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Besitzverhältnis - Wem gehört das Auto?

Themenstarteram 14. August 2020 um 22:00

Guten Abend,

 

habe gerade folgendes Szenario im näheren Umfeld und dachte ihr Besitz mehr Wissen als ich darüber:

 

Frau und Mann, seit 6 Jahren ein Paar,leben in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen.

 

Es wurde ein gemeinsam ein Auto gekauft im Wert von ca. 39.000€ (Barzahlung)

Frau hat 9.000€ bezahlt, Mann die restlichen 30.000€

Der Kaufvertrag ist auf die Frau ausgestellt, diese hat ihn auch allein unterzeichnet.

Das Auto ist komplett auf die Frau zugelassen, Versicherung und Steuer werden von ihrem Konto abgebucht. Sämtliche Reparaturen, Tanken etc. bezahlt Frau selbst. Sie fährt es auch hauptsächlich selbst und allein.

 

Nun trennt sich jetzt Frau von Mann und nimmt das Auto mit, inkl. Brief, Zweitschlüssel und allen dazugehören Unterlagen.

 

Der gehörnte Mann besteht jetzt auf die Herausgabe des Wagens, da er schließlich mehr an der Kaufsumme beigetragen hatte, als die Frau. Deshalb gehöre das Auto ihm und nicht ihr.

 

Frau weigert sich jedoch strikt das Auto rauszurücken, da sämtliche Papiere auf ihren Namen laufen.

 

Die große Frage nun:

 

Wer von den beiden darf das Auto behalten und weiterhin nutzen?

Beste Antwort im Thema

Für mich recht eindeutig: Frau unterschreibt Kaufvertrag, also ist Frau auch Eigentümerin des Wagens. Wer die Steuern, Versicherung, Benzin zahlt und wer das Auto fährt, ist irrelevant für die Beantwortung der Frage.

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Für mich recht eindeutig: Frau unterschreibt Kaufvertrag, also ist Frau auch Eigentümerin des Wagens. Wer die Steuern, Versicherung, Benzin zahlt und wer das Auto fährt, ist irrelevant für die Beantwortung der Frage.

Ich würde hier von einer Schenkung i.H.v. 30.000,-- € des Mannes an die Frau ausgehen, der Kauf ist Kapitalverwendung.

Mal wieder Arschkarte für den Mann. Sorry, aber Auto ist futsch!

am 15. August 2020 um 3:17

Moin,

es ist, wie immer, bei Weitem nicht so einfach und eindeutig, wie man/frau sich das landläufig denken mag.

Der Mann sollte sich daher an einen Rechtsanwalt wenden.

ZK

Die Fra darf das Auto behalten und muss keinen Ausgleich an den Ex leisten.

Die Frau besitzt es und darf es behalten!

 

Die frage ist nur als was werden die 30000€ angesehen evt muss sie dafür nen Ausgleich zahlen aber glaub ich nicht!

Die Frau ist eindeutig die Eigentümerin. Sie hat es gekauft und sogar angemeldet. Der Mann taucht da nirgendwo auf. Selbst bei der Versicherung nicht. Woher sie das Geld zum Kauf hat interessiert hier keinen.

Da sie nicht verheiratet sind, greifen div. Rechtsgrundlagen nicht. Es müßte einen separaten, schriftlichen Vertrag geben der eine Schenkung oder ein Darlehen oder den sonstigen Verbleib regelt. Schriftlich wegen der beweisbarkeit.

Kurz gesagt: Der Mann schaut in die Röhre weil er eben nirgendwo auftaucht.

Im Innenverhältnis ist das von der Frau schon zu ersetzen bzw. zu erstatten. Die angebliche Schenkung ist nachzuweisen.

 

Ein Prozess schafft Klarheit!

 

Grüße vom Armani-Biker...

 

PS: Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Besitz und Eigentum; die Frau kann das Auto besitzen und der Mann ist Eigentümer.

Das gilt aber nur im Innenverhältniss. Und das vor Gericht zu klären wird schwer und kostspielig.

Und wer hier etwas beweisen muss ist auch nicht ganz klar. Die Frau kann auch im guten Glauben von einer Schenkung ausgegangen sein. Das wäre auch ein gerichtliches Argument.

Die Schenkung ist von der Frau nachzuweisen, dass geht mittels Zeugen oder einem Stück Papier oder einer Überweisung auf der im Verwendungszweck "Schenkung" steht.

 

Grüße vom Armani-Biker...

Sehe das ähnlich wie Armani.

Im Außenverhältnis ist ganz klar die Frau die Eigentümerin und auch die Besitzerin das sie auch die Verfügungsgewalt inne hat.

Im Innenverhältnis sieht das Ganze schon anderes aus.

Die Frage ist war es eine Schenkung oder eine Beteiligung die ein Eigentumsrecht herleiten lässt.

Liegt was schriftlich vor oder lässt sich das nachweisen das der Mann 30 Mille dabei getan hat dann ist er Miteigentümer und das entsprechend dem Betrag den er bei getan hat; wenn es keine Schenkung war die nachzuweisen ist.

Frage ist wer muss was nachweisen.

Aber so ohne weiteres gehört ihr das Auto nicht alleine.

Themenstarteram 15. August 2020 um 9:23

Also Frau hatte Mann ihren Anteil in Höhe von 9.000€ auf sein Konto mit Verwendungszweck Auto überwiesen. Mann hat die 39.000€ von seinem Konto geholt und das Auto bezahlt.

 

Zum Anwalt kann er nicht, da die Rechtsschutzversicherung auch auf die Frau läuft.

 

Der 2. Wagen, wurde 2015 auch gemeinsam gekauft. Dieser kostete 23.000€. Damals gab der Mann 8.000€ dazu, die restlichen 15.000€ beglich Frau selbst.

Auch hier gleiches Spiel, alles läuft komplett auf Sie, außer der Kaufvertrag. Der wurde damals auf den Mann ausgestellt.

 

Jetzt will die Frau das neue Auto behalten und verweist den Mann darauf, dass Sie 2015 das Auto fast bezahlte und er dieses behalten könne. Das wiederum passt dem Mann nicht, er will das neuere Auto behalten können.

 

Das gemeinsame Haus gehört der Frau, die Einrichtung hat er bezahlt. Auch darum streiten sich auch noch :(

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