Betrug? Rußpartikelfilter in den Papieren eingetragen, aber nicht im Auto verbaut / Steuernachteile?
Guten Abend,
vor ca. 2 Jahren hatte ich einen gebrauchten VW Passat Diesel gekauft.
Grüne Plakette und Rußpartikelfilter.
Der Verkäufer gab mir so HJS Nachrüstpapiere mit, wo auch ein Stempel (siehe Foto) zu sehen war.
ich damit zur Anmeldestelle zum Amt und zugelassen, das Auto hatte auch neuen TÜV, und ich bekam die grüne Umweltplakette.
Jetzt nach 2 Jahren mußte ich wieder zum TÜV, und Prüfer meinte, dass die Angaben im Fahrzeugschein nicht mit dem Fahrzeug übereinstimmen, d.h. der Wagen habe keinen Rußpartikelfilter.
Den Verkäufer von vor 2 Jahren erreiche ich nicht mehr, die Tel. gibt es nicht mehr, und im Fahrzeugbrief steht der Name des vorherigen Halters, der davon angeblich nichts weiß.
Die HJS Papiere wurden aber von einem VW Autohaus abgestempelt, aber die meinen aufgrund Nachfrage, das Auto nicht zu finden.
Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?
Den TÜV kann und darf ich ja wegen Corona 4 Monate überziehen.
Natürlich möchte ich die grüne Umweltplakette nicht verlieren, denn die brauche ich um in die Stadt fahren zu können. Außerdem habe ich ja auch Steuervorteile, die ich auch nicht verlieren möchte.
Beste Antwort im Thema
Ein und Ausbau sind schnell gemacht. Genau wie ein Stempel, den bestelle ich mir bis Dienstag im Internet.
Der erste Schritt sollte sein, zu klären ob der Verkäufer beschissen hat oder sich der Prüfer irrt. Beides ist möglich, aber für das was danach kommt entscheidend.
Vielleicht kann der TE ja auch hier mal ein Bild vom Kat oder Filter einstellen und man kann evtl schon daran was erkennen.
76 Antworten
Und wohin gelangt das "Regenerat" dann?
Sammelt es sich wie in einem geschlossenen Filter als Asche, bis der Eimer halt irgendwann voll ist (dort werden dazu je nach Generation immerhin zwischen 450°C und 750°C benötigt) , oder gehts doch eher "zum Fenster raus"?
Zitat:
@Matsches schrieb am 24. November 2020 um 11:21:44 Uhr:
Hier kann nichts regeneriert oder freigebrannt werden, das Auto weiß ja nicht, daß nun ein Nachrüstfilter im Abgasrohr hängt.
Daher strömt hier das Abgas nicht DURCH ein Medium, sondern nur dran vorbei.
Denn ansonsten wären sie in kürzester Zeit verstopft.
Die Filterwirkung die damals angegeben wurde liegt bei "bis zu 30%".
Damalige Tests haben gezeigt, daß das nagelneu sogar zuteffen kann, nach wenigen Betriebsstunden liegt der Abscheidungsgrad aber meist in der Nähe von 0%.
30% weniger ist besser als 0% weniger. Beim Durchströmen des Partikelfilters wird der Ruß durch einen chemischen Prozess umgewandelt.
Es gab lediglich einen großen Skandal damals und dabei gab es Unstimmigkeiten bei der Dokumentation. Eine generelle Unwirksamkeit konnte man den passiven Partikelfiltern nicht nachweisen.
Wenn 30% "gefiltert" werden ist das besser als nichts.
Wenn der Ausstoß nur zeitlich (und lokal) verzögert wird, bin ich anderer Meinung.
Die "Unstimmiglkeit" bei der Dokumentation bestand darin, daß die entscheidende Prüfbescheinigung zur Erteilung der Betriebserlaubnis für GAT-Nachrüstdieselpartikelfilter (DPF) ganz einfach gefälscht war.
Das Papier bescheinigte eine Wirkung, die diese Filter nicht hatten.
Dies betraf alleine bei GAT >70.000 DPF. Dazu kamen baugleiche, wie oben schon genannt.
Die Filter waren wirkungslos, das KBA entschied jedoch - auch aus Furcht, der hochkochende Skandal könne zur Nachrüstzurückhaltung der Autobesitzer führen - daß bereits verbaute Filter ihre (eigentlich gar nicht erteilte ) Betriebserlaubnis behalten durften.
Du kannst alles nachlesen falls es dich interessiert, ich habe mir dies nicht ausgedacht.
Zitat:
@Matsches schrieb am 24. November 2020 um 13:59:59 Uhr:
Und wohin gelangt das "Regenerat" dann?Sammelt es sich wie in einem geschlossenen Filter als Asche, bis der Eimer halt irgendwann voll ist (dort werden dazu je nach Generation immerhin zwischen 450°C und 750°C benötigt) , oder gehts doch eher "zum Fenster raus"?
Der fängt RUSS, also Kohlenwasserstoff. NOx brennt den "Ruß" zu CO2 und H2O ab. Asche bleibt. Wie in normalen Filtern. Das Grundprinzip ist das selbe, das Filterprinzip eben nicht.
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Zitat:
@GaryK schrieb am 24. November 2020 um 13:14:21 Uhr:
Es gibt die "wundersame Selbstregeneration". Geht bei ausreichend NO2 im Abgas und hohen Abgastemperaturen wie auf der Autobahn durchaus. Am NO2 mangelt es dieser Generation Diesel definitiv nicht.
Eben, ganz sinnlos war das nicht. Auch beim PM5-Filter wird ja kontinuierlich Ruß abgebrannt (wenn das Fahrprofil halbwegs zum Diesel passt).
Gruß Metalhead
Lauter schöne altbekannte Grundsatzbetrachtungen.
Aber ob der TE betrogen wurde ist nach wie vor offen.
Ich vermute mal JA.
Und wie er das gerade zieht, dass er die HU besteht ist m.E. nicht einfach. 😉
Er hat zwei Möglichkeiten:
1. Es bei einem anderen TÜV versuchen.
2. Den Filter austragen lassen.
Ich würde es erst mal mit einem anderen TÜV probieren.
Und dem Prüfer natürlich nix von der ersten, nicht bestandenen, HU erzählen.
Was durch Datenbanken ggf. "nicht ganz einfach ist". Wenn man keinen Filter für Kleingeld bekommen kann - die Papiere müssen wahrscheinlich berichtigt werden. Also quasi "austragen".
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 25. November 2020 um 10:58:19 Uhr:
Ist die Hu nicht im System hinterlegt? Wenn, dann besser eine andere Organisation wählen...
Das sowieso. Mit TÜV meinte ich aber auch nicht den "TÜV" an sich, sondern jede Organisation, die eine HU durchführen darf.
Ich möchte dir zwar nicht zu nahe treten, aber... dann schreib halt nicht TÜV, wenn du nicht TÜV meinst, sondern Hauptuntersuchung (HU), wie das ganz offziell genannt wird. 😉
Zitat:
@4Takt schrieb am 25. November 2020 um 10:37:01 Uhr:
2. Den Filter austragen lassen.
Es gibt keine Anzeichen dafür, dass der Partikelfilter jemals eingetragen wurde. Mit einer Eintragung in den Papieren wäre die falsche Plakette ja gar nicht aufgefallen.
Zitat:
@206driver schrieb am 26. November 2020 um 06:35:21 Uhr:
Zitat:
@4Takt schrieb am 25. November 2020 um 10:37:01 Uhr:
2. Den Filter austragen lassen.
Es gibt keine Anzeichen dafür, dass der Partikelfilter jemals eingetragen wurde. Mit einer Eintragung in den Papieren wäre die falsche Plakette ja gar nicht aufgefallen.
Hä? Klar wurde der (spätestens vom TE selber) bei der Zulassung eingetragen.
Wäre er nicht eingetragen hätte der Prüfer ja auch nix zu bemängeln gehabt.
Gruß Metalhead
Ich muss gestehen, dass ich einen Fahrzeugschein ohne Eintragung im Kopf hatte - aber das war dieser Beitrag.
Daher keine Ahnung, ob der TE tatsächlich eine PM* Eintragung im Fahrzeugschein hat.
Zitat:
@gast356 schrieb am 25. November 2020 um 19:14:15 Uhr:
Ich möchte dir zwar nicht zu nahe treten, aber... dann schreib halt nicht TÜV, wenn du nicht TÜV meinst, sondern Hauptuntersuchung (HU), wie das ganz offiziell genannt wird.
Der TÜV ist eine Organisation und die HU ist eine Dienstleistung.
Also nur von HU schreiben, wäre aber auch falsch, weil damit ja
nicht unbedingt eine andere Prüforganisation gemeint wäre
und darum ging es doch oder nicht?
Im allgemeinen Sprachgebrauch steht aber TÜV generell für alle Prüforganisationen,
genauso, wie Tempo für Papiertaschentücher steht, auch wenn sie nicht von Tempo sind
oder Teroson für Unterbodenschutz steht, obwohl Teroson eine Firma ist und kein Produkt an sich.