Bestandsschutz bei 0.5% Versteuerung von Plugin Hybrid Dienstwagen ab 2023?
Hallo,
Ist eigentlich sicher, dass vor Ende 2022 zugelassene Hybrid Dienstwagen auch ab 2023 weiterhin nur mit 0.5% zu versteuern sind oder könnte diese Vergünstigung evtl. auch für diese Fahrzeuge entfallen?
Besten Dank!
177 Antworten
Naja offtopic ist Ansichtssache.
Es geht ja um pro und contra zum Thema des TE, da es noch keine finale Entscheidung der Politik dazu gibt ... durch die Diskussion kann man sich der voraussichtlichen Entscheidung nähern.
Hallo,
ich fahre einen Passat GTE als Firmenwagen, Erstzulassung 2020, und das Leasing würde Mitte nächstes Jahr auslaufen. Ich hätte jetzt die Möglichkeit, dieses um ein Jahr zu verlängern.
Gibt es eine Bestätigung, dass die 0,5 Prozent Besteuerung für PHEV mit Erstzulassung 2020 bis zum Jahr 2024 gilt? Oder gibt's dazu überhaupt etwas schriftliches?
Danke euch!
Zitat:
@hektoliterat schrieb am 13. Juni 2022 um 21:36:47 Uhr:
ich fahre einen Passat GTE als Firmenwagen, Erstzulassung 2020, und das Leasing würde Mitte nächstes Jahr auslaufen. Ich hätte jetzt die Möglichkeit, dieses um ein Jahr zu verlängern.
Ist das von VW direkt? Ich würde das auch gerne verlängern, stoße aber auf einige Gegenwehr.
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Zitat:
@Tuelle schrieb am 14. Mai 2022 um 14:43:53 Uhr:
Hallo,
Ist eigentlich sicher, dass vor Ende 2022 zugelassene Hybrid Dienstwagen auch ab 2023 weiterhin nur mit 0.5% zu versteuern sind oder könnte diese Vergünstigung evtl. auch für diese Fahrzeuge entfallen?Besten Dank!
Stehe aufgrund der eventuell langen Lieferzeiten nun auch - viel früher als gedacht - vor der Entscheidung, was nach meinem PHEV ab 10/23 kommen soll;
- ein neuer PHEV wird es natürlich nicht werden, PHEV sind bei derzeit wesentlich höheren Preisen ggü. Verbrennern so gut wie tot im Gewerbeleasing.
- ein BEV mit Kombi-Qualitäten wie ein Enyaq oder Ioniq 5 käme beim BLP etwa 15.000€ teurer, ist dabei aber deutlich schlechter ausgestattet als der aktuelle PHEV. Entsprechend würden auch die Raten steigen, was meine Abgaben direkt beeinflusst. Trotzdem käme - bei nicht zu hoher monatlicher Rate - der BEV ggf. ca. 40-70€ günstiger im Monat.
Und doch ist es eher unwahrscheinlich, dass ich mich für einen BEV entscheide; die schlechtere Ausstattung, die fehlende Lademöglichkeit zuhause (geladen wird dann am Betrieb oder öffentlich), der damit deutlich größere Aufwand im Alltag und vor allem auf Fernstrecken, ...
... und zu guter Letzt: um die Rate irgendwie unter 500-600€ zu bekommen, muss ich lange Leasen.
Wenn in der Zeit irgendetwas an der Versteuerung geändert wird, bin ich gekniffen: eine Mehrbelastung von knapp 330€ netto monatlich, von jetzt auf gleich, aufgrund einer Gesetzesänderung, wäre schon ne Nummer. Das ist mir doch ein wenig zu viel Risko.
Daher ist viel wahrscheinlicher ...
- ein reiner Verbrenner aus der Kompaktklasse. Im Monat etwas teurer (als der BEV +15k BLP), aber ohne die (für MICH geltenden) Nachteile der e-Mobilität und außerdem vollausgestattet.
Und am wahrscheinlichsten ...
- ich verlängere das aktuelle PHEV Leasing vorzeitig von 36 auf 72 Monate.
Noch hab ich kein Angebot für die neue Rate, aber ist die unter der eines neu bestellten Verbrenners mit ähnlichem BLP (und beim Koreaner ist der PHEV Aufpreis tatsächlich nicht sehr hoch), und ändert sich die Versteuerung nicht, kann ich einen guten, praktischen Kompakt-Kombi nicht günstiger fahren.
Wird dem PHEV die 0,5% genommen, ist der Aufpreis nur halb so hoch wie beim BEV. Würde mit 150€ aber ebenfalls sehr weh tun - mit 1800€ kann eine Familie im Jahr schon ne Menge anfangen.
Ich hänge hier also sehr wahrscheinlich auch am 0,5%-Tropf.
Man sehe mir bitte nach dass ich das Thema hier nicht komplett durchgelesen habe und auch die Suchfunktion nichts konkretes ausgespuckt hat...
Meine Fragen:
1. Ab wann weiß man konkret, ob die 0,5% für einen PHEV bleiben? Erst im Dezember?
2. Ist es nicht so, dass wenn bei Zulassung die 0,5% gelten, diese für die gesamte Leasinglaufzeit nicht gekippt werden können? (was bringt es einen wenn ich z.B. 3 Monate in 2023 0,5% habe, ab 2024 - und somit die restlichen 33 Monate Leasingdauer wieder 1,0% versteuern muss?!)
Zitat:
@BMWfuenfer21 schrieb am 3. August 2022 um 16:30:08 Uhr:
...
2. Ist es nicht so, dass wenn bei Zulassung die 0,5% gelten, diese für die gesamte Leasinglaufzeit nicht gekippt werden können? ...
Ja. Wobei die Regelung sich nicht auf Leasing bezieht, sondern auf den Besitz. D.h. es gilt der Tag der Übernahme in deinen Besitz, was meistens die Zulassung / Auslieferung ist und dann so lange, wie das Auto in deinem Besitz ist. Zwischendurch wird nichts geändert.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 3. August 2022 um 16:45:36 Uhr:
Zitat:
@BMWfuenfer21 schrieb am 3. August 2022 um 16:30:08 Uhr:
...
2. Ist es nicht so, dass wenn bei Zulassung die 0,5% gelten, diese für die gesamte Leasinglaufzeit nicht gekippt werden können? ...Ja. Wobei die Regelung sich nicht auf Leasing bezieht, sondern auf den Besitz. D.h. es gilt der Tag der Übernahme in deinen Besitz, was meistens die Zulassung / Auslieferung ist und dann so lange, wie das Auto in deinem Besitz ist. Zwischendurch wird nichts geändert.
Wobei das "zwischendurch wird nichts geändert" bei unserer derzeitigen Regierung nicht unbedingt sicher ist.
Zitat:
@Iddqd-idkfa schrieb am 3. August 2022 um 11:07:56 Uhr:
...
- ich verlängere das aktuelle PHEV Leasing vorzeitig von 36 auf 72 Monate.
Das könnte verlockend für viele PHEV-Fahrer werden, falls nicht evtl. abgelaufene Herstellergarantie oder Dienstwagen-Richtlinie dagegen sprechen.
Die Lösung scheitert dann vielleicht noch an der Bank, denn Leasing für die Jahre 4-6 kann da teurer sein als für die Jahre 1-3, falls es überhaupt geht.
Oder kommst du da drumrum, indem du nicht nach den ersten drei jahren einen neuen (teuren) Anschlussvertrag abschließt, sondern den bisherigen jetzt schon modifizierst?
Erst vorher hat mir ein Freund erzählt, er würde bei der Verlängerung seines Leasingvertrags die doppelte Rate für die Folgejahre zahlen…
Zitat:
Das könnte verlockend für viele PHEV-Fahrer werden, falls nicht evtl. abgelaufene Herstellergarantie oder Dienstwagen-Richtlinie dagegen sprechen.
Die Lösung scheitert dann vielleicht noch an der Bank, denn Leasing für die Jahre 4-6 kann da teurer sein als für die Jahre 1-3, falls es überhaupt geht.
Oder kommst du da drumrum, indem du nicht nach den ersten drei jahren einen neuen (teuren) Anschlussvertrag abschließt, sondern den bisherigen jetzt schon modifizierst?
Dann kann man die Firma nur bitten, den Wagen rauszukaufen. Wenn sich die Leasinggesellschaft da quer stellt, dann wäre die Marke auf alle Zeiten bei mir aus dem Rennen. Das werde ich auf jeden Fall probieren, wenn es bei mir soweit ist. Sowohl aus Gründen der Steuerersparnis als auch der Nachhaltigkeit. Man braucht wirklich nicht alle drei bis vier Jahre ein neues Auto.
Dazu kann ich was sagen in Bezug auf VAG:
1. Ich kann meinen Golf GTE potentiell verlängern, allerdings zu einer horrenden Rate. Momentan zahle ich dank Prämie 230€ pro Monat, bei der Verlängerung würde ich auf 500-600€ kommen - evtl. sogar noch mehr. Dazu kommt, dass man den Antrag erst ein paar Monate vorher bei der Bank stellen kann, wenn die ablehnt, hat man Pech.
2. Ich kann meinen GTE auch nicht rauskaufen, selbst wenn ich wollte. VW bzw. die Bank wissen, dass sie den Wagen momentan für viel Geld loskriegen werden.
3. Bei Audi hatten wir in der Familie vor 2 Wochen eine Rückgabe: A3 Cabrio. Wollten wir ebenfalls verlängern, Audi hat aber auf die Rückgabe des Fahrzeugs ohne Ausnahme bestanden, ebenfalls aufgrund der aktuellen Marktsituation und weil das Auto daher sozusagen "schon verkauft" war.
Sicher ist bei einigen ein etwas größerer Hebel durch die Firma da, aber ich würde nicht damit rechnen, dass die Bank sich da bei jedem darauf einlässt, ganz egal wie viel Druck man macht. Viele der Rückläufer werden bestimmt vorher schon entsprechend "verteilt" und "versprochen".
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 8. August 2022 um 11:32:12 Uhr:
2. Ich kann meinen GTE auch nicht rauskaufen, selbst wenn ich wollte. VW bzw. die Bank wissen, dass sie den Wagen momentan für viel Geld loskriegen werden.
Wenn die das bei mir probieren, dann bricht aber die Hölle aus. Die nehmen einem das eine Auto weg aber wären nicht in der Lage innerhalb von Monaten einen anderen zu liefern? Da würde ich es zu meiner persönlichen Mission machen, dass niemals wieder jemand in der Firma oder meinem Bekanntenkreis auch nur ein Auto aus dem VAG Konzern in Erwägung zieht.
Weil die über Vertragserfüllung hinaus Dir nicht zu Willen sind? Im Übrigen meine ich mich zu erinnern, dass der Kauf bei Gewerbeleasing ausgeschlossen sein muss. Und als AG hätte ein ich auch wenig Lust, die Karre im Nachhinein aktivieren zu müssen