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Betrug beim Autokauf bzw. Autoverkauf

Themenstarteram 29. Oktober 2006 um 16:58

Guten Tag,

Nachdem in diesem, sowie in anderen Foren sehr häufig nachgefragt wird, ob ein Angebot auf einer der bekannten Automobilhandelsplattformen der Realität entspricht und leider auch mittlerweile Betrugsopfer bei MT vorhanden sind, möchte Ich diese Problematik hier einmal zusammenfassen.

Vermutlich werde ich nicht in der Lage sein diesen Beitrag "erfüllend" zu schreiben und werde sicherlich die ein oder andere Masche nicht aufzählen, die da noch existieren mag.

Doch fangen wir mal an.

In der Regel findet man solche Angebote auf den am stärksten frequentierten Automobil-Handelsseiten wie z.B. Autoscout24.de oder mobile.de, doch auch auf Ebay.de wurden schon entsprechende Angebote gesehen.

Ein solches Angebot sieht meist wie folgt aus. Ein allgemein auf dem deutschen bzw. europäischen Markt stärker nachgefragtes Fahrzeug wird deutlich unterhalb seines üblichen Marktpreises zum Verkauf ausgeschrieben.

Hierbei fallen mir folgende Fahrzeuge ein, bei welchen Ich bereits solche "Fakeangebote" gesehen habe, zum einen handelt es sich um die volle Bandbreite an Sportwagen vom Alfa Romeo Spider bis hin zum japanischen Tuningkultobjekt Toyota Supra. Aber auch "solide" Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse, wie aktuelle E-Klassen oder 5er BMW tauchen hierbei häufig auf. Die vom Verkäufer aufgerufenen Verkaufspreise erscheinen vom Standpunkt des normalen Marktpreises her als lächerlich. Oftmals handelt es sich hierbei um Preise, die sogar deutlich unter denen für verunfallte Fahrzeuge zum Ausschlachten liegen. So tauchten bereits 530er Diesel von BMW der aktuellen Baureihe für unter 10.000 Euro in der Angebotspalette der Automobilbörsen auf.

Sehr häufig fallen diese Angebote dem Aufmerksamen Interessenten hier bereits auf. So haben die Fahrzeuge oftmals keine europäischen Kennzeichen, oder es handelt sich sogar um Pressefotos des Herstellers. Weiterhin ist in der Regel kein NAME und KEINE Adresse angegeben, oftmals gibt es nur eine Angabe der Stadt (oftmals die wenigen International bekannten wie Hamburg, München, Berlin, Köln). Eine angegebene Telefonnummer passt nicht zum Ort und entspricht meist auch keiner deutschen Handynummernvorwahl.

Schickt man dem Anbieter per Email einige Fragen, erhält man in der Regel eine Antwortemail auf englisch.

In dieser steht sinngemäß immer das das Auto in BESTZUSTAND sei, keinerlei Kratzer oder Beulen habe und selbstredend auch unfallfrei sei. Als Grund für den sehr niedrigen Verkaufspreis sind z.B. persönliche Schicksale (Vater gestorben, Bruder verunfallt) oder spontane berufliche Veränderungen (Neuer Beruf in Angola, Australien etc.pp.) und die Unmöglichkeit das Fahrzeug einzuführen oder ähnliches (z.B. weil es Linkslenker sei etc.pp.). Das Fahrzeug, welches natürlich eine deutsche Zulassung hat, steht aber in Spanien oder England oder oder oder (Warum wenn es ein deutsches Auto ist ???). Sollte Interesse vorhanden sein, dann würde man das Auto zum Interessenten bringen.

Antwortet man und zeigt weiterhin interesse, dann wird einem angeboten, das das Fahrzeug zu einem gebracht wird. Ab hier unterscheiden sich die vorgehensweisen dann z.T. im Detail. In einem Fall wird man gebeten eine Anzahlung zur Deckung der Transportkosten treuhänderisch über Western Union zu leisten, welche man selbstredend bei Nichtgefallen zurückerstattet bekäme. Ein zweiter Weg sagt aus, das man bitte eine Anzahlung oder den vollen Betrag auf ein Treuhänderkonto (meist in GB) zahlen solle, oder aber diesen Betrag zu einer treuhänderischen Transportfirma (z.B. Automovers24.com) überweisen solle. Sobald das Geld eingegangen ist, werde das Fahrzeug dann zu einem gebracht, das Geld wieder ausgezahlt, wenn das Auto nicht gefallen sollte.

Bis hierhin könnte man meinen, handelt es sich um einen normalen Geschäftsablauf. Dem wäre auch so, wenn nicht Western Union oder "Treuhänderkonten" nur eine trügerische Sicherheit vorgaukeln. Denn einmal per Western Union angewiesenes Geld ist weg und kann nicht mehr zurückgebucht werden, ebenso können Treuhänderkonten von den entsprechenden berechtigten kurzerhand leergeräumt werden, so dass kein Geld mehr vorhanden ist. Selbstredend wird man das Auto niemals sehen und das Geld verschwindet in dunklen Kanälen.

Ein weiterer Trick ist, das bei solchen Angeboten Handynummern oder andere unverfängliche Nummern angegeben sind. Diese Nummern sind jedoch entweder nur dazu da, um ankommende Anrufe auf teure kostenpflichtige Nummern umzuleiten oder stellen selbst oftmals gut getarnte häufig sehr kostenintensive ausländische Servicenummern dar. Die Überraschung kommt dann spätestens 4 Wochen später mit der Telefonrechnung. Mir sind Fälle bekannt, wo einzelne Anrufe deutlich über 100 Euro kosten sollten.

Kommen wir zur Abzocke beim Autoverkauf. Man inseriert sein Fahrzeug im Internet. Insbesondere bei Fahrzeugen die aufgrund spezieller Ausstattungsmerkmale (z.B. fehlende Klima, ungünstige Farbe) oder sehr hoher km-Leistung oder sonstiger Gründe schwer verkäuflich sind kann es einem passieren, das man auf einmal Emails oder SMS bekommt.

z.B. erhält man eine Email, wo ein Herr im Ausland Interesse am Fahrzeug zeigt. Dieser Herr kann jedoch nicht persönlich vorbeikommen, sondern würde gerne einen Beauftragten vorbeischicken. Dies passiert in der Regel auch, der Ankäufer zahlt jedoch z.B. mit einem ausländischen Check, mit einer Western Union Anweisung oder auch mit Falschgeld (jedoch in letzter Zeit eher ungewöhnlich). Der Käufer hat jedoch in der Regel einen Check dabei der höher ist, als der Kaufpreis (oftmals im Bereich 500-2000 Euro). Dann folgt die Bitte doch den Überhang auszuzahlen, weigert man sich, wird einem schmackhaft gemacht, das man nur 50% ausgezahlt haben möchte. Hat man dies getan, sind Auto und Geld weg. Der Betrag des Western Union / ausländischen Checks wird auch erstmal gutgeschrieben, alles sieht aus wie man sich das Vorstellt. Das böse erwachen kommt erst mehrere Tage bis Wochen später. Der Check platzt dann und man sieht weder Auto noch Geld jemals wieder.

Eine weitere derzeit beliebte Abzockmethode ist das man eine SMS einer "Maklerfirma" erhält, die sagt, sie habe mehrere Interessenten für GENAU dieses Fahrzeug. Es müßten noch ein paar Formalitäten erledigt werden dann könne das Auto vermittelt werden. Ruft man dort an, erhält man nach einigen Tagen eine Rechnung, welche man begleichen solle. Hat man dies getan, hat die Firma ihre Schuldigkeit getan, stellt das Fahrzeug oftmals im eigenen Internetauftritt ein. Da in den AGBs eine ERFOLGREICHE Vermittlung nicht garantiert wird, ist das Geld, egal ob das Auto jemals verkauft wird ... weg. Ein Inserat in einer Tageszeitung, im Internet oder in Anzeigenzeitungen erreicht wesentlich mehr Interessenten als diese Makler und verspricht auch mehr Erfolg.

Fazit : Beim Kauf und Verkauf von Gebrauchten Fahrzeugen sollte man sich NIEMALS von sehr niedrigen Angebotspreisen blenden lassen. Es sind zwar durchaus Schnäppchen MACHBAR, jedoch hat niemand etwas zu verschenken (Auch Tante Amelie in Argentinien nicht!). Im Falle des Fahrzeugkaufes gilt FAHRZEUG und PAPIERE gegen Bares (Ausser vielleicht bei einem Autohaus !). Im Falle eines Verkaufes gilt ebenfalls BARES gegen Fahrzeug und Papiere. Eine ABSOLUTE Sicherheit hat man leider auch in diesen Fällen nicht. Daher noch einige kleine Empfehlungen ... zum Fahrzeugkauf niemals viel Bargeld an der Person mitsich führen und Geld und Fahrzeugübergabe nur an SICHEREN Orten durchführen (z.B. nicht auf einem Autobahnparkplatz...) zur Sicherheit immer einen Zeugen mitnehmen.

MFG Kester

P.S.: Bitte weitere Maschen können gerne ergänzt werden.

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8731 Antworten

Vielen Dank an alle, ich werde alle Wünsche und Kritik berücksichtigen, ja, ich bin kein deutscher Muttersprachler und konnte mich anfangs nicht klar artikulieren, aber das heißt nicht, dass Betrüger aller Art das ausnutzen können und in einer Gewinnerposition bleiben.

Und ja, natürlich, ich habe mich an einen Anwalt gewandt, ich denke, alles wird vor Ende des Jahres gelöst sein, wenn der Käufer es ernst meint, dann muss er zu dem Deal gehen, den mein Anwalt vorgeschlagen hat, oder er ist nur ein Betrüger.

Vielen Dank an alle und wünsche schöne Weinachten!

Und welcher Deal wurde vorgeschlagen @juliaP

Zitat:

@juliaP schrieb am 24. Dezember 2022 um 09:05:14 Uhr:

Vielen Dank an alle, ich werde alle Wünsche und Kritik berücksichtigen, ja, ich bin kein deutscher Muttersprachler und konnte mich anfangs nicht klar artikulieren, aber das heißt nicht, dass Betrüger aller Art das ausnutzen können und in einer Gewinnerposition bleiben.

Und ja, natürlich, ich habe mich an einen Anwalt gewandt, ich denke, alles wird vor Ende des Jahres gelöst sein, wenn der Käufer es ernst meint, dann muss er zu dem Deal gehen, den mein Anwalt vorgeschlagen hat, oder er ist nur ein Betrüger.

Vielen Dank an alle und wünsche schöne Weinachten!

Danke für Deine Rückmeldung.

Das man Sprachbarrieren nicht ausnutzen darf, ist selbstverständlich, für mich jedenfalls.

Nochmal wird Dir sowas nicht passieren.

Ist die ZB2 zwischenzeitlich bei Dir eingetroffen?

Dann kann der Käufer das Teil abholen, obwohl es wegen des fehlenden Gewährleistungsausschusses in dem KV besser wäre,wenn man den KV wideruft und Du einen neuen Käufer suchst.

Aber solltest Du an privat verkaufen, bist Du als gewerblicher Verkäufer verpflichtet Gewährleistung zu geben. Das Risiko musst Du für Dich selbst abschätzen und vielleicht lieber an einen Gewerbetreibenden verkaufen, wo Du die Gewährleistung ausschließen kannst.

Ich drück die Daumen,dass alles glatt geht und zum positiven Ergebnis führt.

Schöne Weihnachten

Der Punkt Gewährleistung ist es, weshalb wir die GW mittlerweile einfach bei WKDA abgeben.

Oh, Julia hält es für uns spannend.

Den Dealvorschlag hätte ich auch schon gern erfahren.

Kommt vielleicht ja noch.

Vorfreude schönste Freude Käptn!

Ist doch Weihnachten

Schon eine merkwürdige Logik "wenn er den vorgeschlagenen Deal nicht annimmt, ist er ein Betrüger".

Sprachbarriere Peter.

Obwohl ich anhand des Ablaufs und Gebahrens des Käufers schon auf eine Masche schließe,den Kaufpreis zu zu Gunsten des Käufers zu verbessern, wenn er denn tatsächlich an dem Fahrzeug interessiert ist und nicht nur eine Schadensersatzleistung einstreichen wollte.

Dass Julia die ZB2 nicht vorlag wusste er. Sie dann zu so einem Chat Verlauf zu bekommen, kam nicht von ungefähr.

Hätte sich Julia von Beginn nur an den KV gehalten und jegliche andere Kommunikation bzgl Papiere schicken,Auto abholen geklemmt, wäre es nicht zu der misslichen Lage gekommen.

Wenn ich mich recht erinnere, stand im KV nicht mal ein definierter Tag der Übergabe.

Der konnte zum Tag des KV ja auch nicht festgelegt werden, da ihr die ZB2 ja noch nicht vorlag.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Dezember 2022 um 12:27:04 Uhr:

Schon eine merkwürdige Logik "wenn er den vorgeschlagenen Deal nicht annimmt, ist er ein Betrüger".

Was sich relativ nahtlos in die andern Merkwürdigkeiten einreiht.

Und mich beruhigt ein wenig dass ich nicht der einzige bin der über diesen Satz gestolpert ist.

Eben. Selbst aus dem Chat kann man ableiten, dass Julia die Papiere zuschickt, SOBALD ihr die vorliegen.

Dazu kommt, das der Käufer vielleicht gar nicht kapiert, dass sie die Kohle zum Ablösen hat und nicht von ihm benötigt, um überhaupt an den bei der Bank befindlichen Teil zu gelangen.

Die BMW Bank ist da sehr fix. Jetzt sind Feiertage und wahrscheinlich hat sie den Mittwoch vorliegen und dann kann der Käufer das Auto samt Papieren haben, gegen Zahlung des Kaufpreises.

Kein Gericht wird erwarten, dass ein NON-Autohändler Papiere vor Bezahlung herausrückt. Egal was bei einer Sprachbarriere geschrieben wurde.

Aber es wird von einem Gewerbetreibenden Verkäufer wohl mehr Kenntnis erwartet werden als zB von Tante Erna und Onkel Rudolph.

Ich denke mal nicht das Julia im Kfz Gewerbe tätig ist.

Der Autoverlaukfende Bäcker muss auch als gewerblich verkaufen und keine Sachkenntnis haben.

Hallo

Ich habe ein Fahrzeug einen Händler aus dem EU-Ausland angeboten. Wir haben Daten und Dokumente und unsere Preisvorstellungen ausgetauscht. Als es um den Vertrag ging, habe ich ihm mitgeteilt, dass ich keinen Kaufvertrag über das Internet abschließe. Ich habe ihm angeboten, bei ihm vorbeizufahren und den Vertrag persönlich zu machen. Es waren nur sehr kurze Emails. Ich sehe und finde darin keine zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Wir haben nie telefoniert und uns nie getroffen. Sprache der Emails war deutsch und englisch. Meine Frau ist Engländerin.

Mittlerweile habe ich von einem anderen Händler eine Anzahlung und Abholvollmacht erhalten und der Wagen wird nächste Woche abgeholt.

Dem ersten Händler habe ich den persönlichen Termin abgesagt. Nun will der erste Händler Schadensersatz, weil wir seiner Meinung nach einen Kaufvertrag haben. Er hat in einer Email wild gedroht und ich ihn im Spam verschoben.

Weiteren Kontakt nehme ich nicht mit ihm auf. Er hat heißes Blut…

Meine Frage: Kennt hier jemand eine Rechtsanwaltskanzlei für solche Fälle? Den örtlichen Verkehrsrechtsanwalt möchte ich nicht.

Wozu Anwalt? Du hast ihm doch per Mail deutlich mitgeteilt, dass du nur einen Vertrag vor Ort machst. Das kannst du doch auch nachweisen.

Wenn du nichts angeklickt hast und dich auch sonstwie nicht geäußert hast, was man so interpretieren kann, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, würd eich mich da entspannt zurücklehnen.

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