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Beschlossene Sache - Selbstständige Fahrer - 48 Stunden-Woche
Das EU-Parlament hat beschlossen die bislang aufgehobene Arbeitszeitrichtlinie für selbstständige Berufskraftfahrer nun doch durchzusetzen. Der Vorschlag Selbstständige grundsätzlich auszunehmen wurde jetzt abgelehnt.
Ansich ganz schön, wenn die nun endlich gleichgestellt werden - vieleicht vermiest es manchem auch die Scheinselbstständigkeit.
http://www.europarl.europa.eu/.../default_de.htm
http://www.hk24.de/.../arbeitszeitrichtlinie.jsp
http://www.derwesten.de/.../...selbstaendige-Lkw-Fahrer-id3119653.html
Die Frage ist nur, wer will wie kontrollieren wie viele Stunden der Selbstständige neben dem Fahren noch arbeitet?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von pleindespoir
Er sieht seine Tätigkeit darin, gleiche Grundlagen für alle Wettbewerber zu schaffen. Es darf sich für die Unternehmer nicht mehr "lohnen", an Arbeits- oder Materialkosten zu sparen.
War das sein persönliches Fazit oder handelte es sich dabei um eine Direktive der Leitungsebene?
Es war wohl eher seine persönliche Auffassung, mit der er sich den Sinn seiner Arbeit zu erklären versucht.
Die "Leitungsebene" ist vermutlich eher an statistischen Daten , also Einnahmen interessiert.
Klar ist jedenfalls, dass sehr viel davon abhängt, wie der Erstkontakt zwischen Fahrer und Kontrollpersonal abläuft. Bisher habe ich jedenfalls (im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten) keine wirklich schlechten Erfahrungen gemacht. Wer an Ort und Stelle etwas Einsicht zeigt und sich nicht um Kopf und Kragen diskutiert, kommt sicher etwas weniger geschoren davon. Wenn ich Kollegen in Kontrollen sehe, deren Laderaum aussieht wie nach einer kleinen Explosion oder die Theorie zu vertreten scheinen, dass der Fahrbahnkontakt durch Drahtgeflecht besser hergestellt werden kann, als mit Gummi ... kein Wunder, dass die Herren in Uniform da schlechte Laune bekommen.
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19 Antworten
Die Lenkzeiten gelten wie hier schon gesagt eh für alle.
Und ob ein nicht selbständiger Fahrer ausser dem Fahren selbst noch was anders arbeitet ist auch schwer zu überprüfen. Denn generell ist keine Arbeit so gläsern und durchsichtig wie die des Berufskraftfahrers oder habt ihr schon mal gesehen das ein Tischler eine Tachoscheibe am rücken trägt. ;)
Zitat:
Original geschrieben von HAmmerin
Zitat:
Nochmal für dich: das sind maximal zulässige Lenkzeiten aber nichts worauf man Anspruch hat. Diese Zeiten müssen sich dem Arbeitszeitgesetz unterordnen und einfügen.
Schau dir mal §21a Arbeitszeitgesetz an.
Da liegts du falsch.und wie so bekommt man was von doppelwochen erklärt mit 90 Std.und du sagst man hat auf die 56 keinen anspruch.? wenn du sagst lenekn ist arbeiten bedeutet das nach deiner ansicht er darf in der woche nur 48 std lenken und in der zweiten woche auch wieder nur 48 std.somit bist du aber bei 96 std in zwei wochen.aber laut eu dürfen innerhalb von zwei wochen (doppelwoche) nur 90 gelenkt werden.bedeutet der fahrer dürfte nur max 45std die woche arbeiten was bei 6 tage net geht.
in deinem §21 steht drin (3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:also lenken keine arbeitszeit
Am besten lassen wir dich nächste Woche 40 Stunden arbeiten in einem Lager, wo du be und entladen kannst. Daneben noch 100 Stunden Lenken, bezahlen dir aber nur die 40 Stunden. Weil beim Lenken arbeitest ja nichts.
Selten so einen Schwachsinn gelesen hier. Du bist die nächste Generation Schreibtischtäter, die von der Praxis keine Ahnung haben. Bravo!
Schade, dass Hämmerin sich nun nicht mehr weiter gemeldet hat.
Mich würde interessieren ob er es nun glaubt oder gar seinen FS-Lehrer nochmal daraufhin befragt/informiert hat.
sry hast recht ,er hat sich ein wenig falsch ausgedrück
gut dass wir mal drüber gesprochen haben ;)