Besoffener in Golf IV gerast. Paar Fragen!

Hi!

Letzte Nacht ist ein besoffener Russe in das Auto meiner Frau gefahren, hat darauf hin versucht zu fliehen, wollte dann keine Polizei rufen. Letzt endlich kam die Polizei doch und die stellten fest er war besoffen!
Das Auto wollen wir nicht behalten weil der Wiederverkaufswert sinkt, etc.
Ist das möglich, dass man sich den Kaufpreis des Wagens ausbezahlen lässt, der Wagen war nur ein paar Wochen in ihrem Besitz.

MfG

32 Antworten

Wer sich mit 2 Promille noch zutraut ein Fahrzeug zu bewegen , dem gehört auf LEBENSZEIT die Fahrerlaubnis entzogen.Zum Glück gibt es die MPU und zusätzlich bei Alkoholauffälligkeiten , die regelmäßige Kontrolle der Leberwerte.
Ich hoffe dass hier die VS mit aller Härte vorgeht.
Auf jeden Fall einen RA einschalten.

Gruß
capri

Zitat:

Original geschrieben von mGentleman


...denen wurde gleich gedroht, dass sie ja keine Polizei einschalten.

Ihr habt doch wohl bei der Polizei auch eine Strafanzeige wegen Nötigung gestellt?!?

Ich würde bei dem Klientel kein unnötigees Öl in das Feuer gießen wollen.

Ist der Sachverhalt umfänglich dargestellt, so kann sich der Richter sein eigenes Bild machen.

P.S.:
2 Promille sind für geübte Wodkatrinker unterster Pegel ....

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


2 Promille sind für geübte Wodkatrinker unterster Pegel ....

Ja, und das ist so einer. Ich hoffe dieser Penner bekommt seinen Führerschein nie wieder, er hätte ja auch einen Menschen umfahren können.

Wenn ich daran denke könnte ich einen Anfall bekommen. Erst alles schrotten, versuchen zu fliehen, drohen, verhandeln wollen, etc.

Und am Schluss hat man als Geschädigter den ganzen Sch**** am Hals!

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Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Ich würde bei dem Klientel kein unnötigees Öl in das Feuer gießen wollen.

Das sehe ich nicht als "Öl ins Feuer gießen" an. In solchen Situationen muß man seinem Kontrahenten klar zeigen, wo er eine Grenze überschritten hat....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das sehe ich nicht als "Öl ins Feuer gießen" an. In solchen Situationen muß man seinem Kontrahenten klar zeigen, wo er eine Grenze überschritten hat....

So ist es 🙄

Es sind genug Delikte begangen worden,
die von Amts wegen verfolgt werden müssen.

Für persönliche Auseinandersetzungen ist wie immer im Strassenverkehr kein Anlaß gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Es sind genug Delikte begangen worden,
die von Amts wegen verfolgt werden müssen.
Für persönliche Auseinandersetzungen ist wie immer im Strassenverkehr kein Anlaß gegeben.

Nötigung ist ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen verfolgt werden muß. Natürlich muß die Polizei erst einmal Kenntnis davon erhalten. Dies hat nichts mit irgendwelchen persönlichen Auseinandersetzungen zu tun.

Zitat:

Ist der Sachverhalt umfänglich dargestellt, so kann sich der Richter sein eigenes Bild machen.

Zitat:

Nötigung ist ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen verfolgt werden muß. Natürlich muß die Polizei erst einmal Kenntnis davon erhalten.

Wo ist der Widerspruch?

Offizialdelikte bedürfen keiner Strafanzeige, sondern müssen ab Kenntnisnahme durch ein Organ der Strafverfolgung (hier die Polizeibeamten) von Amts wegen verfolgt werden.

Daher mein Tip auf eine Strafanzeige zu verzichten.
Es reicht die umfängliche Sachverhaltsschilderung.

Wird Fahrerflucht nicht mit Freiheitsentzug bestraft oder gilt das nur bei Personenschaden?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat gemäß §142 StGB. Wie bei allen Straftaten muss der Beschuldigte gegenüber der Polizei keine Aussagen machen.
Die Höhe der Strafe hängt von den angerichteten Schäden und von der bisherigen Vorbelastung des Täters ab. Von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe ist alles möglich. Sehr beliebt bei unseren Münchner Richtern (weiß ich von Kollegen aus dem Verkehrsrecht) ist die Sicherstellung der Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis samt Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Punkte in Flensburg gibt es außerdem auch noch, aber das ist ja klar.

Mehr gibt's nicht zu sagen.

Gruß
SWISS

Die gegenerische Versicherung meint nun es ist ein Verlust beim Wiederverkauf von 100€ entstanden, der Schaden beläuft sich auf 4000€, der Besoffene hat den Lappen weg. Wollte ich euch nur mal mitteilen!

1. Danke für die Rückmeldung.
2. Kannst Du mit der Regulierung durch die gegnerische Versicherung leben?

Boah... wenn ich sowas lese, geht mir der Hut hoch!

Erst besoffen fahren, was ja schon schlimm genug ist!
Dann einen fetten Unfall bauen, dann erst versuchen abzuhauen, dann einen Teil des Unfalls zu vertuschen und letztlich noch dem Unfallgegner DROHEN!!

Wir sind hier doch nicht in Russland!!!

Hoffentlich bekommt dieses PACK, was es verdient! Elende Vollidioten!

Wenns nach mir ginge, würde er seine Fahrerlaubnis NIE WIEDER sehen! Der soll gefälligst in Zukunft mit dem Taxi fahren. Bei 2.0 Promille ist ihm aber zum Glück eine MPU absolut (!) sicher, sowie Nötigung im Straßenverkehr und Fahrerflucht.. das wird nicht billig! Aber absolut gerechtfertigt!

Immer mit der Ruhe - und dieses Fehlverhalten rührt sicher nicht (!) aus der Herkunft des Verursachers....

Grüße
Schreddi

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