betrunken gefahren auf Anweisung - Folgen?

Hi!

bin in den Lokalnachrichten auf diese Meldung gestoßen - hmmm sehr merkwürdig...

http://www.all-in.de/.../...ehrerschein-und-1-300-Euro;art9573,1234710

"In Vorarlberg hat eine 37-jährige Frau ihren Führerschein verloren, weil sie auf Anweisung der Polizei ihr Auto umgeparkt hat.
Alkoholkontrolle Die Frau aus Hohenems wollte abends extra nicht mehr mit dem Auto fahren, weil sie zu viel getrunken hatte und nahm auf dem Beifahrersitz Platz. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ihr Fahrer auf Alkohol getestet und sie wurde von der Polizei aufgefordert, das Auto umzuparken.
Ein anschließender Alkoholtest auch bei ihr ergab 1,2 Promille. Die Frau verlor ihren Führerschein und soll außerdem 1.300 Euro Strafe zahlen. Das will sie jetzt allerdings nicht akzeptieren und hat einen Anwalt eingeschaltet."

Was ist denn da los?! bzw wie hätte sich das entschärfen lassen?
-Ganz nach dem Spruch aus meiner BW-Zeit "melden macht frei"- den Gendarmen gesagt: Sie, bevor ich ihre Anweisung ausführe - ich bin übrigens betrunken!"
-Oder ist nach "Befehl ist Befehl" keine Konsequenz für die Fahrerin die Folge?

mfg

PS: Bregenz ist in Österreich 😉

Beste Antwort im Thema

Jaja... Dienstnummer, Wache, Beschwerde... Blabla...

Die Frau hatte 1,2 Promille in der Murmel. Da handelt man nicht mehr vernünftig und überlegt. Deswegen darf man auch nicht mehr fahren, mit soviel Sprit im Turm...

Und da soll die Frau noch widersprechen, wenn ihr ein oder zwei Polizeibeamte anordnen, den Wagen umzuparken? Das ist schon ziemlich realitätsfern...

Die Polizisten hätten erkennen müssen, dass die Frau fahruntauglich ist. Ein Polizist, der 1,2 Promille nicht erkennt, ist dienstunfähig...

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Ich finde auch die Frau hat die Strafe zu Recht verdient. Auch Polizisten sind nur Menschen. Und wenn er sie dazu auffordert wäre es eigentlich an ihr zu sagen, sie habe auch Alkohol getrunken. Dreist ist die Geschichte natürlich schon, der Polizist hätte vorher eine Kontrolle bei ihr machen müssen.

Nach Alkoholgenuss fragen....glaube, dass der Polizist das bestimmt gemacht hatte.....ist tägliches Brot....die Frau wird verneint haben...dann kam die Anordnung...und dann die Auffälligkeit/Ausfallerscheinung.....aber ich war nicht dabei...😉

Für mich erhebt sich bei diesem Thema immer eine Grundsätzliche Frage.😕
Somit würde das Umparken kein Problem darstellen.
Alles andere (meistens > 0,8‰ ) ist für mich vosätzliche Straßenverkehrsgefährdung und demensprechend zu ahnden.
Der Nächste kommt womöglich auf die Idee alkoholisiertes autofahren könnte wegen Unzurechnungsfähigkeit in diesem Zustand straffreibleiben 😕

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von Lilly75


... mir erging es leider auch so nur das es bei mir Security leute waren , auf einen Festitval wurde mir gesagt das ich mit dem Auto da wo ich stand nicht stehen bleiben kann , weil etwas zu weit auf dem Weg stand , ich sagte zu ihnen das ich nicht mehr in der Lage bin zu fahren und da sagte diese nur das ihnen das scheiß egal ist und wenn das Auto da nicht verschwindet das wir vom Gelände fliegen und uns die Bändchen abgeschnitten werden.
Da würde ich die Polizei rufen & eine Anzeige wegen Nötigung wenn nicht sogar wegen Anstiftung zu einer - etwas grob ausgedrückt - Straftat hinterlassen.

Das Vehalten des Sicherheitsdienstes nennt sich schlicht und einfach HAUSRECHT und kann mit deiner

Empfindung von einer Nötigungshandlung nicht wirklich in Verbindung gebracht werden.

(Auto steht falsch + Sicherheitsdienst ist weisungsberechtigt + fordert umsetzen des Autos + droht bei Nichtbefolgen weitere Schritte an = keine starfbare "wenn du nicht das und das machts passiert das" Handlung i.S.d.G.)

Und die Anstiftung zu was auch immer erkenne ich beim besten Willen auch nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von FirstFord



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Da würde ich die Polizei rufen & eine Anzeige wegen Nötigung wenn nicht sogar wegen Anstiftung zu einer - etwas grob ausgedrückt - Straftat hinterlassen.
Na, warum den gleich solche unangemessenen Geschütze auffahren?

Haben die Lilly75 explizit aufgefordert das Auto selbst im „fahruntüchtigen“ Zustand wegzufahren oder haben die sie lediglich im Rahmen ihres Auftrags und ihrer Aufgaben sinngemäß aufgefordert, dafür zu sorgen, das Auto zu entfernen??
Das Auto war ja immerhin nicht ordnungsgemäß abgestellt und stellte offensichtlich eine wie auch immer geartete Behinderung oder möglicherweise sogar ein Sicherheitsrisiko dar.

Wenn ich beispielsweise mein an einer Stelle geparktes Auto, an der zeitweise ein absolutes Halteverbot herrscht, nicht rechtzeitig wegfahren kann, weil ich gerade im Moment nicht fahrtüchtig bin, so muss ich ja auch mögliche unangenehme Konsequenzen tragen, oder
dafür sorgen, dass es jemand anders für mich tut.😮

Tja darüber hat man zu diesen Zeitpunkt nicht nachgedacht, erster Abend auf dem Festival erster Urlaub im diesen Jahr und das ist gleich am ersten Abend passiert , ja die mich aufgefordert das Fahrzeug weg zufahren , ich habe in diesen momnet auch net geschaltet und leider nicht gesagt das die ihn weg fahren sollen.

Und frage mal sonst einen auf einen Festival ob er noch Fahrtüchig ist, wir hätten auch schieben können ja, das fällt einen auch ein wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

UND NOCH MAL FÜR ICH HABE GESAGT DAS ICH NICHT MEHR FAHREN KANN AUSSAGE DARAUF: DAS IST UNS EGAL DAS AUTO MUSS DA WEG !

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Da würde ich die Polizei rufen & eine Anzeige wegen Nötigung wenn nicht sogar wegen Anstiftung zu einer - etwas grob ausgedrückt - Straftat hinterlassen.
Das Vehalten des Sicherheitsdienstes nennt sich schlicht und einfach HAUSRECHT und kann mit deiner
Empfindung von einer Nötigungshandlung nicht wirklich in Verbindung gebracht werden.
(Auto steht falsch + Sicherheitsdienst ist weisungsberechtigt + fordert umsetzen des Autos + droht bei Nichtbefolgen weitere Schritte an = keine starfbare "wenn du nicht das und das machts passiert das" Handlung i.S.d.G.)

Und die Anstiftung zu was auch immer erkenne ich beim besten Willen auch nicht.

Tja deshalb habe ich ja auch so gehandelt, was falsch war ich hätte die Polizei rufen sollen um diese sache zu klären aber nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und kann nur ábwarten was der Richter entscheidet

Zitat:

Original geschrieben von Lilly75


UND NOCH MAL FÜR ICH HABE GESAGT DAS ICH NICHT MEHR FAHREN KANN AUSSAGE DARAUF: DAS IST UNS EGAL DAS AUTO MUSS DA WEG !

Wenn Du Dein Auto so hinstellst, das es weg muss, muss es weg. Ist einfach so. Wie Du das machst (selber nichts trinken, jemanden nüchternen bitten zu fahren, Abschlepper rufen) ist Dein Problem.

Du wurdest nicht ausdrücklich aufgefordert, selbst zu fahren.

Wenn man 1.55 hat, merkt man das mit Sicherheit. Dann hätte ich irgendeinen seriös wirkenden Passanten angesprochen, ihm 10€ angeboten und mich als Beifahrer kurz daneben gesetzt.
Vorm Festival stehen die Blauen doch grundsätzlich, da muß man kein Pechvogel sein, um kontrolliert zu werden.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Dann hätte ich irgendeinen seriös wirkenden Passanten angesprochen...

So jemanden auf einem Festival zu finden dürfte ein Problem werden. 😉

So selten sind nüchterne Leute auch nicht....

Nichtsdestoweniger. Wenn das Auto im Weg steht, muss es weg. Wie, ist vorerst das Problem desjenigen, der es da hingestellt hat. Feinheiten, die auf den Halter zurückgreifen könnten, sind mir durchaus bewusst. Aber das ist hier nicht das Thema.

Zitat:

Original geschrieben von Lilly75



Tja deshalb habe ich ja auch so gehandelt, was falsch war ich hätte die Polizei rufen sollen um diese sache zu klären aber nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und kann nur ábwarten was der Richter entscheidet

WIESO den nur die Polizei rufen???

Kann heute keiner mehr seine Probleme ohne Polizei lösen?

Du hast dein Auto ungünstig geparkt = Polizei nicht zuständig.
Du solltes das auto wegfahren = Polizei nicht zuständig.
Du hattest getrunken, hättest jemanden mit FS und nüchtern suchen können = Polizei nicht zuständig.

Du bist trotzdem, obwohl andere Möglichkeiten des rechtskonvormen Verhalten bestanden, gefahren = jetzt ist die Polizei für dich und dein Verhalten zuständig.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Du solltes das auto wegfahren = Polizei nicht zuständig.

Falls kein Fahrer verfügbar ist (auch ein völlig fremder nicht), muss notfalls ein selbst beauftragtes Abschleppunternehmen das Fahrzeug umsetzen.

Warum hat man denn nicht gleich dem der das "falsch" abgestellte Fahrzeug (Fahrzeug muß weg sonst....) beanstandet hat den Schlüssel angeboten?

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