Betrug durch falschem KM-Stand

Opel Corsa B

Hallo an alle die damit Erfahrúng gemacht haben

Folgendes Problem hab ich. Meine Cousine hat sich einen Corsa B, BJ 96 geholt. Dieser sollte Laut Kaufvertrag Unfallfrei sein, und 81000 KM gelaufen haben. Nachdem ich mir das Fahzeug etwas genauer angesehen habe, stellte ich fest, das dieser bereits mindestens einen Unfall hatte. Ich fing an nachzuforschen, und ermittelte über den Vorbesitzer einige Interessante Dinge über das Fahrzeug.
1) Hatte bereits zwei Unfälle, den letzten vor 7 Wochen.Schaden 2600 €. Wirtschaftlicher Totalschden, laut Aussage des Vorbesitzers.

Warum????????

2) Fahrzeug hat in Wirklichkeit bereits 165000KM gelaufen. Dieses hab ich jetzt sogar schwarz auf weiß, da der Vorbesitzer mir das Letzte Schadensgutachten zugeschickt hat, wo natürlich der KM_Stand drin steht. Staatlich geprüfter Gutachter.

Alles klar. Ich zum Händler und auf Rücknahme des Auto`s bestanden. Der jedoch nur gesagt, er wüßte nichts von diesem KM Stand, und ich sollte verschwinden. Kahm fast zur Schlägerei!!!!!!!!! Ich den Vorbesitzer nochmals angerufen, und gefragt, wie damals alles ablief. Er sagte mir das er nach dem Unfall, das Fahrzeug Begutachten ließ, dieses dann direkt bei einem Händler stehen ließ, und sich ein neues Fahrzeug gekauft hat. Er würde sogar als Zeuge aussagen, wenn dies bezüglich des KM-Standes nötig wäre.

Meine Fragen:
1) Wie weiter vorgehen?
2) Wie lange kann sich der ganze "Kram" rausziehen?
3) Darf das Auto im moment weiter genutzt werden?
4) Bringt es was, das Gewerbeaufsichtsamt zu benachrichtigen?

Schreibt doch mal einfach alles was ihr in einem solchem Fall erlebt und gemacht habt!

mfg Madbiker

25 Antworten

Es ist immer der letzte Verkäufer der Dumme.
Derjenige von dem du das Auto gekauft hast, muß es zurücknehmen, egal ob er von dem Unfall wußte oder nicht.
Wenn er es nicht wußte, muß er sich wiederum an den Vorbesitzer wenden u.s.w. das ist dann aber nicht mehr dein Problem. Wenn man ,erst recht als Händler, etwas mit einer zugesicherten Eigenschaft verkauft, sollte man sehr genau Arbeiten. Das neue Gewährleistungsrecht hat wenigstens einen Teil vom Risiko für den Kunden genommen. Es versuchen aber trotzdem noch einige auf das Unwissen der Käufer zu spekulieren.

Hallo,

das Gewährleistungsrecht hat mit dieser Sache hier überhaupt nichts zu tun, da es sich ja hier nicht um einen Defekt oder Mangel sondern um "vorsätzlich arglistige Täuschung" handelt. Wie bereits oben erwähnt ist für dich Anlaufstelle Nr. 1 der Händler bei dem du das Fahrzeug gekauft hast. Wäre es ein richtiger Händler, hätte er dir auch zugehört und sich natürlich auch für die Vorgeschichte interessiert. Da das ja wohl nicht der Fall war, kann man schwer davon ausgehen, daß er sehr wohl über den Km-Stand und die Unfälle Bescheid wußte. Ich würde da ohne Umwege direkt zum Anwalt marschieren. Mit dem Vorbesitzer als Zeuge und dem Gutachten hast du bereits gewonnen. Aufgrund des Schadens (war ja nicht nur ein Parkrempler) hast du ein Recht auf Wandlung des Kaufvertrages. Die Zeit spielt hierbei keine Rolle. Auch wenn du den Unfall erst nach 2 Jahren herausbekommen hättest, würde alles genauso ablaufen. Ich spreche hier aus Erfahrung, da wir einen ähnlichen Fall in der Familie hatten. Der Kauf wurde nach 2 Jahren und 40tkm Fahrleistung gewandelt.
Für diesen Zeitraum wird dir natürlich ein Nutzungsgeld angerechnet, das jedoch so gering sein wird, daß es nicht im geringsten zum Verhältnis des Schadens steht.

Auf gutem Wege wird man bei dem Händler nicht viel erreichen und mE sollte man das auch nicht, denn solche Händler müssen weg von der Bildfläche. Der nimmt sonst das Auto so wie es ist und verkauft es an den nächsten weiter...

Mfg Jürgen

Wenn man an seinem eigenem Auto die Kilometerzahl runterdrehen lässt ist das alles erlaubt, wenn man aber dieses Auto weiterverkauft muß man es dem Käufer sagen, wenn nicht und es der Käufer mitbekommt kann der Verkäufer nur noch die Arschkarte ziehen. Ich würde ihn anzeigen wegen Betrugs da kannst de richtig Geld wieder bekommen. Du kannst ihm auch drohen. Er hat keine Chance wenn du es Schwarz auf weiss hast. Mach ihn fertig.!!
Wer so was macht hat nichts anderes verdient. Viel Erfolg!

Halt uns auf dem laufenden 😉

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Hi an alle Wissbegierigen,

nach einer weiteren heftigen Auseinandersetzung mit dem Besitzer des Ladens, hatte ich ihm eine Frist gesetzt bis Fr.29.08. das KFZ zurück zu nehmen. Ansonsten käme die rechtliche Keule, egal wie lange das auch dauern würde!
Er hat sich heute gemeldet. Montag bekomm ich es schriftlich und terminiert, das er das Auto am 25.09 zurück nimmt. Warum erst dann: Angeblich Finazielle Gründe! Na ja egal, geschieht ihm ganz recht!

Bin schon mal auf Montag gespannt! Werde natürlich wieder mal mit meinem "Infantrie-Komando" dort einlaufen.Kleiner Scherz. Aber ernsthaft, alleine ist sowas anscheinend nicht mehr möglich sich in einer solchen Angelegenheit alleine auf einem Verkaufsplatz eines Autohandels zu bewegen!

Habe bereits auch nochmal die rechtliche Schiene gescheckt. Ergebnis: Keine Chance für den Händler, bei diesen Beweisen! Gerichtsbarkeit dauert, wenn es sehr schnell geht, nur noch 3-4 Monate!

Werde mich Montag wieder Melden, bezüglich was abging......

mfg Madbiker

Hi,

bei solchen Angelegenheiten ist es auch besser immer einen Zeugen dabei zu haben, der einem diverse mündliche Versprechungen oder Bestätigungen später vor Gericht (falls es dazu kommen sollte) alles bestätigen kann.
Trotzdem weiterhin viel Glück...

Gruß Jürgen

Wie gross ist den der Händler ???
Ist es nur ein Gebrauchtwagenhändler ???

Bei uns in Berlin gibt es auch mehrere schwarze
Schaafe.... man erkennt es nur daran,
das sich der name alle 1-2 Jahre ändert aber immer
noch die gleichen Leute auf dem Platz sind...

An deiner Stelle würde ich zur örtlichen Presse,
Radio oder TV-Sendern gehen
und denen das mal schildern, wenn das über
die Zeitung läuft kann er nähmlich einpacken 😉

bevor du dir das selber antust und zum radio / tv rennst - der konsumentenschutz wäre dafür doch prädestiniert (richtig geschrieben ?!?!) - oder wie sieht das der rest ?

wegen der gewährleistung / rückgaberecht: der händler muß dem kunden das fahrzeug zurücknehmen - er hat wiederrum ein rückgaberecht an einen evtl. anderen händler (dieses darf er dem kunden allerdings nicht abtreten - was immer wieder gerne versucht wird)

wegen weiterbenützung und so: ich würde das fahrzeug nicht mehr benutzen -> 1. wer weiß was noch so alles hin ist dran 2. kann eine benützung vor gericht als ein akzeptieren des zustandes gegen dich (deine cousine) ausgelegt werden - falls der händler mit nem gerissenen anwalt auftaucht.

ich nehme mal nicht an das es irgendein vertragshändler war der den wagen verkauft hat -> meine erfahrung hat gezeigt das man auf diese kleinen händler (ohne irgendeinen vertrag mit nem hersteller / importeur) nicht wirklich viel halten kann, die pfuschen was geht und geben auf einen golf der keinen tropfen öl mehr im motor hat (wurde zum händler geschleppt) ohne nachzusehen ein pickerl (hier in österreich gibts sowas wie tüv und dekra ned - da kann jede wald- und wiesenwerkstatt dir ein pickerl bzw. plakette geben)

und mit etwas verhandlungsgeschick kann man auch beim vertragshändler ein schnäppchen machen.

cherio
richie

Neue Nachrichten!!!

Wie schon erwähnt, sollte heute das Schriftliche geklärt werden! Was kam heraus fragt ihr euch?? Ich bin vorher zur Verbraucherzentrale geeiert, zwecks Rechtsgespräch (kostet 6 €) Das meiste wußte ich ja schon, worum es mir ging waren die Rechnungssätze die man für Fahrtwege,Telefonate und sonstige Aufwendungen nehmen soll!
Die waren echt super dort, und lachten sich schlaap,nachdem sie sahen, was ich alles schon in der Hand hatte!

Nun denn, ich einen schrieb aufgesetzt, wo alles aufgeführt, und Mittags wieder zum "Platz des Schreckens" gefahren! Übrigens wie immer mit Zeuge! Wieder erst am Anfang Streß gehabt, doch mit den entsprechenden Argumenten ging dem Chef ziehmlich schnell die Luft aus! Ergebnis: Schriftliche Zusicherrung, das KFZ bis spätestens 18.09.03. zurück zu nehmen, aus den bekannten Gründen. Mit Erstattung der Aufwände.Anmeldung,Abmeldung,Schilder,etc....

Antworten auf einige Fragen von euch und Anregungen:
1)Thema Presse,Zeitung usw... Hallo ich will erst mal die Kohle, danach sehn wir weiter.....
2) War ein Gebrauchtwagen Händler......alle Marken
3) Hat seinen Namen schon recht Lange, daher nicht so wie in Berlin......

Madbiker:

Zitat:

Ergebnis: Schriftliche Zusicherrung, das KFZ bis spätestens 18.09.03. zurück zu nehmen, aus den bekannten Gründen.

Ich hatte mal was ganz Ähnliches durch. Allerdings hat der Händler dann nach einigem Hin und Her (ohne Handgreiflichkeiten) sehr schnell eingelenkt. Es stellte sich heraus, dass hinter ihm der eigentliche Verkäufer stand. Beide hatten mir dann ihre Tausender (damals noch DM) in die geöffneten Handflächen gelegt. Hatte damals aber auch nicht mehr verlangt - war ja schon über 1Tkm gefahren.

Lange Rede, kurzer Sinn: Warum er dich auf so lange Zeit vertröstet, ist mir völlig schleierhaft! Nicht dass er seine Bude vorher noch pleite melden will oder noch einen anderen Trick auf Lager hat!

Und, von wegen kein Geld oder so - Gebrauchtwagenhändler haben immer genug Cash! Anders läuft das in diesem Breich nicht!

Es sieht nicht wirklich gut aus!

Grüsse
Wiener Wallie

Hällöle,
letzter Beitrag wohl zu diesem Thema von mir. Gestern gab der werte Händler nach, und nahm die Karre zurück. Kohle gabs natürlich auch, mit Umlagen!

Kleine Tip am Rande, wenn ihr euch eine neue Karre zulegt, fragt mal einfach im vorfeld nach einer Kopie des Briefes. Kriegt der Typ nen Anfall und stellt die typische Frage:Wofür das denn, kein Vertrauen oder was? laßt die Finger von dem Teil!!!!!!!!

Gruß Madbiker

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