Bestehender Sachmangel ohne Gewährleistung
Hallo zusammen,
ich schildere einfach mal mein Problem:
Ich habe im März einen A4 (B7) bei einem Autohandel gekauft. Bei der Probefahrt und bei der Durchsicht eines Mechnikers nichts gefunden. Der Händler machte mich auf den Fehler der Klima aufmerksam (Econ-Lampe leuchte trotz AUTO-Schaltung), es wurde auf dem Kaufvertrag vermerkt, dass die Klima instandgesetzt wird/wurde. Durch die langen kalte Periode habe ich mehr geheizt als gekühlt und deshalb ist es mir nicht aufgefallen. Jetzt durch die heißen Tage wurde es mir "schmerzlich" bewusst - zwei schreiende Kinder, denen es zu warm ist 😉.
Im Forum habe ich etwas rumrecherchiert und angenommen, dass einfach nur Kältemittel fehlt. Dies habe ich dann gestern in einer Fachwerkstatt machen lassen. Sie haben alles durchgecheckt und aus der Anlage 275g Kältemittel geholt (obwohl vor 4 Monaten die Klima instandgesetzt wurde). Die Fehlerdiagnose ergab Hochdrucksensor PLUS?.
Das Problem ist nur, dass ich das Auto ohne Gewährleistung gekauft habe. (Ich höre schon die Stimmen, die schreien 😉 ). Aber meine Frage wäre: Das Sachmangel bestand schon vor der Unterschrift des Kaufvertrages! Dieser sollte behoben werden, dies ist aber nicht geschehen, da es nachweislich durch eine andere Werkstatt ausgeschlossen werden kann. Denn nach meiner Überlegungen leuchtete die ECON-Lampe immer!🙁 (Fehler meinerseits!). Ich könnte mich doch jetzt einfach darauf gerufen, dass er Sachmangel (der ja schon bestand) behoben wird. Oder???? Ich würde dem Händler vorab schreiben, ihn eine Frist setzen zur Behebung des Mangels. Dazu benötige ich aber einige Paragrafen aus dem BGB (privatrechtlicher Vertrag). kann jemand von euch helfen????
Meinen Audi würde ich aber schon sehr gerne behalten!
Auf eure Meinungen bin ich sehr gespannt (auch auf die Schelte😉 ).
Lieben Gruß
audibraut81
17 Antworten
Als ich das Auto abgeholt habe, bin ich davon ausgegangen, dass eine Reparatur statt gefunden hat. Die Klima funktionierte und durch die kalte Jahrezeit (dieses Jahr sehr lange) musste ich die Klima auch nur wärmen. (was sie ja auch tut) Durch die warme Zeit sollte sie dann endlich mal kühlen.
Ich bin der Meinung es gab vor der Fahrzeugübergabe keine Reparatur. Den Prüfbericht habe ich jetzt beim Autohändler angefordert.
Den Klimachekc und Auffüllung der Kimaanlage möchte ich nicht bezahlt haben, nur die Reparatur der Hochdrucksensors, der wohl schon die ganze Zeit nicht funktioniert hat.
Der Sachverhalt war für mich etwas schwieriger, da ich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen habe. 🙁
Sonst war er wirklich ein Glücksgriff!
LG audibraut81
Lieber TE wir sagen es dir jetzt noch ein letztes Mal: die Sachmängelhaftung kann NICHT ausgeschlossen werden bei einem Verbrauchsgüterkauf wie vorliegend (du Privatperson, er Händler)!!!!
Was du unterschrieben oder mit dem Händler vereinbart hast ist insofern völlig IRRELEVANT.
Ist das so schwer zu verstehen? Sorry aber es scheint als seist du etwas schwer von Begriff 🙄
Ob der Verkäufer meint er habe irgendwas vor dem Kauf repariert ist auch irrelevant, wenn es jetzt kaputt ist und auch schon bei Übergabe kaputt war!
Zitat:
Original geschrieben von Labymaus7
Lieber TE wir sagen es dir jetzt noch ein letztes Mal: die Sachmängelhaftung kann NICHT ausgeschlossen werden bei einem Verbrauchsgüterkauf wie vorliegend (du Privatperson, er Händler)!!!!
Was du unterschrieben oder mit dem Händler vereinbart hast ist insofern völlig IRRELEVANT.
Ist das so schwer zu verstehen? Sorry aber es scheint als seist du etwas schwer von Begriff 🙄
Ob der Verkäufer meint er habe irgendwas vor dem Kauf repariert ist auch irrelevant, wenn es jetzt kaputt ist und auch schon bei Übergabe kaputt war!
Bei einigen dauert es halt etwas länger 😁
Aufgrund des vorhandenen Sachverstandes wollte ich einfach eure Meinung dazu hören und die Tipps sind immer sehr aussagekräftig!