Betrug bei Eb.y !!!

Audi A4 B7/8E

Hi Leute,
ich brauche euren Rat. Ich will bei meinem A4 B6 CH/LH nachrüsten. Deshalb war ich auf der Suche nach einem Spiegel mit Lichtsensor. Den hab ich auch in der Bucht gefunden und ersteigert. Die Teilenummer und auch die die Fotos passten perfekt. Mit geboten und auch gewonnen. Jetzt kommt der Spiegel und super, der passt nicht. Teilenummer vom A6 drauf, kann natürlich auch nicht passen und ist auch gar nicht der Spiegel von den Bildern. Der Verkäufer stellt sich quer, behauptet das sei der richtige usw. usw.. Bezahlt habe ich 110 Euro und bin stink sauer. Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle tun ?? Der Sack hat mich voll beschis..n !!!

Beste Antwort im Thema

So erging es mir mal mit einem Funkschlüssel, der angeblich und laut Teilenummer vom B7 sein sollte.
Geboten, gewonnen, bezahlt: der Schlüssel war vom A3.

Die Verkäuferin stellte sich ebenfalls quer. Letztlich wurde mir dann hier im Forum ein Angebot gemacht und mir wurde der Schlüssel abgekauft für das Geld was ich dafür bezahlt hatte.

HEUTE würde ich das nicht mehr machen, dass ich (im Recht) den Schwanz so einziehe. Hier gehts ums Prinzip und um Leute die mit unerlaubten Mitteln einen größeren Bieterkreis anziehen wollen.
Egal um wieviel Geld es geht, ich würde die Sache an einen Juristen übergeben.

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Zitat:

Original geschrieben von LC5L


hier zB.:

http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Vorsicht-Kunde-801335.html

Also wenn was Müll is, dann dieser Fernsehbericht, weil: Die gute Fernsehkäuferin kauft mit Paypal, zahlt aber mit Kreditkarte, ... alles klar. 🙄

Also wenn ich über Paypal zahle, brauche ich weder Kreditkarte noch sonst was, weil ich einen Paypal Account habe.

Und überhaupt is ein Kauf mit Paypal NUR bei Ebay zu 100% abgesichert, ... also erst schlau machen bevor man etwas als Mist beschimpft!

Hi Karto, aber worin besteht diese 100% Sicherheit, wenn die arme Frau ihre 2000€ verloren hat? Sie hat doch bei ebay gekauft, oder?
Joker

Nein diese Frau hat nicht bei Ebay gekauft, das isses ja, sie hat bei Quadrat. online gekauft.

Bei Ebay hast du mit Paypal 100%igen Käuferschutz mit Geldrückerstattung zu 100% wenn die Ware nicht kommt.

Bei anderen Onlinegeschäften wo mit Paypal bezahlt wird, richtet sich der Schutz und die Rückerstattung nach den Kontostand des Verkäufers. Beispiel: Du kauft was für 100€ bei Veräufer X, die Ware kommt nicht, du meldest es. Hat Verkäufer X zum Zeitpunkt der Meldung z.B. 40€ aufm Paypal Konto bekommst du 40€ zurück, wenn er 20 drauf hat kriegste 20, wenn nichts drauf is, wie bei der Frau, bekommst eben null komma nix.

Man sollte sich eben vorher mal schlau machen, wie und mit was man zahlt, und Geschäftsbedingungen lesen, und nicht mal eben blind kaufen, von nix Ahnung haben und sich dann aufregen, und da auch noch im Fernsehen!!

Ich habe meinen Paypal Account ausschließlich NUR für Ebay Geschäfte, weil bei anderen sinnlos!!

Zitat:

Original geschrieben von michael-altdorf



Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


Also ein Betrug liegt hier IMHO nicht vor, da sich der Verkäufer Dir gegenüber keinen materiellen/geldlichen Vorteil verschafft hat und/da Dir kein direkter Schaden entstanden ist (Du hast ja eine Ware mit entsprechendem Wert erhalten). Zudem setzt Betrug einen Vorsatz voraus, welcher zu beweisen ist und das ist schwierig.
moin thilo,
warum liegt hier kein betrug vor?versteh ich nicht, der TE schreibt doch das er nen spiegel bekommen hat der gar nicht zu den inserierten bildern passt,also meiner meinug betrug hoch 3,basta🙄

Ein Betrug liegt nicht vor, da der Käufer falsche Ware bekommen hat, die sich preislich auf ähnlichem Niveau bewegt - A6 Spiegel vs. A4 Spiegel. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer auf der Auktionsplattform u.U. zuviel bezahlt hat; entscheident ist der Vergleich zwischen marktüblichen Preisen.

Ein Betrug setzt immer Vorsatz voraus und dieser ist zu beweisen. Einen Vorsatz in diesem Fall zu beweisen ist nahezu unmöglich.

Der Verkäufer hat hier schlicht falsche Ware verschickt, was bei einem Verfahren auch zu 99% durchgehen wird/würde. Das er sich nun nicht meldet und eine Rücknahme momentan nicht möglich ist, hat nichts mit Betrug sondern mit Sachmängelhaftung zu tun.

Ein eindeutiger Betrug würde z.B. vorliegen, wenn der Käufer einen Karton mit Backsteinen erhalten hätte.

Selbst wenn der Verkäufer einen leeren Karton verschickt hätte, muss man mit einer Anklage wg. Betruges nicht unbedingt durchkommen - er könnte schlicht vergessen haben die Ware in das Paket zu legen. Wenn noch mehrere Personen beim Versand arbeiten, würde das so eine Aussage weiter stützen...

Bei Backsteinen ist der Vorsatz in Kombination mit dem Vermögensvorteil allerdings kaum von der Hand zu weisen 😉.

Also: was hier passiert ist, ist kein Betrug.

Gruß,

Thilo

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Zitat:

Original geschrieben von Kartomatic


Und überhaupt is ein Kauf mit Paypal NUR bei Ebay zu 100% abgesichert, ... also erst schlau machen bevor man etwas als Mist beschimpft!
PayPal-Nutzungsbedingungen:

1.1
Wir können nicht garantieren, dass Nutzer Ihre Identität zutreffend angegeben haben. Es besteht deshalb das Risiko, dass Sie es mit Minderjährigen zu tun haben oder mit Personen, die unter falschem Namen auftreten.

PayPal hat eine Luxemburger Banklizenz im Sinne des Artikels 2 des Gesetzes vom 5. April 1993 über das Kreditwesen. Damit unterstehen wir der Luxemburger Bankenaufsicht, der Commission de Surveillance du Secteur Financier.

[...] Ein Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto ist daher nicht durch das Luxemburger Einlagensicherungssystem der Association pour la Garantie des Dépôts Luxembourg (AGDL) geschützt.

PayPal-Käuferschutzrichtlinie:
4.1

Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.



Zitat:

Original geschrieben von michael-altdorf


moin thilo,
warum liegt hier kein betrug vor?versteh ich nicht, der TE schreibt doch das er nen spiegel bekommen hat der gar nicht zu den inserierten bildern passt,also meiner meinug betrug hoch 3,basta🙄

Ein Betrug liegt nicht vor, da der Käufer falsche Ware bekommen hat, die sich preislich auf ähnlichem Niveau bewegt - A6 Spiegel vs. A4 Spiegel. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer auf der Auktionsplattform u.U. zuviel bezahlt hat; entscheident ist der Vergleich zwischen marktüblichen Preisen.
Ein Betrug setzt immer Vorsatz voraus und dieser ist zu beweisen. Einen Vorsatz in diesem Fall zu beweisen ist nahezu unmöglich.
Der Verkäufer hat hier schlicht falsche Ware verschickt, was bei einem Verfahren auch zu 99% durchgehen wird/würde. Das er sich nun nicht meldet und eine Rücknahme momentan nicht möglich ist, hat nichts mit Betrug sondern mit Sachmängelhaftung zu tun.
Ein eindeutiger Betrug würde z.B. vorliegen, wenn der Käufer einen Karton mit Backsteinen erhalten hätte.
Selbst wenn der Verkäufer einen leeren Karton verschickt hätte, muss man mit einer Anklage wg. Betruges nicht unbedingt durchkommen - er könnte schlicht vergessen haben die Ware in das Paket zu legen. Wenn noch mehrere Personen beim Versand arbeiten, würde das so eine Aussage weiter stützen...
Bei Backsteinen ist der Vorsatz in Kombination mit dem Vermögensvorteil allerdings kaum von der Hand zu weisen 😉.
Also: was hier passiert ist, ist kein Betrug.

Gruß,

Thilo

moin thilo,

wenn das alle so stimmt wie du berichtest, dann muß ich sagen---traurige verkehrte welt---,den betrügern wirds heute leider leicht gemacht, und meiner meinung liegt hier betrug vor, der TE schreibt das sich der verkäufer quer/stur stellt,wenn ich was falsches vertickt habe und jemand weist mich darauf hin dann sollte es zu einer einigung kommen🙄 immer noch basta😁

gruß

Zitat:

Original geschrieben von LC5L



Zitat:

Original geschrieben von Kartomatic


Und überhaupt is ein Kauf mit Paypal NUR bei Ebay zu 100% abgesichert, ... also erst schlau machen bevor man etwas als Mist beschimpft!
PayPal-Nutzungsbedingungen:

1.1
Wir können nicht garantieren, dass Nutzer Ihre Identität zutreffend angegeben haben. Es besteht deshalb das Risiko, dass Sie es mit Minderjährigen zu tun haben oder mit Personen, die unter falschem Namen auftreten.

PayPal hat eine Luxemburger Banklizenz im Sinne des Artikels 2 des Gesetzes vom 5. April 1993 über das Kreditwesen. Damit unterstehen wir der Luxemburger Bankenaufsicht, der Commission de Surveillance du Secteur Financier.

[...] Ein Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto ist daher nicht durch das Luxemburger Einlagensicherungssystem der Association pour la Garantie des Dépôts Luxembourg (AGDL) geschützt.

PayPal-Käuferschutzrichtlinie:
4.1

Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

Is mir alles klar, wenn er einen Versandbeleg vorlegen kann, muß er ja zumindest irgendwas versendet haben, wenns nicht kommt, isses ja Postproblem, das sollte jedem einleuchten, das das mit Paypal nix mehr zu tun hat. Aber sonst bekommt man i.d.R. bei Ebay Kauf sein Geld.

Zitat:

Original geschrieben von michael-altdorf


moin thilo,
wenn das alle so stimmt wie du berichtest, dann muß ich sagen---traurige verkehrte welt---,den betrügern wirds heute leider leicht gemacht, und meiner meinung liegt hier betrug vor, der TE schreibt das sich der verkäufer quer/stur stellt,wenn ich was falsches vertickt habe und jemand weist mich darauf hin dann sollte es zu einer einigung kommen🙄 immer noch basta😁
gruß

Hi Michael,

wieso verkehrte Welt? Das Problem ist lediglich, daß der Begriff "Betrug" umgangssprachlich verstanden, von der Definition unseres Rechtssystems abweicht.
Letzlich läuft es aber auf eines hinaus: wenn eine Einigung nicht erfolgt, können Rechtsmittel eingelegt werden. Nur eben nicht mit einer Strafanzeige wegen Betruges, sondern mit einer Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Sachmängelhaftung.
Kostet nicht mehr und nicht weniger; heißt nur anders.
Jeder (Kauf-)Vertragspartner hat Rechte und Pflichten. Verstösst eine Partei dagegen macht sie sich u.U. strafbar und setzt sich rechtlichen Konsequenzen aus.
Wirklich ärgerlich bei alledem ist IMHO nur, daß der Aufwand der betrieben werden muss (zumindest bei einer Privatperson) nicht z.B. per Schadenersatzklage wieder einzuholen ist.
Aufwand ist hier die Anzeige bei der Polizei aufgeben (mit Wartezeit gerne 1h), dann evtl. Termin beim RA (1h), danach noch div. Schriftverkehr, Telefonate... (blutdrucksenkende Medikamente 😉)
Sollte man dann Klage erheben wollen, kommt zuerst einmal die Aufforderung der Gerichtskasse, die Gerichtskosten (prozentual vom Streitwert abhängig) zu entrichten. Vor dem läuft gar nichts!
Also bevor jemand Klage erhebt, hat er schon einige Mühen und Kosten vorzuschiessen, bei letzlich immer ungewissen Ausgang.
Wird der Prozess danach nur ein Teilerfolg, bleibt der Kläger auf einem Teil der Gerichtskosten und RA Kosten sitzen. Ohne eine RSV, welche nicht eine sogen. "Prüfung auf Erfolgsaussichten" durchführt, ist das bei diesen Beträgen kaum realisierbar geschweige denn wirtschaftlich.

Daher der alte Rat: lieber verklagen lassen, als selbst klagen zu müssen 🙁.

Gruß,

Thilo

Zitat:

Original geschrieben von ritschi40


Ich war zur Verhandlung damals als Zeuge geladen, da mein Schaden aber durch eine An- und Abreise von ca. 500km im Winter, nur noch größer geworden wäre, wollte ich meine Aussage schriftlich machen.

Deine Auslagen wären dir von der Gerichtskasse erstattet worden.

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