Besitzverhältnis - Wem gehört das Auto?
Guten Abend,
habe gerade folgendes Szenario im näheren Umfeld und dachte ihr Besitz mehr Wissen als ich darüber:
Frau und Mann, seit 6 Jahren ein Paar,leben in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen.
Es wurde ein gemeinsam ein Auto gekauft im Wert von ca. 39.000€ (Barzahlung)
Frau hat 9.000€ bezahlt, Mann die restlichen 30.000€
Der Kaufvertrag ist auf die Frau ausgestellt, diese hat ihn auch allein unterzeichnet.
Das Auto ist komplett auf die Frau zugelassen, Versicherung und Steuer werden von ihrem Konto abgebucht. Sämtliche Reparaturen, Tanken etc. bezahlt Frau selbst. Sie fährt es auch hauptsächlich selbst und allein.
Nun trennt sich jetzt Frau von Mann und nimmt das Auto mit, inkl. Brief, Zweitschlüssel und allen dazugehören Unterlagen.
Der gehörnte Mann besteht jetzt auf die Herausgabe des Wagens, da er schließlich mehr an der Kaufsumme beigetragen hatte, als die Frau. Deshalb gehöre das Auto ihm und nicht ihr.
Frau weigert sich jedoch strikt das Auto rauszurücken, da sämtliche Papiere auf ihren Namen laufen.
Die große Frage nun:
Wer von den beiden darf das Auto behalten und weiterhin nutzen?
Beste Antwort im Thema
Für mich recht eindeutig: Frau unterschreibt Kaufvertrag, also ist Frau auch Eigentümerin des Wagens. Wer die Steuern, Versicherung, Benzin zahlt und wer das Auto fährt, ist irrelevant für die Beantwortung der Frage.
39 Antworten
Zitat:
@Nilpferd2018 schrieb am 15. August 2020 um 00:00:23 Uhr:
......
Die große Frage nun:Wer von den beiden darf das Auto behalten und weiterhin nutzen?
Wenn keine vom Mann nachzuweisende Sondervereinbarung beim Kauf des Wagens hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug getroffen wurde, wird man nach dem vom TE geschilderten Ausgangssachverhalt vom Eigentum der Frau am Auto ausgehen können. Dann darf sie das Auto weiter nutzen sofern sie dem Partner kein eigenes Nutzungsrecht am PKW auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit eingeräumt hat.
Ob sie das Auto auf Dauer behalten darf, wird die Zukunft und ggf. ein Gericht entscheiden, falls ein Streit über alle gegenseitig aus der Partnerschaft erwachsene Ansprùche (z.B. Mietzahlungen, Möbel, Haushaltsgegenstände, Fernseher, Router usw.) besteht, bei welcher das Auto nur ein Streitpunkt ist und die dann ausgeglichen, d.h. im Prinzip gegeneinander aufgerechnet werden.
Falls dann dem Mann, aus Gründen die hier unbekannt sind, z.B. ein höherer 4-stelliger Ausgleichsbetrag zustehen sollte, den die Frau nicht aufbringen kann, wäre wohl der Verkauf des Autos die naheliegendste Verwertungsart.
Wie, das alte Auto ist doch verkauft und wo ist daraus der Erlös geblieben?
Ist das eine Zugewinngemeinschaft oder getrennt??
Viele Fragen die wir hier so nicht beantworten können, dies kann zunächst nur ein versierter RA und letztendlich das Gericht.
Ob er RS hat oder nicht hindert doch niemanden sich einen Anwalt zu nehmen, was ne komische Einstellung. Kostet dann halt.
Man muss wissen was man will.
Ich hab son Scheiß schon hinter mir.🙁
Nein, es gab in der Beziehung 2 Autos. Beiden wurden gemeinsam angeschafft. Das 1. wurde 2015 gekauft, das 2. wurde 2020 gekauft. Die Frau brachte ihn die Beziehung ihr eigenes Auto mit, welches nach dem diesjährigen Kauf an ihren Bruder abgegeben wurde.
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Grundsätzlich würde ich sagen, derjenige, der etwas fordert, muss auch beweisen können, dass die Forderung zu recht besteht.
Will der Mann also seinen Anteil am Auto ausbezahlt haben, macht er diese Forderung gegenüber der Frau geltend. Da der Mann einen Anspruch stellt, ist er auch in der Beweispflicht.
Anders gesagt: Ich leihe dir 1000 EUR, wir vereinbaren, dass du sie nächsten Monat zurückzahlst, was du aber nicht tust. Will ich meine Forderung geltend machen, muß ich unsere Vereinbarung nachweisen können, am besten durch einen Vertrag.
BEi der Einrichtung des Hauses sehe ich klar den Mann als Eigentümer, wenn er es alleine bezaht hat. Da besteht seinerseits ein Anspruch azuf Herausgabe gegnüber der Frau. Den muß er halt nur irgendwie durchsetzen.
Grundsätzlich kann man zwei Dinge festhalten:
1.) Es ist immer besser, solche Dinge im gegenseitigem Einvernehmen und ohne Anwälte zu regeln. Anwälte kosten Geld und hinterher läuft es dann doch in etwa auf das raus, was man auch selber hätte vereinbaren können.
2.) Die Frau scheint hier in der deutlich besseren Verhandlungsposition. Wenn man böse sein will, kann man sagen, sie hat sich das von Anfang an gut zurechtgelegt.
Zitat:
@Italo001 schrieb am 15. August 2020 um 11:31:15 Uhr:
Da es um ein eheähnliche Verhältnis handelt kann nur ein Fachanwalt beraten.
Entweder es ist eine Ehe oder es ist keine. Bei einer Ehescheidung gibt es Gesetze, wie zu verfahren ist.
Eine eheähnliche Gemeinschaft gibt es juristisch gesehen meienr Meinung nahc nicht. Es ist also egal, ob man eheähnlich zusammenlebt oder ob es sich um ein freundschaftliches Verhältnis handelt oder eine WG.
Doch, auch rechtlich ist das anders gestellt wie eine WG aber eben auch nicht wie eine Ehe.
So hat mir das damals mein RA bei meiner Auseinandersetzung erklärt.
Details sind mir aber nicht bekannt.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 15. August 2020 um 11:42:48 Uhr:
Zitat:
@Italo001 schrieb am 15. August 2020 um 11:31:15 Uhr:
Da es um ein eheähnliche Verhältnis handelt kann nur ein Fachanwalt beraten.Entweder es ist eine Ehe oder es ist keine. Bei einer Ehescheidung gibt es Gesetze, wie zu verfahren ist.
Eine eheähnliche Gemeinschaft gibt es juristisch gesehen meienr Meinung nahc nicht. Es ist also egal, ob man eheähnlich zusammenlebt oder ob es sich um ein freundschaftliches Verhältnis handelt oder eine WG.
Was nach deiner Meinung es nicht gibt, ist nicht relevant. Nach dem Gesetz gibt es sowas, wenn beide Personen einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt haben und Ausgaben gemeinsam tätigen, ist das ein eheähnliches Verhältnis.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 15. August 2020 um 11:42:48 Uhr:
...... Es ist also egal, ob man eheähnlich zusammenlebt oder ob es sich um ein freundschaftliches Verhältnis handelt oder eine WG.
Sorry, diese apodiktische Aussage ist leider komplett falsch, da es da jeweils erhebliche Unterschiede im Fall der Auseinandersetzung über vorher gemeinsam benutzte Gegenstände geben kann.
Näheres erfährt man beim RA, denn bier in MT ist Rechtsberatung im Detail fehl am Platze.
Ich mußte erstmal nachschlagen, was apodiktisch bedeutet....
Ich verweise mal hier auf:
Demnach ist davon auszugehen, dass die Möbel für das Haus vom Mann angeschafft wurden, zu teilen oder zu veräußern sind. Anders wäre es, wenn er die Möbel schon vorher besessen hätte und sie beim Einzug mitgebracht hätte.
Bezieht sich aber eben auf Hausrat, nicht auf die Autosache.
Ab zum Anwalt, ganz einfach. Ein Forum kann dir da nicht weiter helfen.
Und ja, man kann tatsächlich auch zum Anwalt gehen ohne dass man eine eigene Rechtsschutzversicherung hat. Muss man dann eben selbst bezahlen. Dürfte sich aber bei 30.000 € auch lohnen.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 15. August 2020 um 11:38:36 Uhr:
....
2.) Die Frau scheint hier in der deutlich besseren Verhandlungsposition. Wenn man böse sein will, kann man sagen, sie hat sich das von Anfang an gut zurechtgelegt.
Betonung liegt auf scheint.
Wirklich fundiert kann das nur ein Jurist beurteilen.
Und da kann es womöglich auch sehr unterschiedliche Meinungen geben.
Zitat:
@Supercruise schrieb am 15. August 2020 um 12:39:16 Uhr:
Das Forum ist eigentlich zur Kaufberatung gedacht, das hier ist doch etwas völlig anderes.
Dann betrachte es als Warnung an andere beim Autokauf.
Also quasi als juristisches Kaufberatungsproblem.