Betrunken, übernimmt das die Haftpflicht?
Hallo,
mit ist letzten Freitag ein besoffener Radfahrer volle Kanne in das Heck meines geparkten Autos rein gerauscht. Es entstand Sachschaden von etwa 1500 Euro (Rücklicht, Kofferraumklappe, Heckscheibe und rechter hinterer Kotflügel sind auszutauschen, bzw. zu lackieren).
Polizei war vor Ort und hat alles aufgenommen.
Er selbst ist haftplfichtversichert. Gutachter habe ich bereits beauftragt und der meinte ich bekomme auf jeden Fall den Schaden von seiner HV bezahlt und die holen sich dann das Geld von dem Versicherten (schdenverursacher) zurück.
Ist das so richtig? Oder kann ich mich evtl. schon auf eine Auseinandersetzung mit seiner Versicherung einstellen (DEVK)?
Grüße und vorab danke,
Peter
als Anhang noh eins der Bilder vom Schaden
69 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pivili
Ich nehme dann mal an, der Schaden hatte das "Arbeitstier" betroffen.
Korrekt, hätte gar nicht gedacht, dass der noch so viel Wert gewesen sein soll 🙂
Also, dass würde mich aber jetzt auch einmal brennend Interessieren.
Dein Sachverständiger sagt 2.700 Euro und der von der DEVK 850,00 Euro.
Wie bitte kann man denn hier mit einer Entschädigung von (gerundet) 32% der tatsächlichen Schadenhöhe zufrieden sein?
Noch dazu, wenn beide Sachverständige angeblich denselben Reparaturweg vorgegeben haben ??
Das geht nicht, bitte erkläre uns das doch einmal nachvollziebar 😕
Hat sich erledigt. Ist viel passiert während ich schrieb 😛
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Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Na ja, so toll ist das auch nicht. Wieso wurde hier eine weitere Besichtigung veranlasst, wenn eine Schuldanerkennung besteht. Sind Gutachten freier unabhängiger Gutachter nichts Wert?
Welche Intension siehst du in der Gegenbesichtigung?
Meinst du, dass der Vorgang mit einem rechtlich uninformierten Geschädigten ohne eigenen Gutachter auch so glatt gegangen wäre?
Musstest du nicht Nachfragen um deine Umkostenpauschale zu bekommen?
Wieso bekommt der erfolglos überprüfte Gutachter sein Geld erst Tage später und nach Nachfrage? Haben sie die Rechnung des Gutachters auch noch prüfen müssen?
Also ich finde die Vorgehensweise diskreditierend für deinen dir zustehenden Gutachter.
Grüße
G.o.
Wäre noch schön wenn du auf meine Fragen Antworten könntest. Was war an dieser Vorgehensweise lobenswert?
Grüße
G.o.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Wäre noch schön wenn du auf meine Fragen Antworten könntest. Was war an dieser Vorgehensweise lobenswert?
Grüße
G.o.
Na gern doch !
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Na ja, so toll ist das auch nicht. Wieso wurde hier eine weitere Besichtigung veranlasst, wenn eine Schuldanerkennung besteht. Sind Gutachten freier unabhängiger Gutachter nichts Wert?
Ich nehme an, dass die DEVK über die Schadenshöhe überrascht war. Es war immerhin durch ein Fahrrad entstanden.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Welche Intension siehst du in der Gegenbesichtigung?
Es ging in erster Linie darum, zu überprüfen, dass der Schaden auch wirklich durch dieses Fahrrad entstanden ist. Begutachtung des Fahrrades ist schließlich auch erfolgt.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Meinst du, dass der Vorgang mit einem rechtlich uninformierten Geschädigten ohne eigenen Gutachter auch so glatt gegangen wäre?
Kann ich nichts zu sagen, ich arbeite nicht bei der DEVK.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Musstest du nicht Nachfragen um deine Umkostenpauschale zu bekommen?
Sicher, aber wo läuft das denn heutzutage nicht so wenn man Geld haben will. Wurde doch ohne Nörgeleien angenommen. Des Weiteren war die Sachbearbeiterin (immer die gleiche - hat man nicht immer) immer freundlich. Das hat man auch nicht immer.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Wieso bekommt der erfolglos überprüfte Gutachter sein Geld erst Tage später und nach Nachfrage? Haben sie die Rechnung des Gutachters auch noch prüfen müssen? Also ich finde die Vorgehensweise diskreditierend für deinen dir zustehenden Gutachter.
Kann ich nichts zu sagen, ich arbeite nicht bei der DEVK.
Alles in Allem denke ich, dass der Vorgang durch mein Handeln nicht verzögert wurde. Ich habe mir keinen Anwalt auf Kosten der Gegenversicherung genommen, ich habe den Besichtigungstermin des Gegengutachters nicht weiter raus geschoben. Das führt doch in den meisten Fällen dazu, dass evtl. noch der Verdacht aufkommt, dass man als Geschädigter selbst noch was zu verbergen hat und dann ganz genau gesucht und "begutachtet" wird. Das hatte ich aber nicht. Wenn es dann zu Problemen gekommen wäre hätte ich mir immer noch den von Dir so gern vorgeschlagenen Anwalt nehmen können.
Wenn die Gegenversicherung meint, den Schaden überprüfen zu lassen, kann ich das verstehen. Würde ich als Versicherer bei einem solchen Fall bestimmt auch machen. Dieses Verhalten kann ich nachvollziehen. Solange das Resultat des Gegengutachtens gleich mit dem Erstgutachten ist ! ? !
Wollte jetzt auch keinen weitere Disskussion damit auslösen, dass ich die Schadensabwicklung durch die DEVK gelobt habe.
Bleibe dennoch dabei, dass ich es als Geschädigter in Ordnung fand.
Grüße,
Peter
Re: Re: Re: Update
Zitat:
Original geschrieben von alvinanni
Schadenshöhe 2700 Euro, Fahrzeugwert 1300 Euro, Restwert 450 Euro. Differenz 850 Euro.
Beide Gutachter haben das Selbe ermittelt. Geld war schnell da. Darum bin ich mit dieser Leistung zufrieden.Ich selbst habe den Schaden für 23 Euro reparieren können (das was nötig war), und damit gut.
Daran sieht man wieder wie gefährlich Unterhaltungen zwischen Laien und Fachleuten sind.
Der Fachmann sieht Reparaturkosten von 2.700 EUR und kommt bei einem Wiederbeschaffungswert von 1.300 EUR und einem Restwert von 450 EUR auf eine Schadenshöhe von 850 EUR.
Der Laie beziffert den Schaden auf 2.700 EUR. 😁
Umso mehr sehe ich keinen Nachbesichtigungsgrund außer Diskreditierung des freien Gutachters.
Die genaue Schadenshöhe ist nicht hier wohl nicht relevant.
Eine Prüfung des Wiederbeschaffungs- und Restwert kann m. E. vom Schreibtisch aus erfolgen.
Kein Lob von mir für die DEVK für solch ein fragwürdiges Vorgehen.
Grüße
G.o.
Hi,
es ging um einen Privathaftpflicht-Schaden.
Es wurde daher sicher eher die Kausalität geprüft denn die Sachdenhöhe... Und dafür kann man durchaus auch mal den selbst bezahlten Gutachter schicken.
Deine Aufregung ist meines Erachtens völlig unnötig und die Empörung auf Basis allein der Schadensumme ließ doch wirklich blicken.... 😉
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Umso mehr sehe ich keinen Nachbesichtigungsgrund
Stimmt.
Das widerspricht eindeutig dem Wirtschaftlichkeitsgedanken und damit der Schadensminderungspflicht der Versicherung.