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Betrug beim Gebrauchtwagenkauf? eine Mama sucht schnell Hilfe...

Themenstarteram 5. März 2018 um 11:23

Hallo zusammen, ich bin neu hier und suche dringend Rat.

Ich habe mir letzte Woche einen Gebrauchten Suzuki Swift gekauf...

Laut Inserat der Werkstatt: Baujahr 2010

92122km

Von 1500€ auf 1300€ gehandelt

Tüv und AU neu, am Abholtag

Inspektion neu

Also bin ich hin und habe den Wagen angezahlt. Da mir das mit dem Alter komisch vorkam, fragte ich mehrfach nach, ob 2010 stimmt. Es wurde jedes Mal bejat.

Also habe ich den angezahlt.

Es hieß, der Wagen sei technisch einwandfrei.

Abends fand ich unter dem BJ ein anderes Model im Netzt, also fragte ich nach und es hieß wieder, ja 2010.

Am nächsten Mittag holte ich den Wagen und fragte erneut, Ja: 2010. Als ich mir den Schein zeigen ließ: 10.2000!!!!!! Nachfrage: das sei Händlersprache!!

Ich war so geschockt, dass ich kaum denken konnte. Als ich nach dem Schein für die Inspektion fragte: Ist im Motroraum? Wie jetzt? Ja beim Öl- Inspektion hieß also Öl gemacht, aha....

Ich wollte wissen, was jetzt sei, dass ich den Wagen eigentl. unter anderen Daten gekauft habe, also bekam ich: Wenn etwas ist, komm her, wegen so einem Auto will ich ja meinen Ruf nicht ruinieren.

Also zahlte ich, weil ich völlig durcheinander war. Er machte mir noch den halben Tank aus Kulanz voll.

Beim Holen: shit, der ist mega laut. zurück gefahren, Auspuff geschweißt.

Weiter gefahren, 2 Tage später (Samstag) hin, wurde mit einer Paste bearbeitet. Ich sah Öl am Motor lecken. Das käme vom Drehzahl einstellen, da dieses wegen dem Tüv verstellt und wieder zurück gesetzt wurde. abgeputzt und fester geszogene Schrauben.

Ab nach Hause... Immer noch laut. Heute sollte ich hin, wenn der Chef da ist. Bekam eine Mail, kommt heute nicht, morgen. Ab Mittwoch ist der übrigens im Urlaub.

Also ist ein Bekannter mit mir los zur Probefahrt. Er glaubt, es liegt nichtm Auspuff oder Motor, sondern eher Achse oder etwas anderes hinten links, da der Wagen leiser wird, wenn man links lecnkt. Und die remsen sind wohl auch nicht, wie behauptet, vor kurzem neu gemacht worden.

Jetzt meine Frage: Habe ich eine Chance auf Rückgabe wegen arglistiger Täuschung? 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen?

Ich bin total fertig, ich bin auf den Wagen angewiesen, da ich allein erziehende Mama einens kleinen Jungen bin und dem Typen keinen cm mehr traue... LG Nadine

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. März 2018 um 16:05

Also Update...

Nachdem die Prüfstelle gestern diverse Mängel festgestellt hat, die einen Tüv nicht hätten durchgehen lassen, hat die Dame mit Ihrem Chef gesprochen und der wiederum mit dem Herren, der für mein Fzg. zuständig war. Ich habe auch mit dem Chef gesprochen. Alles sehr nett und hilfsbereit.

Heute morgen zum Händler, der wollte nachbessern, was aber ja zumindest bei einem Teil schon 2 mal versucht wurde. War nur das falsche. Ich habe ihn daran erinnert, dass Er mir ja sagte, der Wagen war immer bei Ihm in Reparatur und nur Verschleis. Dann wäre aber sicher aufgefallen, dass das Radlager defekt ist.

Wir vereinbarten, nachdem Er mit dem Plakettengeber Geredet hat, einen späteren Termin. Als ich ankam lief alles friedlich ab. Es wurde zugegeben, dass Er einige Punkte übersehen hat. Daumen hoch....

Und der Händler nimmt den Wagen morgen zurück. Ich habe Ihm angeboten, als wir morgens da waren, dass ich ihm 100€ erlasse, da jetzt ja eine Hand mehr im Papier steht und ich rund 100km gefahren bin... mit An/Abmelden habe ich so ein Lehrgeld von 150€ etwa bezahlt, aber ich kann wieder schlafen und mir ist nicht Dauerübel...

Ich bin froh, dass es dnn morgen zuende ist mit dem Stress, aber mir graut ehrlich gesagt davor wieder einen Wagen zu suchen. Bei uns in der Ecke sind soviele Expoteure, dass ein halbwegs vernünftiger Gebrauchter bis 2000€ ein 6er im Lotto ist. Es gibt zu wenige und die werden leider oft unter Vortäuschung falscher Tatsachen verkauft. Ich habe Glück im Unglück.

Vielen lieben Dank an Euch, einige Tipps waren sehr hilfreich. Und an die, die sagen: warum hast du keinen mitgenommen, der Ahnung hat? Ich habe leider keinen Schrauber im Bekanntenkreis. Und da ich schnell wieder mobil sein mußte (und auch muß) war ich dankbar überhaupt jmd. dabei zu haben. Ich habe jetzt noch mehr Punkte, die ich überprüfen werde beim nächsten Kauf und einen Kaufvertrag nehem ich auch selber mit... LG

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10.2010 ist doch 2010... oder übersehe ich etwas?

Themenstarteram 5. März 2018 um 11:31

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 5. März 2018 um 12:28:26 Uhr:

10.2010 ist doch 2010... oder übersehe ich etwas?

Mein Fehler, 10.2000 natürlich. Sorry, ich bin echt fertig deswegen :-(

Auch wenn man niemals n 2010er Swift mit der Laufleistung für 1300 bekommt ist das ganze Gelaber vom Händler schon bissl...

Was steht im Kaufvertag?

Hast du die Beschreibung vom Fahrzeug abfotografiert? Waren noch Zeugen dabei? Blöd dass du ihn trotzdem dann bezahlt hast und mitgenommen hast.

Das Geräusch wird dann evtl das Radlager hinten links sein.

Für das Geld mit 2 Jahren TÜV ist schon ne Ansage. Lass die das rep. und fahr das Ding.

Alles was in der Verkaufsannonce steht ist weitgehend nicht verbindlich und von untergeordneter Bedeutung!

Erst was im Kaufvertrag niedergeschrieben wird, ist justiziabel belastbar!

Für eine Wandlung sehe ich da wenig Möglichkeiten...!

Ist der KM-Stand mit Dokumenten (Serviceheft / TÜV-Gutachten e.c.t) nachprüfbar...?

Nach der Fahrzeugbeschreibung war der TÜV wohl eher eine Gefälligkeit...?!?

-:)

Ich denke da wurde die TE sauber vom Händler verschaukelt und im Kaufvertrag stehen sicher die richtigen Daten. D.h. es gibt kaum eine Chance auf Wandlung.

Bei einem Auto aus 2000 wird der Händler sicherlich auch noch einen Trick angewendet haben keine Gewährleistung geben zu müssen - Stichwort "Verkauft im Kundenauftrag"

Welche Organisation hat denn den TÜV erteilt? Ich tippe auf KÜS.

Das alles wird uns die TE sicherlich noch verraten und dann kann man ihr ggf. Tipps geben.

Die einzige Möglichkeit einer Rückgabe wäre die Feststellung eines korrigierten Tachostands...!

Durchschnittlich 5100Km Laufleistung pro Jahr hört sich verdächtig wenig an...!

Vielleicht kontaktiert die Themenerstellerin diesbezüglich mal die Vorbesitzer im KFZ-Brief...!

-:)

die Kernfrage ist doch: was kann man für das Geld erwarten? Selbst wenn man das Auto zurückgeben könnte, kauft diese Summe kein neueres Auto.

Ich würde jetzt eine neutrale Werkstatt aufsuchen und das Auto gründlich checken lassen. Dann ggf. noch ein/zwei Sachen reparieren lassen und dann fahren und glücklich sein. Rückgabe nur, wenn grobe Mängel zu Tage treten.

Bezüglich des Baujahrs - ganz ehrlich, wenn ich doch von Autos (Urlaubsreisen, Eigentumswohnungen,...) so gar keine Ahnung habe, nehme ich doch irgendwen dazu, der zumindest einen groben Plan hat - nahezu jeder interessierte Laie hätte bemerkt, dass dieses Modell 2010 nicht mehr existiert haben KANN (und dass es einen 2010et Swift nicht für ein besseres Taschengeld gibt).

Bei einem 17 Jahre alten Auto wird es selbst dann mit der Umsetzung der Gewährleistung schwierig, wenn's kein Kundenauftrag war.

"Altergemässer Verschleiß" (in allen Teilen) spiegelt sich in vielen Urteilen wider.

Laufleistung würde ich zwar auch überprüfen - geringe km sind aber gerade bei Kleinstwagen nicht selten..

Wenn im Vwertrag 2000 steht, dann wird es schwierig. Wenn du die Annonce noch hast, dann wäre sie ein Indiz für das Verschaukeln.

Eine Werkstatt nützt das wenig. Du hast Schwierigkeiten mit einem Wagen der frisch TÜV hat. Ein Gutachter soll sich das fahrzeug ansehen, km-Stand und TÜV-Tauglichkeit sowie Mängel feststellen.

Das ist vor Gericht verwertbar und die Gerichte wissen um den Beschiß.

Ich habe bisher zwei von zwei Prozesse ähnlicher Art gewonnen.

Ging es bei dir um 17 Jahre alten Kleinwagen?...eine Chance würde ich bei nachweisbar falsch zugesicherten Eigenschaften, wie km, sehen.

Was die Gewährleistung an sich angeht, sind die Urteile im Laufe der Zeit realistischer geworden, gerade bei "altes Auto für kleines Geld".

Auf Gutachterkosten bleibt man im ungünstigen Fall sitzen - und ich vermute einfach mal, dass hier keine Rechtsschutz besteht...

Bei einem Auto für 1300 Euro würde ich das Risiko nicht eingehen.

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 5. März 2018 um 14:44:12 Uhr:

Bezüglich des Baujahrs - ganz ehrlich, wenn ich doch von Autos (Urlaubsreisen, Eigentumswohnungen,...) so gar keine Ahnung habe, nehme ich doch irgendwen dazu, der zumindest einen groben Plan hat - nahezu jeder interessierte Laie hätte bemerkt, dass dieses Modell 2010 nicht mehr existiert haben KANN (und dass es einen 2010et Swift nicht für ein besseres Taschengeld gibt).

Bei einem 17 Jahre alten Auto wird es selbst dann mit der Umsetzung der Gewährleistung schwierig, wenn's kein Kundenauftrag war.

"Altergemässer Verschleiß" (in allen Teilen) spiegelt sich in vielen Urteilen wider.

Laufleistung würde ich zwar auch überprüfen - geringe km sind aber gerade bei Kleinstwagen nicht selten..

So ist es .... :o

@TE

Hast du keinen KFZ -VERSIERTEN im Bekanntenkreis der sich den Wagen mal anschauen kann und mit dir zum Händler fährt und Tacheles redet?

Themenstarteram 5. März 2018 um 14:51

Danke.. Also Zeuge ist vorhanden, ich war mit nem Kumpel beim Kauf, hat ja leider auch nichts gebracht...

Gerade komme ich von einer anderen Stelle (Stadt), vom Prüfer. Hier wollte ich das nicht machen, wer weiß, was die sonst erzählen. Fakt ist, der Tüv hätte nicht erteilt werden dürfen, aufgrund der Mängel. Mehrere Punkte, die Tüv relevant sind. Die nette Dame hat sogar ihren Chef deswegen angerufen. Ich fahre morgen hin. Ein Problem scheint das Radlager zu sein, was aber beim Tüv nicht unbedingt erkannt wird, wenn das nur beim Fahren zu hören ist. Zudem Ölverlust mit Tropfenbildung, Gurt hinten nicht nutzubar, Licht vorn nicht ok, Wischerblätter mehr als runter. Einen Vertrag bekam ich nicht, nur 2 Quittungen, ohne Stempel. Aber a: Zeugen und B: für Ihn blöd, denn so könnte es durchaus noch Konsequenzen anderer Art haben. Er ist Händler und muß austellen, Kein Stempel nix. Also wer weiß, ob da nicht noch am Fiskus vorbei.........

Soweit ich weiß ist das eher zu meinem Vorteil.

TE, auch von mir die Frage: Was steht im Kaufvertrag?

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