Beschilderung für "Parken mit Bewohner Parkausweis"

Hallo Forum
Kann mir einer von euch sagen, was genau diese Beschilderung im beigefügten Foto bedeutet?

Bislang habe ich geglaubt, dass

  • in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 16.00 Uhr
  • in den gekennzeichneten Parkflächen
  • entweder mit Parkscheibe bis zu 2 Stunden
  • oder mit Parkausweis Nr. 44 dauerhaft

geparkt werden darf.

Außerhalb dieser Zeit darf dann ohne Parkscheibe oder Parkausweis in den gekennzeichneten Flächen geparkt werden.

Vermutlich liege ich aber hier mit meiner Meinung falsch, oder?

Vielen Dank und viele Grüße
der Michael Mark

Beschilderung ANwohner-Parkplatz
Beste Antwort im Thema

Lustig,
ich lese das Schild ganz anders:

eingeschränktes Halteverbot

  • von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • in gekennzeichneten Flächen darf in dieser Zeit mit Parkscheibe 2 Std. geparkt werden
  • Anwohner mit Ausweis Nr 44 dürfen in dieser Zeit unbegrenzt parken

und außerhalb der angegebenen Zeiten von 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr darf da JEDER parken, weil es kein Halteverbot gibt. Nach der Lageschilderung des TE macht das auch den einzig möglichen Sinn.

Denn:
Vor der Maßnahme durfte jeder 24h dort parken.
Dann nervten die Oberschulen-Schüler und parkten alles zu.

Also macht man es den Schülern jetzt schwerer, denn sie dürfen ja jetzt in der Schulzeit nur 2 Std. mit Scheibe parken, dann müssten sie umparken - zu umständlich für die meisten.
Handwerker, Lieferanten, Kurzbesucher haben in der Zeit von 08-16 Uhr keine Probleme, die Bewohner sowieso nicht, und nach 16:00 Uhr sind die Schüler verschwunden und die Parkflächen reichen für alle Interessierten.

Volle Zielerreichung, und von den Schildern her für mich eindeutig.
Aber anscheinend, sonst gäbe es den Thread nicht, wohl doch nicht so einfach...

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Kann denn nicht mal jemand die örtliche Stadtverwaltung fragen, was sie gemeint haben könnte?
So richtig leuchtet es doch nicht ein, dass außerhalb des 8-16Uhr-Zeitraumes niemand außer Anwohnern dort parken dürfen soll, wenn das bisher außerhalb der Schulzeiten kein Problem war.

Und was soll das helfen?
Es geht ja nicht darum was das Verkehrsamt anordnen wollte, sondern was sie angeordnet haben, und das sind leider oft 2 Dinge die nichts miteinander zu tun haben müssen.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 18. Mai 2017 um 10:52:15 Uhr:


Und was soll das helfen?
Es geht ja nicht darum was das Verkehrsamt anordnen wollte, sondern was sie angeordnet hat, und das sind leider oft 2 Dinge die nichts miteinander zu tun haben müssen.

Die 2 Dinge sollten aber etwas miteinander zu tun haben, denn sonst wird ja irgendwie der Sinn hinter den Verkehrsschildern verfehlt.
Vielleicht ist ja für die netten Kollegen vom Verkehrsamt, die sich jeden Tag mit Verkehrsschildern beschäftigen, die hier diskutierte Schilderkombination eindeutig.
Dann würde es vielleicht helfen ihnen mitzuteilen, dass ein durchschnittlicher VT, der solch wirre Schilderkombinationen nicht gewohnt ist, den Sinn nicht auf Anhieb (geschweigedenn nach längerem Grübeln) erkennt. Und damit könnte man Anstoßen, dass entweder die Regelung oder die Schilderkombination (oder beides 😁) geändert wird.

Ich werfe mal noch einen neuen Aspekt ein um endgültig für Verwirrung zu sorgen. 😁

Wie sehen die markierten Flächen denn aus? Denn ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) gilt nur für die Fahrbahn. Seitenstreifen und ähnliche Parkflächen gehören nicht dazu. Könnte also sein, dass man auf den markierten Flächen grundsätzlich parken darf. Sicher nicht so gewollt, aber naja...

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Darum sage ich ja, man rufe die Stadtverwaltung an und lasse sich aufklären. Unverständlich, dass andere lieber weiter herum orakeln wollen.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 18. Mai 2017 um 08:24:13 Uhr:


Voll geil,
hier wird Leuten die Intelligenz abgesprochen, weil sie zu unterschiedlichen Auslegungen eines Verkehrszeichen kommen, dabei ist das Problem doch das Verkehrszeichen als solches.

ich sehe kein Problem bei dem Schild, nur Leute, die unbedingt ein Problem draus machen wollen.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 18. Mai 2017 um 08:24:13 Uhr:


Das was da ausgedrückt werden sollte, kann sicher eindeutiger beschrieben werden.

wenn du dir so sicher bist, mach 'n Vorschlag, wie das Schild "eindeutiger" wird.
Meckern kann jeder.
Bin sehr gespannt..

Zitat:

@audijazzer schrieb am 18. Mai 2017 um 14:39:23 Uhr:


Bin sehr gespannt..

Ich auch.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 18. Mai 2017 um 10:46:49 Uhr:


Kann denn nicht mal jemand die örtliche Stadtverwaltung fragen, was sie gemeint haben könnte?
...

Hallo

Ich habe das örtliche Ordnungsamt bereits (mit Foto) angeschrieben, aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten.

Viele Grüße
Michael Mark

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 18. Mai 2017 um 12:49:47 Uhr:


...
Wie sehen die markierten Flächen denn aus? Denn ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) gilt nur für die Fahrbahn. Seitenstreifen und ähnliche Parkflächen gehören nicht dazu.
...

Hallo

Die markierten Flächen sind ausschließlich auf der Fahrbahn (also Straße) aufgemalt.

Viele Grüße
Michael Mark

Zitat:

@audijazzer schrieb am 18. Mai 2017 um 14:39:23 Uhr:



Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 18. Mai 2017 um 08:24:13 Uhr:


Voll geil,
hier wird Leuten die Intelligenz abgesprochen, weil sie zu unterschiedlichen Auslegungen eines Verkehrszeichen kommen, dabei ist das Problem doch das Verkehrszeichen als solches.

ich sehe kein Problem bei dem Schild, nur Leute, die unbedingt ein Problem draus machen wollen.

iss klar, wie streiten über sechs Seiten hier, weil Schild total eindeutig ist. Komm mal von deinem hohen Roß runter, Kollege.

Deine "Interpetationen", und mehr ist das mangels Wissens nicht, gehen doch total an der Lebenswirklichkeit vorbei. Du hast den Eingangspost doch gelesen, oder nicht?

Zitat:

@audijazzer schrieb am 18. Mai 2017 um 14:39:23 Uhr:



Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 18. Mai 2017 um 08:24:13 Uhr:


Das was da ausgedrückt werden sollte, kann sicher eindeutiger beschrieben werden.

wenn du dir so sicher bist, mach 'n Vorschlag, wie das Schild "eindeutiger" wird.
Meckern kann jeder.
Bin sehr gespannt..

wie schon von jemanden gesagt wurde: sollten sich Zusatzschild 1 und 2 aufeinander beziehen, dann gehören die zum Beispiel nebeneinander angehordert. DAS wäre dann eindeutig...

Sonst noch Fragen?

Zitat:

@Hyrai schrieb am 18. Mai 2017 um 09:46:48 Uhr:



Um zurück zum Thema zu kommen:
Ich bin weiterhin der Meinung, laut dem Schild darf nach 16Uhr nurnoch mit Parkausweis dort geparkt werden.

Das 1. Zusatzschild nennt eine Ausnahme, unter der man trotz eingeschr. Halteverbot dort parken darf.
Diese Ausnahme tritt allerdings nur zwischen 8 und 16Uhr in Kraft (s. 2. Zusatzschild)
An dieser Stelle kommen wir ja zum eigentlichen Dilemma in der ganzen Diskussion hier:
Ich habe zwar an Beispielen dargelegt, dass Zusatzschilder das Hauptschild in Kraft setzen. Das gilt allerdings scheinbar nicht pauschal für alle Zusatzschilder. Dabei muss man wohl zwischen zeitlichen Begrenzungen (welche das Hauptschild in Kraft setzen) und Ausnahmeregelungen (welche das hauptschild außer Kraft setzen) unterscheiden. (Für konstruktive Anmerkungen zu meiner Schlussfolgerung auf diesen Sachverhalt, oder sogar eine Belehrung über die rechtliche Grundlage, bin ich jederzeit offen!)

Wer die Voraussetzungen fürs 1. Zusatzschild erfüllt, muss sich an die zeitliche Begrenzung durch das 2. Zusatzschild halten.
Wer die Voraussetzung fürs 1. Zusatzschild nicht erfüllt, braucht entweder einen Anwohnerparkausweis (s. 3. Zusatzschild) oder muss sich ans eingeschr. Halteverbot halten.
Anwohner mit Parkausweis sind nicht vom Halteverbot betroffen, da diese Regelung durch kein Zusatzschild zeitlich begrenzt wird.

Edit:
Abschließend möchte ich nochmal eine Frage zur Intention des Schildes in den Raum werfen:

Was denkt ihr, was das Schild bewirken soll?

Das hat der TE oben beschrieben, deshalb ist Deine Frage merkwürdig und die Auslegung nicht passend.

Zitat:

Ich gehe davon aus, der Hintergedanke ist, die Parkplatze zum Nachmittag/Abend frei zu halten, damit Anwohner, die z.B. von der Arbeit nach Hause kommen, Platz haben, ihren Wagen vor ihrer Wohnung abzustellen. Somit wäre es doch eigentlich logisch, Nicht-Anwohnern nur tagsüber das Parken im gekennzeichneten Bereich zu ermöglichen.

Mal etwas strukturierter die Summe der Unklarheiten: Das Schild ist schlecht gemacht - die vorliegenden Interpretationsdiskussion zeigt, dass es nicht eindeutig (und schnell) zu lesen ist. Auch gibt es eindeutige Regeln für die Schilder, an die sich leider (auch in meiner Gemeinde) die zuständigen Ämter nicht halten. Die Verwaltungsvorschriften zur Beschilderung schreiben dazu "Mehr als zwei Zusatzzeichen sollten an einem Pfosten, auch zu verschiedenen Verkehrszeichen, nicht angebracht werden. Die Zuordnung der Zusatzzeichen zu den Verkehrszeichen muss eindeutig erkennbar sein (§ 39 Absatz 3 Satz 3)."

Schilder "auf einem Schild" gibt es nicht. "Mehrere Verkehrszeichen oder ein Verkehrszeichen mit wenigstens einem Zusatzzeichen dürfen gemeinsam auf einer weißen Trägertafel aufgebracht werden. Die Trägertafel hat einen schwarzen Rand und einen weißen Kontraststreifen. Zusatzzeichen werden jeweils von einem zusätzlichen schwarzen Rand gefasst. Einzelne Verkehrszeichen dürfen nur auf einer Trägertafel aufgebracht sein, wenn wegen ungünstiger Umfeldbedingungen eine verbesserte Wahrnehmbarkeit erreicht werden soll." Es bleiben also mehrere Schilder auf einem Untergrund. Und das nur wegen der Lesbarkeit.

Im Konkreten gibt es aber Anhaltspunkte und ich hatte so ein blödes Schild auf meiner auch schon und es wurde konsequent so interpretiert, wie es der TE macht. Warum? Da heisst es nämlich in der Vorschrift zum Aufstellen von Parkverbotsschildern: "Das Verbot ist in der Regel auf bestimmte Zeiten zu beschränken (z. B. „9 -12 h" oder „werktags"😉."

Also: Parken verboten, in der Zeit von 8-16 Uhr

Dann geht es mit den Einschränkungen weiter, denn in der Vorschrift heißt es weiter: "Durch ein Zusatzzeichen können bestimmte Verkehrsarten vom Haltverbot ausgenommen werden." Damit sind die Parkscheibe und der Anwohnerausweis gemeint. Dies wird umso klarer (im Sinne der Verwaltung), wenn man sich die Beschreibung zur Parkraumbewirtschaftungszonen (Anwohnerparkzonen) anschaut: "Das Zeichen ist dann anzuordnen, wenn in einem zusammenhängenden Bereich mehrerer Straßen ganz oder überwiegend das Parken nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe zugelassen werden soll. Die Art des zulässigen Parkens ist durch Zusatzzeichen anzugeben. Innerhalb der Zone kann an einzelnen bestimmten Stellen das Halten oder Parken durch Zeichen 283 oder 286 verboten werden. Vgl. auch Nummer II zu den Zeichen 290.1 und 290.2;"

Also: Zwischen 8 und 16 Uhr darf mit Parkscheibe für 2 Stunden und mit Anwohnerausweis ohne Zeitbeschränkung geparkt werden.

Jetzt kommt auf dem Schild nichts, demnach darf von 16 Uhr bis 8 Uhr jeder unbeschränkt dort parken. Dies entspricht auch dem Regelungscharakter und -wunsch des Schildes.

Also: 16-8 Uhr: hier darf jeder parken!

Aber(!), es ist und bleibt ein schlechtes Schild.

Nichts desto trotz, sollten wir hier in der Diskussion nicht die konträre Meinung als schlichtweg undenkbares Monster verteufeln oder diffamieren.

Von einer Parkraumbewirtschaftungszone oder Anwohnerparkzone hat der TE aber nichts gesagt. 😉

@StefanLi wenn in der Zeit von 16-8Uhr uneingeschränkt jeder parken darf, warum wurden dann in diesem Fall das 1. und 2. Zusatzschild nicht getauscht?
Die von dir interpretierte Meinung würde doch deutlich besser rüber kommen, wenn man es so strukturieren würde:

Eingeschr.Halteverbot
8-16Uhr (Damit wäre der Zeitraum fürs Halteverbot festgelegt)
Mit Parkscheibe darf für 2h geparkt werden (bezieht sich nur auf 8-16Uhr, denn davor und danach dürfte ja eh jeder dort parken)
Anwohner mit Parkausweis frei (ist selbsterklärend)

__
was mir übrigens gerade noch aufgefallen ist (sorry falls es schon angesprochen wurde):
Aus dem Schild geht nicht hervor, ob Anwohner überall oder nur auf den gekennzeichneten Flächen parken dürfen.
Oder heißt "Anwohner (...) frei", dass sie überall parken dürfen?

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 18. Mai 2017 um 17:53:58 Uhr:


Von einer Parkraumbewirtschaftungszone oder Anwohnerparkzone hat der TE aber nichts gesagt. 😉

Aber es ist auf dem Schild zu sehen😉 "Bewohner mit Parkausweis 44 frei" Dies ist ein Schild einer Parkraumbewirtschaftszone 😰😰

Zitat:

@Hyrai schrieb am 18. Mai 2017 um 18:11:02 Uhr:


@StefanLi wenn in der Zeit von 16-8Uhr uneingeschränkt jeder parken darf, warum wurden dann in diesem Fall das 1. und 2. Zusatzschild nicht getauscht?

Weil es ein schlechtes Schild ist.

Zitat:

Die von dir interpretierte Meinung würde doch deutlich besser rüber kommen, wenn man es so strukturieren würde:

Eingeschr.Halteverbot
8-16Uhr (Damit wäre der Zeitraum fürs Halteverbot festgelegt)
Mit Parkscheibe darf für 2h geparkt werden (bezieht sich nur auf 8-16Uhr, denn davor und danach dürfte ja eh jeder dort parken)
Anwohner mit Parkausweis frei (ist selbsterklärend)

Ich gebe Dir recht

Zitat:

__
was mir übrigens gerade noch aufgefallen ist (sorry falls es schon angesprochen wurde):
Aus dem Schild geht nicht hervor, ob Anwohner überall oder nur auf den gekennzeichneten Flächen parken dürfen.
Oder heißt "Anwohner (...) frei", dass sie überall parken dürfen?

Das Anwohner frei bezieht sich auf das Verbot am gleichen Mast.

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