern.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 18. Juli 2016 um 11:17:38 Uhr:

Wir gehen bislang davon aus das er keinen Cent sieht. Eher noch den Schaden am Auto zu bezahlen hat.

Kannst du 100% knicken, schon aus der Betriebsgefahr haftet der Autofahrer, weil der arme Besoffene ja keine Versicherung hat.

Die Schuldfrage ist wieder eine andere.

Gruß Metalhead

Ja, hab das vor nem halben Jahr mit meinem Junior auch gehabt, dem ein Betrunkener auf nem Parkplatz ins Auto gefallen ist. Fazit: der Verursacher bekommt zwar kein Schmerzensgeld, aber mein Junge stieg von SF1/2 auf SF M, da der "Verursacher" ne Platzwunde hatte die genäht werden musste.

 

Gott sei dank konnten wir das Nähen aus eigener Tasche zahlen, somit entstanden für uns nur Kosten von 300 € statt der um 1200€ höheren Versicherungsprämie.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 18. Juli 2016 um 11:32:07 Uhr:

@Lagebernd,

nochmal: Es geht nicht um mich.

Alleine der Pegel des Fußgängers dürfte ja auch interessant sein. Glaube kaum das hier § 1 so ohne weiteres anzuwenden ist. Für mich hörte sich das so an, als wenn der einfach ohne zu glotzen über die Straße ist und sich dann wunderte auf der Motorhaube/Windschutzscheibe des Autofahrers zu landen.

O-Ton: Was fährt der denn da , wenn ich über die Straße laufe. Wir haben nur noch mit dem Kopf geschüttelt.

Verstanden, war ja auch nur hypothetisch gemeint.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine Gericht erst mal gegen den Autofahrer entscheidet!

Themenstarteram 18. Juli 2016 um 9:55

@metalhead79 , und wenn der ne Haftpflicht hat? Zahlt die dann nicht den Schaden? Oder verweigert die die Zahlung weil der Vers.-nehmer total besoffen war?

Also ich finde das ja echt grob. Von den Schilderungen her hatte der Autofahrer keine Chance.

Allein über den hohen Promille-Wert sollte hier doch eine Verlagerung der Schuldfrage hin zum Fußgänger gehen. Wer so breit im Straßenverkehr unterwegs ist stellt ja ein erhöhtes Risiko für die anderen VT dar.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 18. Juli 2016 um 11:55:54 Uhr:

@metalhead79 , und wenn der ne Haftpflicht hat?

Vermutlich nicht, weil ein KFZ mit im Spiel war (da hab ich aber zugegeben keinen Plan, müsstest mal im Versicherungsforum fragen).

Zitat:

Also ich finde das ja echt grob. Von den Schilderungen her hatte der Autofahrer keine Chance.

Allein über den hohen Promille-Wert sollte hier doch eine Verlagerung der Schuldfrage hin zum Fußgänger gehen. Wer so breit im Straßenverkehr unterwegs ist stellt ja ein erhöhtes Risiko für die anderen VT dar.

Ja, das Leben Stinkt. Selbst wenn dir an der Ampel ein Radfahrer hinten in's stehende Auto kracht, zahlt deine Versicherungs seinen Krankenhausaufenthalt.

Kannst dich nur drüber aufregen, ist aber so.

Gruß Metalhead

Seltsam, dass hier niemand nach dem Gesundheitszustand des Verunfallten gefragt hat....... :rolleyes:

Zitat:

@augenauf schrieb am 18. Juli 2016 um 12:01:48 Uhr:

Seltsam, dass hier niemand nach dem Gesundheitszustand des Verunfallten gefragt hat....... :rolleyes:

Wenn er diskutieren kann, wird es ihm wohl offenbar den Umständen entsprechend gehen ;)

Zitat:

@augenauf schrieb am 18. Juli 2016 um 12:01:48 Uhr:

Seltsam, dass hier niemand nach dem Gesundheitszustand des Verunfallten gefragt hat....... :rolleyes:

Warum fragst du dann nicht, anstatt dich nur zu wundern? ;)

Außerdem sind wir doch in einem Autoforum, wo eher die Frage nach der Beule im Kotflügel des Autos Sinn macht. (Vorsicht IRONIE, die beißt wenn man nicht aufpasst)

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 18. Juli 2016 um 11:17:38 Uhr:

1. Bitte nicht auf mich schließen.

2. Die Geschwindigkeit des Autofahrers war in jedem Fall nicht zu schnell (per Gutachten ermittelt).

Wir hatten das Gespräch am WE mit dem Fußgänger. Er war dermaßen uneinsichtig über sein Fehlverhalten (einfach besoffen auf die Straße rennen) das uns die Spucke weggeblieben ist. Insofern dachte ich, ich frage mal die Spezis hier.

Wir gehen bislang davon aus das er keinen Cent sieht. Eher noch den Schaden am Auto zu bezahlen hat.

Gutachten hat wer beauftragt? Wenn es für den Autofahrer gemacht wurde ist das ein Armutszeugnis.

Das wird kein Richter akzeptieren!

Der besoffene Fußgänger hat relativ gute Chancen auf Schmerzensgeld.

Wie hoch ist die ‰-Grenze ab der man nicht mehr "schuldfähig" ist?:)

Zitat:

@wkienzl schrieb am 18. Juli 2016 um 12:57:20 Uhr:

Wie hoch ist die ‰-Grenze ab der man nicht mehr "schuldfähig" ist?:)

Die gibt es nicht!

Die Betriebsgefahr kann natürlich auf 0 sinken, wenn der Unfall quasi unvermeidbar war. Das würde ich hier so sehen! Was am Ende raus kommt ist natürlich manchmal vom weiteren Geschick aller Beteiligten abhängig.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 18. Juli 2016 um 11:55:54 Uhr:

@metalhead79 , und wenn der ne Haftpflicht hat? Zahlt die dann nicht den Schaden? Oder verweigert die die Zahlung weil der Vers.-nehmer total besoffen war?

Abgesehen davon, dass hier ein KfZ im Spiel war (und die Sache deshalb anders beurteilt wird):

Wenn jemand vorsätzlich einem anderen einen Schaden zufügt, zahlt die Versicherung trotzdem (wenn der Verursacher eine hat). Der Versicherer holt sich dann das Geld vom Versicherten zurück, falls was zu holen ist.

Zitat:

Also ich finde das ja echt grob. Von den Schilderungen her hatte der Autofahrer keine Chance.

Allein über den hohen Promille-Wert sollte hier doch eine Verlagerung der Schuldfrage hin zum Fußgänger gehen. Wer so breit im Straßenverkehr unterwegs ist stellt ja ein erhöhtes Risiko für die anderen VT dar.

Sehe ich zwar auch so. Gerichte und Anwälte haben aber deutlich mehr Hintergrundwissen und Begründungen als wir hier. :(

Ich hoffe, es geht gut für euch aus!

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