Beschilderung Behindertenparkplatz eindeutig?
Hallo, mir wird vorgeworfen, mit meinem Golf Plus auf einem Behindertenparkplatz gestanden zu haben. Beide Parkplätze sind weiß markiert ohne Rollstuhlsymbol. Ich ging und gehe auch weiter davon aus, dass das blaue Schild nur den ersten Parkplatz dahinter meint. Andernfalls hätte ich ein Zusatzschild erwartet „2x“ oder einen Pfeil und ein gleiches Schild mit Pfeil, wenn die Reihe der Behindertenparkplätze endet. So ist das nicht eindeutig - in meinen Augen. Aber da ich nicht abgeschleppt wurde, werde ich wohl die 35 EUR zahlen, um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen, oder?
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Naja, da nur zwei Parkplätze markiert sind und darauffolgend gleich wieder ein Halteverbotsschild steht, könnte man drauf kommen, dass beide Plätze Behindertenparkplätze sind.
47 Antworten
Zitat:
@Golfesel schrieb am 12. Oktober 2019 um 13:24:01 Uhr:
Nein, das absolute Halteverbot ist vor den beiden Parkplätzen aufgehoben, erkennbar an dem Schild mit dem weißen Pfeil nach rechts. Hinter den Parkplätzen beginnt es wieder durch ein weiteres Schild.
Somit gibt es erst einmal zwei Parkplätze, die ja auch entsprechend markiert sind. Durch das Schild wird nun der Parkplatz als Behindertenparkplatz ausgewiesen. Die Frage ist nun, gilt das für beide oder nur den ersten. Wenn man sonst auf Parkplätzen oder am Straßenrand Schilder sieht, gelten die meist genau für einen Parkplatz oder es ist, wie vom TE schon erwähnt, mit einem Zusatzschild 2x o.ä. ausgewiesen.
Stimmt, Du hast Recht. Hab ich doch glatt die beiden Pfeile verwechselt...
Zitat:
@diezge schrieb am 12. Oktober 2019 um 13:06:06 Uhr:
Meiner Meinung nach hätte der Tatvorwurf daher "Parken im absoluten Halteverbot" lauten müssen.
Grüße,
diezge
Dem ist nicht so. Du brauchst für diesen Parkplatz den blau-weissen Parkausweis. Es reicht also nicht, dass man vielleicht einen wie auch immer gearteten Behindertenstatus/Ausweis hat, die blau-weisse Karte berechtigt zum Parken.
Weil,parken ist auf diesen beiden Plätzen ausdrücklich erlaubt, aber eben nur in Verbindung mit der Karte.
Ein Behinderter dürfte hier auch noch nach der zweiten Markierung und vor dem Haltverbot parken, auch wenn dieser Bereich nicht mit einer Markierung versehen ist.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 12. Oktober 2019 um 15:11:48 Uhr:
Ein Behinderter dürfte hier auch noch nach der zweiten Markierung und vor dem Haltverbot parken, auch wenn dieser Bereich nicht mit einer Markierung versehen ist.
Wohl kaum. Parken ist nur innerhalb der aufgezeichneten Parkflächen gestattet.
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Aber nicht 10 m vor , in und 10 m hinter Kurven falls ich mich recht erinnere.
Und im Bild sieht man dass sich die beiden Parkflächen kurz vor einer Kurve befinden.
Ok, gegoogelt, 5m sind es heutzutage.
Vielleicht einigen wir uns auf 'nen Smart um die Sache nicht ausarten zu lassen.
Die 5 m gelten vor und nach Kreuzungen und Einmündungen. Bei Kurven gibt es keinen festgelegten Bereich in Metern. Einigen wir uns einfach darauf, dass man auch noch vor der 2. Markierung parken darf, sofern man nicht in den Bereich des Haltverbots hineinragt.
Man sollte der Behörde empfehlen, zur Klarstellung das Sinnbild "Rollstuhlfahrer" auf den beiden Stellflächen aufbringen zu lassen. So wie es jetzt gelöst ist, ergibt zumindest für den Bereich zwischen der letzten Stellfläche und dem Beginn des Haltverbotes eine unklare Regelung.
Zitat:
@diezge schrieb am 12. Oktober 2019 um 13:06:06 Uhr:
Angenommen, es wäre nur das Schild "absolutes Halteverbot" vorhanden, dann dürfte dort niemand parken, auch wenn zwei Parkplätze markiert sind.
Das stimmt seit inzwischen 10 Jahren nicht mehr. Parkflächenmarkierungen beenden ortsfest beschilderte Haltverbote.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 12. Oktober 2019 um 17:24:19 Uhr:
Man sollte der Behörde empfehlen, zur Klarstellung das Sinnbild "Rollstuhlfahrer" auf den beiden Stellflächen aufbringen zu lassen. So wie es jetzt gelöst ist, ergibt zumindest für den Bereich zwischen der letzten Stellfläche und dem Beginn des Haltverbotes eine unklare Regelung.
Ich fände die Sache dann erst recht unklar. Wer dürfte denn dann auf der nicht markierten Fläche parken?