Betrug beim Gebrauchtwagenkauf? eine Mama sucht schnell Hilfe...
Hallo zusammen, ich bin neu hier und suche dringend Rat.
Ich habe mir letzte Woche einen Gebrauchten Suzuki Swift gekauf...
Laut Inserat der Werkstatt: Baujahr 2010
92122km
Von 1500€ auf 1300€ gehandelt
Tüv und AU neu, am Abholtag
Inspektion neu
Also bin ich hin und habe den Wagen angezahlt. Da mir das mit dem Alter komisch vorkam, fragte ich mehrfach nach, ob 2010 stimmt. Es wurde jedes Mal bejat.
Also habe ich den angezahlt.
Es hieß, der Wagen sei technisch einwandfrei.
Abends fand ich unter dem BJ ein anderes Model im Netzt, also fragte ich nach und es hieß wieder, ja 2010.
Am nächsten Mittag holte ich den Wagen und fragte erneut, Ja: 2010. Als ich mir den Schein zeigen ließ: 10.2000!!!!!! Nachfrage: das sei Händlersprache!!
Ich war so geschockt, dass ich kaum denken konnte. Als ich nach dem Schein für die Inspektion fragte: Ist im Motroraum? Wie jetzt? Ja beim Öl- Inspektion hieß also Öl gemacht, aha....
Ich wollte wissen, was jetzt sei, dass ich den Wagen eigentl. unter anderen Daten gekauft habe, also bekam ich: Wenn etwas ist, komm her, wegen so einem Auto will ich ja meinen Ruf nicht ruinieren.
Also zahlte ich, weil ich völlig durcheinander war. Er machte mir noch den halben Tank aus Kulanz voll.
Beim Holen: shit, der ist mega laut. zurück gefahren, Auspuff geschweißt.
Weiter gefahren, 2 Tage später (Samstag) hin, wurde mit einer Paste bearbeitet. Ich sah Öl am Motor lecken. Das käme vom Drehzahl einstellen, da dieses wegen dem Tüv verstellt und wieder zurück gesetzt wurde. abgeputzt und fester geszogene Schrauben.
Ab nach Hause... Immer noch laut. Heute sollte ich hin, wenn der Chef da ist. Bekam eine Mail, kommt heute nicht, morgen. Ab Mittwoch ist der übrigens im Urlaub.
Also ist ein Bekannter mit mir los zur Probefahrt. Er glaubt, es liegt nichtm Auspuff oder Motor, sondern eher Achse oder etwas anderes hinten links, da der Wagen leiser wird, wenn man links lecnkt. Und die remsen sind wohl auch nicht, wie behauptet, vor kurzem neu gemacht worden.
Jetzt meine Frage: Habe ich eine Chance auf Rückgabe wegen arglistiger Täuschung? 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen?
Ich bin total fertig, ich bin auf den Wagen angewiesen, da ich allein erziehende Mama einens kleinen Jungen bin und dem Typen keinen cm mehr traue... LG Nadine
Beste Antwort im Thema
Also Update...
Nachdem die Prüfstelle gestern diverse Mängel festgestellt hat, die einen Tüv nicht hätten durchgehen lassen, hat die Dame mit Ihrem Chef gesprochen und der wiederum mit dem Herren, der für mein Fzg. zuständig war. Ich habe auch mit dem Chef gesprochen. Alles sehr nett und hilfsbereit.
Heute morgen zum Händler, der wollte nachbessern, was aber ja zumindest bei einem Teil schon 2 mal versucht wurde. War nur das falsche. Ich habe ihn daran erinnert, dass Er mir ja sagte, der Wagen war immer bei Ihm in Reparatur und nur Verschleis. Dann wäre aber sicher aufgefallen, dass das Radlager defekt ist.
Wir vereinbarten, nachdem Er mit dem Plakettengeber Geredet hat, einen späteren Termin. Als ich ankam lief alles friedlich ab. Es wurde zugegeben, dass Er einige Punkte übersehen hat. Daumen hoch....
Und der Händler nimmt den Wagen morgen zurück. Ich habe Ihm angeboten, als wir morgens da waren, dass ich ihm 100€ erlasse, da jetzt ja eine Hand mehr im Papier steht und ich rund 100km gefahren bin... mit An/Abmelden habe ich so ein Lehrgeld von 150€ etwa bezahlt, aber ich kann wieder schlafen und mir ist nicht Dauerübel...
Ich bin froh, dass es dnn morgen zuende ist mit dem Stress, aber mir graut ehrlich gesagt davor wieder einen Wagen zu suchen. Bei uns in der Ecke sind soviele Expoteure, dass ein halbwegs vernünftiger Gebrauchter bis 2000€ ein 6er im Lotto ist. Es gibt zu wenige und die werden leider oft unter Vortäuschung falscher Tatsachen verkauft. Ich habe Glück im Unglück.
Vielen lieben Dank an Euch, einige Tipps waren sehr hilfreich. Und an die, die sagen: warum hast du keinen mitgenommen, der Ahnung hat? Ich habe leider keinen Schrauber im Bekanntenkreis. Und da ich schnell wieder mobil sein mußte (und auch muß) war ich dankbar überhaupt jmd. dabei zu haben. Ich habe jetzt noch mehr Punkte, die ich überprüfen werde beim nächsten Kauf und einen Kaufvertrag nehem ich auch selber mit... LG
66 Antworten
Auf die vermeintlich gerade gemachte Inspektion würde ich dann auch nicht mehr allzuviel geben...! (Farbe Motoröl?)
Und was sagt denn der DOT-Index (4-stelliges Herstellungsdatum) der Reifen...?
-🙂
Was steht genau auf den Quittungen? Da gibt es bestimmt einen Hebel den sauberen Herren in die Ecke zu drücken.
Also man hätte ja einfach mal vor dem Kauf bei mobile.de & Co nen Swift oder beliebig anderen Kleinwagen suchen können. Da wäre einem dann schon sehr schnell klar geworden, dass BJ 2010 und 90tkm Laufleistung für 1300 Euro nie und nimmer hinkommen können bzw. das da was oberfaul ist.
Das kann jeder, auch wenn man wirklich Null Ahnung von Autos hat. Das wären 10 Minuten "Arbeit" gewesen.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 5. März 2018 um 18:04:36 Uhr:
Zitat:
@Olle6777 schrieb am 5. März 2018 um 16:16:12 Uhr:
so ist der Plan... ich hoffe, der spielt mit... ich habe keine Ahnung, daher mit Mann dabei, hilft nix. Ich bin ein Pechvogel
...da war dann wohl der falsche MANN dabei 😮 😁
najagut - mag zwar hier nicht üblich sein, aber nicht jeder Mann hat auch zwingend Ahnung von Autos 😉
Bei Käufen ohne Vertrag ist ein Zeuge wichtig! Wobei man niemals ein Auto ohne Kaufvertrag kauft. Und den muss man sich noch genauestens durchlesen und alles vergleichen, um nicht verschaukelt zu werden, besonders bei so alten Möhren zum Flohmarktpreis
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Zitat:
@BlauerFlitzer81 schrieb am 5. März 2018 um 19:26:57 Uhr:
Also man hätte ja einfach mal vor dem Kauf bei mobile.de & Co nen Swift oder beliebig anderen Kleinwagen suchen können. Da wäre einem dann schon sehr schnell klar geworden, dass BJ 2010 und 90tkm Laufleistung für 1300 Euro nie und nimmer hinkommen können bzw. das da was oberfaul ist.
Das kann jeder, auch wenn man wirklich Null Ahnung von Autos hat. Das wären 10 Minuten "Arbeit" gewesen.
Inwiefern hilft das?
Naja, vor Schreck + Schock wissentlich einen Bj. 2000, statt Bj. 2010 zu kaufen ist aber auch schon „sportlich“...!
-🙂
Zitat:
@martinb71 schrieb am 5. März 2018 um 18:33:45 Uhr:
Was steht genau auf den Quittungen? Da gibt es bestimmt einen Hebel den sauberen Herren in die Ecke zu drücken.
Dann sollte auf den Quittungen ein leserlicher Firmen-Stempel drauf sein. Ist dem so, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gewerbe an Privat = Gewährleistung. Da spielt es wohl keine Rolle,ob Vertrag schriftlich, mündlich oder gar nicht.
Ich denke auch, dass die Quittung und die ganze Art des "gewerblichen Verkaufes" (ist ja ein Händler) unrechtmäßig ist.
Ich sehe das auch als ein Hebel.
Muß bei Lesen dieses Threads irgendwie an folgendes Video denken 😉
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. März 2018 um 16:12:36 Uhr:
Aber echt, da serviert man ihm die Fakten und just 1s später stellt er nochmal die gleiche dumme Frage.
Nicht mal mehr das Kurzzeitgedächtnis funktioniert. 😁
Da siehste mal! Na, in das Alter kommste auch noch.
zwecks baujahr:
dass es für gut 1000€ keinen 2010er swift mit unter 100tkm gibt sollte klar sein.
dir war bei übergabe das fahrzeugs das alter bekannt - sprich ihr habt den kauf abgeschlossen - da dürfte nichts mehr zu machen sein.
du hättest als du es erfahren hast deine anzahlung zurückverlangen sollen (irrtum, irreführung). ich geh davon aus, dass das auch geglückt wäre.
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Da es hier immer wieder zu Problemen bzgl. der Sachmängelhaftung und Beweislastumkehr kommt, hat der BGH sich mit Urteil des VIII. Zivilsenats vom 12.10.2016 - VIII ZR 103/15 - zu der Thematik geäußert:
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beim kauf vom händler hast du 24 monate gewährleistung.
kann er auf 12 monate verkürzen (zulässig bei "gebraucht"😉
->hab ihr als keine 12 monate schriftlich oder mündlich vereinbart hast du 24 monate
nach 6 monaten gilt eine beweislastumkehr.
ab da mußt du nachweisen, dass ein etwaiger mangel schon bei kauf vorhanden war.
innerhalb der 6 monate reicht es den mangel zu erkennen und entsprechend nachbesserung einzufordern.
klar verschleißteile fallen ein stück weit raus. fährst du einen reifen dellig oder eine bremsscheibe runter ist das verschleißt. bei einem loch im auspuff weiß ich nicht - da sollte man davon ausgehen dass er schon vorher stark korrodiert war.
hier mal ein gewährleistungsurteil aus 2016:
Folge dieser geänderten Auslegung des § 476 BGB* ist eine im größeren Maß als bisher angenommene Verschiebung der Beweislast vom Käufer auf den Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf. Der Verkäufer hat den Nachweis zu erbringen, dass die aufgrund eines binnen sechs Monaten nach Gefahrübergang eingetretenen mangelhaften Zustands eingreifende gesetzliche Vermutung, bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs habe - zumindest ein in der Entstehung begriffener - Sachmangel vorgelegen, nicht zutrifft. Er hat also darzulegen und nachzuweisen, dass ein Sachmangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs noch nicht vorhanden war, weil sie ihren Ursprung in einem Handeln oder Unterlassen nach diesem Zeitpunkt hat und ihm damit nicht zuzurechnen ist. Gelingt ihm diese Beweisführung - also der volle Beweis des Gegenteils der vermuteten Tatsachen - nicht hinreichend, greift zu Gunsten des Käufers die Vermutung des § 476 BGB* auch dann ein, wenn die Ursache für den mangelhaften Zustand oder der Zeitpunkt ihres Auftretens offengeblieben ist, also letztlich ungeklärt geblieben ist, ob überhaupt ein vom Verkäufer zu verantwortender Sachmangel vorlag. Daneben verbleibt dem Verkäufer die Möglichkeit, sich darauf zu berufen und nachzuweisen, dass das Eingreifen der Beweislastumkehr des § 476 BGB* ausnahmsweise bereits deswegen ausgeschlossen sei, weil die Vermutung, dass bereits bei Gefahrübergang im Ansatz ein Mangel vorlag, mit der Art der Sache oder eines derartigen Mangels unvereinbar sei (§ 476 BGB am Ende*). Auch kann der Käufer im Einzelfall gehalten sein, Vortrag zu seinem Umgang mit der Sache nach Gefahrübergang zu halten.
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was du jetzt machst:
lass die mängel feststellen und schriftlich festhalten. muss kein teures gutachten sein. ein tüvbericht reicht da auch aus.
damit zum händler und
->entweder nachbesserung verlangen (und auch gleich darauf hinweisen dass du 24 monate gewährleistung hast und nicht nur 12....es sei denn ihr hab was anderes vereinbart)
->oder versuchen ihn zur rücknahme zu überreden (24 monate können da ein freundlicher hinweis sein...)
--->wenn du karre in der substanz in ordnung ist, das fahrzeug an sich bisher unverbastelt, du für wenig geld ein kleins auto suchst ist das kein verkehrtes fahrzeug. klar gibt mitunter deutlich moderneres für das gleiche geld aber wenn da was kaputtgeht ist es mitunter sogar teurer.
die mängel sollten für 'ne werkstatt auch leicht nachzubessern sein.
->wischerblätter sind ein 10€ artikel (kannst du notfalls auch selbst kaufen)
->radlager als teil kostet in der regel auch nicht viel 30-80€ (mit einbau 150-400€ je nach konstruktion, ist eben der werkstattlohn der ggf reinhaut. sind für so eine händler/werkstatt halt ein paar arbeitsstunden...)
->ölverlust das gleiche. ist irgend eine dichtung, simmeringe wie auch immer (spirch ein 1-15€ artikel., werkstattleistung zwischen 10 und 500€ je nachdem wie gut da halt drankommen ist)
->gurt kriegt ne werkstatt auch in den griff. da gibts mitunter ein paar handgriffe dann läuft der wieder. ansonsten kostet ein lageunabhängiger dreipunktgurt auch keine 50€ und paßt ist fast jedes fahrzeug. der hat ja hinten keinen gurtstraffer oder irgendwas würde ich denken. ansonsten weiß ne werkstatt auch wenn sie anruft für ein gebrauchtteil
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wenn sich die werkstatt zwecks nachbessern querstellt:
- entweder ab zum anwalt brief aufsetzen lassen
- oder das ganze als lehrgeld abtun. mußt halt 300-1000€ reinstecken damit die genannten mängel weg sind. wenns die einzigen an dem fahrzeug sind hast vielleicht ein fahrzeug was dann erstmal fährt. klar kommt bei so einem alten auto ab und an mal was aber wenn das auto insgesamt noch gut in schuss ist kann man da auch geld reinstecken.
klar sollte dir sein:
der 2000er swift ist ne uralte konstruktion. dieser swift wurde von 1989 - 2003 gebaut. sprich sicherheitstechnisch eine entwicklung aus den 80ern (mag sein dass mal ein paar kleinigkeiten nachgebessert wurden aber von einem sicherem modernem auto ist der weit entfernt).
aber zum positiven:
als er damals rauskam war er ein sehr modernes, leichtes, sparsames, aerodymaisch günstiger und für einen kleinwagen sehr geräumiges auto. bis auf das 'modern' gelten die anderen faktoren so eigentlich auch noch heute. schön viel fensterfläche hat er auch was auch ganz angenehm ist verglichen mit den heutigen schießscharten.
->um deine kleine zur kita zu fahren oder zum supermarkt völlig ausreichend
->für regelmäßige autobahn oder gar landstraßenfahrten würd ich mir ggf die sicherheitsfrage stellen. wenn das aber auch nur ab und an ist muss man damit leben (oder halt ein anderes auto kaufen. moderner, ggf größer. ist dann aber oft auch teurer wenn mal was kaputtgeht)
aufgrund der langen bauzeit sollte auch die teilesituation kein problem sein
->ich denke vieles wirds bei suzuki noch geben
->ansonsten ebay/kleinanzeigen schauen wer einen schlachtet oder wenn der platz vorhanden ist sich ein schlachtauto hinstellen (möglichst ähnliches baujahr selbiger motor).
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viel erfolg. ist kein beinbruch und passiert vielen.
für die zukunft:
->nimm jemand mit der sich mit autos auskennt. egal ob das auto nun 3 oder 30 jahre alt ist. und wenn das auto älter 10 jahre ist macht es sogar sinn jemand zu haben der sich speziell mit der jeweiligen baureiehe auskennt.
Zitat:
@Olle6777 schrieb am 5. März 2018 um 16:16:12 Uhr:
... Ich bin ein Pechvogel
Nein bist du nicht, ist aber weit verbreitet, sich als Opfer zu sehen, obwohl man selbst einen (oder viele) Fehler gemacht hat.
Du hast nicht viel Geld, von Autos keine Ahnung? Dann kaufe doch nicht ohne Probefahrt eine Schrottkiste, ohne vorher die Papiere anzusehen und dann noch ohne Kaufvertrag.
Hier wird dir gerne geholfen, auch mein Rat ist keinesfalls eine Unverschämtheit, daher:
Mache keine dummen Dinge und denke vorher nach, hol dir Hilfe, dann wirst auch du etwas Glück haben und nicht vom Pech verfolgt sein.
Wird schon werden. 🙂
Zitat:
newt3
klar verschleißteile fallen ein stück weit raus. fährst du einen reifen dellig oder eine bremsscheibe runter ist das verschleißt. bei einem loch im auspuff weiß ich nicht - da sollte man davon ausgehen dass er schon vorher stark korrodiert war.
Der übliche Irrtum mit den Verschleißteilen - von der Gewährleistung sind nicht Verschleißteile ausgenommen, sondern "natürlicher Verschleiß", der an ALLEN Baugruppen eines Fahrzeugs früher oder später auftritt.
Ich empfehle, einmal die "ADAC-Liste Mangel Verschleiss" als PDF zu ergoogeln. Da werden vielen die Augen aufgehen, was je nach Alter als "Verschleiß" (auch bei viel, viel jüngeren Fahrzeugen als hier) gewertet werden kann. Vom Motor-Anbauteil bis zum Getriebe. Je nach Alter, km, teils auch Kaufpreis und Vorbesitzern..
Und mit der Beweislastumkehr entfällt nur der zeitliche Nachweis des Auftretens - es wird quasi so getan, als sei der Fehler bei Übergabe vorhanden gewesen.
Deshalb ist die Gewährleistung eben keine "am Auto-darf-nix-dransein-in-den-ersten-6-Monaten"-Garantie, wie einige immer noch denken.
ja, gibt leider immer noch welche, die glauben, in den ersten zwei Jahren wird "auf Garantie" alles am alten Auto kostenlos getauscht, was so kaputt geht...