ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Besitzverhältnis - Wem gehört das Auto?

Besitzverhältnis - Wem gehört das Auto?

Themenstarteram 14. August 2020 um 22:00

Guten Abend,

 

habe gerade folgendes Szenario im näheren Umfeld und dachte ihr Besitz mehr Wissen als ich darüber:

 

Frau und Mann, seit 6 Jahren ein Paar,leben in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen.

 

Es wurde ein gemeinsam ein Auto gekauft im Wert von ca. 39.000€ (Barzahlung)

Frau hat 9.000€ bezahlt, Mann die restlichen 30.000€

Der Kaufvertrag ist auf die Frau ausgestellt, diese hat ihn auch allein unterzeichnet.

Das Auto ist komplett auf die Frau zugelassen, Versicherung und Steuer werden von ihrem Konto abgebucht. Sämtliche Reparaturen, Tanken etc. bezahlt Frau selbst. Sie fährt es auch hauptsächlich selbst und allein.

 

Nun trennt sich jetzt Frau von Mann und nimmt das Auto mit, inkl. Brief, Zweitschlüssel und allen dazugehören Unterlagen.

 

Der gehörnte Mann besteht jetzt auf die Herausgabe des Wagens, da er schließlich mehr an der Kaufsumme beigetragen hatte, als die Frau. Deshalb gehöre das Auto ihm und nicht ihr.

 

Frau weigert sich jedoch strikt das Auto rauszurücken, da sämtliche Papiere auf ihren Namen laufen.

 

Die große Frage nun:

 

Wer von den beiden darf das Auto behalten und weiterhin nutzen?

Beste Antwort im Thema

Für mich recht eindeutig: Frau unterschreibt Kaufvertrag, also ist Frau auch Eigentümerin des Wagens. Wer die Steuern, Versicherung, Benzin zahlt und wer das Auto fährt, ist irrelevant für die Beantwortung der Frage.

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Würde ich sagen dumm gelaufen.

An das neue Auto wird er wohl nicht kommen können. Und wenn er dem Gericht gegenüber irgendwelche Forderungen angiebt, kann sie das mit dem Argument des alten Wagens quasi verrechnen.

Beim Haus ist das was anderes. Sowas ist ganz klar im Kaufvertrag geregelt. Bei den Möbeln ist es ähnlich wie beim Auto.

Er behält die Möbel und das alte Auto sie das Haus und das neue Auto Fall gegessen :-)

Bei Gericht wird es am Ende ähnlich laufen nur das es teurer wird. Wären die beiden verheiratet gäbe es andere Regelungen.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 15. August 2020 um 14:38:32 Uhr:

Würde ich sagen dumm gelaufen.

An das neue Auto wird er wohl nicht kommen können. Und wenn er dem Gericht gegenüber irgendwelche Forderungen hat, ksnn sie dsd mit dem Argument des alten Esgens quasi verrechnen.

Beim Hsus ist das wsd anderes. Sowas ist ganz klar im Ksufvertrag geregelt. Bei den ymöbeln ist es ähnlich wie beim Auto. Er behält die Möbel und das alte Auto sie das Haus und das neue Auto Fsll gegessen. Bei Gericht wird es am Ende ähnlich laufen nur das es teurer wird.

"Dumm gelaufen"?

Naja, ich betrachte es nicht nur als Pech.

Aber einen Juristen zu befragen ist unbedingt notwendig.

Auf jeden Fall!!!!!!

Nur fähig muss der sein. Ich hab damals 5 Anwälte gebraucht bis ich mein Recht durch hatte.

Die Ersten waren absolute Flaschen. Leider merkt man das erst wenn es dann meist zu spät ist.

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 15. August 2020 um 13:38:24 Uhr:

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 15. August 2020 um 11:38:36 Uhr:

....

2.) Die Frau scheint hier in der deutlich besseren Verhandlungsposition. Wenn man böse sein will, kann man sagen, sie hat sich das von Anfang an gut zurechtgelegt.

Betonung liegt auf scheint.

Wirklich fundiert kann das nur ein Jurist beurteilen.

Und da kann es womöglich auch sehr unterschiedliche Meinungen geben.

Mit bessere Position meine ich, dass sie im Haus wohnt, er raus ist. Sie hat die Möbel, die er haben will. Sie hat das Auto, was er haben will. Er muß also irgendwie tätig werden, um sein evtl. Recht durchzusetzen. Sie kann sich zurücklehnen und warten.

Manche Frauen sind im Unterhalt etwas teurer - merkt man(n) nur nicht immer sofort

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 15. August 2020 um 15:53:21 Uhr:

Manche Frauen sind im Unterhalt etwas teurer - merkt man(n) nur nicht immer sofort

Yup, ist vergleichbar zu manchen Autos ;)

 

Themenstarteram 15. August 2020 um 15:56

Danke für euren Input. Da wird wahrscheinlich noch etwas größeres auf ihn zukommen. Kann aber auch Sie verstehen, wenn Sie das Auto nicht sofort rausrückt. Gehören immer 2 dazu. Hoffe die beiden werden sich außergerichtlich einigen können.

Zitat:

@Italo001 schrieb am 15. August 2020 um 11:54:10 Uhr:

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 15. August 2020 um 11:42:48 Uhr:

 

Entweder es ist eine Ehe oder es ist keine. Bei einer Ehescheidung gibt es Gesetze, wie zu verfahren ist.

Eine eheähnliche Gemeinschaft gibt es juristisch gesehen meienr Meinung nahc nicht. Es ist also egal, ob man eheähnlich zusammenlebt oder ob es sich um ein freundschaftliches Verhältnis handelt oder eine WG.

Was nach deiner Meinung es nicht gibt, ist nicht relevant. Nach dem Gesetz gibt es sowas, wenn beide Personen einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt haben und Ausgaben gemeinsam tätigen, ist das ein eheähnliches Verhältnis.

Nach welchem Gesetz denn?

Ja, es gibt die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Aber nicht nach irgendeinem Gesetz, sondern nach der Rechtssprechung. Eherecht wird da aber nicht drauf angewandt, wohl aber die ominöse BGB-Innengesellschaft ;)

@Nilpferd2018

Für mich hört sich das alles nach einer BGB-Innengesellschaft aus, soweit nichts weiter an Schenkungen etc. vorliegt/ bewiesen werden kann.

Einfach mal "nichteheliche Lebensgemeinschaft BGB-Innengesellschaft" o.ä. googeln, vielleicht wird das dann ein wenig klarer. Im Innenverhältnis ist das dann eine GbR, Ausgleichsansprüche ergeben sich dann aus §§ 705ff. BGB.

Um einen Anwalt wird man bei einer Verweigerungshaltung der Dame aber nicht herumkommen.

Moin, da das hier eindeutig in eine Rechtsberatung geht, was nicht erkaubt ist, schließe ich an dieser Stelle.

 

VG

Puntomaniac

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Besitzverhältnis - Wem gehört das Auto?