Beschädigung am Fahrzeug durch Vandalismus: Regresserfolg?

Hallo zusammen,

am letzten Wochenende in der Nacht von Samstag auf Sonntag hat eine Person, höchst alkoholisiert, mehrere Autos in meiner Straße beschädigt: Seitenspiegel abgetreten und anscheinend auf mehreren Autos auf der Motorhaube herumgesprungen. So auch auf meinem Auto. Die Motorhaube vorne hat eine große Delle bzw. ist eine Verschraubung / Befestigung auch leicht gelöst.

Der Täter ist aufgrund wachsamer Nachbarn, die das direkt in jener Nacht gemeldet haben, noch in derselben Nacht gefasst worden. Da ich mein Auto aufgrund mangelndes Parkplatzes nicht direkt vor meinem Haus stehen habe, habe ich die Tat direkt nicht gesehen, allerdings ein Nachbar.

Ich war schon bei der Polizei und habe Strafantrag gestellt. Der Versicherung ist der Schaden ebenfalls schon gemeldet, der Gutachter war heute auch schon da.

Ergebnis: Es wird eine komplett neue Motorhaube benötigt, alles zusmamen kostet mich der Spaß 980 Euro. Ich habe zum Glück eine Vollkaskoversicherung, die den Schaden abdeckt, allerdings mit 300 Euro Selbstbeteiligung sowie einer höhren Einstufung wegen des Schadens dann. Das heißt, selbst über die Versicherung kostet mich der Spaß mit Selbstbeteiligung + höhere Beiträge wohl so um die 400 Euro...

Der Gutachter meinte zu mir, er würde den Schaden wahrscheinlich nicht über die Versicherung repaprieren lassen, sondern privat. Was meint ihr?

Eine andere Frage: Der Täter ist bekannt, es ist der Polizei gemeldet: Die Versicherung wird ja in Regress gehen, wenn ich es über die Versicherung laufen lasse. Was aber, wenn bei dem Täter nichts zu holen ist? Kann / Muss er es dann in Raten zahlen? Werden Gegenstände bei ihm gepfändet? Sprich: Kann ich, da der Täter bekannt ist, davon ausgehen, dass die Versicherung ihn auch erfolgreich in Regress nehmen wird? Ich würde es nämlich NUR über die Versicherung reparieren lassen, wenn ich sicher weiß, dass es durch den Täter bezahlt werden würde...

Wie würdet ihr nun weiter vorgehen? Ist leider das erste Mal, das mir sowas passier,t und gerade bin ich etwas ratlos... Soll ich noch warten auf weitere Schritte, das Auto nicht über die Versicherung reparieren lassen oder doch mit gutem Glauben für den Regress über die Versicherung es reparieren lassen?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße

36 Antworten

Dein Link sagt mir nichts?

Aber wegen 500,- € die VK zu nutzen, macht keinen Sinn.
Die Höherstufung kostet viel mehr.

Lass dir von der Versicherung ausrechnen was günstiger ist. Schaden über Versicherung oder selbst zahlen. Und für die Versicherung ist es egal wie hoch der Schaden ist. 100 oder 10.000€ . Die rückstufung ist gleich. Zumal man von SF 3 ja richtig runtergeht. In Euro. Mal in den AGB nachsehen wie die Stufen.
Und ein kleiner Tipp. Lass das mit dem Titel. Jeder Gang vom Gerichtsvollzieher kostet dein Geld. Und der geht 30 Jahre lang. Und wenn der nicht dick im Lotto gewinnt, gibt es nichts. Strafverfahren reicht. Wenn man nix hat, kann man recht sorgenfrei Leben.

Zitat:

@Noktarius schrieb am 25. Juni 2021 um 22:40:42 Uhr:


Auf den Bildern sieht man den Schaden...Dazu kommt, dass die Verstärkung der Frontklappe eingerissen ist...

Wenn du den Schaden fiktiv abrechnest, dann solltest du danach erstmal die übrigen Verklebungen dieser Strebe unter der Beule mit einem Cuttermesser durchtrennen. Wenn die Strebe da genau drunter liegt, kann es sein, dass es dann von alleine "PLONK" macht und die Haube von aussen wieder wie neu ist, weil evtl die verbogene Strebe das Haubenblech runterzieht.

Bei einem Titel verjährt die Forderung erst in 30 Jahren.
Diese Verjährung verlängert sich immer wieder um 30 Jahre mit jeder Zahlung des Schuldners.

Also irgendwann wird auch der Schuldner ja mal zu Geld kommen und die Forderung bezahlen müssen, welche der Gläubiger ja eintreiben lässt.

Ich sehe das mit der Insolvenz jetzt nicht so als Problem an.
Denn wenn der Schuldner in eine Insolvenz geht, bekommt der Gläubiger auch etwas Geld über den Insolvenzverwalter zugesprochen, da dieser ja seine Geldforderung vor Gericht eingeklagt hat.

Die gesamten Kosten, die dem Gläubiger durchs Vorstrecken entstehen, werden später, wenn der Richter den Beklagten zur Zahlung verurteilt, auch diesem auferlegt.

Selbst wenn er jetzt nichts an Geld hat, irgendwann wird er ja mal welches haben.

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Würde man meinen, aber so mancher Krauvogel, der sowas macht, kommt über Hartz4 niemals hinaus. Dann zeugt er jeweils mit Jaqueline und Chantal ein Kind....dann war's das eh mit Geld.

Was das Thema Insolvenz angeht:

Er kann die Restschuldbefreiung vergessen, wenn die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt - wenn er euch z.B. durch Brandstiftung oder Sachbeschädigung den Schaden zugefügt hat und die Forderung Schadenersatz ist.

Das stimmt, Forderungen aus vorsätzlicher, unerlaubter Handlung sind von der Insolvenz ausgeschlossen.
Das bedeutet aber NICHT, dass er das dann auch bezahlt. Dann heisst es "Geld oder Knast".
Bei Ersatzfreiheitsstrafen bin ich mir nicht sicher, ob der Geschädigte jemals Geld sieht.

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