Besuch bei der Dekra...
Moin zusammen,
die Prüfer haben mich angeschaut, als würde ich Vorkriegstechnik fahren, und fielen auch gleich zu 2. über meinen Benz her.
Diagnose: Top Zustand, aber: 1) Etwas Spiel Spurstange vorne links. 2) Feststellbremse zieht links kaum (deswegen durchgefallen).
Der Mecedes Benz Verbandskasten von 1988 ist top: es steht kein Verfallsdatum drauf 😁😁😁😁
Jetzt müssen natürlich auch die Spurstangen gemacht werden, wenn ich da das nächste mal aufkreuze. Was empfehlt ihr denn? Bei Taxiteile die Lemförder Spurstangen bestellen? Würde dann gleich beide machen, Spur muss ja eh eingestellt werden... (au weia das kost ja alles teuer Geld... Alleine Dekra 95+ 12€, die Stangen 75€ und denn noch der Einbau, Vermessen... (habe keinen Abzieher).
Und wegen der Bremse... tja, neue Beläge hab ich schon vor ein paar Monaten drauf gemacht... mal sehen ob ichs noch besser eingestellt bekomme, die Feststellbremse hasst mich einfach (und ich sie).
Problem ist, das Ankerblech ist schon recht marode, aber wenn ich die auch noch neu machen muss, damit die Bremsbacken richtig fest sitzen, dann gute Nacht. Das wären dann 60€ Bleche, dann muss ja die Radnarbe ab, also 100€ neue Radlager, die ganze Arbeit.....
Versuche jetzt erstmal mit neuen Zugfedern und Befestigungsfedern und ner einstellung was zu erreichen.
Anbei:
Die Ventildeeckeldichtung habe ich wegen der Geschichte hier noch nicht runter genommen, wollte ja mal nach der Kette schauen.
Was bei der AU verwunderlich war: Die ersten paar mal waren sämtliche Messungen knallrot und weit über Grenzwert mit PÖL. Habe dann auf Diesel geschaltet und nach 6-7 mal Vollgas geben (5200 Touren, mann hab ich gelitten) stimmten die Werte dann, sprich im 2. Anlauf AU bestanden. Wieso sind die Werte auf Pöl (oder einfach nur zu Anfang?) so schlecht?
Was mich auch wundert: auf dem Blatt steht: Beschleunigungszeit: Max 2 sec. Benötigt: 3,5 sec.
Heisst das er dreht zu langsam hoch? Kann man da Schlüsse draus ziehen?
Gruß,
Lasse
Beste Antwort im Thema
Moin Moin !
Man muss sich wundern , warum für einen solch unsinnigen Artikel noch "Danke" vergeben werden.
Halten wir mal fest: wesor schreibt selber, dass dieses Fzg als "Verbrauchsfzg " von ihm gefahren wurde. Nun regt er sich auf , dass nach (27 ? ) Jahren Rost an eine Bremsleitung bemängelt wurde. Das alleine ist schon ein Witz, um so mehr als so eine Bremsleitung ein schnell auszuwechselndes Schraubteil ist , welches noch dazu fast nichts kostet. Anderseits ist es ein für die Verkehrssicherheit extrem wichtiges Teil!
Und diejenigen , die da "danke" gedrückt haben , möchten doch bitte mal darüber nachdenken , ob sie das "Danke" auch vergeben hätten , wenn ihnen wesor auf der Rückfahrt von der Dekra auf ihr Fzg aufgefahren wäre, weil der Prüfer eben das Fzg nicht stillgelegt hätte.
Davon abgesehen hat der Prüfer gar keine Wahl , und da ist es völlig egal , ob KÜS, GTÜ, TÜV , Dekra oder wer sonst noch, der Mängelkatalog ist im Rechner des Prüfers mitsamt der Einstufung hinterlegt , und das sowie die Einstufung ist bei allen Organisationen gleich und kann vom Prüfer gar nicht geändert werden. Undichte bremsleitung oder Ausfall eines Bremskreises bedeutet zwangsläufig verkehrsunsicher, das ist bei allen organisationen so und kann auch nicht geändert werden und das ist auch gut so.
Zitat:
danke für die TÜV Broschüre. In Pkt 2 steht das Vorgehen beschrieben.
DEKRA fühlt sich bestimmt auch so als richtig prüfend. Das ist auch verständlich
So weit völlige Zustimmung !
Zitat:
Die Bremsleitung ist ausgebaut und besichtigt vom Mechaniker beurteilt mit dem Ergebnis , oberflächlich Rost mit starken Kratz- und Hebelspuren von den Seiten und von unten nach oben bis diese ermüdet und gebrochen ist. Meine 50 Jahre Abneigung gegen die DEKRA haben hier die Bestätigung gefunden.
Es gibt (wenige) gute Mechaniker und (viele) schlechte Mechaniker. Zu welchen dieser zählt , kann ich nicht beurteilen. Aber eines kann ich beurteilen , dieser Mechaniker ist weder Werkstoffprüfer noch hat er im mindesten Ahnung von Werkstoffkunde. Eine intakte Bremsleitung kann man mehrfach um relativ enge Radien biegen (sonst könnte man sie gar nicht verlegen) , dabei bricht sie natürlich nicht. Das passiert erst , wenn sie durch Rost geschwächt und versprödet ist. Aber keinesfalls durch "oberflächlichen Rost" !
Zitat:
Zumindest Einer hat meine Frage begriffen. Ist die HU eine Sichtprüfung und Funktion-Kontrollprüfung oder eine Zerstörungsprüfung.
Nein , dieser Eine hat genau wie du auch weder die Antwort , die ich schon gegeben habe , und die auch noch einmal , etwas schwieriger zu verstehend, in der TÜV- Broschüre zu lesen ist, verstanden.
Also noch einmal: Es wurde nichts zerstört , sondern ein bereits bestehender Mangel sichtbar gemacht!
Und OT:
Zitat:
Wenn man zurüchdenkt an die Einführung der ASU wurden dort Motoren hochgedreht bis zur Zerstörung
Eine schwachsinnige Behauptung , die durch ständiges Wiederholen nicht richtiger wird.
Zitat:
Nicht umsonst wird die DEKRA von Versicherungen mit Schadenabwehr Gutachten beauftragt.
Was das sein sollen , wirst du sicher noch erklären!
Zitat:
Genauso wie die Gebrauchtwagen Ankaufs- Bewertungen besonders niedrig angesetzt werden in den Autohäusern.
1. sind das wohl realistische Preise , sonst würden die ja nicht langfristig so handeln können
2. wäre dem nicht so , nun , keiner ist gezwungen , sein Fzg zu dem Preis zu verkaufen!
Zitat:
Aber dreimal hintereinander eine Bearbeitung durchführen und jedesmal danach einen Bremsdruck aufbauen bis die gewünschte Zerstörung erfolgte geht einfach zu weit.
Aha! Du möchtest also noch weitere 2 Jahre mit deinem Schrott die Allgemeinheit gefährden , weil du der Meinung bist , es reicht , wenn ein Fzg noch 2x (oder nur 1 x ?? oder gar nicht ?? ) bremsen kann ?
Ich jedenfalls danke dem Prüfer , der seine Arbeit ordentlich durchgeführt hat und sich auch dafür mehr Zeit (die er nicht bezahlt bekommt !! ) genommen hat , um uns vor einem uneinsichtigen Halter einer verkehrsunsicheren Karre zu schützen.
MfG Volker
59 Antworten
Frankyboy,
danke für die TÜV Broschüre. In Pkt 2 steht das Vorgehen beschrieben.
DEKRA fühlt sich bestimmt auch so als richtig prüfend. Das ist auch verständlich, aber in diesem Fall hat er dreimal hintereinander kräftig geschabt und seitlich gedrückt an der Bremsleitung bis diese direkt nach der Verschraubung unter Druck undicht wurde. Die Bremsleitung ist ausgebaut und besichtigt vom Mechaniker beurteilt mit dem Ergebnis , oberflächlich Rost mit starken Kratz- und Hebelspuren von den Seiten und von unten nach oben bis diese ermüdet und gebrochen ist. Meine 50 Jahre Abneigung gegen die DEKRA haben hier die Bestätigung gefunden. Allen einen schönen Advent und weiterhin ordentliche HU, wenn es sein muß mit Mägelliste aber ohne abkratzen der Plakette.
Moin Moin !
Man muss sich wundern , warum für einen solch unsinnigen Artikel noch "Danke" vergeben werden.
Halten wir mal fest: wesor schreibt selber, dass dieses Fzg als "Verbrauchsfzg " von ihm gefahren wurde. Nun regt er sich auf , dass nach (27 ? ) Jahren Rost an eine Bremsleitung bemängelt wurde. Das alleine ist schon ein Witz, um so mehr als so eine Bremsleitung ein schnell auszuwechselndes Schraubteil ist , welches noch dazu fast nichts kostet. Anderseits ist es ein für die Verkehrssicherheit extrem wichtiges Teil!
Und diejenigen , die da "danke" gedrückt haben , möchten doch bitte mal darüber nachdenken , ob sie das "Danke" auch vergeben hätten , wenn ihnen wesor auf der Rückfahrt von der Dekra auf ihr Fzg aufgefahren wäre, weil der Prüfer eben das Fzg nicht stillgelegt hätte.
Davon abgesehen hat der Prüfer gar keine Wahl , und da ist es völlig egal , ob KÜS, GTÜ, TÜV , Dekra oder wer sonst noch, der Mängelkatalog ist im Rechner des Prüfers mitsamt der Einstufung hinterlegt , und das sowie die Einstufung ist bei allen Organisationen gleich und kann vom Prüfer gar nicht geändert werden. Undichte bremsleitung oder Ausfall eines Bremskreises bedeutet zwangsläufig verkehrsunsicher, das ist bei allen organisationen so und kann auch nicht geändert werden und das ist auch gut so.
Zitat:
danke für die TÜV Broschüre. In Pkt 2 steht das Vorgehen beschrieben.
DEKRA fühlt sich bestimmt auch so als richtig prüfend. Das ist auch verständlich
So weit völlige Zustimmung !
Zitat:
Die Bremsleitung ist ausgebaut und besichtigt vom Mechaniker beurteilt mit dem Ergebnis , oberflächlich Rost mit starken Kratz- und Hebelspuren von den Seiten und von unten nach oben bis diese ermüdet und gebrochen ist. Meine 50 Jahre Abneigung gegen die DEKRA haben hier die Bestätigung gefunden.
Es gibt (wenige) gute Mechaniker und (viele) schlechte Mechaniker. Zu welchen dieser zählt , kann ich nicht beurteilen. Aber eines kann ich beurteilen , dieser Mechaniker ist weder Werkstoffprüfer noch hat er im mindesten Ahnung von Werkstoffkunde. Eine intakte Bremsleitung kann man mehrfach um relativ enge Radien biegen (sonst könnte man sie gar nicht verlegen) , dabei bricht sie natürlich nicht. Das passiert erst , wenn sie durch Rost geschwächt und versprödet ist. Aber keinesfalls durch "oberflächlichen Rost" !
Zitat:
Zumindest Einer hat meine Frage begriffen. Ist die HU eine Sichtprüfung und Funktion-Kontrollprüfung oder eine Zerstörungsprüfung.
Nein , dieser Eine hat genau wie du auch weder die Antwort , die ich schon gegeben habe , und die auch noch einmal , etwas schwieriger zu verstehend, in der TÜV- Broschüre zu lesen ist, verstanden.
Also noch einmal: Es wurde nichts zerstört , sondern ein bereits bestehender Mangel sichtbar gemacht!
Und OT:
Zitat:
Wenn man zurüchdenkt an die Einführung der ASU wurden dort Motoren hochgedreht bis zur Zerstörung
Eine schwachsinnige Behauptung , die durch ständiges Wiederholen nicht richtiger wird.
Zitat:
Nicht umsonst wird die DEKRA von Versicherungen mit Schadenabwehr Gutachten beauftragt.
Was das sein sollen , wirst du sicher noch erklären!
Zitat:
Genauso wie die Gebrauchtwagen Ankaufs- Bewertungen besonders niedrig angesetzt werden in den Autohäusern.
1. sind das wohl realistische Preise , sonst würden die ja nicht langfristig so handeln können
2. wäre dem nicht so , nun , keiner ist gezwungen , sein Fzg zu dem Preis zu verkaufen!
Zitat:
Aber dreimal hintereinander eine Bearbeitung durchführen und jedesmal danach einen Bremsdruck aufbauen bis die gewünschte Zerstörung erfolgte geht einfach zu weit.
Aha! Du möchtest also noch weitere 2 Jahre mit deinem Schrott die Allgemeinheit gefährden , weil du der Meinung bist , es reicht , wenn ein Fzg noch 2x (oder nur 1 x ?? oder gar nicht ?? ) bremsen kann ?
Ich jedenfalls danke dem Prüfer , der seine Arbeit ordentlich durchgeführt hat und sich auch dafür mehr Zeit (die er nicht bezahlt bekommt !! ) genommen hat , um uns vor einem uneinsichtigen Halter einer verkehrsunsicheren Karre zu schützen.
MfG Volker
Ich wäre dem Prüfer auch dankbar für eine genaue Prüfung - hadere aber auch mit der Version dass die Prüfer kräftig schaben und stochern.
Genaue Inaugenscheinnahme und mit dem Schraubendrehergriff klopfen wäre zuerst ok und nur bei starkem Verdacht mit der Spitze....
Ähnlich bei Bremsleitungen... und wenn sie übergejaucht sind darf der natürlich auch mal schaben...
eine regelrechte Zerstörungsprüfung hab ich so in letzter Zeit nicht erlebt aber wenn starker Verdacht besteht darf er auch das Blech eindrücken wenn es vielleicht nur noch von der Haut vom U-Schutz und Lack gehalten wird. Zumindest an sicherheitsrelevanten Stellen und nicht mitten auf der Tür oder so.
Ich (oder meine Werkstatt) war in letzter Zeit nur beim Oldiprüfer der auch sonst Gutachten anfertigt zur HU.
Ich schaue schon immer schräg wenn der Prüfer mit großem Hebel am meine Achse geht und wenn er die maschinell in alle Richtungen wuchtet... aber muss wohl mal sein.
Zitat:
Nein , dieser Eine hat genau wie du auch weder die Antwort , die ich schon gegeben habe , und die auch noch einmal , etwas schwieriger zu verstehend, in der TÜV- Broschüre zu lesen ist, verstanden.
Das mag eventuell an Deinem agressiven Schreibstil (der übrigens zu Deinem Nick passt) liegen, solche Beiträge kann ich nicht ganz Ernst nehmen. Weshalb möglicherweise tatsächlich wertvolle informationnen den Bach runter gehen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@bfahrer schrieb am 6. Dezember 2019 um 11:13:58 Uhr:
Ich wäre dem Prüfer auch dankbar für eine genaue Prüfung - hadere aber auch mit der Version dass die Prüfer kräftig schaben und stochern.Genaue Inaugenscheinnahme und mit dem Schraubendrehergriff klopfen wäre zuerst ok und nur bei starkem Verdacht mit der Spitze....
Ähnlich bei Bremsleitungen... und wenn sie übergejaucht sind darf der natürlich auch mal schaben...eine regelrechte Zerstörungsprüfung hab ich so in letzter Zeit nicht erlebt aber wenn starker Verdacht besteht darf er auch das Blech eindrücken wenn es vielleicht nur noch von der Haut vom U-Schutz und Lack gehalten wird. Zumindest an sicherheitsrelevanten Stellen und nicht mitten auf der Tür oder so.
Ich (oder meine Werkstatt) war in letzter Zeit nur beim Oldiprüfer der auch sonst Gutachten anfertigt zur HU.
Ich schaue schon immer schräg wenn der Prüfer mit großem Hebel am meine Achse geht und wenn er die maschinell in alle Richtungen wuchtet... aber muss wohl mal sein.
Das kann ich nachvollziehen, die aggressiven Prüfungen auf Korrosion sind die letzten Jahrzehnte auch zurückgegangen, die Prüfer werden wohl nicht mehr so stark drauf geschult.
1985 mit einem Ford Knudsentaunus BJ. 74 zum TÜV. Der Prüfer nimmt erst einen Schraubenzieher und versucht mit ausgestrecktem Arm und jeweils 15 cm Anlauf die Klinge von unten her den Schweller zu durchstechen. Damals konnte er den Schweller nicht direkt sehen...es gab nur eine Grube, die war schmal.
Leider hatte er damit auf ganzer Länge Erfolg...
Danach nahm er einen Fäustel und drosch von unten her auf die Überlappungen der Längsträger vor der Hinterachse ein...auch dabei hatte er Erfolg. Die beiden Blechlagen waren durch dazwischen wütenden Rost schon so dünn, dass danach ein ovales Löchlein die Überlappung zierte.
Plakette gabs natürlich nicht..."der bricht Ihnen irgendwann auseinander".
Irgendwie hab ich die Karre dann doch über den TÜV gepfuscht. Das war aber vergebliche Mühe, diese 74er waren aus DDR Blech mit zuviel Kupfer, die zerfielen förmlich zu Staub. Dabei hatte der erst 60000 auf der Uhr...
Wenn es der Prüfer tatsächlich erst im 3. Anlauf geschafft hat, die Bremsleitung undicht zu bekommen, dann kann sie soooo schlecht ja noch gar nicht gewesen sein.
Ein erheblicher Mangel und damit Verweigerung der Plakette hätte also völlig ausgereicht um einen Austausch der Bremsleitung zu erzielen. Eine akute Verkehrsunsicherheit lag da aber offensichtlich nicht vor. Ich sehe darin eine mutwillige und unnötige Zerstörung, die dem Halter unnötige Kosten verursacht hat. Das ist eine Frechheit und hat mit der Aufdeckung/Sichtbarmachung von vorhandenen Mängeln nichts zu tun.
An der Stelle des TE hätte ich auch 'nen Hals und vermutlich hätte ich dem Prüfer Prügel angedroht, wenn es mein Auto gewesen wäre. Ja... Gewalt ist auch keine Lösung, aber man fühlt sich oft besser danach 😁
Sie kennen sich sehr gut aus in dem Prüf-Gutachten-Gewerbe. Dann können Sie sich ihre Fragen an mich am allerbesten selbst beantworten. Da gab es mal 1990 einen leitenden Versicherungsangestellten mit folgendem Ausruf: Freie Sachverständige sind die Wegelagerer der Versicherungen. Seit wann werben Werkstätten mit der HU Prüfung. Die vorgeschriebene amtlich runde HU-Plakette ist eben ein richtiger Geldsegen für Prüfer und Gutachter. https://www.handelsblatt.com/.../2576418.html?...
Moin Moin!
Zitat:
Das mag eventuell an Deinem agressiven Schreibsti..........
den finde ich hier eher beim TE!
Zitat:
eine regelrechte Zerstörungsprüfung hab ich so in letzter Zeit nicht erlebt aber wenn starker Verdacht besteht darf er auch das Blech eindrücken wenn es vielleicht nur noch von der Haut vom U-Schutz und Lack gehalten wird. Zumindest an sicherheitsrelevanten Stellen und nicht mitten auf der Tür oder so.
Völlig richtig! Und eine Bremsleitung zählt wohl unbestritten zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen!
Zitat:
Ich schaue schon immer schräg wenn der Prüfer mit großem Hebel am meine Achse geht und wenn er die maschinell in alle Richtungen wuchtet... aber muss wohl mal sein.
tja , da überlegen wir doch mal! ganz grob kann man bei einem kleinen Mittelklasse PKW von einem zGG von 1800 kg ausgehen, macht mal grob rechnerisch 450 kg Radlast. Meist sind die Achslasten vorne und hinten nicht gleich , also rechnen wir mal einfach mit 1000 kg Achslast oder 500 kg Radlast. Wenn das Fzg bremst, verlagert sich die Radlast von hinten nach vorne , die Prozentzahl hängt von der Abbremsung ab und der Zuladung bzw. Lage des Schwerpunktes. Theoretisch könnte sie sich fast verdoppeln , praktisch kommen jetzt aber noch Stösse von der Fahrbahnunebenheit dazu oder Stösse , die durch das Rattern des ABS verursacht werden. Also kommen wir in der Praxis locker auf Kräfte deutlich höher als die doppelte Radlast , die auf die Radaufhängung wirken. Also schon bei dem kleinen Mittelklassefzg auf weit über 1000 kg pro Radaufhängung. Die mit einem Hebel zu erreichen , wäre schon sehr sportlich ! Auch mit den Schiebeplatten werden weitaus geringere Kräfte erreicht , da die Kräfte durch den Reibungkoeffizienten (wie bei der Fahrbahn auch) begrenzt werden. da aber die Kraft gleich Reibungkoeffizient mal Normalkraft ( = Radlast) ist , fällt der Anteil aus der dynamischen Achslastverlagerung ebenso weg wie der Anteil aus Fahrbahnunebenheiten , d.h. auch mit der Schiebeplatte kann man nur weniger als die Hälfte der Kräfte erreichen , die in der Fahrpraxis auftreten.
Zitat:
diese 74er waren aus DDR Blech mit zuviel Kupfer,
auch so eine Legende ! Die DDR hat mangels eigener Vorkommen nie Stahl exportiert , den musste sie teuer selber importieren , es gab zwar Kompensationsgeschäfte mit VW zu der Zeit , geliefert wurden aber Bauteile für den Golf wie z.B. Scheinwerfer und hochwertige Werkzeuge und Maschinen.
Zitat:
Wenn es der Prüfer tatsächlich erst im 3. Anlauf geschafft hat, die Bremsleitung undicht zu bekommen, dann kann sie soooo schlecht ja noch gar nicht gewesen sein.
Wie ich schon schrieb : Wann ist eine Bremse zu bemängeln? Wenn sie noch 3 mal betätgt werden kann ? oder 2 x oder nur 1 x ,oder gar nicht?
Zitat:
Ein erheblicher Mangel und damit Verweigerung der Plakette hätte also völlig ausgereicht um einen Austausch der Bremsleitung zu erzielen
Erst lesen , dann verstehen , dann erübrigt sich dieser Schrieb! Der Prüfer kann keinen Mangel einstufen , das macht das System automatisch , eine undichte Bremsleitung ist automatisch VU , daran kann der Prüfer nichts ändern.
Zitat:
Eine akute Verkehrsunsicherheit lag da aber offensichtlich nicht vor. Ich sehe darin eine mutwillige und unnötige Zerstörung, die dem Halter unnötige Kosten verursacht hat. Das ist eine Frechheit und hat mit der Aufdeckung/Sichtbarmachung von vorhandenen Mängeln nichts zu tun.
Das mag ja deine Ansicht sein , nur ist die glücklicherweise nicht massgeblich.
Zitat:
Da gab es mal 1990 einen leitenden Versicherungsangestellten mit folgendem Ausruf: Freie Sachverständige sind die Wegelagerer der Versicherungen. Seit wann werben Werkstätten mit der HU Prüfung. Die vorgeschriebene amtlich runde HU-Plakette ist eben ein richtiger Geldsegen für Prüfer und Gutachter
Irgendwie geht bei dir alles ebenso wirr durcheinander wie bei einem "Reichsbürger" Was hat hat denn nun ein "freier Schverständiger " mit einer HU zu tun? Was wiederum haben die Werkstätten damit zu tun? genausowenig wie die Gutachter!
Das ein Prüfer damit sein Geld verdient , ist natürlich klar ! Auch der Schornsteinfeger kommt nicht zum Nulltarif , wenn ich es recht überlege , fällt mir tatsächlich niemand ein , der ständig umsonst arbeitet.
Als Geldsegen würde ich es aber eher nicht betrachten , es gibt etliche , die die Bezahlung als eher mau betrachten.
MfG Volker
Ich denke man muss die Sache von beiden Seiten sehen:
Der Prüfer möchte auf Sicherheit gehen, hängt ja auch sein A*** dran. Vielleicht sah die Leitung sehr schlecht aus und er dachte mit einmal hebeln ist sie ab. Nachdem das nicht so war, war sie nach dem Hebeln aber sicher "verletzt" und er musste die Leitung vollends zerstören.
Der Halter der sein Fzg zur HU gebracht hat mit dem Glauben max. mit einer Mängelliste heimzufahren ist natürlich der Dumme wenn er dann laufen muss und die Abschleppkosten zahlen muss. Das würde mich auch ankotzen.
Ich denke die Geschichte fällt in die Kategorie "Dumm gelaufen" und ist ja nicht der Regelfall. Ich kann die Aufregung des TS verstehen, sehe aber auch die schwierige Entscheidung vor die der Prüfer stand (hält die Leitung noch oder nicht?).
Der Prüfer macht nur eine Momentaufnahme.....dem passiert gar nichts wenn er die Leitung nicht beanstandet wird und danach kommt es zum Unfall aber klar versuchen die das zu vermeiden.
Na ganz so einfach ist das auch wieder nicht.
Wenn du mit frischem TÜV wegfährst und 2 wochen später jemandem draufkrachst, weil die Leitung dann geplatzt ist, bist du der erste der vorm Prüfer stehst und ihn in Grund und Boden klagst, weil er gepfuscht hat und dein wertvoller Oldtimer jetzt Schrott ist ...
Nimm doch einfach eine neue Bremsleitung und bieg sie 3 mal. Wenn sie dann kaputt ist, ist der Prüfer ein Idiot.
HU-/AU-Service durch eine amtl. anerkannte Prüforganisation
Ihr Fahrzeug muß zur Hauptuntersuchung?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Eine Kfz Werkstattwerbung:
Wir führen die die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) nach den gesetzlichen Richtlinien durch.
Sie erhalten Ihre Prüfplakette für HU und AU bei uns ganz ohne Stress und mit allen Prüf- und Messprotokollen.
Selbstverständlich führen wir Ihnen alle durchgeführten Arbeiten ganz genau auf.
Die Prüfung erfolgt direkt bei uns im Haus nach § 29 und § 47a der StVZO und in Zusammenarbeit mit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation.
Der moderne HU Prüfer braucht also nur die Zulassung § 10 Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
(1) Eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr wird von der Stelle unterhalten, die die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde hiermit beauftragt. Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde legt die örtliche Zuständigkeit der Technischen Prüfstelle fest. Für denselben Bereich dürfen nicht mehrere Technische Prüfstellen errichtet und unterhalten werden.
(2) Die Technische Prüfstelle darf keinen auf Gewinn abzielenden Geschäftsbetrieb führen. Für die Technische Prüfstelle ist eine gesonderte Erfolgsrechnung durchzuführen. Die aus der Tätigkeit der Sachverständigen und Prüfer anfallenden Gebühren dürfen nur für Zwecke der Technischen Prüfstelle verwendet werden. Der Auftrag zur Errichtung einer Technischen Prüfstelle kann mit Auflagen verbunden werden. In der Technischen Prüfstelle dürfen jedoch nur solche Aufgaben wahrgenommen werden, die den Sachverständigen und Prüfern gesetzlich oder durch die zuständige Landesbehörde übertragen sind.
(3) Die beauftragte Stelle hat für jede von ihr unterhaltene Technische Prüfstelle sicherzustellen, daß die Sachverständigen und Prüfer die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können.
(4) Die mit der Unterhaltung einer Technischen Prüfstelle beauftragte Stelle hat das Land, in dessen Gebiet die Technische Prüfstelle tätig wird, von allen Ansprüchen Dritter wegen Schäden freizustellen, die durch Sachverständige, Prüfer oder Hilfskräfte in Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben verursacht werden.
(5) Der Auftrag, eine Technische Prüfstelle zu unterhalten, kann widerrufen werden, wenn die beauftragte Stelle nicht sicherstellt, daß die Technische Prüfstelle ihre Pflichten ordnungsgemäß wahrnimmt.
Wie versteht sich hier die HU Prüfung in den Werkstätten . Ist eine Werkstatt dann eine technische Prüfstelle wenn der Prüfer mit PC und seinem Organisations-Programm dort prüft. Es wird doch über Prüfvorgänge bezahlt.
Es lässt mir keine Ruhe und das habe ich im Netz gefunden. Also Augen auf im Verkehr.
Quelle: CossimoMedia, Wikimedia Commons
Das Fahrzeug des Klägers wurde bei der Hauptuntersuchung beschädigt. Durchgeführt wurde diese durch einen staatlich zugelassenen Prüfingenieur. Der Kläger verlangte nun von der Prüforganisation Schadensersatz. Das OLG München weist jedoch auf die Rechtsprechung des BGH hin, wonach in einem solchen Fall nicht die Prüforganisation oder der Prüfer, sondern aufgrund der Haftungsüberleitung des Art. 34 GG das Land haftet, das die amtliche Anerkennung als Sachverständiger erteilt hat (OLG München, Beschluss vom 13.08.2015, Az. 1 U 2722/15).
Die vom Kläger geltend gemachte Beschädigung seines Fahrzeugs steht – unabhängig von dem im Detail strittigen Ablauf des Unfalls – im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation. Die Prüfung wurde nach den Feststellungen des Landgerichts, die die Berufung nicht angreift, von dem staatlich zugelassenen Prüfingenieur, dem Zeugen S., durchgeführt. Eine Inanspruchnahme der Beklagten für die streitgegenständlichen Beschädigungen am Wagen des Klägers scheidet damit aus Rechtsgründen aus, wie das Landgericht zutreffend in Übereinstimmung mit der langjährigen, gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festgestellt hat. Demnach übt der staatlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr bei den ihm durch die Straßenverkehrsordnung übertragenen Tätigkeiten hoheitliche Befugnisse aus (BGH vom 10.03.2003, III ZR 266/02; BGHZ 49, 108, 110 ff; BGHZ 122, 85, 87 ff; 147, 169, 171; BGH vom 11. Januar 1973 – III ZR 32/71 – NJW 1973, 458 und vom 2. November 2000 – III ZR 261/99 – VersR 2002, 96 f). Für Amtspflichtverletzungen, die Bedienstete der betrauten Überwachungsorganisation bei der Ausübung der durch die Straßenverkehrszulassungsordnung übertragenen hoheitlichen Befugnisse begehen, haften weder der Prüfer noch nicht die Überwachungsorganisation – hier die Beklagte – sondern das Bundesland, das die amtliche Anerkennung als Sachverständiger erteilt hat (BGH vom 10.03.2003, III ZR 266/02; BGHZ 49, 108, 114 ff; BGHZ 122, 85, 93; BGH vom 11. Januar 1973 a. a. O. und vom 2. November 2000 a. a. O.). Dies folgt aus § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG (vgl. auch OLG Karlsruhe vom 03.08.2009, 9 U 59/11).
Hieran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Anlage VIII b Ziff. 2.6 der StVZO eine Freistellungsverpflichtung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch die Überwachungsorganisation vorsieht. Entgegen der Meinung des Klägers eröffnet dies auch keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne von § 839 Abs. 1 S. 2 BGB, auf die sich der Kläger im Verhältnis zur Beklagten stützen könnte.
Die vom Kläger herangezogenen Regelungen, die im Übrigen nicht neu sind, sondern mindestens seit 1998 existieren, betreffen ausschließlich das interne Rechtsverhältnis zwischen dem Hoheitsträger und dem Beliehenen, nicht dagegen die haftungsrechtlichen Grundlagen im Außenverhältnis zum Geschädigten. Die Verpflichtung zur Freistellung bzw. Abschluss einer Haftpflichtversicherung lässt die in Art. 34 GG vorgesehene ausschließliche Haftung des Hoheitsträgers im Außenverhältnis unberührt, sie steht auch inhaltlich vollumfänglich mit Art. 34 GG in Einklang. Anders als bei fahrlässig handelnden Beamten im staatsrechtlichen Sinn kann der Hoheitsträger intern nämlich bei einem gewerblich tätigen Beliehenen Rückgriff nehmen, wenn dieser vorwerfbar einen Schaden verursacht (vgl. BGH vom 14.10.2004, III ZR 169/04 = BGHZ 161,6 ff).
Für den Geschädigten, hier den Kläger, eröffnet dagegen weder die Freistellungsverpflichtung noch die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung eine Möglichkeit, die Beklagte unmittelbar in Anspruch zu nehmen.
Moin Moin !
Zitat:
Die Prüfung erfolgt direkt bei uns im Haus nach § 29 und § 47a der StVZO und in Zusammenarbeit mit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation.
Das ist fast richtig , den §47a gibts nicht mehr , das war früher die AU , die seit einigen Jahren Bestandteil der HU ist.
Zitat:
Der moderne HU Prüfer braucht also nur die Zulassung § 10 Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
Völliger Quatsch , die "Technische Prüfstelle" ist etwas völlig anderes !
Für die Untersuchung nach §29 StVZO gilt die Anlage VIII der STVZO.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html
Darin findet man sowohl , wie die HU durchgeführt werden musss , als auch , wer in Werkstätten prüfen darf:
Bitte schön:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiia.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiib.html
Zitat:
Das Fahrzeug des Klägers wurde bei der Hauptuntersuchung beschädigt...................
Das kommt natürlich leider auch mal vor! Der Prüfer kann z.B. bei der Probefahrt einen Unfall verursachen oder darin verwickelt werden. Möglicherweise stolpert er vor deinem Fzg und schlägt mit dem Kopf eine Beule ins Dach. Oder ..... oder....
Der Unterschied ist nur , dass dein Fzg nicht beschädigt wurde ! Weder vom Prüfer noch von sonstwem , allenfalls dem Fzg-Alter und dir selber wg. schlechter Wartung kannst du die Schuld geben, dass die Bremsleitung verfault ist.
Zitat:
Der Prüfer macht nur eine Momentaufnahme.....dem passiert gar nichts wenn er die Leitung nicht beanstandet wird und danach kommt es zum Unfall
Völlig falsch , ganz im Gegenteil , heute sind die Gerichte geneigt , sich gleich der Meinung des Rechtsanwaltes des Klägers anzuschliessen , der Bestechung für wahrscheinlich hält.
Zitat:
Wenn du mit frischem TÜV wegfährst und 2 wochen später jemandem draufkrachst, weil die Leitung dann geplatzt ist, bist du der erste der vorm Prüfer stehst und ihn in Grund und Boden klagst, weil er gepfuscht hat und dein wertvoller Oldtimer jetzt Schrott ist
Ganz genau so siehts aus!
Zitat:
Der Halter der sein Fzg zur HU gebracht hat mit dem Glauben max. mit einer Mängelliste heimzufahren ist natürlich der Dumme wenn er dann laufen muss und die Abschleppkosten zahlen muss. Das würde mich auch ankotzen.
Tja nun , was soll man sagen? Geiz ist geil? Ein KFZ ist erstens eine komplizierte technische Angelegenheit , zweitens eine potentielle Waffe. Glücklicherweise leben wir in einem Land , in dem der Staat seine Bürger zu beschützen versucht. Daher gibt es für alle Dinge des Lebens gewisse Vorschriften , die bei Einhaltung das Leben für alle sicherer machen sollen.
Solche Vorschriften sind auch für den Betrieb eines KFZ erlassen worden. Einige davon sind in der Betriebsanleitung , die mitzuliefern eine Vorschrift ist , nachzulesen. Darin steht z.B. , dass dieses Fzg in regelmässigen Zeitabständen einer Inspektion nach Herstellervorschriften zu unterziehen ist. Und in diesen Herstellervorschriften sind auch die Kontrolle der Bremsleitungen vorgeschrieben. Ein Halter , der dieser Voerschrift nicht nachkommt , sondern das Fzg als "Verbrauchsfzg" fährt ohne jede Kontrolle , kann von mir kein Mitleid erwarten , wenn sich dann bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle sein Fzg als nicht verkehrssicher erweist. Es hätte ja auch schon ein anderer Mangel auftreten können oder die Bremsleitung vorher platzen können , der Halter hat also vorsätzlich aus Geiz oder wirklicher Geldnot (was aber auch keine Entschuldigung ist) die anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht.
MfG Volker
Das ist mal eine sachliche Aufklärung für die Pflichten von Kfz-Halter geworden. Hat sich doch rentiert hier zu lesen. Mitleid habe ich nicht erwartet in dem Staat der seine Bürger zu beschützen versucht .