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Beschädigung in Waschanlage // Bei Kostenübernahme wie richtig vorgehen?

Themenstarteram 8. April 2019 um 17:35

Hallo liebes Forum,

heute wurde mein Fahrzeug leider in einer Waschanlage beschädigt. Beim rückwärts rausfahren schloss sich die Falttür und klemmte mein Fahrzeug ein. Die Beschädigung am Stoßfänger ist nicht groß, ich denke mit 200€ Smartrepair zu machen, aber trotzdem ärgerlich. Unabhängigen Zeugen habe ich und die Beschädigung wurde vom Tankwart und mir fotografiert. Morgen will sich der Chef, nach Sichtung der Überwachungskamera, telefonisch melden.

Ich gehe mal davon aus, dass der Betreiber den Schaden übernimmt. Wie gehe ich jetzt weiter vor?

Schriftliche (per Mail?) Anerkennung und Schadenübernahme vom Betreiber verlangen und dann zum Smartrepair?

oder

KVA vom Smartrepair und sich das vorher oder nachher vom Betreiber ausbezahlen lassen?

oder

Über die Versicherung vom Betreiber?

Danke und schöne Grüße,

Andi

Schaden
Beste Antwort im Thema

Hier mal so ein Beispiel das wohl bei allen Geschädigten Kopfschütteln und den reflexartigen Satz "und was kann ich dafür?" hervorruft.

https://mobil.kostenlose-urteile.de/...rung-der-Kontroll.news25022.htm

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. April 2019 um 13:22:37 Uhr:

Ist das so?

natürlich. Wenn sie einen Anspruch darauf haben, ihr gezahltes Geld vom Waschanlagenbetreiber zurück zu bekommen, dann werden die das versuchen. Ob sie es aber auch für 200.- € machen sei dahingestellt, das bekommen sie über den Wegfall des SF-Rabatts vom TE ja auch wieder rein.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. April 2019 um 14:19:53 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. April 2019 um 13:22:37 Uhr:

Ist das so?

natürlich. Wenn sie einen Anspruch darauf haben, ihr gezahltes Geld vom Waschanlagenbetreiber zurück zu bekommen, dann werden die das versuchen. Ob sie es aber auch für 200.- € machen sei dahingestellt, das bekommen sie über den Wegfall des SF-Rabatts vom TE ja auch wieder rein.

Für 200 Euro Schaden meine VK zu bemühen würde ich mir aber überlegen. Zumal die SB, die ja in der VK üblich ist, sowieso die Schadenhöhe übersteigen wird.

Abgesehen davon, dass es bei den genannten 200,00 Euro wirtschaftlicher Nonsens ist, wie AS60 richtig bemerkte, so geht der Anspruch gegen den Verursacher nach §86 VVG auf den Versicherer über. Der Versichrerer kann seine Zahlung vom Verursacher zurückverlangen, aber nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Wie Du bereits geschrieben hat, wird der TE möglicherweise Schwierigkeiten haben dem Betreiber Fahrlässigkeit nachzuweisen und Du denkst, der Versicherer könne dem Verursacher dann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen? Ich glaube nicht ;)

Man sollte das Gespräch mit dem Betreiber abwarten und bei Vorhandensein die RS-Versicherung einschalten.

Hier mal so ein Beispiel das wohl bei allen Geschädigten Kopfschütteln und den reflexartigen Satz "und was kann ich dafür?" hervorruft.

https://mobil.kostenlose-urteile.de/...rung-der-Kontroll.news25022.htm

1 x Danke!

:rolleyes: ...bin ich froh zu den Zweieimerzweischwammspezialisten zu gehören :cool: :D.

Aber Da kann man ja nur noch den Kopf schütteln bzw. mit VK in eine Waschstraße fahren...:eek:

Und wenn einem im Urlaub die berühmte Kokosnuss auf den Kopf fällt, ist es halt auch allgemeines Risiko. Es ist nicht immer jemand Schuld, wenn ein Schaden auftritt.

Es ist aber typisch deutsch. Es MUSS einfach jemand schuld sein ;-)

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 9. April 2019 um 16:13:07 Uhr:

Es ist aber typisch deutsch. Es MUSS einfach jemand schuld sein ;-)

Das habe ich nicht gesagt! im Gegenteil! :eek:

Aber wenn ich in eine Waschanlage fahre und vorher 10€ bezahlt habe dann sollte ich mir darüber im Klaren sein, das es zu Beschädigungen kommen kann auf denen ich sitzen bleiben werde!

Von Hologrammen und Kratzern mal ganz zu schweigen :eek::o

Deshalb fahre ich in keine Waschstraße!

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 9. April 2019 um 16:20:41 Uhr:

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 9. April 2019 um 16:13:07 Uhr:

Es ist aber typisch deutsch. Es MUSS einfach jemand schuld sein ;-)

Das habe ich nicht gesagt! im Gegenteil! :eek:

War auch nicht auf deinen Beitrag bezogen ;)

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 9. April 2019 um 15:19:05 Uhr:

Hier mal so ein Beispiel dass wohl bei allen Geschädigten Kopfschütteln und den reflexartigen Satz "und was kann ich dafür?" hervorruft.

 

https://mobil.kostenlose-urteile.de/...rung-der-Kontroll.news25022.htm

Die richtige Frage müsste lauten: "Was kann der Betreiber dafür?" In diesem Fall hat das Gericht festfestellt: Nix.

 

Für eine Haftung muss dem Betreiber eine schuldhafte Handlung bachgewiesen werden. Da er nach Anweisung des Herstellers der Anlage gehandelt hat und die Anlage hat warten lassen, hat er auch nichts falsch gemacht oder Notwendiges unterlassen. Also muss er auch nicht haften. Von vorne bis hinten logisch und nachvollziehbar.

 

Bessere Chancen hätte die geschädigte, wenn sie sich an den Hersteller oder die Wartungsfirma wendet.

Ich weiß wie es um Haftung, Verschulden und Schadenersatz gestellt ist.

 

Aber der herkömmliche Kunde einer Waschanlage kann (will) sowas selten verstehen.

 

Und dann kommt ja noch die in D verbreitete Vollkasko-Denke, dass es schon irgendwer zu zahlen hat, dazu.

 

Lebensrisiken, Betriebsrisiken oder einfach mal Pech ist immer dann nicht zu akzeptieren wenn es an den eigenen Geldbeutel geht.

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 9. April 2019 um 16:13:07 Uhr:

Es ist aber typisch deutsch. Es MUSS einfach jemand schuld sein ;-)

Aber natürlich immer jemand anderes. Weil man selbst hat nie was falsch gemacht. :)

Fakt ist aber auch, dass der im Link urteilende Richter mit Sicherheit im eigenen Schadensfall vor Wut aus dem Höschen gesprungen wäre und selbst Schadensersatz verlangt hätte.

Mit Garantie!

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 10. April 2019 um 10:52:12 Uhr:

Fakt ist aber auch, dass der im Link urteilende Richter mit Sicherheit im eigenen Schadensfall vor Wut aus dem Höschen gesprungen wäre und selbst Schadensersatz verlangt hätte.

Mit Garantie!

100% nicht. Da er Jura studiert hat ;)

 

Maximal würde er das tun um überprüfen zu können (durch Beweisvorlage) dass der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

 

Wenn diese Beweise vorliegen, wird jedes Organ der Rechtspflege geltendes Recht akzeptieren.

 

Im Übrigen sind die meisten Juristen (und alle (!) die ich jemals getroffen habe) völlig unaufgeregt und springen nicht vor Wut aus dem Höschen.

 

Das machen meist die Leute die keine Ahnung von etwas haben in der Hoffnung dadurch Ihren Willen zu erreichen.

 

Kann man in jungen Jahren auch hervorragen bei Kindern beobachten ;)

Nennt sich Trotzphase

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. April 2019 um 13:14:12 Uhr:

fahr zum Smart repair und lass einen Kostenvoranschlag machen. Den brauchst Du eh, wenn Du Deine Ansprüche geltend machen willst. Bleibt dann alles friedlich und der Betreiber (oder seine Versicherung) zahlen, ist alles gut. Wenn nicht musst Du zum Anwalt. Oder Du nimmst Deine Vollkasko in Anspruch (wenn vorhanden), dann kann die sich mit dem Schuldigen auseinandersetzen.

Waschanlagenbeschädigungen sind leider kein Selbstläufer, denn wenn der Betreiber nachweisen kann, dass er alles unternommen hat, den Schaden zu vermeiden, dann gehst Du leer aus.

Warum "Smartrepair" ?

Den Schaden am Fahrzeug würde Ich bei einer Fachwerkstatt richtig beheben lassen und die Kosten beim Waschanlagenbetreiber einfordern !

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