Beschädigte Alufelge - zahlt die Versicherung einen ganzen Satz?

Hi Zusammen,

vergangenen Freitag hat ein Galaxy meinen Focus geknutscht. Ich bin nicht schuld, Polizei wurde angefordert.

Die Sachlage ist eigentlich klar, allerdings habe ich ein Problemchen:

Auf dem Focus sind Rial-Felgen (Modell Giro, 17 Zoll) montiert. Eine dieser Felgen hat es so heftig erwischt, dass sie ausgetauscht werden muss. Bei Rial und übers Internet kann ich die Felge jedoch nicht mehr bekommen. Auch meine Werkstatt zuckt mit den Achseln.

Ich werde wohl oder übel nicht um einen neuen Satz herumkommen, da aus der beschädigten Felge sogar ein Stück Alu herausgebrochen ist. Da wird kein Felgen-Doc mehr was machen können.

Meine Frage: Zahlt die Versicherung nun einen ganzen Satz? Die Felgen sind so alt wie der Wagen
(keine 2 Jahre).

Danke für Eure Hilfe!

Marco

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Cl25


Wenn eine Tür am Auto kaputt ist? Hast Du dann Anspruch auf eine neue Tür oder auf alle vier Türen? Denk mal scharf nach...

hmm..aber wenn es diese felgen nicht mehr gibt..was soll er dann tun?

ist das nicht analog zu den fällen, bei denen in der küche eine fliese beschädigt wird, die fliesen nicht mehr erhältlich sind, und daher in vielen fällen tatsächlich für mehrere tausend euro die gesamten küche neu gefliest und dies vollständig von der HP-versicherung übernommen wird..

ist doch hier wirklich ähnlich..
(vorausgesetzt die felge bekommt man wirklich nicht mehr)

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich Rede nicht plötzlich, sondern schon von Anfang an davon, dass es prozentuale Abzüge NFA nur im Kaskoschaden gibt.

... "ja, ne is klar":

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Es gibt hier auch keinen Abzug "Neu für alt" den gibt es nur in der Kasko.

*autsch*

Aber wahrscheinlich hat jemand deinen Account gehackt und den alten Beitrag von dir editiert. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Nun sei mal nicht zu traurig, es gibt schlimmeres im Leben

Schlimmeres als einen Gutachter, der den Hobby-Juristen spielt? 😁

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71
Schlimmeres als einen Gutachter, der den Hobby-Juristen spielt? 😁

Joh....ein Jurist der sich als Sachverständiger versucht....😁😉

Nun lass mich bitte mal ein paar Gutachten schreiben.🙂

bis denne, hau rein und grüße deine Freunde vom BGH 😁

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


wo bleibt denn die wertsteigerung des fahrzeugs durch eine neue felge (felgensatz, wenn gleiche felge nicht beschaffbar) ?
zahlst DU bei kauf eines gebrauchten fahrzeugs einfach so einen mehrpreis, wenn jemand vorher die serien leichtmetallfelgen gegen felgen eines anderen herstellers gleichen "wertes" austauschte?

eine "merklich längere Lebensdauer" als "ein Autoleben lang" sehe ich auch nicht wirklich.

aber ich hole schonmal cola und chips fuer alle.
der film mit gerry und delle koennte lustig werden 🙂

Daumen hoch für die Absätze 1 und 2!

Aber wo bleiben meine Cola und meine Chips?!

@ Gerry:
erklär uns Laien auf dem Gebiet der Rechtssprechung doch mal bitte den Unterschied zwischen

kein Abzug für Motorradschutzkleidung, DA SCHUTZ IMMER DA UND NUR MODEWECHSEL

und

kein Abzug für Autofelgen, DA IMMER ZUR KRAFTÜBERTRAGUNG ERFORDERLICH UND NUR WECHSEL IM DESIGN

Ich seh da (natürlich in meiner laienhaften Betrachtung) keinen Unterschied zw. dem Ersatz für Motorradschutzbekleidung und beschädigten Autofelgen (beides natürlich im Kaskoschadensfall!).

Jedoch kann ich wie Delle und einige der anderen Laienricher hier einen Unterschied zwischen einer BGH-Rechtssprechung im Fall eines Kleinflugzeugs (also kein Kfz-Kaskoversicherung!) und einem Kaskoschaden nach nem Verkehrsunfall (plötzliches schädigendes Ereignis welches mit den Gefahren im Straßenverkehr in Zusammenhang steht) erkennen.😎

hugaar, der gespannt auf ne Antwort vom Googlerichter ist und noch nie mit seinen Autos beim TÜV war (nehm immer an der HU teil😁)

Jungs, nicht streiten.
Irgendwie habt Ihr doch beide recht.

Der ganze Vorgang gehört, wie Delle richtig gesagt hat, zum sog. Vorteilsausgleich.

Der Begriff "Abzug neu für alt" wird aber in Rechtsprechung und Literatur für das gesamte Schadensersatzrecht verwandt, nicht nur für die vertragliche Haftung. Der Palandt (Kommentar zum BGB) widmet dem "Abzug neu für alt" einen ganzen Absatz in der Vorbemerkung zu §249 (Da geht´s nicht um Kasko😎). Der Begriff hat sich halt eingebürgert.

Er bedeutet ja nun auch nichts anderes, als dass in den Fällen, in denen durch die Beseitigung des Schadens eine Werterhöhung bei der beschädigten Sache eintritt, die sich vermögensmehrend auswirkt, ein Abzug am Ersatzanspruch vorzunehmen ist.

Das trifft auf alle Bereiche des Schadensersatzrechts zu, unabhängig vom Haftungsgrund.

Durch einen neuen Satz Felgen kann theoretisch schon eine Wertsteigerung erfolgen. Es gibt ja durchaus alte Kisten, an denen die Felgen mehr wert sind, als der Rest des Wagens😉.
Der TE hat aber -wenn ich mich recht entsinne- ein eher neues Auto. Also wohl keine Wertverbesserung durch die Felgen.

Hier geht es aber um einen anderen Punkt:
Was wohl unstreitig ist, ist dass der TE, wenn er vier neue Felgen bekommen hat, er hinsichtlich der drei unbeschädigten alten Felgen bereichert ist. Er hat ja jetzt sieben Felgen.

Wie hier im Thread sogar schon angesprochen wurde, gibt es Händler, die gebrauchte Felgen einzeln verkaufen. Folglich kaufen sie diese auch an und folglich haben die drei alten Felgen einen Marktwert.

Dieser kann im Rahmen des Vorteilsausgleichs abgezogen werden.

So, und jetzt sind wir wieder lieb zueinander.
Sind noch Chips da?

Hafi

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Noch etwas zum Thema "Schutzbekleidung für Kradfahrer".

Diese unsägliche AG Schwartau Entscheidung geistert seit Jahren durch alle möglichen Zweirad-Foren und wird eigentlich immer falsch zitiert, auch von Anwälten.

Egal welchen Zweck der beschädigte Gegenstand erfüllt: schützen, nur gut aussehen oder beides:

Es gibt immer maximal den Neu W E R T einer Sache als Schadensersatz, niemals den Neu P R E I S der Ersatzbeschaffung (abgesehen von den wenigen Ausnahmen, in denen tatsächlich eine neue Sache beschädigt wird).

Denn der Betrag, den der Geschädigte für eine neu angeschaffte Ersatz-Sache ausgibt, hat nichts mit dem ihm entstandenen Schaden zu tun.

Übertriebenes Beispiel: Ich hatte eine Jeans von kik für 10 EUR. Farbe blau, 5 Taschen, zwei Hosenbeine bis zum Boden.

Delle macht sie mir kaputt und ich beschaffe mir als Ersatz eine vergleichbare Hose:
Jeans, blau, 5-Pockets. Marke: Armani Jeans, Preis 200 EUR.

Ich präsentiere Delle die Rechnung und er fasst mir an die Stirn, bevor er mich vom Hof jagt.

Und genauso ist das mit Motorradkleidung.

Delle macht meine schöne Lederkombi von 1974 kaputt. Der Schnitt ist "ungewohnt" für das heutige Auge, aber ich war super geschützt.

Jetzt will ich mir Ersatz kaufen. Was bekomme ich lt. AG Schwartau? Richtig: Den Neuwert.

Ich habe noch den Beleg von 1974 (Hein Gericke 250 DM. Das Ding war teuer.)

Delle überweist mir 50 EUR und ruft: "Neu für alt Abzug in Höhe von 100 EUR".

Ich rufe: "AG Schwartau!! 1800 EUR dainese-Lederkombi, kein Abzug da Schutzkleidung"
Falsch!!

Wenn man -wie der Referendar, der die Entscheidung verbockt haben dürfte- meint, dass Schutzbekleidung keinen Abzug rechtfertigt (was ich für Blödsinn halte, aber Schwamm drüber) würde das bedeuten, dass ich den Neuwert ohne Abzug bekomme.
Also 250 DM! Aber auf keinen Fall mehr!

Wenn man, wie ich, der Meinung ist, dass jeder Gegenstand aber besonders Kleidung durch schlichte Benutzung an Wert verliert, gratuliert man Delle zu seinem Sachverstand und bestätigt den von ihm geleisteten Schadensersatzbetrag von 50 EUR.

Sorry, war OT, musste aber mal raus.

Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Jungs, nicht streiten.
Irgendwie habt Ihr doch beide recht.

haben wir auch schon gemerkt......😁

So, und jetzt sind wir wieder lieb zueinander.

waren wir doch die ganze Zeit oder? 😛

Also, ich fand`s geil. Und vor allen Dingen ist Gerry nicht so ein Weichei, der gleich auf die Klingel drückt, wenn`s mal zur Sache geht.

Da gibt es hier ganz andere, die sofort rumflennen und sich über die Umgansprache hier im Versicherungsforum "aufregen"...🙄

Liegt aber wohl auch daran, dass er doch ein bisschen mehr Ahnung hat, wie so einige andere hier. Dann kann man die Klappe ruhig mal etwas weiter aufmachen.......😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Noch etwas zum Thema "Schutzbekleidung für Kradfahrer".
 
Diese unsägliche AG Schwartau Entscheidung geistert seit Jahren durch alle möglichen Zweirad-Foren und wird eigentlich immer falsch zitiert, auch von Anwälten.
 
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Es gibt immer maximal den Neu W E R T einer Sache als Schadensersatz, niemals den Neu P R E I S der Ersatzbeschaffung (abgesehen von den wenigen Ausnahmen, in denen tatsächlich eine neue Sache beschädigt wird).
 
Denn der Betrag, den der Geschädigte für eine neu angeschaffte Ersatz-Sache ausgibt, hat nichts mit dem ihm entstandenen Schaden zu tun.
 
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Jeans, blau, 5-Pockets. Marke: Armani Jeans, Preis 200 EUR.
 
Ich präsentiere Delle die Rechnung und er fasst mir an die Stirn, bevor er mich vom Hof jagt.
 
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Jetzt will ich mir Ersatz kaufen. Was bekomme ich lt. AG Schwartau? Richtig: Den Neuwert.
 
Ich habe noch den Beleg von 1974 (Hein Gericke 250 DM. Das Ding war teuer.)
 
Delle überweist mir 50 EUR und ruft: "Neu für alt Abzug in Höhe von 100 EUR".
 
Ich rufe: "AG Schwartau!! 1800 EUR dainese-Lederkombi, kein Abzug da Schutzkleidung"
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Wenn man -wie der Referendar, der die Entscheidung verbockt haben dürfte- meint, dass Schutzbekleidung keinen Abzug rechtfertigt (was ich für Blödsinn halte, aber Schwamm drüber) würde das bedeuten, dass ich den Neuwert ohne Abzug bekomme.
Also 250 DM! Aber auf keinen Fall mehr!
 
Wenn man, wie ich, der Meinung ist, dass jeder Gegenstand aber besonders Kleidung durch schlichte Benutzung an Wert verliert, gratuliert man Delle zu seinem Sachverstand und bestätigt den von ihm geleisteten Schadensersatzbetrag von 50 EUR.
 
Sorry, war OT, musste aber mal raus.
 
Gruß
Hafi

Das habe sogar ich verstanden.......😁

Gruß Delle

@ Hafi545:

Du glaubst wirklich, dass ein Markt für die restlichen 3 Felgen in der Art und Weise besteht, dass hier ein Abzug stattfinden kann? Die Versicherung muss dem Geschädigten dann diese Preise aufzeigen bzw. nachweisen. Einfach zu behaupten, es würde hierfür einen Markt geben, reicht nicht aus.

Übrigens:
Der Rechtsreferendar des AG Schwartau kann so schlecht nicht gewesen sein, denn u.a. teilen das LG Darmstadt(*), das LG Verden(**) und das OLG München(**) seine Auffassung. 😉

Hafi545: "Denn der Betrag, den der Geschädigte für eine neu angeschaffte Ersatz-Sache ausgibt, hat nichts mit dem ihm entstandenen Schaden zu tun."

Ersetzt werden muss grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert einer wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzsache.

*: Urteil vom 28.08.2007, AZ: 13 O 602/05
**: Urteil vom 25.10.2007, AZ: 5 O 220/07
***: Beschluss vom 23.01.2009, AZ: 10 U 4104/08

Hallo,

das Problem bei Leichtmetallfelgen ist doch meistens folgendes:

- Nicht mehr lieferbar nach kurzer Zeit sind meist günstige bzw. "billige" Felgen

- Für die übrigen "billigen" 3 Felgen besteht z.B. bei Händlern kein übergroßes Interesse, diese aufzukaufen

- Interessant für Händler sind hochwertige Felgen und........

... die sind meist noch lange als Ersatz beschaffbar oder, wenn mehrteilig, problemlos instandsetzbar.

So hatte ich letztens einen Fall. Felge als ganzes nicht mehr lieferbar, Einzelteile (dreiteilig) noch vorhanden. Reparatur recht kostengünstig. Im schlimmsten Falle hätte man halt aus Einzelteilen beim Hersteller eine neue zusammengebaut. Auch das wäre noch mehr als wirtschaftlich gewesen.

Mfg. SV Stoll

Die Felge ist in meinem Fall einteilig - den Hersteller "Rial" würde ich jetzt auch in die "günstigere" Ecke stopfen. Da ein 7 cm grosses Stück von Stoßstange/Pralldämpfer des Unfallgegners abgerissen wurde, stellt mir das niemand mehr (verkehrssicher) her.

Andere gute Nachricht für mich: Die Werkstatt sowie ich konnten die Felge ja nicht mehr besorgen. Allerdings der Sachverständige, der sich meinen Wagen angeschaut hat. Dieser wiederum kannte einen versierten Reifenhändler, der mir die Felge dann besorgte. Kosten: 80 EUR.

Ich freu mich,

Marco

Schade, das wäre so ein schöner BGH-Fall geworden. 😉

Nein, Spaß beiseite. Freut mich, dass die Schadensabwicklung nunmehr ohne weitere Ärgernisse über die Bühne geht.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71
Schade, das wäre so ein schöner BGH-Fall geworden. 😉

😁

Ich find`s auch prima, dass dir hier geholfen werde konnte.
Du hast auch nicht den Eindruck hinterlassen, dass du die Versicherung abzocken wolltet.

War ein geiler Fred.......🙂

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Marco_C4


Andere gute Nachricht für mich: Die Werkstatt sowie ich konnten die Felge ja nicht mehr besorgen. Allerdings der Sachverständige, der sich meinen Wagen angeschaut hat. Dieser wiederum kannte einen versierten Reifenhändler, der mir die Felge dann besorgte. Kosten: 80 EUR.

Ich freu mich,

Marco

Ich freu mich einfach mal für Dich mit. Wie Delle schon sagte: Du machtest den Eindruck, als wolltest Du die Versicherung nicht abzocken und daß Du Dich jetzt über diese Möglichkeit freust, bestätigt diesen Eindruck 🙂

🙂 Schön, das hier der SV sich bemüht hat. So ist allen geholfen.

Mfg. SV Stoll

Thx für die Blumen 🙂 Es muss ja nicht jeder ein "Schwein" sein in dieser Welt 😉

Ihr kennt das ja sicher - wenn man schon eine Woche ohne Auto ist, will man es einfach im Urzustand wieder zurückhaben. Ich ärgere mich jedenfalls nicht, dass ich keine 18-Zöller aus der Versicherung quetschen konnte.

Grüsse,

Marco

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