Beschwerde direkt an BMW-Zentrale effektiv?
Hat sich von Euch schon jmd direkt in München bei der BMW Zentrale beschwert?
Folgender Fall ganz kurz: mein BMW besitzt kein DSC obwohl er mit DSC vertaglich verkauft wurde.
Verkäuferin schickt mir nichts schriftlich zu obwohl schon 3 x telefonisch vereinbart, dass sie es machen würde. Des Weiteren kümmert Sie sich nicht um die Regulierung dieses Fehlers (der 3. Monat beginnt jetzt seit ich sie darauf aufmerksam gemacht habe).
Mir reichts langsam, und hab keine Lust immer hinterher zu tele.
Ich möchte erst alle Moglichkeiten ohne den Rechtsweg ausschöpfen.
Habt ihr Erfahrungen mit Beschwerden direkt in München geamacht bzw wird BMW dann kulanter od wie sieht es aus????
LG
24 Antworten
Hi,
das ist natürlich super ärgerlich, aber ich befürchte, mehr als den "Schadensersatz" von ca. 200€ wirst du rechtlich wohl nicht rausholen können :-( Kannst höchstens noch mal probieren, ob der Händler dir anderweitig entgegenkommt mit neuen Sommerreifen oder so... Wahrscheinlich musst du das aber unter "dumm gelaufen" als Lebenserfahrung abhaken ... *Shit happens*
Zitat:
Original geschrieben von BeSmart
... aber ich befürchte, mehr als den "Schadensersatz" von ca. 200€ wirst du rechtlich wohl nicht rausholen können.
... Wahrscheinlich musst du das aber unter "dumm gelaufen" als Lebenserfahrung abhaken ... *Shit happens*
Stimmt nicht! Wie schon einer meiner Vorredner sagte: Eine vertraglich (und dazu noch schriftlich - das Fehlen lässt sich jetzt prima beweisen 🙂) zugesicherte Eigenschaft fehlt. Das ist ein klarer Fall von Nichterfüllung. Entweder müssen die nachrüsten oder den Wagen zurück nehmen. Mit anderen Worten allgemein formuliert: Fehlt einer Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft, dann liegt ein Mangel vor, der Gewährleistungsansprüche des Käufers auslöst. Der Verkäufer haftet dafür, dass die Sache zur Zeit des Übergangs der Gefahr (hier also bei Übergabe des Wagens) die zugesicherten Eigenschaften hat. Fehlt der verkauften Sache zur Zeit des Kaufs eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer Nacherfüllung (also Nachrüsten oder Lieferung eines anderen, mängelfreien Fahrzeugs; das ist auch das erste, was man als Käufer verlangen muss und genau das willst Du ja auch) oder Minderung verlangen (willst Du ja nicht) oder vom Vertrag zurücktreten (Du kannst denen die Mühle wieder auf den Hof stellen, aber nur dann, wenn der Händler weder nacherfüllen noch einen Ersatzwagen bieten will) - s. §§ 434 ff.
Wenn die mit sich nicht reden lassen wollen, kann ich Dir eindeutig empfehlen, zum Anwalt zu gehen.
Wenn Du Dich vorher noch informieren willst, dann guckst Du hier http://www.ratgeber-recht24.de/Gebrauchtwagenkauf/index.html vielleicht findest Du Infos, die Dich dazu doch veranlassen, einen Anwalt aufzusuchen. Warte damit aber nicht zu lange und vor allem: Zwecks späterer Beweislage solltest Du mit Deinem Händler nur noch schriftlich kommunizieren. Als allererstes solltest Du ihn SCHRIFTLICH zur Nacherfüllung auffordern!
Für die Nichterfüllung des Vertrages wird Schadensersatz gezahlt, wenn der Kauf nicht rückgängig gemacht werden soll. Der Schadensersatz liegt nie und nimmer bei 2000€, die eine Nachrüstung kostet, weil das DSC dann "neu" (+ Einbaukosten) wäre und es sich aber um einen Gebrauchtwagen handelt, der Schaden also für ein "gebrauchtes" DSC (ohne Extra-Einbau) zu berechnen ist (ca.200€). Der Tipp mit dem schriftlichen Auffordern und dem Anwalt ist aber in jedem Fall gut! Der Anwalt hat da sicherlich auch die meiste Ahnung und Erfahrung...
Hi,
gibt es in der Sache schon Neuigkeiten? Würde mich interessieren...
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Hallo!!!
Ja die gibt es.Hatte letzte Woche unverhofft Post vom dem BMW Vertraghändler erhalten, und er erklärte sich bereit eine Ausgleichszahlung von 500€ zu machen. (von selbst -> ohne Anwalt, ohne in München angerufen zu haben).
Hab grad selbst Praktikum bei BMW gemacht und mich gut dem Chef meines hiesigen Händlers verstanden. Habe ihm den Vorfall geschildert.
Folgende Möglichkeiten:
- Geld annehmen
- Wagen zurückgeben
- Geld annehmen und DSC selbst nachrüsten lassen
Wagen zurückgeben hieße ich würde aufgrund der gefahrenen km 812€ weniger vom Kaufpreis bekommen.
Könnte mir aber einen anderen holen.
DSC nachrüsten fällt weg, weil wir haben uns da erkundigt, da müssten zig Steuergeräte neu und und und was sich auf grobe 5000€-6000€ belaufen würde.
Desweiteren sagte er, könne ich den Händler nicht verpflichten DSC nachzurüsten.
Daher werde ich Tage wohl die Ausgleichszahlung annehmen.
Bin mit meinen Wagen ja ansonten TOP zufrieden.
LG
Na also. Geht doch! Allerdings würde ich an Deiner Stelle versuchen, noch etwas mehr aus dem Händler rauszukitzeln. Offensichtlich weiß er jetzt auch Bescheid, dass Du wandeln könntest.
Sag mal, wieviel KM bist Du mit dem Wagen gefahren? Bei über € 800 müsste es ziemlich viel gewesen sein ...
Sag mal, wieviel KM bist Du mit dem Wagen gefahren? Bei über € 800 müsste es ziemlich viel gewesen sein ... Die Berechnung der 812,00 € für gefahrene Kilometer würde mich allerdings auch interessieren. Nach aktueller Rechtsprechung sind je gefahrene 1000 Kilometer 0,5 % des Kaufpreises in Anrechnung zu bringen. Also, wenn ich mir die Preise der 530i aus 02/2001 so angucke (ab 12.000 €), muß man in 6 Monaten (seit 09/2004) schon ziemlich viel fahren, um auf den Betrag zu kommen.
Bin 6000km gefahren bei einem Preis von knapp 21000€.
Was er da genau gerechnet hat weiß ich nicht, auf jeden Fall ist es so rausgekommen 🙂
LG