Beschiss
Hallo
Habe gerade mal ein grosses Problem. War am Samstag unterwegs um den alten Wagen meiner Verlobten zu verkaufen (audi80) habe nach langem hin und her einen Händler gefunden der mir 600€ geben wollte. Hat er mir mündlich zugesichert, im beisein meiner Verlobten. Heute sollte dann die Fahrzeugübergabe stattfinden. Meine Perle laso bei der Zulassungsstelle vorbei, Auto abgemeldet und hin zum Händler. Der meinte plötzlich das er kein Interesse mehr an dem Wagen hätte. Wollte mal fragen ob von euch mal jemand so eine Erfahrung gemacht hat. Hab schon bei meinem Rechtsschutz angerufen aber da war kein Rechtsanwalt mehr da. Wär cool wenn mir jemand erfahrungen schicken kann. Hab schon mal rausbekommen das ein mündlicher Vertragsabschluss genau so rechtskräftig ist wie ein schriftlicher. Würd mich halt interessieren wie meine Chancen stehen.
mfg pascal
21 Antworten
Jop, ein Mündlicher Vertrag ist schon bindend, ABER:
Jetzt bist du UND deine Perle die "geschädigten", jetzt beweis mal, das einer von euch unvoreingenommen ist, und dass dieser Zusage gemacht wurde! unmöglich... und wer das weiß, der lässt sich damit auch nicht verunsichern, weiß gott warum der jetzt das Auto nimmer haben will... würd ich halt mal fragen, bzw. weißt dus schon?
Ja er meinte das der WAgen nur U-Kat hat, aber ich war ja mit dem Wagen vor Ort am Sa und er ist probegefahren und hatte den Schein in der Hand. Bin echt auf 180 schick meine Verlobte den ganzen tag rum. ist im 8. Monat.-)
Hm, bei nem schriftlichen Vertrag wär das dann sein Bier gewesen, gekauft wie gesehen. hast ja nix dran manipuliert, ala tachostand etc.
Glückwunsch schonmal im Voraus
Ich drück dir die Daumen, bei allem, aber ich befürchte eine Sache davon wird ned so ganz laufen wie du willst, und die hat keine 2 beine und 2 füße und nen kopf ( :
Ich probiers morgen mal beim Anwalt. Will auf jeden Fall durchsetzen das ich die Gebühren für an + Abmelden erstattet bekomme. Muss ja jetzt noch andere Händler anfahren und so. Poste noch mal wenn ich was erfahren habe.
Zeuge ist meines Wissens Zeuge, Befangenheit bezieht
sich nur z.B. auf Richter bzw. Staatsanwalt. Der
Familienstand spielt eigentlich vor Gericht keine
Rolle, bietet dir nur im Prozess die Möglichkeit der
Zeugnisverweigerung, hat aber auf die Zulässigkeit
deiner Aussage keine Wirkung.
Die Aussage hab ich grad von nem Kumpel bekommen der kurz vor Ende seines Jura Studiums steht.
Hab noch Hoffnung :-)
Dann steht ja nur noch aussage gegen aussage... im zweifel für den Angeklagten? oder wie war das
Was nicht zwingend heißt, daß ihr die Wahrheit sagt... So in etwa argumentiert die Gegenseite.. Wenn man dann noch den Streitwert betrachtet..
Was ist denn das für ein Audi 80? Km? Tüv? Mängel? Motor?Vieleicht kaufe ich dir den für 600 ab. 😁
Zitat:
Original geschrieben von joker 16v turbo
Was ist denn das für ein Audi 80? Km? Tüv? Mängel? Motor?Vieleicht kaufe ich dir den für 600 ab. 😁
Is en 86er 180000km Tüv wäre nächsten Monat fällig und der hat die 55kw 1.8er Maschiene drin. Kupplung, Zahnriemen, Bremsleitungen, Keilriemen hatte ich alles gemacht in 2006 und 2007 in der Zeit ist er net viel gefahren worden.
Mängel sind eigentlich nur das das Innenlicht fehlt da mir da mal was abgebrochen war und im Kombiinstrument schein en Masse fehler zu sein der sich aber nit auf irgendwelche Funktionen auswirkt. hatte den Fehler hier im 80er Forum mal gepostet. wirre Anzeige oder so. Winter + Sommerreifen sind neu bzw jetzt jeweils eine Saison gefahren. Der Optische Zustand ist echt noch gut. Innen wie aussen hab ihn bei autoscout drin.
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=lcfqi2hl34uwHast du den Audi von innen mit Kettenfett oder einer
Fettschwarte eingeschmiert?
Sieht schon ziemlich extrem aus.
Zitat:
Original geschrieben von AA3Quattro
Hast du den Audi von innen mit Kettenfett oder einer
Fettschwarte eingeschmiert?
Sieht schon ziemlich extrem aus.
Ganz normales Cockpit Spray. Schwöre
habe da eher schlechte neuigkeiten für dich.
die aussage des händlers ist nicht bindend. dies wäre höchstens der fall, wenn ihr die sache schriftlich fixiert hättet. gab vor kurzem ein bericht im fernsehen wo ein händler seinem kunden eine mündliche zusage für ein auto gemacht hatte. er hatte ihm das fahrzeug für einen betrag x zugesagt. der kunde kam dann einige tage später und wollte seinen wagen abholen. und siehe da, der wagen war bereits verkauft. die mündliche zusage war nichtig.
Zitat:
Original geschrieben von noxiousger
habe da eher schlechte neuigkeiten für dich.die aussage des händlers ist nicht bindend. dies wäre höchstens der fall, wenn ihr die sache schriftlich fixiert hättet. gab vor kurzem ein bericht im fernsehen wo ein händler seinem kunden eine mündliche zusage für ein auto gemacht hatte. er hatte ihm das fahrzeug für einen betrag x zugesagt. der kunde kam dann einige tage später und wollte seinen wagen abholen. und siehe da, der wagen war bereits verkauft. die mündliche zusage war nichtig.
Der Rechtsanwalt den ich heute Kontaktiert habe hatte da aber ne andere Meinung. Bin jetzt erst mal bis Samstag in Urlaub. Nächste Woche hab ich nen Termin bei ihm um das weitere Vorgehen zu bereden. Der meinte die Chancen würden nicht schlecht stehen. Warte mal ab aber es hat sich zuversichtlich angehört was er meinte.
Ich halte euch auf dem laufenden, aber wahrscheinlich erst nächste Woche.