Beschilderung Behindertenparkplatz eindeutig?

VW Golf 5 Plus (1KP)

Hallo, mir wird vorgeworfen, mit meinem Golf Plus auf einem Behindertenparkplatz gestanden zu haben. Beide Parkplätze sind weiß markiert ohne Rollstuhlsymbol. Ich ging und gehe auch weiter davon aus, dass das blaue Schild nur den ersten Parkplatz dahinter meint. Andernfalls hätte ich ein Zusatzschild erwartet „2x“ oder einen Pfeil und ein gleiches Schild mit Pfeil, wenn die Reihe der Behindertenparkplätze endet. So ist das nicht eindeutig - in meinen Augen. Aber da ich nicht abgeschleppt wurde, werde ich wohl die 35 EUR zahlen, um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen, oder?

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Naja, da nur zwei Parkplätze markiert sind und darauffolgend gleich wieder ein Halteverbotsschild steht, könnte man drauf kommen, dass beide Plätze Behindertenparkplätze sind.

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Idee gut : "Rollstuhlfahrer" auf den beiden Stellflächen aufbringen zu lassen." dann läuft der Hippo umsonst, und das ist nicht gewollt ;-)

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:56:02 Uhr:


Jeder

Würde ich nicht so sehen, weil ja der Geltungsbereich des 314er mit Rolli-Zusatzzeichen nicht beendet wäre.

Genau genommen hast du recht. Das ist aber ein Problem bei allen Behindertenparkplätzen, die nicht mit Anfang und Ende beschildert werden. Teilweise steht ein einzelnes Schild auch in Fahrtrichtung gesehen hinter dem Stellplatz usw.
Mit einer deutlichen Markierung wird m.E. der Geltungsbereich hinreichend bestimmt - auch wenn sich dafür keine Regelung in der StVO findet. Wäre der Sachverhalt anders, dann gäbe es in vielen Städten in einzelnen Straßen hunderte Behindertenparkplätze und ebenfalls hunderte Falschparker.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 12. Oktober 2019 um 21:09:45 Uhr:



Würde ich nicht so sehen, weil ja der Geltungsbereich des 314er mit Rolli-Zusatzzeichen nicht beendet wäre.

Deshalb sind ja die beiden markierten Parkplätze vorhanden. Diese sollten eigentlich logischerweiße die vom Zusatzschild ausgeschilderten Behindertenparkplätze kennzeichnen.
Zwischen den Markierungen am Boden und dem nächsten Halteverbotsschild ist ja noch genug Platz... da hätte Ich mich hingestellt und da hätte mir auch keiner ein Knöllchen verpasst.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Oktober 2019 um 09:09:40 Uhr:



Zitat:

@Deti4000 schrieb am 12. Oktober 2019 um 21:09:45 Uhr:



Würde ich nicht so sehen, weil ja der Geltungsbereich des 314er mit Rolli-Zusatzzeichen nicht beendet wäre.

Deshalb sind ja die beiden markierten Parkplätze vorhanden. Diese sollten eigentlich logischerweiße die vom Zusatzschild ausgeschilderten Behindertenparkplätze kennzeichnen.
Zwischen den Markierungen am Boden und dem nächsten Halteverbotsschild ist ja noch genug Platz... da hätte Ich mich hingestellt und da hätte mir auch keiner ein Knöllchen verpasst.

Die Perspektive auf dem Bild verzerrt etwas. Da ist allenfalls noch Platz für einen Smart. Ausserdem wird dort die Fahrbahn schmaler, so dass wenn man sich dort hinstellt, der nachfolgende Verkehr über die durchgezogene Mittellinie fahren müsste.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Oktober 2019 um 09:09:40 Uhr:



Deshalb sind ja die beiden markierten Parkplätze vorhanden. Diese sollten eigentlich logischerweiße die vom Zusatzschild ausgeschilderten Behindertenparkplätze kennzeichnen.
Zwischen den Markierungen am Boden und dem nächsten Halteverbotsschild ist ja noch genug Platz... da hätte Ich mich hingestellt und da hätte mir auch keiner ein Knöllchen verpasst.

Parkflächenmarkierungen schreiben nur vor, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Die Einschränkung auf Behinderte ergibt sich hier aber durch das Zusatzzeichen und nicht durch die Markierungen. Damit ist der letzte, nicht markierte Platz vor Beginn des Haltverbots auch noch ein Behindertenplatz. Die Markierungen können einfach wegen dem platzsparenden Parken angeordnet worden sein.

Zitat:

@Bobsi20 schrieb am 11. Oktober 2019 um 20:42:13 Uhr:


Hallo, mir wird vorgeworfen, mit meinem Golf Plus auf einem Behindertenparkplatz gestanden zu haben. Beide Parkplätze sind weiß markiert ohne Rollstuhlsymbol. Ich ging und gehe auch weiter davon aus, dass das blaue Schild nur den ersten Parkplatz dahinter meint. Andernfalls hätte ich ein Zusatzschild erwartet „2x“ oder einen Pfeil und ein gleiches Schild mit Pfeil, wenn die Reihe der Behindertenparkplätze endet. So ist das nicht eindeutig - in meinen Augen. Aber da ich nicht abgeschleppt wurde, werde ich wohl die 35 EUR zahlen, um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen, oder?

Unklare Ausschilderung geht zu Gunsten des Betroffenen. Und klar ist hier nichts.

Im Übrigen kann man durch das Verweigern der Fahrerauskunft das Ganze auf 23,50€ Verwaltungspauschale drücken.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 13. Oktober 2019 um 11:19:16 Uhr:


Parkflächenmarkierungen schreiben nur vor, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.

Sie erlauben aber auch das Parken.

Ehrlich wahr? Ihr habt sie doch nicht alle. Eigentlich war auf Seite 1 ALLES gesagt, aber das wurde dann, selbst nach dem zweiten Versuch gelöscht, anstatt das zu editieren, was dem Teufelchen nicht gefallen hat... und dann dreht ihr euch im Kreis mit irgendwelchen Quatsch, weil da eine leichte Kurve ist? Ernsthaft?

Ganz ehrlich, witzlos.

Und übrigens: In der StVO steht tatsächlich, dass blinde Menschen dort parken dürfen. Lest mal selbst nach. Dumme Menschen jedoch nicht.

Ich logge mich dann mal aus. Allzeit gute Fahrt und sinnlose Diskussionen!

Zitat:

@zweidreivier schrieb am 14. Oktober 2019 um 12:53:16 Uhr:


Ich logge mich dann mal aus.

Warum hast du dich eigentlich eingeloggt? Für deinen Blutdruck ist das nicht gut.

Ich denke es ist eindeutig.
Ab Schild 314 darf geparkt werden, Zusatzschild begrenzt auf Behinderte, das würde auch für 20 markierte Flächen gelten. Gäbe es eine Anzahlbeschränkung würde da zb. 3x stehen.

Zitat:

@zweidreivier schrieb am 14. Oktober 2019 um 12:53:16 Uhr:


Und übrigens: In der StVO steht tatsächlich, dass blinde Menschen dort parken dürfen. Lest mal selbst nach. Dumme Menschen jedoch nicht.

Kommt ganz darauf an, ob man einen Parkausweis besitzt. 🙂

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Oktober 2019 um 12:20:10 Uhr:



Unklare Ausschilderung geht zu Gunsten des Betroffenen. Und klar ist hier nichts.

Was ist hier unklar? Hättest Du dort auch geparkt?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Oktober 2019 um 12:20:10 Uhr:



Im Übrigen kann man durch das Verweigern der Fahrerauskunft das Ganze auf 23,50€ Verwaltungspauschale drücken.

Das ist so ungefähr das albernste, was ich seit langem an Ratschlägen hier gelesen habe. 🙄

Ja genau : "Das ist so ungefähr das albernste, was ich seit langem an Ratschlägen hier gelesen habe." und die versuchen auch noch Junge zu bekommen zu machen, oder hier ansteckend zu wirken :-)

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 14. Oktober 2019 um 19:39:19 Uhr:


Das ist so ungefähr das albernste, was ich seit langem an Ratschlägen hier gelesen habe. 🙄

natürlich kann jeder gerne 35.- € zahlen, ist ja auf jeden Fall besser als 23,50€. Ich schlage vor, man wartet etwas, bis es ein Bußgeldbescheid wird, dann darf man zusätzlich noch 28,50 € Verwaltungskosten bezahlen - der Staat braucht die Kohle.

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